18.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 312/1


VERORDNUNG (EU) 2016/2015 DER KOMMISSION

vom 17. November 2016

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2)

Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1 „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2 „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft sind im Rahmen von Modul 1 „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2 „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. November 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


ANHANG I

MODUL 1:   Unternehmen und die Informationsgesellschaft

A.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

1.

Für das Bezugsjahr 2017 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

b)

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen;

c)

elektronischer Handel;

d)

e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte;

e)

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;

f)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen;

g)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

2.

Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

a)

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

i)

für alle Unternehmen:

Nutzung von Computern;

ii)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen.

b)

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Internetzugang;

ii)

für Unternehmen mit Internetzugang:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen;

Internetanschluss: DSL oder sonstiger fester Breitbandanschlusstyp;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (mindestens 3G);

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht;

Vorhandensein einer eigenen Website;

Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

Nutzung von Wiki-Instrumenten zum Wissensaustausch, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

iii)

für Unternehmen, die über einen DSL-Internetanschluss oder sonstigen festen Breitbandanschlusstyp verfügen:

maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung, in Mbit/s in den Spannen [0,< 2], [2,< 10], [10,< 30], [30,< 100], [≥ 100];

Hinlänglichkeit der Geschwindigkeit der festen Internetverbindung für die tatsächlichen Bedürfnisse des Unternehmens;

iv)

für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:

Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten;

Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;

Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;

personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;

Links oder Verweise auf die Unternehmensprofile in sozialen Medien;

v)

für Unternehmen, die für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte soziale Medien nutzen, insbesondere soziale Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte oder Wiki-Instrumente zum Wissensaustausch:

Nutzung sozialer Medien für die Entwicklung des Unternehmens-Image oder für die Produktvermarktung;

Nutzung sozialer Medien für die Erfassung von Meinungen, Bewertungen und Fragen der Kunden bzw. für diesbezügliche Reaktionen;

Nutzung sozialer Medien für die Einbeziehung der Kunden in Entwicklungs- oder Innovationsmaßnahmen bezüglich Waren oder Dienstleistungen;

Nutzung sozialer Medien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern oder anderen Einrichtungen;

Nutzung sozialer Medien für die Einstellung von Mitarbeitern;

Nutzung sozialer Medien für den Austausch von Ansichten, Meinungen und Wissen innerhalb des Unternehmens.

c)

Elektronischer Handel

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

ii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben:

Umsatzwert in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz der Verkäufe im elektronischen Handel, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps aufgegebenen Bestellungen im vorausgegangenen Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Verkäufen an private Verbraucher (B2C) und Verkäufen an andere Unternehmen (B2B) und an Behörden (B2G);

Entgegennahme von Bestellungen über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen über Websites oder Apps elektronischer Handelsplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegebenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Bestellungen, die über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) entgegengenommen werden, und Bestellungen, die über von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze entgegengenommen werden;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: Inland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps entgegengenommenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Herkunft: Inland, andere EU-Länder und übrige Welt;

iii)

für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

Umsatzwert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht;

Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: Inland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: andere EU-Länder, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

iv)

für Unternehmen, die Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme aufgegeben haben:

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamteinkaufswertes ausmacht, über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

v)

für Unternehmen, die Bestellungen mit einem Wert von mindestens 1 % des Gesamteinkaufswertes über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegeben haben:

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme an Lieferanten im Inland des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme an Lieferanten in anderen EU-Ländern im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme an Lieferanten in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr.

d)

E-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung von Software zur Planung der Unternehmensressourcen (ERP — Enterprise Resource Planning) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche ermöglichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke ermöglichen;

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit anderen Unternehmen (Lieferanten oder Kunden);

(fakultativ) Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an andere Unternehmen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an Behörden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an private Verbraucher, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die in Papierform oder als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format entgegengenommen wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Nutzung der RFID-Technologie zur Personenidentifizierung und Zugangskontrolle;

Nutzung der RFID-Technologie als Element des Produktions- und Dienstleistungserbringungsprozesses;

Nutzung der RFID-Technologie zur Produktidentifizierung nach dem Produktionsprozess;

ii)

für Unternehmen, die Informationen für die Lieferkettenverwaltung elektronisch mit anderen Unternehmen (Lieferanten oder Kunden) austauschen:

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit anderen Unternehmen über Websites (Website des Unternehmens, Website von Geschäftspartnern oder Webportale);

elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit anderen Unternehmen über ein für die automatische Verarbeitung geeignetes elektronisches Format;

iii)

für Unternehmen, die an andere Unternehmen oder Behörden Rechnungen ausgestellt/versendet haben, im vorausgegangenen Kalenderjahr:

