Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 373
34. Jahrgang
31. Dezember 1991



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

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Verordnung (EWG) Nr. 3921/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind

1

 

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Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt

4

 

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Verordnung ( EWG ) Nr. 3923/91 des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten und -plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in den Färöern ( 1992 )

9

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

91/670/EWG:

 
 

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Richtlinie des Rates vom 16. Dezember 1991 zur gegenseitigen Anerkennung von Erlaubnissen für Luftfahrtpersonal zur Ausübung von Tätigkeiten in der Zivilluftfahrt

21

  

91/671/EWG:

 
 

*

Richtlinie des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen

26

  

91/672/EWG:

 
 

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Richtlinie des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr

29

  

91/673/EWG:

 
 

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Richtlinie des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG durch Verlängerung und Modifizierung der Ausnahmeregelungen für Dänemark und Irland hinsichtlich der Befreiungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr

33




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.