4.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 60/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/341 DER KOMMISSION

vom 20. Februar 2015

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für die Übermittlung bestimmter Informationen an die Kommission

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 (1) zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, insbesondere auf Artikel 35 Absatz 7, Artikel 41 Absatz 4 und Artikel 49 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 463/2014 (2) werden die für die Erstellung der Programme notwendigen Bestimmungen festgelegt. Um die Durchführung der aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen finanzierten Programme sicherzustellen, sind weitere Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 erforderlich. Diese sollten in einem einzigen Durchführungsrechtsakt festgehalten werden, damit ein umfassender Überblick und der Zugang zu diesen Bestimmungen erleichtert wird.

(2)

Im Hinblick auf die Sicherstellung von mehr Effizienz und größerer Transparenz bei der Durchführung der vom Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen finanzierten Programme sollten ein Muster für Zahlungsanträge und ein Muster für die Rechnungslegung festgelegt werden.

(3)

Zu demselben Zweck sollten auch ein Muster für die Beschreibung der Aufgaben und Verfahren in Bezug auf die Verwaltungs- und gegebenenfalls die Bescheinigungsbehörde sowie ein Muster für den Bericht und für das Gutachten der unabhängigen Prüfstelle festgelegt werden. Sie sollten die technischen Merkmale jedes Felds im System für den elektronischen Datenaustausch enthalten. Da das elektronische Datenaustauschsystem aus Artikel 30 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 auf Grundlage dieser Muster entwickelt wird, sollten diese auch darlegen, wie die Daten zu förderfähigen Ausgaben in dieses elektronische Datenaustauschsystem eingegeben werden.

(4)

Die vorliegende Verordnung sollte im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen stehen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Sie sollte daher entsprechend diesen Rechten und Grundsätzen angewandt werden. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten gilt die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union und für den freien Verkehr dieser Daten gilt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (4).

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Muster für die Beschreibung der Aufgaben und Verfahren in Bezug auf die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde

(1)   Die Beschreibung der Aufgaben und Verfahren in Bezug auf die Verwaltungs- und gegebenenfalls die Bescheinigungsbehörde wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang I der vorliegenden Verordnung erstellt.

(2)   Bei einem gemeinsamen System für mehrere aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierte operationelle Programme kann eine einzige Beschreibung der Aufgaben und Verfahren nach Absatz 1 erstellt werden.

Artikel 2

Muster für den Bericht der unabhängigen Prüfstelle

(1)   Der Prüfbericht der unabhängigen Prüfstelle aus Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird entsprechend dem Muster aus Anhang II der vorliegenden Verordnung erstellt.

(2)   Bei einem gemeinsamen System für mehrere aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierte operationelle Programme kann ein einziger Prüfbericht nach Absatz 1 erstellt werden.

Artikel 3

Muster für das Gutachten der unabhängigen Prüfstelle

(1)   Das Gutachten der unabhängigen Prüfstelle aus Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird entsprechend dem Muster aus Anhang III der vorliegenden Verordnung erstellt.

(2)   Bei einem gemeinsamen System für mehrere aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierte operationelle Programme kann ein einziges Gutachten nach Absatz 1 erstellt werden.

Artikel 4

Muster für den Zahlungsantrag

Der Zahlungsantrag gemäß Artikel 41 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird entsprechend dem Muster in Anhang IV der vorliegenden Verordnung erstellt.

Artikel 5

Muster für die Rechnungslegung

Die Rechnungslegung gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird entsprechend dem Muster aus Anhang V der vorliegenden Verordnung bei der Kommission eingereicht.

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Februar 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 72 vom 12.3.2014, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 463/2014 der Kommission vom 5. Mai 2014 zur Festlegung der Vorschriften und Anforderungen für das System für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (ABl. L 134 vom 7.5.2014, S. 32).

(3)  Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31).

(4)  Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).


ANHANG I

Muster für die Beschreibung der Aufgaben und Verfahren in Bezug auf die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde

1.   ALLGEMEINES

1.1.   Angaben übermittelt von:

Mitgliedstaat [Name];

Bezeichnung des Programms und CCI-Nr.: (von der Verwaltungs-/Bescheinigungsbehörde abgedeckte operationelle Programme, die mit Unterstützung aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen durchgeführt werden) bei gemeinsamem Verwaltungs- und Kontrollsystem);

Name des Hauptansprechpartners, mit E-Mail-Adresse: (für die Beschreibung zuständige Stelle).

1.2.   Die Angaben entsprechen dem Stand vom: (TT/MM/JJ)

1.3.   Struktur des Systems (allgemeine Angaben und Flussdiagramm, die die organisatorischen Beziehungen zwischen den im Verwaltungs- und Kontrollsystem mitwirkenden Behörden/Stellen verdeutlichen)

1.3.1.   Verwaltungsbehörde (Name, Anschrift und Ansprechpartner bei der Verwaltungsbehörde):

Angeben, ob die Verwaltungsbehörde im Einklang mit Artikel 31 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 auch als Bescheinigungsbehörde benannt wurde.

1.3.2.   Bescheinigungsbehörde (Name, Anschrift und Ansprechpartner bei der Bescheinigungsbehörde).

1.3.3.   Zwischengeschaltete Stellen (Name, Anschrift und Ansprechpartner bei den zwischengeschalteten Stellen).

1.3.4.   Falls Artikel 31 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 gilt, angeben, wie der Grundsatz der Aufgabentrennung zwischen der Prüfbehörde und den Verwaltungs-/Bescheinigungsbehörden gewährleistet wird.

2.   VERWALTUNGSBEHÖRDE

2.1.   Die Verwaltungsbehörde und ihre wesentlichen Aufgaben

2.1.1.   Status der Verwaltungsbehörde (nationale Behörde oder Stelle) und Stelle, der diese angehört.

2.1.2.   Spezifizierung der direkt von der Verwaltungsbehörde wahrgenommenen Aufgaben.

Falls die Verwaltungsbehörde auch die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde wahrnimmt, Beschreibung, wie die Aufgabentrennung gewährleistet wird.

2.1.3.   Spezifizierung der von der Verwaltungsbehörde formell übertragenen Aufgaben, Angabe der zwischengeschalteten Stellen und Art der Übertragung (vorausgesetzt, die Verwaltungsbehörden behalten die volle Verantwortung für die übertragenen Aufgaben) nach Artikel 31 Absätze 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014. Verweis auf relevante Dokumente (Rechtsakte mit Bevollmächtigung, Vereinbarungen).

