31997D0622

97/622/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Mai 1997 über Fragebögen zu den Berichten der Mitgliedstaaten über die Durchführung bestimmter Richtlinien auf dem Abfallsektor (Durchführung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates)

Amtsblatt Nr. L 256 vom 19/09/1997 S. 0013 - 0019


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Mai 1997 über Fragebögen zu den Berichten der Mitgliedstaaten über die Durchführung bestimmter Richtlinien auf dem Abfallsektor (Durchführung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates) (97/622/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien (1), insbesondere auf die Artikel 5 und 6 und Anhang VI,

gestützt auf die Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (2), zuletzt geändert durch die Entscheidung 96/350/EG der Kommission (3),

gestützt auf die Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (4), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/31/EG (5),

gestützt auf die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (6),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 91/689/EWG haben die Mitgliedstaaten der Kommission im Rahmen des nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 75/442/EWG erforderlichen Berichts Informationen über die Anwendung dieser Richtlinie zu übermitteln.

Gemäß Artikel 17 der Richtlinie 94/62/EG haben die Mitgliedstaaten der Kommission Informationen über die Anwendung dieser Richtlinie in Übereinstimmung mit Artikel 5 der Richtlinie 91/692/EWG zu übermitteln.

Artikel 16 der Richtlinie 75/442/EWG wurde durch Artikel 5 der Richtlinie 91/692/EWG ersetzt, dem gemäß die Mitgliedstaaten der Kommission Informationen über die Durchführung bestimmter Richtlinien in Form eines sektoralen Berichts zu übermitteln haben.

Dieser Bericht ist auf der Grundlage eines Fragebogens oder eines Schemas zu erstellen, der bzw. das von der Kommission nach dem Verfahren in Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG abgefaßt wird.

Der erste sektorale Bericht erfaßt den Zeitraum 1998 bis einschließlich 2000.

Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der vom Ausschuß gemäß Artikel 6 der obenerwähnten Richtlinie abgegebenen Stellungnahme -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die dieser Entscheidung beigefügten Fragebogen, die die Richtlinie 91/689/EWG und die Richtlinie 94/62/EG betreffen, werden hiermit angenommen.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten benutzen diese Fragebogen als Grundlage für die Abfassung der sektoralen Berichte, die sie der Kommission gemäß Artikel 5 der Richtlinie 91/692/EWG und Artikel 17 der Richtlinie 94/62/EWG zu übermitteln haben.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. Mai 1997

Für die Kommission

Ritt BJERREGAARD

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 377 vom 31. 12. 1991, S. 48.

(2) ABl. L 194 vom 25. 7. 1975, S. 39.

(3) ABl. L 135 vom 6. 6. 1996, S. 32.

(4) ABl. L 377 vom 31. 12. 1991, S. 20.

(5) ABl. L 168 vom 2. 7. 1994, S. 28.

(6) ABl. L 365 vom 31. 12. 1994, S. 10.

ANHANG

LISTE DER FRAGEBÖGEN

1. Fragebogen bezüglich der Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/31/EG (2).

2. Fragebogen bezüglich der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (3).

FRAGEBOGEN

zum Bericht der Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 91/689/EWG in der durch die Richtlinie 94/31/EG geänderten Fassung

>ANFANG EINES SCHAUBILD>

Bereits übermittelte Informationen müssen nicht erneut angeführt werden; machen Sie aber bitte eindeutige Angaben darüber, wann und wo diese Informationen übermittelt wurden.

I. UMSETZUNG IN EINZELSTAATLICHES RECHT 1. a) Wurden der Kommission die einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften übermittelt, die die Richtlinie 91/689/EWG in ihrer geänderten Fassung in einzelstaatliches Recht umsetzen? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Nein", geben Sie bitte die Gründe an. 2. a) Wurden der Kommission die einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften übermittelt, die die Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 erster Gedankenstrich der Richtlinie 91/689/EWG in einzelstaatliches Recht umsetzen? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Nein", geben Sie bitte die Gründe an. II. ANWENDUNG DER RICHTLINIE 3. a) Wird bei anderen Abfällen als denen in der Entscheidung 94/904/EG genannten die Meinung vertreten, daß sie - gemäß Artikel 1 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 91/689/EWG - Eigenschaften aufweisen, die in Anhang III der Richtlinie aufgeführt sind? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", wurden die Fälle der Kommission mitgeteilt? (Ja/Nein)