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Anteil aller Rechnungen, die nur in Papierform an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr.

e)

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Beschäftigung von IKT-Fachleuten;

Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Durchführung nachfolgender IKT-Funktionen im vorausgegangenen Kalenderjahr (untergliedert in „hauptsächlich durch eigene Beschäftigte, einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen“; „hauptsächlich durch externe Dienstleister“; „nicht zutreffend“):

Wartung der IKT-Infrastruktur (Server, Computer, Drucker, Netzwerke);

Unterstützung für Bürosoftware;

Entwicklung von ERP-Software/-Systemen;

Unterstützung für ERP-Software/-Systeme;

Entwicklung von Weblösungen;

Unterstützung für Weblösungen;

Sicherheit und Datenschutz;

ii)

für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt oder einzustellen versucht haben:

schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute.

f)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen

Für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr von Kunden aus anderen EU-Ländern über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben, Angaben zu den folgenden Schwierigkeiten beim Verkauf in andere EU-Länder:

hohe Kosten der Lieferung oder Rücksendung von Produkten;

Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden und der Streitbeilegung;

Anpassung der Produktbeschriftung für den Verkauf in anderen EU-Ländern;

mangelnde Fremdsprachenkenntnisse für die Kommunikation mit Kunden in anderen EU-Ländern;

von Geschäftspartnern des Unternehmens auferlegte Verkaufsbeschränkungen für bestimmte EU-Länder.

g)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

i)

für Unternehmen mit Internetzugang:

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, außer kostenlosen Dienstleistungen;

ii)

für Unternehmen mit Internetzugang, die Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:

(fakultativ) Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Anwendungsprogrammen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (CRM-Software zur Verwaltung von Informationen über Kunden) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung;

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen auf gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern;

(fakultativ) Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen auf ausschließlich für das Unternehmen bestimmten Servern von Dienstleistern.

3.

Folgende Hintergrundinformationen sind von allen Unternehmen zu erheben oder aus alternativen Quellen zu gewinnen:

Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer).

B.   ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Teil A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erheben:

1.

Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

Kategorie der NACE Rev. 2

Bezeichnung

Abschnitt C

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Abschnitte D, E

Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Abschnitt F

Baugewerbe/Bau

Abschnitt G

Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Abschnitt H

Verkehr und Lagerei

Abschnitt I

Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Abschnitt J

Information und Kommunikation

Abschnitt L

Grundstücks- und Wohnungswesen

Abteilungen 69-74

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Abschnitt N

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Gruppe 95.1

Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

2.

Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

3.

Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet des Mitgliedstaats.

C.   BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2016. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2017.

D.   UNTERGLIEDERUNGEN DER DATEN

Für die in Teil A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

1.

Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18

19 + 20 + 21 + 22 + 23

24 + 25

26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33

35 + 36 + 37 + 38 + 39

41 + 42 + 43

45 + 46 + 47

47

49 + 50 + 51 + 52 + 53

55

58 + 59 + 60 + 61 + 62 + 63

68

69 + 70 + 71 + 72 + 73 + 74

77 + 78 + 79 + 80 + 81 + 82

26.1 + 26.2 + 26.3 + 26.4 + 26.8 + 46.5 + 58.2 + 61 + 62 + 63.1 + 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10 + 11 + 12

13 + 14 + 15

16 + 17 + 18

26

27 + 28

29 + 30

31 + 32 + 33

45

46

55 + 56

58 + 59 + 60

61

62 + 63

77 + 78 + 80 + 81 + 82

79

95.1

2.

Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

10 oder mehr Beschäftigte

10 bis 49 Beschäftigte

50 bis 249 Beschäftigte

250 oder mehr Beschäftigte

Wenn eine Erfassung vorgenommen wird, sind die Daten gemäß folgender Tabelle aufzuschlüsseln:

Größenklasse

0 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

2 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

0 bis 1 Beschäftigte (fakultativ)

E.   PERIODIZITÄT

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2017 vorzulegen.

F.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

1.

Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 und Anhang I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5. Oktober 2017 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

2.

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2017 an Eurostat zu übermitteln.

3.

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2017 an Eurostat zu übermitteln.

4.

Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.


ANHANG II

MODUL 2:   Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft

A.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

1.

Für das Bezugsjahr 2017 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

b)

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

c)

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT;

d)

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse;

e)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet;

f)

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (e-Government);

g)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

2.

