30.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 264/8


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1736 DES RATES

vom 29. September 2016

zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 1. August 2011 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 angenommen.

(2)

Am 21. Juli und 7. September 2016 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. September 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. ŽIGA


(1)  ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 1.


ANHANG

I.   Die Einträge für die nachstehenden Personen in der Liste im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 erhalten die Fassung der nachstehenden Einträge.

A.   Mit den Taliban verbundene Personen

(13)

Mohammad Shafiqullah Ahmadi Fatih Khan (Aliasnamen: a) Mohammad Shafiq Ahmadi, b) Mullah Shafiqullah)

Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Samangan während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1956-1957. Geburtsort: a) Dorf Charmistan, Bezirk Tirin Kot, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Dorf Marghi, Bezirk Nawa, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Stammt ursprünglich aus der Provinz Ghazni, lebte später aber in Uruzgan, b) Schattengouverneur der Taliban für die Provinz Uruzgan seit Ende 2012, c) Seit Juli 2016 Mitglied der Militärkommission, d) gehört dem Stamm der Hotak an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

(35)

Shahabuddin Delawar

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertreter am Obersten Gericht während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) 1957, b) 1953. Geburtsort: Provinz Logar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Reisepass-Nr.: afghanischer Reisepass, Nummer OA296623. Weitere Angaben: a) bis 25. September 1998 stellvertretender Leiter der Taliban-Botschaft in Riad, Saudi-Arabien, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

(44)

Din Mohammad Hanif (Aliasnamen: a) Qari Din Mohammad, b) Iadena Mohammad)

Titel: Qari. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Minister für Planung während des Taliban-Regimes; b) Minister für das Hochschulwesen während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1955 b)1.1.1969 (als Iadena Mohammad). Geburtsort: a) Dorf Shakarlab, Bezirk Yaftali Pain, Provinz Badakhshan, Afghanistan; b) Badakhshan (als Iadena Mohammad). Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Reisepass-Nr.: OA 454044 (als Iadena Mohammad). Weitere Angaben: a) Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für die Provinzen Takhar und Badakhshan; b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

(53)

Sayyed Mohammed Haqqani (Aliasname: Sayyed Mohammad Haqqani).

Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Direktor für Verwaltungsangelegenheiten während des Taliban-Regimes; b) Leiter für Information und Kultur in der Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1965. Geburtsort: Dorf Chaharbagh, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Absolvent der Madrasa Haqqaniya in Akora Khattak (Pakistan); b) soll enge Beziehungen zu Taliban-Führer Mullah Mohammad Omar unterhalten haben; c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; d) Im Juni 2010 Mitglied des Obersten Rates der Taliban; e) gehört dem Stamm der Barakzai an. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Soll im Januar 2016 verstorben sein. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Sayyed Mohammed Haqqani steht mit Gulbbudin Hekmatyar in Verbindung und unterstützt seit langem Mullah Mohammed Omar. In seiner Eigenschaft als Direktor für Verwaltungsangelegenheiten des Taliban-Regimes hat er Ausländern, die mit Al-Qaida in Verbindung stehen und in Afghanistan gekämpft haben, afghanische Pässe ausgestellt und beträchtliche Geldbeträge von ihnen erhalten.

Sayyed Mohammed Haqqani ist in den Jahren 2003 und 2004 mehrfach mit Aiman Muhammed Rabi al-Zawahiri und Farhad, dem Sekretär von Mohammed Omar, zusammengetroffen. Er hat ein Buchgeschäft im Bazar Qissa Khwani, Peschawar, Pakistan, eröffnet, das an der Finanzierung der Taliban beteiligt war. Im März 2009 war er immer noch als Aufstandsführer der Taliban aktiv.

