Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 117
40. Jahrgang
7. Mai 1997



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

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Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates vom 21. April 1997 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen

1

 

*

Verordnung (EG) Nr. 821/97 der Kommission vom 6. Mai 1997 über die Freigabe zusätzlicher Mengen von Textilwaren zugunsten der Sozialistischen Republik Vietnam

9

 

*

Verordnung (EG) Nr. 822/97 der Kommission vom 6. Mai 1997 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2676/90 zur Festlegung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor

10

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 823/97 DER KOMMISSION vom 6. Mai 1997 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

13

 

*

Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste

15

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

97/287/EG:

 
 

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Beschluß der Kommission vom 2. April 1997 über die Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kugellagern mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger mit Ursprung in Japan

28

 
  

Berichtigungen

 
 

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Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 299/97 der Kommission vom 19. Februar 1997 zur Festlegung außergewöhnlicher Stützungsmaßnahmen für den Rindfleischmarkt in Deutschland (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 50 vom 20. Februar 1997)

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DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.