Folgende Variablen sind zu erheben:

a)

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

i)

für alle Haushalte:

Zugang zu einem Computer (jeder Art: z. B. Desktop, Laptop, Netbook oder Tablet, außer Smartphone) zu Hause;

Internetzugang zu Hause (mit einem beliebigen passenden Gerät: Computer, aber auch Smartphone, Spielkonsole oder e-Book-Lesegerät);

ii)

für Haushalte mit Internetzugang:

Internetanschluss: fester Breitbandanschluss;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss (über Mobilfunknetz — mindestens 3G);

(fakultativ) Internetanschluss: Einwählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Schmalbandanschluss (über Mobilfunknetz — niedriger als 3G);

iii)

für alle Einzelpersonen:

letzte eigene Benutzung eines Computers an einem beliebigen Ort (zu Hause, am Arbeitsplan oder an einem anderen Ort): in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, Computer wurde noch nie benutzt;

iv)

für Einzelpersonen, die einen Computer in den letzten drei Monaten an einem beliebigen Ort benutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Computerbenutzung: täglich oder fast täglich, mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich), weniger als einmal pro Woche.

b)

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

i)

für alle Einzelpersonen:

letzte Nutzung des Internets an einem beliebigen Ort mit einem beliebigen passenden Gerät: in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, Internet wurde noch nie genutzt;

ii)

für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

Häufigkeit des Einkaufens oder Bestellens von Waren und Dienstleistungen über das Internet (über Websites oder Apps, außer per manuell geschriebener E-Mail, SMS oder MMS aufgegebenen Bestellungen) zu Privatzwecken mit einem beliebigen Gerät: in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: täglich oder fast täglich, mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich), weniger als einmal pro Woche);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam) (unter Nutzung von Anwendungen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst geschaffene Inhalte (z. B. Text, Fotos, Musik, Videos, Software) zur Weitergabe auf eine für andere zugängliche Website zu laden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen (z. B. über Verletzungen, Krankheiten, Ernährungsfragen, gesünderes Leben usw.);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Meinungsäußerungen über gesellschaftliche und politische Themen auf Websites abzusetzen (z. B. in Blogs, sozialen Netzwerken usw.);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an Online-Konsultationen oder Abstimmungen über gesellschaftliche und politische Themen teilzunehmen (z. B. Stadtplanung, Unterzeichnen einer Petition);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu suchen oder eine Stellenbewerbung einzureichen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an beruflichen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und reisebedingter Beherbergung in Anspruch zu nehmen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen (z. B. über Auktionen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking;

Nutzung von Internet-Speicherplatz in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dokumente, Bilder, Musik-, Video- oder andere Dateien zu speichern;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken — Teilnahme an einem Online-Kurs;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken — Nutzung von Online-Lernmaterial mit Ausnahme vollständiger Online-Kurse;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken — Kommunikation mit Lehrkräften oder Studenten unter Nutzung von Bildungs-Websites oder -Portalen;

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für andere Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken;

iv)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung einer Website oder App in den letzten zwölf Monaten zur Vereinbarung einer Unterkunft (z. B. Zimmer, Wohnung, Haus, Ferienhaus) bei einer anderen Privatperson zu privaten Zwecken: von entsprechenden Websites oder Apps, von anderen Websites oder Apps (auch sozialen Netzen), nicht genutzt;

Nutzung einer Website oder App in den letzten zwölf Monaten zur Vereinbarung von Beförderungsdienstleistungen (z. B. Pkw) mit einer anderen Privatperson zu privaten Zwecken: von entsprechenden Websites oder Apps, von anderen Websites oder Apps (auch sozialen Netzen), nicht genutzt;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten zwölf Monaten für den Kauf oder Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds oder anderen Investitionsdienstleistungen;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten zwölf Monaten für den Abschluss oder die Verlängerung von Versicherungen, einschließlich solcher, die als Paket mit einer anderen Dienstleistung angeboten werden;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten zwölf Monaten zur Inanspruchnahme eines Darlehens oder Hypothekenkredits von Banken oder anderen Finanzdienstleistern;

v)

für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten das Internet zu Privatzwecken für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben:

Anzahl der Fälle, in denen in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken über das Internet Waren oder Dienstleistungen gekauft oder bestellt wurden: nach Anzahl der Bestellungen/Käufe oder nach Kategorien: 1-2 Mal, 3-5 Mal, 6-10 Mal, mehr als 10 Mal;

