31996D0302

96/302/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 1996 über die Erstellung eines Formulars zur Informationsübermittlung nach Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 116 vom 11/05/1996 S. 0026 - 0027


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. April 1996 über die Erstellung eines Formulars zur Informationsübermittlung nach Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (Text von Bedeutung für den EWR) (96/302/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/31/EG (2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

In der obengenannten Richtlinie wird die Kommission aufgefordert, ein Formular zur Informationsübermittlung gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie zu erstellen.

Die Kommission wird in dieser Aufgabe von dem nach Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (3), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG (4), eingesetzten Ausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Die durch die Entscheidung festgelegten Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des obengenannten Ausschusses überein -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Dokument im Anhang dieser Entscheidung ist das Formular, mit dem die Informationen nach Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle zu übermitteln sind.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 17. April 1996

Für die Kommission

Ritt BJERREGAARD

Mitglied der Kommission

EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

Formular zur Informationsübermittlung nach Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle

>ANFANG EINES SCHAUBILD>

>ENDE EINES SCHAUBILD>

(1) ABl. Nr. L 377 vom 31. 12. 1991, S. 20.

(2) ABl. Nr. L 168 vom 2. 7. 1994, S. 28.

(3) ABl. Nr. L 194 vom 25. 7. 1975, S. 39.

(4) ABl. Nr. L 377 vom 31. 12. 1991, S. 48.