2.1.4.   Beschreibung der Verfahren zur Gewährleistung von wirksamen und angemessenen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken, einschließlich Verweis auf die durchgeführte Risikobewertung (Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 223/2014).

2.2.   Organisation und Verfahren der Verwaltungsbehörde

2.2.1.   Organigramm und Spezifizierung der Aufgaben der Einheiten (einschließlich Plan für die Zuweisung angemessener Humanressourcen mit den notwendigen Fähigkeiten). Diese Angaben decken auch die zwischengeschalteten Stellen ab, denen Aufgaben übertragen wurden.

2.2.2.   Rahmen zur Gewährleistung, dass erforderlichenfalls und insbesondere bei größeren Änderungen beim Verwaltungs- und Kontrollsystem ein adäquates Risikomanagement betrieben wird.

2.2.3.   Beschreibung der folgenden Verfahren (den Mitarbeitern der Verwaltungsbehörde und der zwischengeschalteten Stellen schriftlich vorzulegen; Datum und Aktenzeichen):

2.2.3.1.

Verfahren zur Unterstützung der Arbeit des gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 eingerichteten Begleitausschusses, sofern die Verwaltungsbehörde für die Betreuung eines operationellen Programms zur sozialen Inklusion (OP II) zuständig ist.

2.2.3.2.

Verfahren für ein System, mit dessen Hilfe die Daten sämtlicher für Begleitung, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung notwendigen Vorhaben — gegebenenfalls einschließlich Angaben zu den einzelnen Teilnehmern — in elektronischer Form erfasst, aufgezeichnet und gespeichert und erforderlichenfalls die Indikatordaten nach Geschlecht aufgegliedert werden können.

2.2.3.3.

Verfahren für die Beaufsichtigung der formal von der Verwaltungsbehörde übertragenen Aufgaben nach Artikel 31 Absätze 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

2.2.3.4.

Verfahren für die Bewertung, Auswahl und Genehmigung der Vorhaben und für die Gewährleistung, dass sie während der gesamten Laufzeit den geltenden Regelungen entsprechen (Artikel 32 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014), und Verfahren zur Gewährleistung, dass keine Vorhaben ausgewählt werden, die vollkommen abgeschlossen oder vollständig durchgeführt wurden, bevor die Empfängereinrichtung einen Antrag auf Finanzierung gestellt hat (einschließlich Verfahren der zwischengeschalteten Stellen, wenn die Bewertung, Auswahl und Genehmigung der Vorhaben übertragen wurde).

2.2.3.5.

Verfahren zur Gewährleistung, dass der Empfängereinrichtung Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Bedingungen für die Unterstützung für jedes Vorhaben hervorgehen, einschließlich Verfahren zur Sicherstellung, dass die Empfängereinrichtungen für alle Finanzvorgänge im Rahmen eines Vorhabens entweder ein separates Buchführungssystem oder einen geeigneten Buchführungscode verwenden.

2.2.3.6.

Verfahren für die Überprüfung von Vorhaben (im Einklang mit den Anforderungen aus Artikel 32 Absätze 4 bis 7 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014), einschließlich für die Sicherstellung, dass die Vorhaben den Unionsstrategien entsprechen (z. B. denen für Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung, Vergabe öffentlicher Aufträge und Regelungen für die Umwelt, insbesondere zu Lebensmittelverschwendung, Produktsicherheit und öffentlicher Gesundheit), sowie Angabe der Behörden oder Stellen, die solche Überprüfungen durchführen. Zu beschreiben sind die administrativen Verwaltungsüberprüfungen im Hinblick auf jeden Erstattungsantrag der Empfängereinrichtungen und Vor-Ort-Verwaltungsüberprüfungen der Vorhaben, die anhand einer Stichprobe durchgeführt werden können. Wurden die Verwaltungsüberprüfungen an zwischengeschaltete Stellen übertragen, so ist u. a. zu beschreiben, nach welchen Verfahren die zwischengeschalteten Stellen bei diesen Überprüfungen vorgehen und nach welchen Verfahren die Verwaltungsbehörde die Wirksamkeit der an die zwischengeschalteten Stellen übertragenen Aufgaben überwacht. Häufigkeit und Umfang stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zur Höhe der öffentlichen Förderung für ein Vorhaben und zu dem Risikograd, den die Prüfbehörde im Rahmen dieser Überprüfungen und Prüfungen für das gesamte Verwaltungs- und Kontrollsystem ermittelt hat.

2.2.3.7.

Beschreibung der Verfahren, nach denen die Erstattungsanträge von den Empfängereinrichtungen erhalten, überprüft und validiert werden und nach denen Zahlungen an die Empfängereinrichtungen autorisiert, ausgeführt und verbucht werden (einschließlich der Verfahren der zwischengeschalteten Stellen, wenn die Bearbeitung der Erstattungsanträge übertragen wurde) im Hinblick auf die Frist von 90 Tagen für Zahlungen an die Empfängereinrichtungen nach Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

2.2.3.8.

Angabe der Behörden oder Stellen, die die einzelnen Schritte bei der Bearbeitung des Erstattungsantrags durchführen, einschließlich Flussdiagramm mit allen beteiligten Stellen.

2.2.3.9.

Beschreibung, wie die Verwaltungsbehörde Informationen an die Bescheinigungsbehörde weiterleitet, einschließlich Angaben zu festgestellten Mängeln und/oder Unregelmäßigkeiten (auch Betrugsverdacht oder nachgewiesener Betrug), und wie das Follow-up im Zusammenhang mit den Verwaltungsüberprüfungen, den Prüfungen und den Kontrollen von Unions- oder nationalen Stellen aussieht.

2.2.3.10.

Beschreibung, wie die Verwaltungsbehörde Informationen an die Prüfbehörde weiterleitet, einschließlich Angaben zu festgestellten Mängeln und/oder Unregelmäßigkeiten (auch Betrugsverdacht oder nachgewiesener Betrug), und wie das Follow-up im Zusammenhang mit den Verwaltungsüberprüfungen, den Prüfungen und den Kontrollen von Unions- oder nationalen Stellen aussieht.

2.2.3.11.

Verweis auf nationale Förderfähigkeitsregeln, die der Mitgliedstaat festgelegt hat und die für das operationelle Programm gelten.

2.2.3.12.

Verfahren für die Erstellung und Vorlage der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte bei der Kommission (Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014) sowie in Bezug auf das OP-II-Verfahren für die Erhebung und Mitteilung verlässlicher Daten zu den Leistungsindikatoren (Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 223/2014).

2.2.3.13.

Verfahren für die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung der Fachebene (Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 223/2014).