Gesamtwert der Waren oder Dienstleistungen (außer Aktien oder anderen Finanzdienstleistungen), die in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken über das Internet gekauft oder bestellt wurden: Betrag in Euro oder nach Kategorien: unter 50 EUR, 50 bis 100 EUR, 100 bis 500 EUR, 500 bis 1 000 EUR, 1 000 EUR und darüber, unbekannt;

vi)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben:

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Lebensmitteln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Gebrauchsgütern (z. B. Möbel, Spielzeug, aber keine Unterhaltungselektronik) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Arzneimitteln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Bekleidung oder Sportartikeln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Computerhardware zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von elektronischen Geräten (einschließlich Kameras) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Ferienunterkünften (z. B. Hotels) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen anderer Reisedienstleistungen (z. B. Fahrkarten, Autovermietung) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Filmen oder Musik zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von e-Learning-Material zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Videospielen, sonstiger Computersoftware und Software-Aktualisierungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen anderer Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: inländische Anbieter;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Anbieter aus anderen EU-Ländern;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Anbieter aus der übrigen Welt;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Herkunftsland der Verkäufer unbekannt;

vii)

für Einzelpersonen, die das Internet für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) in den letzten zwölf Monaten zum Kaufen oder Bestellen von Filmen, Musik, Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Videospielen, sonstiger Computersoftware und Software-Aktualisierungen genutzt haben:

Filme oder Musik in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

e-Books in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

elektronische Zeitschriften oder Zeitungen in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

Computersoftware (einschließlich Computer- und Videospiele und Software-Aktualisierungen) in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

viii)

für Einzelpersonen, die das Internet für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt und bei Anbietern aus anderen EU-Ländern oder der übrigen Welt gekauft oder bestellt haben:

materielle Waren (z. B. Elektronik, Bekleidung, Spielzeug, Lebensmittel, Bücher, CD/DVD) in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken gekauft oder bestellt;

Produkte (z. B. Filme, Musik, e-Bücher, e-Zeitungen, Spiele, bezahlte Anwendungen) in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

Reisedienstleistungen, Unterkünfte oder Urlaubspakete (z. B. Fahrkarten und Unterlagen per Post oder zum Selbstausdrucken) in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken gekauft oder bestellt;

andere Dienstleistungen (z. B. Eintrittskarten für Veranstaltungen per Post, Telekommunikationsverträge) in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken gekauft oder bestellt.

c)

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT

i)

für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben, Grund für den fehlenden Internetzugang:

Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit;

ii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken an Behörden-Websites übermittelt haben, obwohl amtliche Formulare zu übermitteln waren, Gründe für die Nichtübermittlung:

Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten;

d)

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, folgende Kenntnisse:

Übertragen von Dateien zwischen Computern und anderen Geräten;

Installieren von Software oder Anwendungen (Apps);

Ändern von Einstellungen in einer Software, auch im Betriebssystem oder in Sicherheitsprogrammen;

Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern;

Benutzen von Textverarbeitungsprogrammen;

Erstellen von Präsentationen oder Dokumenten mit Text, Bildern, Tabellen oder Diagrammen;

Benutzen von Tabellenkalkulationsprogrammen;

Bearbeiten von Foto-, Video- oder Audio-Dateien;

Schreiben von Programmcode in einer Programmiersprache;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet und Tabellenkalkulationssoftware in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, folgende Kenntnisse:

Benutzung fortgeschrittener Funktionen der Tabellenkalkulationssoftware zur Ordnung und Analyse von Daten, z. B. Sortieren, Filtern, Verwenden von Formeln und Erstellen von Diagrammen;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben, bei Internet-Geschäften aufgetretene Probleme:

Probleme mit aufgetretenen Betrugsfällen (z. B. keine Waren/Dienstleistungen erhalten, Missbrauch von Kreditkartenangaben);

iv)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, aber nicht für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen), Hemmnisse für Internet-Geschäfte:

Bedenken hinsichtlich der Zahlungssicherheit oder der Privatsphäre (z. B. Herausgabe von Kreditkartendaten oder persönlichen Daten über das Internet).

e)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

i)

für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben, Grund für den fehlenden Internetzugang:

Internetzugang andernorts möglich;

kein Bedarf für das Internet (z. B. nicht nützlich oder nicht interessant);

Gerätekosten sind zu hoch;

Anschlusskosten sind zu hoch (z. B. Telefon- oder DSL-Vertrag);

fehlende Kenntnisse;

kein Breitband-Internetanschluss in der Region verfügbar;

andere Gründe;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben, bei Internet-Geschäften aufgetretene Probleme:

technische Probleme mit der Website beim Bestell- oder Zahlungsvorgang;