c) Lautet die Antwort auf frage b) "Nein", geben Sie bitte die Gründe an. 4. a) Gibt es Maßnahmen zur Unterscheidung zwischen gefährlichem Hausmüll und anderen gefährlichen Abfällen? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", machen Sie bitte nähere Angaben. 5. a) Wurden die notwendigen Maßnahmen gemäß Artikel 2 Absatz 1 ergriffen? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", machen Sie bitte nähere Angaben. c) Lautet die Antwort auf Frage a) "Nein", geben Sie bitte die Gründe an. 6. a) Wurden die notwendigen Maßnahmen gemäß Artikel 2 Absätze 2 bis 4 ergriffen? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", machen Sie bitte nähere Angaben. c) Lautet die Antwort auf Frage a) "Nein", geben Sie bitte die Gründe an. 7. a) Wurden allgemeine Vorschriften erlassen, um Ausnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 zu ermöglichen? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", machen Sie bitte nähere Angaben. c) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", und wurden die Regelungen bezüglich Artikel 3 Absatz 2 der Kommission nicht übermittelt, geben Sie bitte die Gründe an. 8. a) Gibt es - gemäß Artikel 4 Absatz 1 - angemessene regelmäßige Überprüfungen der Erzeuger gefährlicher Abfälle durch die zuständigen Behörden? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", machen Sie bitte nähere Angaben zu deren Häufigkeit. 9. a) Müssen die in Artikel 4 Absatz 2 genannten Erzeuger gefährlicher Abfälle, Anlagen bzw. Unternehmen gemäß Artikel 14 der Richtlinie 75/442/EWG Register aufbewahren? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", machen Sie bitte nähere Angaben, einschließlich Einzelheiten über jegliche standardisierte Form, die benutzt wird. 10. a) Wurden die Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 1 ergriffen? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", machen Sie bitte nähere Angaben. c) Lautet die Antwort auf Frage a) "Nein", geben Sie bitte die Gründe an. 11. a) Wurden gemäß Artikel 6 Abfallwirtschaftspläne erstellt? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Nein", geben Sie bitte die Gründe an. c) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", geben Sie bitte an, ob diese Pläne getrennt oder im Rahmen der allgemeinen Abfallwirtschaftspläne gemäß Artikel 7 der Richtlinie 75/442/EWG erstellt wurden. d) Wurden diese Pläne getrennt von den allgemeinen Abfallwirtschaftsplänen gemäß Artikel 7 der Richtlinie 75/442/EWG erstellt, machen Sie bitte Angaben gemäß der nachstehenden Tabelle (soweit die Angaben vorliegen) und geben Sie jeweils an, ob es sich um Schätzwerte handelt: (t/Jahr) Gefährliche Abfälle

Insgesamt erzeugte Abfälle (1), davon - stofflich verwertet (1): - verbrannt (1): - verbrannt, mit Energierückgewinnung (1): - deponiert (1): - Sonstiges (bitte angeben) (1): - stofflich verwertet (2): - verbrannt (2): - verbrannt, mit Energierückgewinnung (2): - deponiert (2): - Sonstiges (bitte angeben) (2): (1) Innerhalb des Mitgliedstaats.

(2) Außerhalb des Mitgliedstaats.

e) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", wurden die Abfallwirtschaftspläne veröffentlicht? (Ja/Nein)

f) Lautet die Antwort auf Frage e) "Nein", geben Sie bitte die Gründe an. 12. a) Gab es Umstände, unter denen erforderliche Maßnahmen, gegebenenfalls in zeitweiliger Abweichung von der Richtlinie 91/689/EWG gemäß Artikel 7, getroffen wurden? (Ja/Nein)

b) Lautet die Antwort auf Frage a) "Ja", und die Kommission wurde hiervon nicht unterrichtet, geben Sie bitte die Gründe an.

>ENDE EINES SCHAUBILD>

FRAGEBOGEN

für die Erstellung von Berichten der Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

>ANFANG EINES SCHAUBILD>

Bereits übermittelte Informationen müssen nicht erneut angeführt werden; machen Sie aber bitte eindeutige Angaben darüber, wann und wo diese Informationen übermittelt wurden.

