28.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 202/24


BESCHLUSS (EU) 2016/1231 DES RATES

vom 18. Juli 2016

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss über den Antrag Georgiens auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Übereinkommen zu vertreten ist

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (1) (im Folgenden „Übereinkommen“) trat am 1. Dezember 2012 in Kraft.

(2)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Übereinkommens können Drittländer Vertragspartei des Übereinkommens werden, sofern zwischen dem Bewerberland oder -gebiet und mindestens einer Vertragspartei ein Freihandelsabkommen mit Präferenzursprungsregeln geschlossen wurde.

(3)

Am 23. September 2015 hat Georgien dem Verwahrer dieses Übereinkommens einen schriftlichen Beitrittsantrag vorgelegt.

(4)

Georgien hat ein Freihandelsabkommen mit zwei Vertragsparteien des Übereinkommens — der Union und der Republik Türkei — geschlossen und erfüllt damit die Voraussetzung nach Artikel 5 Absatz 1 des Übereinkommens für die Aufnahme als Vertragspartei.

(5)

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Übereinkommens beschließt der durch das Übereinkommen eingerichtete Gemischte Ausschuss (im Folgenden „Gemischter Ausschuss“) über Einladungen an Drittländer, diesem Übereinkommen beizutreten.

(6)

Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingerichteten Gemischten Ausschuss hinsichtlich des Antrags Georgiens auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

Die Vertreter der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss können geringfügigen technischen Änderungen des im Entwurf beigefügten Beschlusses zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2016.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

G. MATEČNÁ


(1)  ABl. L 54 vom 26.2.2013, S. 4.


ENTWURF

BESCHLUSS Nr. … DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER PAN-EUROPA-MITTELMEER-PRÄFERENZURSPRUNGSREGELN

vom …

über den Antrags Georgiens auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (im Folgenden „Übereinkommen“) können Drittländer Vertragspartei dieses Übereinkommens werden, sofern zwischen dem Bewerberland oder -gebiet und mindestens einer Vertragspartei ein Freihandelsabkommen mit Präferenzursprungsregeln geschlossen wurde.

(2)

Am 23. September 2015 hat Georgien dem Verwahrer des Übereinkommens einen schriftlichen Beitrittsantrag vorgelegt.

(3)

Georgien hat ein Freihandelsabkommen mit zwei Vertragsparteien des Übereinkommens — der Europäischen Union und der Republik Türkei — geschlossen und erfüllt damit die Voraussetzung nach Artikel 5 Absatz 1 des Übereinkommens für die Aufnahme als Vertragspartei.

(4)

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Übereinkommens beschließt der Gemischte Ausschuss über Einladungen an Drittländer, diesem Übereinkommen beizutreten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Georgien wird eingeladen, dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beizutreten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu …

Im Namen des Gemischten Ausschusses

Der Vorsitzende


(1)  ABl. L 54 vom 26.2.2013, S. 4.