Schwierigkeiten beim Auffinden von Informationen über Garantien und sonstige gesetzliche Rechte;

Lieferung dauert länger als angegeben;

endgültige Kosten sind höher als angegeben (z. B. höhere Lieferkosten, unerwartete Bearbeitungsgebühren);

Lieferung falscher oder beschädigter Waren;

Beschwerden und Mängelbehebung bereiten Schwierigkeiten oder Beschwerden werden nicht zufrieden stellend bearbeitet;

ausländischer Händler liefert nicht in das Wohnsitzland des Befragten;

andere aufgetretene Probleme;

keine Probleme aufgetreten;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, aber nicht für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen), Hemmnisse für Internet-Geschäfte:

bevorzugt persönliches Einkaufen und Prüfen der Ware im Geschäft, Treue zum Geschäft, Macht der Gewohnheit;

fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. konnte Website nicht benutzen oder Nutzung war zu kompliziert);

Probleme bei der Lieferung von über das Internet bestellten Waren (dauert zu lange, schwierige Logistik);

Bedenken hinsichtlich der Zustellung oder Rücksendung von Waren, Bedenken hinsichtlich Reklamationen oder Mängelbehebung;

Fehlen einer Zahlungskarte, die zur Bezahlung über das Internet benutzt werden kann;

(fakultativ) ausländischer Händler liefert nicht in das Wohnsitzland des Befragten;

andere Hemmnisse für Internet-Geschäfte.

f)

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (e-Government)

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Websites oder Apps der Behörden oder öffentlicher Einrichtungen abzurufen (außer per manuell geschriebener E-Mail);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Formulare von Websites der Behörden oder öffentlicher Einrichtungen herunterzuladen/auszudrucken (außer per manuell geschriebener E-Mail);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Online-Formulare an Behörden oder öffentliche Einrichtungen zurückzusenden (außer per manuell geschriebener E-Mail);

ii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken an eine Behörden-Website übermittelt haben:

keine ausgefüllten Formulare übermittelt, weil die die Übermittlung amtlicher Formulare nicht nötig war;

iii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken an Behörden-Websites übermittelt haben, obwohl amtliche Formulare zu übermitteln waren, Gründe für die Nichtübermittlung:

keine Website mit entsprechendem Dienst verfügbar;

fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. konnte Website nicht benutzen oder Nutzung war zu kompliziert);

(fakultativ) Fehlen einer elektronischen Signatur oder eines elektronischen Identitätsnachweises/Zertifikats, die zur Authentisierung oder zur Nutzung des Dienstes erforderlich sind, oder Probleme mit der Signatur bzw. dem Identitätsnachweises/Zertifikat;

Übermittlung von Formularen erfolgte durch eine andere Person im Namen des Befragten (z. B. Berater, Steuerberater, Verwandte oder Bekannte);

andere Gründe dafür, keine ausgefüllten Formulare online an Behörden zu übermitteln;

iv)

spezifische Variablen zu Transaktionen elektronischer Behördendienste im vorausgegangenen Kalenderjahr:

(fakultativ) Gesamtzahl der von Einzelpersonen abgegebenen Steuererklärungen, Gesamtzahl der von Einzelpersonen elektronisch abgegebenen Steuererklärungen, Gesamtzahl der von Einzelpersonen elektronisch über Mittler abgegebenen Steuererklärungen;

(fakultativ) Gesamtzahl der bei Standesämtern gemachten Anzeigen der Lebendgeburt von Kindern, Gesamtzahl der bei Standesämtern elektronisch gemachten Anzeigen der Lebendgeburt von Kindern; Gesamtzahl der bei Standesämtern elektronisch über Mittler gemachten Anzeigen der Lebendgeburt von Kindern;

(fakultativ) Gesamtzahl der bei Standesämtern gemachten Sterbefallanzeigen, Gesamtzahl der bei Standesämtern elektronisch gemachten Sterbefallanzeigen; Gesamtzahl der bei Standesämtern elektronisch über Mittler gemachten Sterbefallanzeigen;

(fakultativ) Gesamtzahl der beantragten Geburtsurkunden, Gesamtzahl der elektronisch beantragten Geburtsurkunden;

(fakultativ) Gesamtzahl der beantragten Sterbeurkunden, Gesamtzahl der elektronisch beantragten Sterbeurkunden.

