19.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 12/47


BESCHLUSS (GASP) 2016/49 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 7. Januar 2016

zur Ernennung des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM UKRAINE/1/2016)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss 2014/486/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Das PSK hat am 23. Juli 2015 den Beschluss 2015/1496/GASP (2) zur Verlängerung des Mandats von Herrn Kálmán MIZSEI als Missionsleiter der EUAM Ukraine bis zum 30. November 2015 angenommen.

(3)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 18. Dezember 2015 vorgeschlagen, Herrn Kęstutis LANČINSKAS zum Leiter der EUAM Ukraine zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Kęstutis LANČINSKAS wird für den Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Januar 2017 zum Missionsleiter der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. Januar 2016.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42.

(2)  Beschluss (GASP) 2015/1496 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 23. Juli 2015 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM UKRAINE/3/2015) (ABl. L 233 vom 5.9.2015, S. 7).