3.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 263/29


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 1. September 2014

über harmonisierte technische Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen durch drahtlose PMSE-Audioausrüstungen in der Union

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6011)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2014/641/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Zu den Ausrüstungen für Programmproduktion und Sonderveranstaltungen (Programme Making and Special Events) (PMSE-Ausrüstungen) gehört eine Vielzahl von Anwendungen für die Video- und Tonübertragung, die für die Entwicklung der Medien- und Unterhaltungsbranche der Union immer mehr an Bedeutung gewinnen. Sie umfassen den Rundfunk, Kulturveranstaltungen, Musik- und Theateraufführungen sowie gesellschaftliche Veranstaltungen und Sportveranstaltungen. PMSE-Ausrüstungen werden für gewerbliche und nichtgewerbliche Zwecke und für lokale sowie unionsweite Veranstaltungen eingesetzt. Funkmikrofone sind die am weitesten verbreitete Art von drahtlosen PMSE-Audioausrüstungen; dazu zählen aber auch tragbare In-Ear-Monitoring- und Talkback-Systeme sowie Audio-Links.

(2)

Die Kommission hat die Kultur- und Kreativwirtschaft in ihrer Mitteilung vom 26. September 2012 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (2) als einen der dynamischsten Wirtschaftszweige Europas und wesentlichen Motor für die kulturelle Vielfalt in Europa anerkannt. Im Beschluss 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3), insbesondere in Artikel 8 Absatz 5 wird ferner die Bedeutung von PSME hervorgehoben, und die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der Kommission und im Einklang mit den Zielen der Union, die Integration des Binnenmarkts und den Zugang zu Kultur zu verbessern, die Bereitstellung der erforderlichen Frequenzbänder für PMSE zu gewährleisten. Nach Artikel 6 Absatz 6 des genannten Beschlusses müssen die Mitgliedstaaten prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass PMSE-Nutzer durch die Freigabe des 800-MHz-Bandes nicht beeinträchtigt werden, und gegebenenfalls geeignete technische und regulatorische Maßnahmen ergreifen.

(3)

Der derzeitige Rechtsrahmen ist im Hinblick auf die von PMSE-Ausrüstungen genutzten Frequenzen aufgrund der historischen Unterschiede zwischen den nationalen Frequenznutzungsplänen und bei der Verwaltung des unterschiedlichen nationalen und lokalen Frequenzbedarfs nicht vollständig in allen EU-Mitgliedstaaten harmonisiert. Obwohl viele Mitgliedstaaten die Empfehlung 70-03 des Europäischen Funkausschusses (ERC) und deren Anhang 10 (4) und die ERC-Empfehlung 25-10 und deren Anhang 2 (5) anwenden, welche Leitlinien zu den Frequenzbändern und technischen Parametern für PMSE-Ausrüstungen enthalten, ist eine rechtlich bindende Harmonisierung der Frequenznutzung für PMSE-Ausrüstungen allein durch diese Empfehlungen innerhalb der Union nicht gewährleistet.

(4)

Die Harmonisierung der von PMSE-Ausrüstungen genutzten Frequenzen dürfte zur Verwirklichung der Ziele des Binnenmarkts beitragen, weil dadurch die Qualität und die Effizienz der Frequenznutzung erhöht werden, langfristige Sichtbarkeit und Rechtssicherheit im Zusammenhang mit dem Zugang zu den betreffenden Frequenzbändern überall in der Union geschaffen wird, Forschung und Entwicklung (z. B. die Digitalisierung von PMSE-Ausrüstungen und andere Lösungen zur effizienten Frequenznutzung) vorangetrieben, Investitionen von Herstellern in die PMSE-Technik gefördert und Preise gesenkt werden, Größenvorteile entstehen können, die grenzübergreifende Portabilität der Ausrüstungen sowie Interoperabilität gefördert werden und das Brachliegen von Frequenzen vermieden wird.

(5)

Obwohl es beim Frequenzbedarf drahtloser PMSE-Audioausrüstungen je nach dem besonderen örtlichen und zeitlichen Bedarf eine große Bandbreite (zwischen 8 MHz und 144 MHz (6)) gibt, geben die professionellen Nutzer einen täglichen Frequenzbedarf für drahtlose PMSE-Audioanwendungen von 96 MHz im UHF-Band an.