2.2.3.14.

Verfahren für die Erstellung der jährlichen Übersicht über die endgültigen Prüfberichte und die durchgeführten Kontrollen, einschließlich einer Analyse der Art und des Umfangs der in den Systemen festgestellten Fehler und Schwächen und der bereits getroffenen oder geplanten Abhilfemaßnahmen (Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 223/2014).

2.2.3.15.

Verfahren, wie den Mitarbeitern die oben genannten Verfahren kommuniziert werden, sowie Angabe der organisierten/vorgesehenen Schulungen und etwaiger ausgegebener Orientierungshilfen (Datum und Aktenzeichen).

2.2.3.16.

Gegebenenfalls Beschreibung der Verfahren der Verwaltungsbehörde in Bezug auf Geltungsbereich, Vorschriften und Verfahren zu den wirksamen Vorkehrungen des Mitgliedstaats (1) für die Überprüfung von Beschwerden hinsichtlich des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen im Zusammenhang mit Artikel 30 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

2.3.   Prüfpfad

2.3.1.   Verfahren für die Gewährleistung eines hinreichenden Prüfpfads und Archivierungssystems, einschließlich Wahrung der Datensicherheit, im Einklang mit nationalen Regelungen über die Bescheinigung der Übereinstimmung von Dokumenten (Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 und Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 532/2014 der Kommission (2)).

2.3.2.   Instruktionen zur Aufbewahrung von Unterlagen durch die Empfängereinrichtungen/zwischengeschalteten Stellen/Verwaltungsbehörde (Datum und Aktenzeichen):

2.3.2.1.

Angabe des Zeitraums, in dem die Unterlagen aufzubewahren sind.

2.3.2.2.

Format, in dem die Unterlagen aufzubewahren sind.

2.4.   Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehungen

2.4.1.   Beschreibung des Verfahrens (den Mitarbeitern der Verwaltungsbehörde und der zwischengeschalteten Stellen schriftlich vorzulegen; Datum und Aktenzeichen) für die Berichterstattung zu und Korrektur von Unregelmäßigkeiten (einschließlich Betrug) und Follow-up sowie Aufzeichnung der einbehaltenen und wiedereingezogenen Beträge, der wiedereinzuziehenden Beträge, der nicht wiedereinziehbaren Beträge und der Beträge in Bezug auf Vorhaben, die aufgrund eines Gerichtsverfahrens oder einer Verwaltungsbeschwerde mit aufschiebender Wirkung ausgesetzt werden.

2.4.2.   Beschreibung des Verfahrens (einschließlich Flussdiagramm mit Berichtswegen), wie der Verpflichtung aus Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014, die Kommission über Unregelmäßigkeiten zu unterrichten, nachgekommen wird.

3.   BESCHEINIGUNGSBEHÖRDE

3.1.   Die Bescheinigungsbehörde und ihre wesentlichen Aufgaben

3.1.1.   Status der Bescheinigungsbehörde (nationale Behörde oder Stelle) und Stelle, der diese angehört.

3.1.2.   Beschreibung der von der Bescheinigungsbehörde wahrgenommenen Aufgaben. Falls die Verwaltungsbehörde auch die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde wahrnimmt, Beschreibung, wie die Aufgabentrennung gewährleistet wird (siehe 2.1.2.).

3.1.3.   Formell der Bescheinigungsbehörde übertragene Aufgaben, Angabe der zwischengeschalteten Stellen und Art der Übertragung im Rahmen von Artikel 31 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014. Verweis auf relevante Dokumente (Rechtsakte mit Bevollmächtigung, Vereinbarungen). Beschreibung der von den zwischengeschalteten Stellen angewandten Verfahren für die Durchführung der übertragenen Aufgaben und der Verfahren der Bescheinigungsbehörde für die Überwachung der Wirksamkeit der an die zwischengeschalteten Stellen übertragenen Aufgaben.

3.2.   Aufbau der Bescheinigungsbehörde

3.2.1.   Organigramm und Spezifizierung der Aufgaben der Einheiten (einschließlich Plan für die Zuweisung angemessener Humanressourcen mit den notwendigen Fähigkeiten). Diese Angaben decken auch die zwischengeschalteten Stellen ab, denen Aufgaben übertragen wurden.

3.2.2.   Beschreibung der Verfahren, die den Mitarbeitern der Bescheinigungsbehörde und der zwischengeschalteten Stellen schriftlich vorzulegen sind (Datum und Aktenzeichen):

3.2.2.1.

Verfahren zur Erstellung und Einreichung von Zahlungsanträgen:

Beschreibung der für die Bescheinigungsbehörde bestehenden Vorkehrungen für den Zugriff auf jedwede Informationen zu den Vorhaben, die für die Erstellung und Einreichung von Zahlungsanträgen notwendig sind, einschließlich der Ergebnisse der Verwaltungsüberprüfungen (im Einklang mit Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014) und aller relevanter Prüfungen.

Beschreibung des Verfahrens, mit dem die Zahlungsanträge erstellt und der Kommission übermittelt werden, einschließlich des Verfahrens für die Sicherstellung, dass der letzte Antrag auf Zwischenzahlung für das vergangene Geschäftsjahr bis zum 31. Juli vorgelegt wird.

3.2.2.2.

Beschreibung des Rechnungsführungssystems, das als Grundlage für die Bescheinigung der Ausgabenabrechnungen gegenüber der Kommission (Artikel 33 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 223/2014) verwendet wird:

Vorkehrungen für die Weiterleitung aggregierter Daten an die Bescheinigungsbehörde im Falle eines dezentralisierten Systems;

Verbindung zwischen dem Rechnungsführungssystem und dem Informationssystem aus Absatz 4.1;

bei einem gemeinsamen System mit anderen Fonds Angabe der Transaktionen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen.

3.2.2.3.

Beschreibung der bestehenden Verfahren für die Rechnungslegung aus Artikel 59 Absatz 5 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3) (Artikel 33 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014). Vorkehrungen zur Bescheinigung der Vollständigkeit, Genauigkeit und sachlichen Richtigkeit der Rechnungslegung sowie darüber, dass die verbuchten Ausgaben den anwendbaren Rechtsvorschriften (Artikel 33 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 223/2014) unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller Überprüfungen und Prüfungen genügen.

3.2.2.4.

Gegebenenfalls Beschreibung der Verfahren der Bescheinigungsbehörde in Bezug auf Geltungsbereich, Vorschriften und Verfahren zu den wirksamen Vorkehrungen des Mitgliedstaats (4) für die Überprüfung von Beschwerden hinsichtlich des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen im Zusammenhang mit Artikel 30 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

3.3.   Wiedereinziehungen

3.3.1.   Beschreibung des Systems für die Sicherstellung der Wiedereinziehung öffentlicher Unterstützung, einschließlich Unionsunterstützung.

