Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 38
44. Jahrgang
8. Februar 2001
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 251/2001 der Kommission vom 7. Februar 2001 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
Verordnung (EG) Nr. 252/2001 der Kommission vom 7. Februar 2001 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1531/2000 durchgeführte 26. Teilausschreibung 3
Verordnung (EG) Nr. 253/2001 der Kommission vom 7. Februar 2001 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor 4
Verordnung (EG) Nr. 254/2001 der Kommission vom 7. Februar 2001 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand 6
*Verordnung (EG) Nr. 255/2001 der Kommission vom 7. Februar 2001 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in der Volksrepublik China 8
Verordnung (EG) Nr. 256/2001 der Kommission vom 7. Februar 2001 zur Festsetzung des besonderen Wechselkurses, mit dem im Januar 2001 die Vergütung der Zuckerlagerkosten umzurechnen ist 22

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2001/101/EC
*Beschluss des Rates vom 5. Dezember 2000 zur Genehmigung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den einzelnen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Zollpräferenzen gewährenden EFTA-Ländern (Norwegen und Schweiz), wonach die Waren mit Bestandteilen mit Ursprung in Norwegen oder der Schweiz bei ihrer Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft wie Waren behandelt werden, die Bestandteile mit Ursprung in der Gemeinschaft enthalten (Gegenseitigkeitsabkommen) 24
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den einzelnen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Zollpräferenzen gewährenden EFTA-Ländern (Norwegen und Schweiz), wonach die Waren mit Bestandteilen mit Ursprung in Norwegen oder der Schweiz bei ihrer Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft wie Waren behandelt werden, die Bestandteile mit Ursprung in der Gemeinschaft enthalten (Gegenseitigkeitsabkommen) 25
Kommission
2001/102/EC
*Entscheidung der Kommission vom 19. Juli 2000 über staatliche Beihilfen, die Österreich zugunsten der Lenzing Lyocell GmbH & Co. KG gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2454) (1) 33
2001/103/EC
*Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 2000 betreffend die von den Niederlanden an NS Cargo für die Pendelzugverbindung zwischen Rotterdam und Prag gewährte Beihilfe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3270) (1) 43
2001/104/EC
*Entscheidung der Kommission vom 25. Januar 2001 zur Änderung der Entscheidung 93/693/EG zur Erstellung der Liste der zur Ausfuhr von Rindersperma in die Gemeinschaft zugelassenen Besamungsstationen in Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 156) (1) 45
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM
Ständiger Ausschuss der EFTA-Staaten
*Beschluss des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 1/2000/SC vom 2. Oktober 2000 über die Einrichtung eines Ausschusses für das Finanzinstrument 46

Berichtigungen
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 sowie zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3906/89 und (EWG) Nr. 1360/90 sowie der Beschlüsse 97/256/EG und 1999/311/EG (ABl. L 306 vom 7.12.2000) 51
Berichtigung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern zur Annahme der Voraussetzungen und der Bedingungen für die Teilnahme der Republik Zypern an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend (ABl. L 29 vom 31.1.2001) 51
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.