(6)

Ausreichende harmonisierte Frequenzen sind notwendig, um den durch drahtlose PMSE-Audioausrüstungen entstehenden Frequenzbedarf zumindest dadurch zu bedienen, dass eine in der gesamten Union geltende Mindestmenge an Funkfrequenzen festgelegt wird, durch die Größenvorteile erzielt würden und das Funktionieren des Binnenmarktes sichergestellt wäre. Der gegenwärtig durch die Entscheidung 2006/771/EG der Kommission (7) harmonisierte Frequenzbereich, d. h. 2 MHz (863-865 MHz) für Geräte mit geringer Reichweite, einschließlich drahtloser PMSE-Audioausrüstungen, reicht nicht aus, um den Bedarf der Nutzer zu decken, weil diese Entscheidung nur einen Bruchteil des Frequenzbedarfs von drahtlosen PMSE-Audioausrüstungen deckt und dementsprechend ein Großteil dieses Bedarfs durch Frequenzen außerhalb der unter die Entscheidung fallenden Frequenzbänder gedeckt werden muss.

(7)

In den ERC-Empfehlungen 70-03 (Anhang 10) und 25-10 (Anhang 2) werden verschiedene Abstimmbereiche für PMSE-Ausrüstungen angegeben; die Branche für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen, u. a. Hersteller und Nutzer, hat ihrerseits eine deutliche Präferenz für den Abstimmbereich 470-790 MHz geäußert. In ihrem Bericht 32 (8) über die Harmonisierung des 800-MHz-Bands wies die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) darauf hin, wie wichtig regional begrenzte und durch den Rundfunk nicht nutzbare Frequenzen (White Spaces) im Frequenzbereich 470-790 MHz für Nutzer von PMSE-Ausrüstungen sind, und bestand auf der Aufrechterhaltung des Zugangs zu diesem Frequenzbereich, insbesondere für PMSE-Anwendungen, die einen gewissen Schutz erfordern. Die Mitgliedstaaten stellen der CEPT Informationen über die Frequenznutzung und die für Nutzer von drahtlosen PMSE-Audioausrüstungen in ihrem Hoheitsgebiet geltenden technischen Bedingungen sowie eine Liste der Kontaktstellen in ihren nationalen Verwaltungen zur Verfügung, von denen Betroffene Informationen über die Bedingungen für die Frequenznutzung im Zusammenhang mit PMSE-Anwendungen erhalten können.

(8)

Im CEPT-Bericht 32 wurde hervorgehoben, dass bei der Nutzung von drahtlosen PMSE-Audioausrüstungen von einer zunehmenden Beeinträchtigung durch Frequenzknappheit auszugehen sei, und es wurden entsprechende Anpassungen erwogen. Durch den Beschluss 2010/267/EU der Kommission (9), der die technischen Bedingungen für die nicht-exklusive Nutzung des Frequenzbands 790-862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste harmonisiert, wurde die Verfügbarkeit dieses Frequenzbands für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen eingeschränkt. Es muss eine alternative langfristige Lösung gefunden werden, um die Zukunft von PMSE entweder durch die Ermittlung neuer Frequenzen oder die Einführung von gemeinsamer Frequenznutzung sicherzustellen.

(9)

Deshalb erteilte die Kommission der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) am 15. Dezember 2011 nach Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung 676/2002/EG ein Mandat (10) zu den technischen Bedingungen für Optionen im Hinblick auf die Harmonisierung der Frequenznutzung für Funkmikrofone und drahtlose Videokameras.

(10)

Die CEPT nahm daraufhin am 8. März 2013 ihren Bericht 50 (11) an. In diesem Bericht wird die Schlussfolgerung gezogen, dass sich die Frequenzbereiche 821-832 MHz und 1 785-1 805 MHz, bei denen es sich um Duplexlücken innerhalb der für elektronische Kommunikationssysteme genutzten Frequenzbänder handelt, unter bestimmten Bedingungen für eine harmonisierte Frequenznutzung durch drahtlose PMSE-Audioausrüstungen eignen würden. Drahtlose Videokameras, die einen unterschiedlichen Frequenzbedarf haben und in unterschiedlichen Frequenzbändern betrieben werden, sollten gesondert geprüft werden. In einem Nachtrag zum CEPT-Bericht 50 (12) werden die für drahtlose PMSE-Audioanwendungen geltenden Nutzungsbedingungen für diese Duplexlücken präzisiert und ein Verfahren zur Bewertung und Begrenzung des Störungsrisikos für drahtlose Mikrofone und In-Ear-Monitoring dargelegt.