3.3.2.   Verfahren zur Gewährleistung eines hinreichenden Prüfpfades, indem für jedes Vorhaben in elektronischer Form Buchführungsdaten vorgehalten werden, darunter wiedereingezogene Beträge, wiedereinzuziehende Beträge und einbehaltene Beträge aus einem Zahlungsantrag sowie nicht wiedereinziehbare Beträge und Beträge in Bezug auf Vorhaben, die aufgrund eines Gerichtsverfahrens oder einer Verwaltungsbeschwerde mit aufschiebender Wirkung ausgesetzt werden.

3.3.3.   Vorkehrungen für den Abzug wiedereingezogener oder einzubehaltender Beträge von den geltend zu machenden Ausgaben.

4.   INFORMATIONSSYSTEME

4.1.   Beschreibung des Informationssystems einschließlich Flussdiagramm (zentrales oder gemeinsames vernetztes System oder dezentrales System mit Verbindungen zwischen den Systemen) im Hinblick auf:

4.1.1.

Erhebung, Aufzeichnung und Speicherung der für Begleitung, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben benötigten Daten in elektronischer Form — gegebenenfalls einschließlich Angaben zu den einzelnen Teilnehmern — und erforderlichenfalls Aufschlüsselung der Indikatordaten nach Geschlecht, wie in Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 und Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 532/2014 der Kommission gefordert.

4.1.2.

Sicherstellung, dass die im vorstehenden Punkt genannten Daten erhoben, in das System eingegeben und dort gespeichert werden und dass die Indikatordaten im Falle von Vorhaben, die im Rahmen von OP II unterstützt werden, — wenn verfügbar — nach Geschlecht aufgegliedert werden, wie in Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 gefordert.

4.1.3.

Gewährleistung, dass ein System zur elektronischen Aufzeichnung und Speicherung der Buchführungsdaten jedes Vorhabens besteht, in dem alle zur Erstellung von Zahlungsanträgen oder der Rechnungslegung erforderlichen Daten erfasst sind, einschließlich der wiedereingezogenen Beträge, der wiedereinzuziehenden Beträge, der nicht wiedereinziehbaren Beträge und der infolge einer vollständigen oder teilweisen Streichung des Beitrags zu einem Vorhaben oder einem operationellen Programm einbehaltenen Beträge, wie in Artikel 33 Buchstabe d und in Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 festgelegt.

4.1.4.

Buchführung über die bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben und die an die Empfängereinrichtungen ausgezahlte entsprechende öffentliche Förderung in elektronischer Form, wie in Artikel 33 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 festgelegt.

4.1.5.

Buchführung über die wiedereinzuziehenden Beträge und die infolge einer vollständigen oder teilweisen Streichung des Beitrags zu einem Vorhaben einbehaltenen Beträge, wie in Artikel 33 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 festgelegt.

4.1.6.

Buchführung über Beträge im Zusammenhang mit Vorhaben, die aufgrund eines Gerichtsverfahrens oder einer Verwaltungsbeschwerde mit aufschiebender Wirkung ausgesetzt werden.

4.1.7.

Angabe, ob die Systeme operationell sind und die oben genannten Daten zuverlässig aufzeichnen können.

4.2.   Beschreibung der Verfahren zur Überprüfung, dass die Sicherheit der IT-Systeme gewährleistet ist.


(1)  Verweis auf das Dokument oder die nationalen Rechtsvorschriften, in denen diese wirksamen Vorkehrungen vom Mitgliedstaat festgelegt wurden.

(2)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 532/2014 der Kommission vom 13. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (ABl. L 148 vom 20.5.2014, S. 54).

(3)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(4)  Verweis auf das Dokument oder die nationalen Rechtsvorschriften, in denen diese wirksamen Vorkehrungen vom Mitgliedstaat festgelegt wurden.


ANHANG II

Muster für den Bericht der unabhängigen Prüfstelle nach Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

1.   Einleitung

1.1.   Angabe des Ziels des Berichts, nämlich die Darlegung der Ergebnisse der Bewertung, ob die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde die Kriterien für die Benennung im Hinblick auf internes Kontrollwesen, Risikomanagement, Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten und Begleitung aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 erfüllt, um zu beurteilen, ob die Kriterien für die Benennung erfüllt sind.

1.2   Angabe des inhaltlichen Umfangs des Berichts, d. h. abgedeckte Stelle(n) — nämlich die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde (und, falls zutreffend, die übertragenen Aufgaben dieser Behörden) — und ihre Erfüllung der Kriterien für die Benennung im Hinblick auf internes Kontrollwesen, Risikomanagement, Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten und Begleitung aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014, mit Bezugnahme auf die abgedeckten operationellen Programme.

1.3   Angabe der Stelle, die den Bericht erstellt hat („unabhängige Prüfstelle“) und Spezifizierung, ob sie die Prüfbehörde für das abgedeckte operationelle Programm bzw. die abgedeckten operationellen Programme ist.

1.4   Angabe, wie die funktionale Unabhängigkeit der unabhängigen Prüfstelle von den Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden sichergestellt wird (siehe Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014).

2.   Methodik und Umfang der Arbeiten

2.1   Angabe des Zeitraums und des Zeitrahmens der Prüfung (Datum, an dem die unabhängige Prüfstelle die endgültige Beschreibung der Aufgaben und Verfahren für die Verwaltungsbehörde und ggf. die Bescheinigungsbehörde erhielt, Datum, an dem die Prüfung begann und endete, sowie zugewiesene Ressourcen).

2.2   Spezifizierung a) der Nutzung von Prüfarbeit anderer Stellen und b) der Qualitätskontrolle für derartige Prüfarbeit im Hinblick auf die Angemessenheit der Arbeit.

2.3   Beschreibung der Arbeit für die Bewertung nach Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014, ob die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden, der der [Mitgliedstaat] benennt, die Kriterien im Hinblick auf internes Kontrollwesen, Risikomanagement, Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten und Begleitung aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 erfüllen; dabei soll u. a. Folgendes abgedeckt werden:

2.3.1.

Überprüfung der Beschreibung der für die Verwaltungsbehörde oder gegebenenfalls die Bescheinigungsbehörde vorgesehenen Aufgaben und Verfahren gemäß dem in Anhang I der vorliegenden Verordnung festgelegten Muster.

2.3.2.

