14.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 155/25


BESCHLUSS (GASP) 2016/939 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 8. Juni 2016

zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/2298 (EUTM Mali/1/2016)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUTM Mali zu fassen, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der aufeinanderfolgenden Befehlshaber der EU-Mission.

(2)

Am 26. November 2015 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2015/2298 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Werner ALBL zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali angenommen.

(3)

Belgien hat vorgeschlagen, Brigadegeneral Eric HARVENT mit Wirkung ab dem 3. Juli 2016 als Nachfolger von Brigadegeneral Werner ALBL zum neuen Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali zu ernennen.

(4)

Am 7. April 2016 hat der EU-Militärausschuss die Empfehlung unterstützt.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2015/2298 sollte daher aufgehoben werden.

(6)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Eric HARVENT wird mit Wirkung ab dem 3. Juli 2016 zum Befehlshaber der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2015/2298 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 3. Juli 2016 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juni 2016.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19.

(2)  Beschluss (GASP) 2015/2298 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 26. November 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/955 (EUTM Mali/3/2015) (ABl. L 324 vom 10.12.2015, S. 13).