(11)

Im CEPT-Bericht 50 wurde auch festgestellt, dass Mobilfunknetze im 800-MHz-Band und im 1 800-MHz-Band gegen funktechnische Störungen durch drahtlose PMSE-Ausrüstungen geschützt werden müssen, damit sichergestellt ist, dass Mobilfunknetze in den Frequenzbändern unterhalb von 821 MHz und oberhalb von 832 MHz sowie unterhalb von 1 785 MHz und oberhalb von 1 805 MHz betrieben werden können. Dies würde beispielsweise ein 2-MHz-Schutzband zwischen 821 MHz und 823 MHz und Beschränkungen innerhalb von 0,2 MHz in den direkt oberhalb von 1 785 MHz und direkt unterhalb von 1 805 MHz liegenden Frequenzbereichen erforderlich machen.

(12)

PMSE-Ausrüstungen sind insbesondere bei Verwendung in Innenräumen unter Umständen funktechnischen Störungen ausgesetzt, die von Mobilfunknetzen und den von den Nutzern verwendeten Geräten (z. B. Smartphones) ausgehen, die Frequenzbänder nutzen, die nahe an denen liegen, die von drahtlosen PMSE-Audioausrüstungen genutzt werden, die in den 800-MHz- und 1 800-MHz-Duplexlücken betrieben werden. Um im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Programms für die Funkfrequenzpolitik Wege zu finden, um funktechnische Störungen zu verhindern und eine effiziente Frequenznutzung zu fördern, könnten funktechnische Störungen dieser Art durch bestimmte Lösungen für Störungsminderungsmaßnahmen, wie das besondere Verfahren für den störungsfreien Betrieb von Funkmikrofon und In-Ear-Monitor-Funkstrecken (siehe Definition in Anhang 2 des Nachtrags zum CEPT-Bericht 50), oder durch Anwendung anderer Störungsminderungsmaßnahmen vermieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten gegebenenfalls die Anwendung solcher Lösungen für Störungsminderungsmaßnahmen und Vereinbarungen, u. a. durch Unterstützung oder Anleitung der Beteiligten, fördern.

(13)

Bei gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen werden häufig mehr als die in den Duplexlücken des 800-MHz-Bands und des 1 800-MHz-Bands verfügbaren 29 MHz benötigt. Da der Frequenzbedarf für die drahtlose PMSE-Nutzung sehr unterschiedlich sein kann, muss auf Unionsebene sichergestellt werden, dass ein Grundmaß an Frequenzspektrum von ca. 60 MHz dauerhaft verfügbar ist, um den wiederkehrenden normalen Frequenzbedarf der Nutzer von PMSE-Audioausrüstungen zu decken, selbst wenn dadurch nicht der gesamte potenzielle Bedarf abgedeckt würde.

(14)

Die Mitgliedstaaten sollten daher bis zu 30 MHz zusätzlich bereitstellen, um der möglichen Nachfrage nach drahtlosen PMSE-Audioanwendungen bei gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen Rechnung zu tragen. Solche Frequenzen sollten aus den von den Mitgliedstaaten festgelegten Abstimmbereichen gewählt werden, vorzugsweise im Frequenzbereich 470-790 MHz unter Verwendung ungenutzter Funkfrequenzen. Die genaue Anzahl der entweder zuzuteilenden oder aber zu genehmigenden Frequenzen sollte vom jeweils angemeldeten Bedarf abhängen und muss nicht immer 30 MHz erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten ferner auf nationaler Ebene entscheiden, welche Genehmigungsart und welche Antragsverfahren für solche zusätzlichen Frequenzen gelten sollten.

(15)

Ein Frequenzbedarf von mehr als 59 MHz, der sich in bestimmten geografischen Gebieten, wie z. B. auf Geländen der Medienproduktion oder in Theatervierteln, oder bei einmaligen Großveranstaltungen ergeben kann, sollte am besten auf nationaler Ebene im Einzelfall und unter Berücksichtigung der besonderen geografischen und zeitlichen Gegebenheiten behandelt werden. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb weiterhin die Möglichkeit haben, die Nutzung von mehr als dem Grundmaß an Frequenzspektrum von 59 MHz zuzulassen.

(16)

Durch die Nutzung unterschiedlicher Frequenzblöcke für unterschiedliche analoge drahtlose PMSE-Audioanwendungen wie Funkmikrofone, In-Ear-Monitore und Talkback-Systeme, entstehen mehr Möglichkeiten, Frequenzen ohne Störungen durch Intermodulation zu nutzen.

