ISSN 1725-2539

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 167

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

49. Jahrgang
20. Juni 2006


Inhalt

 

I   Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

Seite

 

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Entscheidung Nr. 895/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei bestimmte Dokumente für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet einseitig als ihren nationalen Visa gleichwertig anerkennen

1

 

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Entscheidung Nr. 896/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten bestimmte von der Schweiz und von Liechtenstein ausgestellte Aufenthaltserlaubnisse für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet einseitig anerkennen

8

 

 

Verordnung (EG) Nr. 897/2006 der Kommission vom 19. Juni 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

14

 

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Verordnung (EG) Nr. 898/2006 der Kommission vom 19. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates hinsichtlich der Fangbeschränkungen und Aufwandsbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Gebieten IIa (EG-Gewässer), IIIa und IV (EG-Gewässer)

16

 

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Verordnung (EG) Nr. 899/2006 der Kommission vom 19. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2133/2001 zur Eröffnung und Verwaltung von gemeinschaftlichen Zollkontingenten und Zollplafonds im Sektor Getreide hinsichtlich der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Zollkontingents für bestimmtes Hunde- oder Katzenfutter des KN-Codes 2309 10

18

 

 

Verordnung (EG) Nr. 900/2006 der Kommission vom 19. Juni 2006 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Juni 2006 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Bulgarien und Rumänien genehmigt werden können

20

 

 

Verordnung (EG) Nr. 901/2006 der Kommission vom 19. Juni 2006 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Juni 2006 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Schweinefleisch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können

22

 

 

Verordnung (EG) Nr. 902/2006 der Kommission vom 19. Juni 2006 über die Festsetzung des Umfangs für die im Juni 2006 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2006

24

 

 

Verordnung (EG) Nr. 903/2006 der Kommission vom 19. Juni 2006 zur Änderung der im Sektor Getreide ab dem 20. Juni 2006 geltenden Zölle

26

 

 

II   Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 

 

Kommission

 

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Beschluss Nr. 3/JP/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses vom 14. März 2006 über die Aufnahme einer Konformitätsbewertungsstelle in den Sektoralen Anhang über Telekommunikationsendgeräte und Funkausrüstungen

29

 

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Beschluss Nr. 4/JP/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses vom 14. März 2006 über die Aufnahme einer Konformitätsbewertungsstelle in den Sektoralen Anhang über Elektroerzeugnisse

31

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.