Überprüfung sonstiger relevanter, das System betreffender Dokumente; Angabe etwaiger Änderungen von Gesetzen, Ministerialentscheidungen, Rundschreiben, interner Verfahren/sonstiger Handbücher, Leitlinien und/oder Checklisten.

2.3.3.

Befragungen der Mitarbeiter in den wichtigsten Stellen (einschließlich zwischengeschaltete Stellen, falls zutreffend). Beschreibung der Auswahlmethode und -kriterien, welche Themen abgedeckt wurden, wie viele Befragungen durchgeführt wurden und wer befragt wurde.

2.3.4.

Überprüfung der Beschreibung und Verfahren in Bezug auf die Informationssysteme, insbesondere für die Anforderungen aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014, und Überprüfung, ob diese Systeme operationell sind und eingerichtet wurden; dabei soll Folgendes sichergestellt werden: i) angemessener Prüfpfad; ii) Schutz personenbezogener Daten; iii) Integrität, Vorhandensein und Authentizität der Daten; iv) verlässliche, genaue und vollständige Angaben zur Durchführung des operationellen Programms (im Einklang mit Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 223/2014), für Begleitung, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben benötigte Daten (im Einklang mit Artikel 32 Absatz 2 Buchstaben d und e der Verordnung (EU) Nr. 223/2014) sowie zur Erstellung von Zahlungsanträgen oder Rechnungslegung erforderliche Daten (wie in Artikel 33 Buchstaben d, g und h der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 gefordert).

2.3.5

Hat die Verwaltungs- oder die Bescheinigungsbehörde Aufgaben an andere Stellen übertragen, Beschreibung der geleisteten Prüfarbeit zur Überprüfung, ob die Verwaltungs- und/oder Bescheinigungsbehörde die Fähigkeiten dieser Stellen, die übertragenen Aufgaben durchzuführen, bewertet haben, ob ihre Aufsichtsverfahren für diese zwischengeschalteten Stellen ausreichend sind, sowie jedweder sonstiger Prüfarbeit.

2.4   Angabe, ob etwaige kontradiktorische Verfahren vor Herausgabe dieses Berichts stattgefunden haben, und Angabe der relevanten Behörden/Stellen.

2.5   Bestätigung, dass die Arbeit unter Berücksichtigung international anerkannter Prüfungsstandards durchgeführt wurde bzw. wird.

2.6   Angabe, ob der Prüfungsumfang eingeschränkt wurde (1), insbesondere wenn das Auswirkungen auf das Urteil der unabhängigen Prüfstelle hatte.

3.   Ergebnisse der Bewertung für jede Behörde/jedes System

3.1.   Für jede Behörde/jedes System Tabelle ausfüllen:

CCI-Nr. oder System (CCI-Gruppe)

Betroffene Behörde (Verwaltungs- oder Bescheinigungsbehörde)

Beschreibung vollständig und genau (j/n)

Schlussfolgerung (uneingeschränkt, eingeschränkt, negativ)

Betroffene Benennungskriterien

Betroffener Abschnitt der Beschreibung der Aufgaben und Verfahren

Mängel

Empfehlungen/Korrekturmaßnahmen

Mit der betroffenen Behörde vereinbarter Zeitrahmen zur Durchführung der Korrekturmaßnahmen

CCI-Nr. x

Verwaltungsbehörde

 

 

 

 

 

 

 

 

Bescheinigungsbehörde

 

 

 

 

 

 

 

System y

Verwaltungsbehörde

 

 

 

 

 

 

 

 

Bescheinigungsbehörde

 

 

 

 

 

 

 

3.2.   Darlegung der Ergebnisse der Bewertung von Bereichen, die in der obigen Tabelle nicht vollständig abgedeckt werden, darunter — keine abschließende Aufzählung:

3.2.1.

Die bestehenden Verfahren für die Rechnungslegung aus Artikel 59 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (Artikel 33 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014);

3.2.2

Die Vorkehrungen zur Bescheinigung, dass die Rechnungslegung vollständig, genau und sachlich richtig ist und die verbuchten Ausgaben den anwendbaren Rechtsvorschriften genügen und für Vorhaben getätigt wurden, die gemäß den für das betreffende operationelle Programm geltenden Kriterien zur Förderung ausgewählt wurden und die den anwendbaren Rechtsvorschriften genügen (Artikel 33 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 223/2014);

3.2.3.

Die bestehenden Verfahren zur Gewährleistung von wirksamen und angemessenen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen (Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 223/2014) unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken;

3.2.4.

Der Rahmen zur Gewährleistung, dass erforderlichenfalls und insbesondere bei größeren Änderungen beim Verwaltungs- und Kontrollsystem ein adäquates Risikomanagement betrieben wird (Anhang IV, Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014);

3.2.5.

Die Vorkehrungen zur Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung der Fachebene und der jährlichen Übersicht über die endgültigen Prüfberichte, Kontrollen und festgestellten Schwächen (Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 223/2014);

3.2.6

Die Vorkehrungen für die Erfassung, Aufzeichnung und Speicherung — in elektronischer Form — der für Begleitung, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben benötigten Daten, einschließlich Daten zu den Indikatoren und zum Output (Artikel 32 Absatz 2 Buchstaben d und e der Verordnung (EU) Nr. 223/2014);

3.2.7

Der Rahmen, um im Falle einer Übertragung von Aufgaben auf zwischengeschaltete Stellen ihre jeweiligen Zuständigkeiten und Pflichten, die Überprüfung ihrer Kapazitäten zur Durchführung der übertragenen Aufgaben sowie das Vorhandensein von Berichtsverfahren sicherzustellen (Anhang IV, Nummer 1 Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 223/2014).


(1)  Einschränkung des Prüfungsumfangs: Bisweilen kann die Einrichtung eine Einschränkung des Prüfungsumfangs erzwingen (z. B. wenn in den Bedingungen festgelegt ist, dass der Prüfer ein Prüfverfahren nicht durchführen wird, das er für notwendig erachtet). Umständehalber kann es zu einer Einschränkung des Prüfungsumfangs kommen. Ferner kann dies auftreten, wenn nach dem Urteil des Prüfers die Buchführung der Einrichtung unangemessen ist oder er nicht in der Lage ist, ein als wünschenswert erachtetes Prüfverfahren durchzuführen.


