17.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 331/29


BESCHLUSS (EU) 2015/2361 DES RATES

vom 16. Dezember 2015

zur Ernennung eines italienischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen und eines italienischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der italienischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 26. Januar, am 5. Februar und am 23. Juni 2015 die Beschlüsse EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 erlassen.

(2)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Ignazio MARINO ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(3)

Infolge der Ernennung von Herrn Antonio DECARO zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020:

a)

zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:

Herr Antonio DECARO, Sindaco di Bari,

b)

zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:

Herr Andrea BALLARÈ, Sindaco di Novara.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2015.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. DIESCHBOURG


(1)  ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42.

(2)  ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 25.

(3)  ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 70.