EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-52/13; ital. Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung RL 2006/114/EG; Bezugnahme auf Werbung, die gleichzeitig vergleichend unzulässige und irreführende Werbung ist oder Anknüpfung an getrennte Tatbestände, dh einmal irreführend und einmal unzulässig vergleichend.
Erstellt am 05.03.2013
Eingelangt am 15.03.2013, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-52/13/0001-V/7/2013)
- EGH: RS C-52/13