ANHANG III

Muster für das Gutachten einer unabhängigen Prüfstelle dazu, ob die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde den Kriterien für die Benennung nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 entsprechen

An (Behörde/Stelle des Mitgliedstaats)

EINLEITUNG

Ich, der/die Unterzeichner/in, als Vertreter/in von [Name der unabhängigen Prüfstelle nach Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014] als funktional von den Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden unabhängige Stelle, zuständig für die Erstellung eines Berichts und eines Gutachtens mit den Ergebnissen der Bewertung, ob die Verwaltungs- und die Bescheinigungsbehörde den Kriterien für die Benennung aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 für [Bezeichnung des operationellen Programms bzw. der operationellen Programme, CCI-Nr(n).)] (im Folgenden „das Programm“ bzw. „die Programme“) entsprechen, habe eine Überprüfung im Einklang mit Artikel 31 Absatz 2 der genannten Verordnung durchgeführt.

UMFANG DER ÜBERPRÜFUNG

Die Überprüfung umfasste die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde und (ggf.) die übertragenen Aufgaben dieser Behörden, wie in Abschnitt 1 des beigefügten Berichts beschrieben [Anhang II der vorliegenden Verordnung].

Ausmaß und Umfang der Überprüfung werden in Abschnitt 2 des beigefügten Berichts näher ausgeführt. Neben weiteren in diesem Bericht ausgeführten Aspekten basierte die Überprüfung auf der Beschreibung der Aufgaben und bestehenden Verfahren für die Verwaltungs- und ggf. die Bescheinigungsbehörde, erstellt durch und in Zuständigkeit von [Name der für die Beschreibung verantwortliche Stelle(n)] und übermittelt am [TT.MM.JJJJ] von [Name der mit der Übermittlung betrauten Stelle(n)].

GUTACHTEN

 

(Uneingeschränktes Gutachten)

Auf Grundlage der oben genannten Überprüfung vertrete ich die Ansicht, dass die für das Programm bzw. die Programme benannte Verwaltungs- und/oder Bescheinigungsbehörde den Kriterien für die Benennung im Hinblick auf internes Kontrollwesen, Risikomanagement, Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten und Begleitung aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 entspricht/entsprechen.

oder

 

(Eingeschränktes Gutachten)

Auf Grundlage der oben genannten Überprüfung vertrete ich die Ansicht, dass die für das Programm bzw. die Programme benannte Verwaltungs- und/oder Bescheinigungsbehörde den Kriterien für die Benennung im Hinblick auf internes Kontrollwesen, Risikomanagement, Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten und Begleitung aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 mit folgenden Einschränkungen (1) entspricht/entsprechen:

Aus folgenden Gründen vertrete ich die Ansicht, dass diese Behörde/n das Kriterium/die Kriterien für die Benennung nicht erfüllt/erfüllen, und bewerte die Schwere wie folgt (2):

oder

 

(Negatives Gutachten)

Auf Grundlage der oben genannten Überprüfung vertrete ich die Ansicht, dass die für das Programm bzw. die Programme benannte Verwaltungs- und/oder Bescheinigungsbehörde den Kriterien für die Benennung im Hinblick auf internes Kontrollwesen, Risikomanagement, Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten und Begleitung aus Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 nicht entspricht/entsprechen.

Diese negative Stellungnahme basiert auf (3).

Hervorhebung des Sachverhalts (ggf.)

[Die unabhängige Prüfstelle kann wie in den international anerkannten Prüfungsstandards auch eine Hervorhebung des Sachverhalts vornehmen, die keine Auswirkung auf das Gutachten hat.]

Datum:

Unterschrift:


(1)  Angabe der Behörde(n) und der Benennungskriterien, die sie nicht erfüllen.

(2)  Angabe des Grundes/der Gründe für den Vorbehalt bzw. die Vorbehalte, die für jede Behörde und jedes Kriterium für die Benennung eingetragen wurden.

(3)  Angabe des Grundes/der Gründe für das negative Gutachten für jede Behörde und jedes Element.


ANHANG IV

Muster für den Zahlungsantrag

ZAHLUNGSANTRAG

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Aktenzeichen der Kommission (CCI-Code) Nr.:

<type=„S“ input=„S“>  (1)

Bezeichnung des operationellen Programms:

<type=„S“ input=„G“>

Beschluss der Kommission:

<type=„S“ input=„G“>

Datum des Beschlusses der Kommission:

<type=„D“ input=„G“>

Nummer des Zahlungsantrags:

<type=„N“ input=„G“>

Datum der Einreichung des Zahlungsantrags:

<type=„D“ input=„G“>

Nationales Aktenzeichen (optional):

<type=„S“ maxlength=„250“ input=„M“>

Bitte Art des Zahlungsantrags angeben:

Antrag auf Zwischenzahlung im Einklang mit Artikel 41 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

<radio button>

Letzter Antrag auf Zwischenzahlung im Einklang mit Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

<radio button>

Gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 bezieht sich dieser Zahlungsantrag auf folgenden Abrechnungszeitraum:

Von (2)

<type=„D“ input=„G“>

bis:

<type=„D“ input=„G“>

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art und Ausgaben wie in die Bücher der Bescheinigungsbehörde (für das OP I) eingetragen

Art der Ausgaben (3)

Gesamtbetrag der von den Empfängereinrichtungen getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen Ausgaben

Gesamtbetrag der bei der Durchführung der Vorhaben getätigten öffentlichen Ausgaben

(A)

(B)

Technische Hilfe

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der materiellen Unterstützung 1

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der materiellen Unterstützung 2

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

 

 

Art der materiellen Unterstützung n

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

 

 

 

Insgesamt

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP II) eingetragen

Art der Ausgaben

Gesamtbetrag der von den Empfängereinrichtungen getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen Ausgaben

Gesamtbetrag der bei der Durchführung der Vorhaben angefallenen öffentlichen Ausgaben

(A)

(B)

Technische Hilfe

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der Maßnahme 1

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der Maßnahme 2

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

 

 

Art der Maßnahme n

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Insgesamt

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

BESCHEINIGUNG

Durch die Validierung dieses Zahlungsantrags bescheinigt die Bescheinigungsbehörde, dass die Aufgaben aus Artikel 33 Buchstaben a, d, e, f, g und h der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 erfüllt sind, und erbittet die Zahlung der unten genannten Beträge.