(17)

Die Ergebnisse der Arbeiten der CEPT (13) gemäß dem Mandat der Kommission vom 15. Dezember 2011 sollten in der Union Anwendung finden und von den Mitgliedstaaten unverzüglich umgesetzt werden, damit der Notwendigkeit, langfristig geeignete Frequenzen für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen bereitzustellen, Rechnung getragen und so der wachsenden Nachfrage entsprochen wird.

(18)

Es besteht die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung dieses Beschlusses im Hinblick auf neue Entwicklungen, insbesondere um den Frequenzbedarf für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen und die tatsächliche Nutzung der harmonisierten Frequenzbänder zu beurteilen.

(19)

Die in diesem Beschluss enthaltenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Funkfrequenzausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Dieser Beschluss dient der Harmonisierung der technischen Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung von Funkfrequenzen für drahtlose Audioausrüstungen, die für die Programmproduktion und Sonderveranstaltungen (Programme Making and Special Events) eingesetzt werden („PMSE-Audioausrüstungen“).

Artikel 2

Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck

1.

„drahtlose PMSE-Audioausrüstungen“ Funkanlagen zur Übertragung analoger oder digitaler Audiosignale zwischen einer begrenzten Anzahl von Sende- und Empfangsgeräten, wie Funkmikrofonen, In-Ear-Monitoring-Systemen oder Audio-Links, die vor allem für die Herstellung von Rundfunkprogrammen oder bei privaten oder öffentlichen gesellschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen eingesetzt werden;

2.

„störungsfrei und ungeschützt“, dass keine funktechnische Störung bei anderen Funkkommunikationsdiensten verursacht werden darf und kein Anspruch auf Schutz gegen funktechnische Störungen durch andere Funkkommunikationsdienste besteht.

Artikel 3

(1)   Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Beschlusses weisen die Mitgliedstaaten die Frequenzbänder 823-832 MHz und 1 785-1 805 MHz für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen aus und stellen diese störungsfrei und ungeschützt gemäß den technischen Bedingungen im Anhang bereit.

(2)   Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Beschlusses weisen die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den unter Absatz 1 fallenden Frequenzen weitere Funkfrequenzen aus und stellen diese bereit, so dass zusätzliche Frequenzen von mindestens 30 MHz für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen je nach Bedarf der Nutzer verfügbar werden. Eine solche Nutzung durch drahtlose PMSE-Audioausrüstungen erfolgt für Nutzer, die über ein individuelles Recht auf Nutzung dieser Frequenzen verfügen, störungsfrei und ungeschützt.

(3)   Unbeschadet eines störungsfreien und ungeschützten Betriebs und im Hinblick auf eine bessere Koexistenz von drahtlosen PMSE-Audioausrüstungen in Innenräumen in den Frequenzbändern 823-832 MHz und 1 785-1 805 MHz und von mobilen elektronischen Kommunikationsnetzen fördern die Mitgliedstaaten, soweit möglich und erforderlich, die Anwendung von Störungsminderungslösungen.

Artikel 4

Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 1 kann ein Mitgliedstaat Genehmigungen und Nutzungsrechte in den Frequenzbändern 823-832 MHz und 1 785-1 805 MHz, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses gelten, nur bis zu deren Ablauf und soweit erforderlich aufrechterhalten. Der betreffende Mitgliedstaat setzt die Kommission hiervon in Kenntnis und veröffentlicht diese Informationen, außer wenn eine Nichtveröffentlichung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Verteidigung gerechtfertigt ist.

Artikel 5

Die Mitgliedstaaten überwachen die Nutzung der unter diesen Beschluss fallenden Frequenzbänder, um deren effiziente Nutzung sicherzustellen, und erstatten der Kommission Bericht, wenn sie eine Überprüfung des Anhangs für notwendig erachten.

Artikel 6

Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission spätestens neun Monate nach Inkrafttreten dieses Beschlusses über dessen Durchführung Bericht.

Artikel 7

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 1. September 2014

Für die Kommission

Neelie KROES

Vizepräsidentin


(1)  ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 1.

(2)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen, COM(2012) 537 final.

(3)  Beschluss Nr. 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 7).

(4)  Von der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) veröffentlichte Empfehlung, Tromsø 1997, in der geänderten Fassung vom 7. Februar 2014; Anhang 10 Funkmikrofonanwendungen einschließlich Hörhilfen.

(5)  Fassung vom 11. Februar 2003.

(6)  CEPT-Bericht 32, Bericht der CEPT an die Europäische Kommission aufgrund des ihr erteilten Mandats zur „Prüfung technischer Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen Möglichkeiten der Harmonisierung der digitalen Dividende in der Europäischen Union“, „Empfehlung zum besten Konzept zur Gewährleistung des Fortbestands der bestehenden Programme-Making- und Special-Events-Dienste (PMSE-Dienste) im UHF-Band (470-862 MHz), einschließlich der Bewertung der Vorteile eines Ansatzes auf EU-Ebene“, Abschlussbericht vom 30. Oktober 2009.

