16.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 11/83


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Januar 2009

zur Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

(2009/30/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (1), insbesondere auf deren Artikel 42 Absatz 1,

gestützt auf den Vorschlag in Form einer Bewerberliste, die die Kommission am 21. Oktober 2008 gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen im Hinblick auf die Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten erstellt hat,

in der Erwägung, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte und der stellvertretende Datenschutzbeauftragte vom Europäischen Parlament und vom Rat im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von fünf Jahren, die am 17. Januar 2009 beginnt, ernannt werden müssen —

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Es werden für den Zeitraum vom 17. Januar 2009 bis zum 16. Januar 2014

Peter HUSTINX zum Europäischen Datenschutzbeauftragten und

Giovanni BUTTARELLI zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 14. Januar 2009.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

H.-G. PÖTTERING

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. VONDRA


(1)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.