30.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 264/29


BESCHLUSS (GASP) 2016/1745 DES RATES

vom 29. September 2016

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi angenommen.

(2)

Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2017 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung:

„Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2017.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. September 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. ŽIGA


(1)  Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi (ABl. L 257 vom 2.10.2015, S. 37).