Für die Bescheinigungsbehörde:

<type=„S“ input=„G“>

ANTRAG AUF ZAHLUNG

BETRAG AUS DEM EUROPÄISCHEN HILFSFONDS FÜR DIE AM STÄRKSTEN BENACHTEILIGTEN PERSONEN

<type=„Cu“ input=„G“>

Die Zahlungen erfolgen auf folgendes Bankkonto:

Benannte Stelle:

<type=„S“ maxlength=„150“ input=„G“>

Bankverbindung:

<type=„S“ maxlength=„150“ input=„G“>

BIC

<type=„S“ maxlength=„11“ input=„G“>

IBAN

<type=„S“ maxlength=„34“ input=„G“>

Kontoinhaber (falls nicht mit der benannten Stelle identisch):

<type=„S“ maxlength=„150“ input=„G“>


(1)  Legende:

 

Art: N = Zahl, D = Datum, S = Zeichenkette, C = Checkbox, Cu = Währung,

 

Eingabe (input): M = manuell, S = Auswahl, G = systemgeneriert.

(2)  Erster Tag des Geschäftsjahrs, automatisch vom IT-System erfasst.

(3)  Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.


ANHANG V

Muster für die Rechnungslegung

RECHNUNGSLEGUNG FÜR DEN ABRECHNUNGSZEITRAUM

<type=&#x201E;D&#x201C; input=&#x201E;G&#x201C;>

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Aktenzeichen der Kommission (CCI-Nr.):

<type=„S“ input=„S“>  (1)

Bezeichnung des operationellen Programms:

<type=„S“ input=„G“>

Beschluss der Kommission:

<type=„S“ input=„G“>

Datum des Beschlusses der Kommission:

<type=„D“ input=„G“>

Version der Rechnungslegung:

<type=„S“ input=„G“>

Datum der Einreichung der Rechnungslegung:

<type=„D“ input=„G“>

Nationales Aktenzeichen (optional):

<type=„S“ maxlength=„250“ input=„M“>

BESCHEINIGUNG

Die Bescheinigungsbehörde bescheinigt hiermit, dass

1.

der Abschluss vollständig, genau und sachlich richtig ist und die verbuchten Ausgaben den anwendbaren Rechtsvorschriften genügen und für Vorhaben getätigt wurden, die gemäß den für das betreffende operationelle Programm geltenden Kriterien zur Förderung ausgewählt wurden und die den anwendbaren Rechtsvorschriften genügen;

2.

die Bestimmungen des Artikels 59 Absatz 5 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und des Artikels 33 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 beachtet werden;

3.

die Bestimmungen des Artikels 51 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 über die Verfügbarkeit von Dokumenten beachtet werden.

Für die Bescheinigungsbehörde:

<type=„S“ input=„G“>


(1)  Legende:

 

Art (type): N = Zahl, D = Datum, S = Zeichenkette, C = Checkbox, P = Prozentsatz, Cu = Währung,

 

Eingabe (input): M = manuell, S = Auswahl, G = systemgeneriert,

 

NA: entfällt.

Anlage 1

Beträge, die in den Rechnungsführungssystemen der Bescheinigungsbehörde verbucht wurden

Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP I) eingetragen

Art der Ausgaben (1)

Gesamtbetrag der von den Empfängereinrichtungen getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen Ausgaben

Gesamtbetrag der bei der Durchführung der Vorhaben getätigten öffentlichen Ausgaben

Gesamtbetrag der entsprechenden Zahlungen an Empfängereinrichtungen gemäß Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

(A)

(B)

(C)

Technische Hilfe

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der materiellen Unterstützung 1

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

Art der materiellen Unterstützung 2

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

 

 

 

Art der materiellen Unterstützung n

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<NA>

 

 

 

 

Insgesamt

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP II) eingetragen

Art der Ausgaben

Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben, die in den Rechnungsführungssystemen der Bescheinigungsbehörde verbucht wurden und in den der Kommission vorgelegten Zahlungsanträgen enthalten sind

Gesamtbetrag der bei der Durchführung der Vorhaben angefallenen öffentlichen Ausgaben

Gesamtbetrag der entsprechenden Zahlungen an Empfängereinrichtungen gemäß Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

(A)

(B)

(C)

Technische Hilfe

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der Maßnahme 1

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der Maßnahme 2

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

 

 

 

Art der Maßnahme n

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Insgesamt

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>


(1)  Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

Anlage 2

Während des Geschäftsjahres einbehaltene und wiedereingezogene Beträge

Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP I) eingetragen

Art der Ausgaben

EINBEHALTUNGEN

WIEDEREINZIEHUNGEN

Förderfähiger Gesamtbetrag an Ausgaben im Zahlungsantrag

Entsprechende öffentliche Ausgaben

Förderfähiger Gesamtbetrag an Ausgaben im Zahlungsantrag

Entsprechende öffentliche Ausgaben

(A)

(B)

(C)

(D)

Technische Hilfe

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der materiellen Unterstützung 1

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der materiellen Unterstützung 2

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

...

 

 

 

 

Art der materiellen Unterstützung n

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Insgesamt

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

Erklärung der jeweiligen Ausgaben — Aufsplittung der während des Geschäftsjahres einbehaltenen und wiedereingezogenen Beträge nach Geschäftsjahr

In Bezug auf das am 30. Juni 2015 endende Geschäftsjahr (insgesamt)

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 berichtigte Beträge

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

In Bezug auf das am 30. Juni ... endende Geschäftsjahr (insgesamt)

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 berichtigte Beträge

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP II) eingetragen

Art der Ausgaben

EINBEHALTUNGEN

WIEDEREINZIEHUNGEN

Förderfähiger Gesamtbetrag an Ausgaben im Zahlungsantrag

Entsprechende öffentliche Ausgaben

Förderfähiger Gesamtbetrag an Ausgaben im Zahlungsantrag

Entsprechende öffentliche Ausgaben

(A)

(B)

(C)

(D)

Technische Hilfe

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der Maßnahme 1

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der Maßnahme 2

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

 

 

 

 

Art der Maßnahme n

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Insgesamt

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

Erklärung der jeweiligen Ausgaben — Aufsplittung der während des Geschäftsjahres einbehaltenen und wiedereingezogenen Beträge nach Geschäftsjahr

In Bezug auf das am 30. Juni 2015 endende Geschäftsjahr (insgesamt)

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 berichtigte Beträge

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

In Bezug auf das am 30. Juni ... endende Geschäftsjahr (insgesamt)

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 berichtigte Beträge

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Anlage 3

Am Ende des Geschäftsjahres wiedereinzuziehende Beträge

Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP I) eingetragen

Art der Ausgaben

Förderfähiger Gesamtbetrag der Ausgaben

Entsprechende öffentliche Ausgaben

(A)

(B)

Technische Hilfe

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der materiellen Unterstützung 1

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Art der materiellen Unterstützung 2

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

 

 

Art der materiellen Unterstützung n

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Insgesamt

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

Erklärung der jeweiligen Ausgaben — Aufsplittung der am Ende des Geschäftsjahres wiedereinzuziehenden Beträge nach Geschäftsjahr

