ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2013.327.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 327

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

56. Jahrgang
6. Dezember 2013


Inhalt

 

I   Gesetzgebungsakte

Seite

 

 

HAUSHALTSPLÄNE

 

 

2013/688/EU, Euratom

 

*

Endgültiger Erlass des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013

1

 

 

2013/689/EU, Euratom

 

*

Endgültiger Erlass des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013

219

 

 

2013/690/EU, Euratom

 

*

Endgültiger Erlass des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013

239

 

 

2013/691/EU, Euratom

 

*

Endgültiger Erlass des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013

273

Die Beträge in diesem Haushaltsdokument sind in Euro ausgedrückt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Etwaige Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Haushaltsordnung, die bei den Titeln 5 und 6 des Einnahmenplans verbucht werden, können als zusätzliche Mittel bei der Linie eingesetzt werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Die Ziffern für die Ausführung beziehen sich auf sämtliche bewilligten Mittel, inklusive der Haushaltsmittel, zusätzlichen Mittel und zweckgebundenen Einnahmen.

Eine überarbeitete Version der Haushaltsordnung ist am 27. Oktober 2012 in Kraft getreten (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

Gemäß Artikel 212 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 sind bestimmte Artikel der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 bis 31. Dezember 2013 weiterhin anwendbar. Im Haushaltsplan 2013 beziehen sich alle Verweise der Haushaltsordnung auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012, mit Ausnahme der Artikel der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002, die weiterhin bis zum 31. Dezember 2013 anwendbar sind.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.