g)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Nutzung eines Mobiltelefons oder Smartphones für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines tragbaren Computers (z. B. Laptop, Tablet) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung anderer Mobilgeräte für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

keine Nutzung von Mobilgeräten für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

ii)

für Einzelpersonen, die ein Mobiltelefon oder Smartphone für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Nutzung eines Mobiltelefons oder Smartphones über ein Mobilfunknetz für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Mobiltelefons oder Smartphones über ein drahtloses Netz für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

iii)

für Einzelpersonen, die einen tragbaren Computer für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Nutzung eines tragbaren Computers über ein Mobilfunknetz unter Verwendung eines USB-Sticks, einer SIM-Karte oder eines Mobiltelefons oder Smartphones als Modem für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines tragbaren Computers über ein drahtloses Netz für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten.

B.   ERFASSUNGSBEREICH

1.

Die statistischen Einheiten für die unter Teil A Absatz 2 dieses Anhangs aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren.

2.

Die statistischen Einheiten für die unter Teil A Absatz 2 dieses Anhangs aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

3.

Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte, Einzelpersonen oder beides im Staatsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats.

C.   BEZUGSZEITRAUM

Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2017.

D.   SOZIOÖKONOMISCHE HINTERGRUNDVARIABLEN

1.

Für die in Teil A Absatz 2 dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

a)

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

b)

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2;

c)

Lage des Wohnorts, d. h. in einer weniger entwickelten Region, in einer Übergangsregion oder in einer stärker entwickelten Region;

d)

Verstädterungsgrad, d. h. in einem dicht besiedelten Gebiet, in einem mäßig besiedelten Gebiet oder in einem dünn besiedelten Gebiet lebend;

e)

Art des Haushalts und Anzahl der Haushaltsangehörigen: (fakultativ) Zahl der Personen von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen von 25 bis 64 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter; gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 14 bis 15 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 5 bis 13 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter unter 4 Jahren;

f)

(fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben);

g)

(fakultativ) monatliches Netto-Äquivalenzhaushaltseinkommen in Quintilen.

2.

Für die in Teil A Absatz 2 dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundmerkmale erhoben:

a)

Geschlecht;

b)

Geburtsland mit Angabe, ob im Inland oder im Ausland geboren; in letzterem Fall auch, ob in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Land außerhalb der EU geboren;

c)

Staatsangehörigkeit und Angabe, ob Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates oder Nichtstaatsangehöriger; in letzterem Fall, ob Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Landes außerhalb der EU;

d)

Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 oder über 74, oder beides;

e)

(fakultativ) De-facto-Familienstand (Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder nicht);

f)

Bildungsgrad (Angabe des höchsten Bildungsabschlusses) gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011): höchstens Sekundarbereich I (ISCED 0, 1 oder 2), Sekundarbereich II und nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich II — Bereiche 2-3 (ISCED 3 oder 4), tertiäre Bildung (ISCED 5, 6, 7 oder 8), niedriger als Primarbereich (ISCED 0), Primarbereich (ISCED 1), Sekundarbereich I (ISCED 2), Sekundarbereich II (ISCED 3), nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4), Kurzstudiengänge nach dem Sekundarbereich (ISCED 5), Bachelor oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 6), Master oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 7), Promotion oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 8);

g)

Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbstständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige (fakultativ: Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Vollzeittätigkeit, Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Teilzeittätigkeit, Arbeitnehmer mit dauerhafter oder unbefristeter Tätigkeit, Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag, Selbstständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige);

h)

(fakultativ) Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

Abschnitt der NACE Rev. 2

Bezeichnung

A

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

B, C, D und E

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie

F

Baugewerbe/Bau

G, H und I

Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

J

Information und Kommunikation

K

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

L

Grundstücks- und Wohnungswesen

M und N

Dienstleistungen für Unternehmen

O, P und Q

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen

R, S, T und U

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

i)

Erwerbsstatus: Arbeitsloser oder nicht im Erwerbsleben stehender Schüler oder Student oder aus anderem Grund nicht im Erwerbsleben stehend (fakultative Angabe: im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen oder aus anderem Grund Nichterwerbsperson);

j)

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellter, IKT-Kraft, Nicht-IKT-Kraft; außerdem fakultativ: alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene.

E.   PERIODIZITÄT

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2017 vorzulegen.

F.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

1.

Die Einzeldatensätze im Sinne von Artikel 6 und Anhang II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten gestatten, sind bis zum 5. Oktober 2017 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

2.

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2017 an Eurostat zu übermitteln.

3.

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2017 an Eurostat zu übermitteln.

4.

Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.