In Bezug auf das am 30. Juni 2015 endende Geschäftsjahr (insgesamt)

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 berichtigte Beträge

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

In Bezug auf das am 30. Juni … endende Geschäftsjahr (insgesamt) (insgesamt)

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 berichtigte Beträge

<type=„Cu“ input=„M“>

<type=„Cu“ input=„M“>

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP II) eingetragen

Art der Ausgaben

Förderfähiger Gesamtbetrag der Ausgaben

Entsprechende öffentliche Ausgaben

(A)

(B)

Technische Hilfe

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Art der Maßnahme 1

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Art der Maßnahme 2

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Art der Maßnahme n

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Insgesamt

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Erklärung der jeweiligen Ausgaben — Aufsplittung der am Ende des Geschäftsjahres wiedereinzuziehenden Beträge nach Geschäftsjahr

In Bezug auf das am 30. Juni 2015 endende Geschäftsjahr (insgesamt)

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Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 berichtigte Beträge

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In Bezug auf das am 30. Juni … endende Geschäftsjahr (insgesamt) (insgesamt)

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Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 berichtigte Beträge

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Anlage 4

Nicht wiedereinziehbare Beträge am Ende des Geschäftsjahres

Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP I) eingetragen

Art der Ausgaben

Bezeichnung des Vorhabens

NICHT WIEDEREINZIEHBARE BETRÄGE

Förderfähiger Gesamtbetrag der Ausgaben

Entsprechende öffentliche Ausgaben

Anmerkungen (Pflichtfeld)

(A)

(B)

(C)

Technische Hilfe

Vorhaben 1

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Vorhaben 2

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Vorhaben n

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Art der materiellen Unterstützung 1

Vorhaben 1

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Vorhaben 2

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Vorhaben n

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Art der materiellen Unterstützung 2

Vorhaben 1

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Vorhaben 2

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Vorhaben n

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Art der materiellen Unterstützung n

Vorhaben 1

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Vorhaben 2

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Vorhaben n

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Insgesamt

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Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP II) eingetragen

Art der Ausgaben

Bezeichnung des Vorhabens

NICHT WIEDEREINZIEHBARE BETRÄGE

Förderfähiger Gesamtbetrag der Ausgaben

Entsprechende öffentliche Ausgaben

Anmerkungen (Pflichtfeld) (1)

(A)

(B)

(C)

Technische Hilfe

Vorhaben 1

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Vorhaben 2

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Vorhaben n

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Art der Maßnahme 1

Vorhaben 1

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Vorhaben 2

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Vorhaben n

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Art der Maßnahme 2

Vorhaben 1

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Vorhaben 2

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Vorhaben n

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<type=„Cu“ input=„M“>

 

 

 

 

Art der Maßnahme n

Vorhaben 1

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Vorhaben 2

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Vorhaben n

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Insgesamt

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(1)  Insbesondere Datum der Feststellung der Nichtwiedereinziehbarkeit, Grund der Nichtwiedereinziehbarkeit sowie erfolgte Einziehungsmaßnahmen einschließlich des Datums der Einziehungsanordnung.

Anlage 5

Abgleich der Ausgaben

Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 223/2014

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP I) eingetragen

Art der Ausgaben (1)

Förderfähiger Gesamtbetrag an Ausgaben in dem letzten an die Kommission übermittelten Zahlungsantrag (2)

Im Einklang mit Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 geltend gemachte Ausgaben (3)

Differenz (4)

Anmerkungen (bei Differenz Pflichtfeld)

Gesamtbetrag der von den Empfängereinrichtungen getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen Ausgaben

Gesamtbetrag der bei der Durchführung der Vorhaben getätigten öffentlichen Ausgaben

Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben, die in den Rechnungsführungssystemen der Bescheinigungsbehörde verbucht wurden und in den der Kommission vorgelegten Zahlungsanträgen enthalten sind

Gesamtbetrag der bei der Durchführung der Vorhaben getätigten öffentlichen Ausgaben

(E = A – C)

(F = B – D)

 

(A)

(B)

(C)

(D)

(E)

(F)

(G)

Technische Hilfe

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Art der materiellen Unterstützung 1

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

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Art der materiellen Unterstützung 2

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

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Art der materiellen Unterstützung n

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe a

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe b

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe c

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe d

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davon Ausgaben gemäß Art. 26 Absatz 2 Buchstabe e

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Insgesamt

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Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in der gegenwärtigen Rechnungslegung berichtigte Beträge

 

 

 

Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Ausgaben wie in der Rechnungslegung der Bescheinigungsbehörde (für das OP II) eingetragen

Art der Ausgaben

Förderfähiger Gesamtbetrag an Ausgaben in dem letzten an die Kommission übermittelten Zahlungsantrag (5)

Im Einklang mit Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 geltend gemachte Ausgaben (6)

Differenz (7)

Anmerkungen (bei Differenz Pflichtfeld)

Gesamtbetrag der von den Empfängereinrichtungen getätigten und bei der Durchführung der Vorhaben gezahlten förderfähigen Ausgaben

Gesamtbetrag der bei der Durchführung der Vorhaben getätigten öffentlichen Ausgaben

Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben, die in den Rechnungsführungssystemen der Bescheinigungsbehörde verbucht wurden und in den der Kommission vorgelegten Zahlungsanträgen enthalten sind

Gesamtbetrag der bei der Durchführung der Vorhaben getätigten öffentlichen Ausgaben

(E = A – C)

(F = B – D)

 

(A)

(B)

(C)

(D)

(E)

(F)

(G)

Technische Hilfe

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Art der Maßnahme 1

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Art der Maßnahme 2

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<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type='S' input='M'>

 

 

 

 

 

 

 

Art der Maßnahme n

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<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

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<type='S' input='M'>

Insgesamt

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type=„Cu“ input=„G“>

<type='S' input='M'>

Davon infolge der Vorhabenprüfung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in der gegenwärtigen Rechnungslegung berichtigte Beträge

 

 

 


(1)  Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 223/2014.

(2)  Auf Grundlage des letzten Antrags auf Zwischenzahlung, vorgelegt nach Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014, automatisch ausgefüllt.

(3)  Auf Grundlage von Anlage 1 automatisch ausgefüllt.

(4)  Automatisch berechnet.

(5)  Auf Grundlage des letzten Antrags auf Zwischenzahlung, vorgelegt nach Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014, automatisch ausgefüllt.

(6)  Auf Grundlage von Anlage 1 automatisch ausgefüllt.

(7)  Automatisch berechnet.