20.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 47/15


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/275 DER KOMMISSION

vom 19. Februar 2015

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält die Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2)

Im Beschluss 2011/101/GASP des Rates (2) sind die natürlichen und juristischen Personen aufgeführt, auf die die in Artikel 5 des Beschlusses vorgesehenen restriktiven Maßnahmen Anwendung finden, und die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 regelt die Umsetzung dieser Maßnahmen auf der Ebene der Union.

(3)

Am 19. Februar 2015 hat der Rat beschlossen, die Namen von fünf verstorbenen Personen, auf die die restriktiven Maßnahmen Anwendung finden, zu streichen. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte geändert werden, um die Kohärenz mit diesem Beschluss des Rates zu gewährleisten.

(4)

Die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte daher entsprechend geändert werden.

(5)

Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Februar 2015

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


(1)  ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 1.

(2)  Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe (ABl. L 42 vom 16.2.2011, S. 6).


ANHANG

In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 werden unter „I. Personen“ die folgenden Einträge gestrichen:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

1.

CHINDORI-CHINING, Edward Takaruza

2.

KARAKADZAI, Mike Tichafa

3.

SAKUPWANYA, Stanley Urayayi

4.

SEKEREMAYI, Lovemore

5.

SHAMUYARIRA, Nathan Marwirakuwa