I. UMSETZUNG IN INNERSTAATLICHES RECHT 1. a) Wurden die zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsbestimmungen der Kommission im einzelnen übermittelt? (Ja/Nein)

b) Ist dies nicht der Fall, geben Sie bitte die Gründe an. 2. a) Sind im Rahmen dieser Richtlinie sowie im Rahmen der Mitteilungspflicht nach Artikel 16 weitere Maßnahmen vorgesehen, die hier nicht aufgezählt sind? (Ja/Nein)

b) Wenn ja, wurden die geplanten Maßnahmen der Kommission gemäß Artikel 16 gemeldet? (Ja/Nein)

c) Ist Punkt b) zu verneinen, nennen Sie bitte die Gründe. 3. a) Falls Programme aufgestellt wurden, deren Zielvorgaben über die in Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben a) und b) genannten hinausgehen, wurden der Kommission diese Zielvorgaben gemäß Artikel 6 Nummer 6 mitgeteilt? (Ja/Nein)

b) Ist dies nicht der Fall, geben Sie bitte die Gründe an. II. ANWENDUNG DER RICHTLINIE

1. a) Wurden gemäß Artikel 4 andere Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen als die nach Artikel 9 getroffenen ergriffen? (Ja/Nein)

b) Ist dies nicht der Fall, geben Sie bitte die Gründe an. c) Wenn Ja, beschreiben Sie die getroffenen Maßnahmen und geben Sie gegebenenfalls an, ob die Marktteilnehmer konsultiert wurden. 2. a) Wurden Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen im Sinne von Artikel 5 getroffen? (Ja/Nein)

b) Wenn Ja, beschreiben Sie diese Maßnahmen. 3 a) Wurden die in Artikel 7 vorgesehenen Maßnahmen zur Einrichtung von Rücknahme- und/oder Sammelsystemen für gebrauchte Verpackungen und/oder Verpackungsabfälle sowie von Systemen zur Wiederverwendung und Verwertung, einschließlich Recycling, der eingesammelten Verpackungen und/oder Verpackungsabfälle ergriffen? (Ja/Nein)

b) Ist dies nicht der Fall, geben Sie bitte die Gründe an. c) Wenn ja, liefern Sie bitte genaue Angaben über die ergriffenen Maßnahmen und die eingerichteten Systeme. 4. Im Hinblick auf das Erreichen der in Artikel 6 festgelegten Verwertungs- und Recycling-Zielvorgaben fuellen Sie bitte die auf Grundlage von Artikel 12 Nummer 3 festgelegten Tabellen aus und schließen Sie diese Ihrer Stellungnahme bei; geben Sie dabei an, nach welcher Methode diese Daten erhoben wurden. 5. a) Wurde der in Artikel 6 Nummer 2 vorgesehene verstärkte Einsatz von Materialien aus rezyklierten Verpackungsabfällen gefördert? (Ja/Nein)

b) Wenn Ja, beschreiben Sie die ergriffenen Maßnahmen. 6. Geben Sie bitte an, auf welchem Weg die in Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben a) und b) genannten Maßnahmen und Zielvorgaben gemäß Artikel 6 Nummer 4 veröffentlicht wurden, und nennen Sie die wichtigsten Merkmale der für die breite Öffentlichkeit und die Marktteilnehmer bestimmten Informationskampagne. 7. Geben Sie bitte an, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um zu gewährleisten, daß alle Benutzer von Verpackungen die in Artikel 13 vorgesehenen Informationen erhalten. 8. a) Bestehen nationale Normen für grundlegende Anforderungen im Hinblick auf Artikel 9 und für die Konzentration von Schwermetallen im Hinblick auf Artikel 11? (Ja/Nein)

b) Wenn Ja, wurden sie der Kommission übermittelt? (Ja/Nein)

c) Ist Punkt b) zu verneinen, geben Sie bitte die Gründe an. 9. a) Wurde in die nach Artikel 7 der Richtlinie 75/442/EWG aufzustellenden Abfallentsorgungspläne das in Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG geforderte gesonderte Kapitel über die Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen aufgenommen? (Ja/Nein)

b) Ist dies nicht der Fall, geben Sie bitte die Gründe an. 10. a) Wurden zur Erreichung der Richtlinienzielvorgaben marktwirtschaftliche Instrumente gemäß Artikel 15 eingesetzt? (Ja/Nein)

b) Wenn Ja, beschreiben Sie diese Maßnahmen.

>ENDE EINES SCHAUBILD>

(1) ABl. L 377 vom 31. 12. 1991, S. 20.

(2) ABl. L 168 vom 2. 7. 1994, S. 28.

(3) ABl. L 365 vom 31. 12. 1994, S. 10.