16.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 249/37


BESCHLUSS (EU) 2016/1670 DES RATES

vom 12. September 2016

zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds und von zwei von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der italienischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 26. Januar 2015, 5. Februar 2015 und 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis 25. Januar 2020 erlassen. Am 16. Dezember 2015 wurde mit dem Beschluss (EU) 2015/2361 des Rates (4) Herr Andrea BALLARÈ als Nachfolger von Herrn Antonio DECARO zum stellvertretenden Mitglied ernannt.

(2)

Infolge des Ablaufs des Mandats, auf dessen Grundlage Herr Piero FASSINO (Sindaco del Comune di Torino) vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(3)

Infolge des Ablaufs des Mandats, auf dessen Grundlage Herr Andrea BALLARÈ (Sindaco di Novara) vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Frau Francesca BALZANI ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Personen werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020 ernannt:

a)

zum Mitglied:

Herr Piero FASSINO, (Consigliere del Comune di Torino (TO)), (Mandatsänderung)

und

b)

zu stellvertretenden Mitgliedern:

Herr Andrea BALLARÈ, (Consigliere del Comune di Novara (NO)), (Mandatsänderung) und

Herr Guido MILANA, (Consigliere del Comune di Olevano Romano (RM)).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. September 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. LAJČÁK


(1)  Beschluss (EU) 2015/116 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42).

(2)  Beschluss (EU) 2015/190 des Rates vom 5. Februar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 25).

(3)  Beschluss (EU) 2015/994 des Rates vom 23. Juni 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 70).

(4)  Beschluss (EU) 2015/2361 des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Ernennung eines italienischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen und eines italienischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen (ABl. L 331 vom 17.12.2015, S. 29).