(7)  Entscheidung 2006/771/EG der Kommission vom 9. November 2006 zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite (ABl. L 312 vom 11.11.2012, S. 66).

(8)  CEPT-Abschlussbericht vom 30. Oktober 2009.

(9)  Beschluss 2010/267/EU der Kommission vom 6. Mai 2010 über harmonisierte technische Bedingungen für die Nutzung des Frequenzbands 790-862 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Europäischen Union erbringen können (ABl. L 117 vom 11.5.2010, S. 95).

(10)  Mandat an die CEPT zu den technischen Bedingungen für Optionen im Hinblick auf die Harmonisierung der Frequenznutzung für drahtlose Mikrofone und Videokameras (PMSE-Ausrüstung), 15. Dezember 2011, endgültig.

(11)  Bericht A der CEPT an die Europäische Kommission aufgrund des Mandats an die CEPT zur „Prüfung der technischen Bedingungen für Optionen im Hinblick auf die Harmonisierung der Frequenznutzung für Funkmikrofone und drahtlose Videokameras (PMSE-Ausrüstungen)“, technische Bedingungen für die Nutzung der Frequenzbänder 821-832 MHz und 1 785-1 805 MHz für Funkmikrofone in der EU; der Bericht wurde am 8. März 2013 vom ECC gebilligt.

(12)  Nachtrag zum CEPT-Bericht 50 über die „Nutzbarkeit der Frequenzbänder 821-832 MHz und 1 785-1 805 MHz für Funkmikrophone“, am 8. November 2013 vom ECC gebilligt.

(13)  CEPT-Bericht 50 einschließlich Nachtrag.


ANHANG

Tabelle 1

Bedingungen für den Bereich der Frequenzblock-Entkopplungsmaske für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen in der Frequenzduplexlücke (FDD-Lücke) des 800-MHz-Bands (821-832 MHz)

Frequenzen unter 821 MHz

821-823 MHz

823-826 MHz

826-832 MHz

Frequenzen über 832 MHz

Basisgrenzwerte für Außerblockaussendungen

Schutzband (zum Schutz gegen Störungen durch PMSE bei terrestrischen Systemen, die elektronische Kommunikationsdienste erbringen können (Downlink))

Grenzwerte für blockinterne Aussendungen

Basisgrenzwerte für Außerblockaussendungen

Außerblock-EIRP beträgt – 43 dBm/(5 MHz)

Blockinterne EIRP von 13 dBm für PMSE-Audiohandgeräte

Blockinterne EIRP von 20 dBm für am Körper getragene PMSE-Audioausrüstungen

Blockinterne EIRP von 20 dBm

Außerblock-EIRP beträgt – 25 dBm/(5 MHz)


Tabelle 2

Bedingungen für den Bereich der Frequenzblock-Entkopplungsmaske für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen in der FDD-Duplexlücke des 1 800-MHz-Bands (1 785-1 805 MHz), EIRP für Handgeräte

 

Frequenzbereich

EIRP, Handgeräte

Außerblock

< 1 785 MHz

– 17 dBm/200 kHz

Beschränkter Frequenzbereich

1 785-1 785,2 MHz

4 dBm/200 kHz

 

1 785,2-1 803,6 MHz

13 dBm/Kanal

 

1 803,6-1 804,8 MHz

10 dBm/200 kHz, mit einer Beschränkung von 13 dBm/Kanal

Beschränkter Frequenzbereich

1 804,8-1 805 MHz

– 14 dBm/200 kHz

Außerblock

> 1 805 MHz

– 37 dBm/200 kHz


Tabelle 3

Bedingungen für den Bereich der Frequenzblock-Entkopplungsmaske für drahtlose PMSE-Audioausrüstungen in der FDD-Duplexlücke des 1 800-MHz-Bands (1 785-1 805 MHz), EIRP für am Körper getragene Ausrüstungen

 

Frequenzbereich

EIRP, am Körper getragene Ausrüstungen

Außerblock

< 1 785 MHz

– 17 dBm/200 kHz

 

1 785-1 804,8 MHz

17 dBm/Kanal

Beschränkter Frequenzbereich

1 804,8-1 805 MHz

0 dBm/200 kHz

Außerblock

> 1 805 MHz

– 23 dBm/200 kHz