(64)

Khairullah Khairkhwah (Aliasnamen: a) Mullah Khairullah Khairkhwah, b) Khirullah Said Wali Khairkhwa)

Titel: a) Maulavi; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Herat, Afghanistan, während des Taliban-Regimes, b) Sprecher des Taliban-Regimes, c) Gouverneur der Provinz Kabul während des Taliban-Regimes, d) Innenminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1963, b) 1. Januar 1967 (unter dem Namen Khirullah Said Wali Khairkhwa). Geburtsort: a) Dorf Poti, Bezirk Arghistan, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Kandahar. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Katar. Weitere Angaben: a) Gehört dem Stamm der Popalzai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

(66)

Jan Mohammad Madani Ikram

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Geschäftsträger, Taliban-Botschaft, Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate). Geburtsdatum: 1954-1955. Geburtsort: Dorf Siyachoy, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. b) gehört dem Stamm der Alizai an. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

(72)

Fazl Mohammad Mazloom (Aliasnamen: a) Molah Fazl, b) Fazel Mohammad Mazloom).

Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Befehlshaber der Streitkräfte des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Zwischen 1963 and 1968. Geburtsort: Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Katar. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Fazl Mohammad Mazloom war ein enger Mitarbeiter von Mohammed Omar, den er bei der Errichtung der Taliban-Regierung unterstützte. Mazloom war im Al-Qaida-Ausbildungslager Al-Farouq. Er wusste von der Unterstützung der Taliban für die Islamische Bewegung Usbekistans in Form von Geld, Waffen und logistischer Hilfe als Gegenleistung für die Bereitstellung von Soldaten für die Taliban.

Im Oktober 2001 war er Befehlshaber von ca. 3 000 Frontkämpfern der Taliban in der Provinz Takhar.

(82)

Allah Dad Tayeb Wali Muhammad (Aliasnamen: a) Allah Dad Tayyab; b) Allah Dad Tabeeb).

Titel: a) Mullah; b) Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Kommunikation während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1963. Geburtsort: a) Bezirk Ghorak, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Bezirk Nesh, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: gehört dem Stamm der Popalzai an. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Soll im November 2015 verstorben sein. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

(88)

Nurullah Nuri (Aliasname: Norullah Noori).

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Balkh, Afghanistan, während des Taliban-Regimes, b) Chef der nördlichen Zone während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1958, b) 1. Januar 1967. Geburtsort: Bezirk Shahjoe, Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Katar. Weitere Angaben: a) gehört dem Stamm der Tokhi an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

(90)

Mohammed Omar Ghulam Nabi

Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Führer der Gläubigen („Amir ul-Mumineen“), Afghanistan. Geburtsdatum: a) Um 1966, b) 1960, c) 1953. Geburtsort: a) Dorf Naw Deh, Bezirk Deh Rawud, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Dorf Noori, Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Name des Vaters: Ghulam Nabi, auch als Mullah Musafir bekannt, b) linkes Auge fehlt, c) Schwager von Ahmad Jan Akhundzada Shukoor Akhundzada, d) soll sich im Grenzgebiet von Afghanistan/Pakistan aufhalten, e) gehört dem Stamm der Hotak an. Soll im April 2013 verstorben sein. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Mohammed Omar führt den Titel „Befehlshaber der Gläubigen des Islamischen Emirats Afghanistan“ und ist in der Taliban-Hierarchie oberster Führer der Taliban-Bewegung. Er schützte Osama bin Laden und sein Al-Qaida-Netzwerk in den Jahren, die den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten vorausgingen. Er leitet seit 2001 den Kampf der Taliban gegen die afghanische Regierung und ihre Alliierten in Afghanistan.

Mohammed Omar ist Befehlshaber des Bündnisses anderer wichtiger Militärführer in der Region, zu denen auch Jalaluddin Haqqani gehört. Auch Gulbuddin Hekmatyar hat mit Mohammed Omar und den Taliban zusammengearbeitet.

(97)

Mohammad Hasan Rahmani (Aliasnahme: Gud Mullah Mohammad Hassan).

Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Kandahar, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1963. Geburtsort: a) Bezirk Deh Rawud, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Bezirk Chora, Provinz Uruzgan, Afghanistan, c) Bezirk Charchino, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Trägt eine Prothese am rechten Bein, b) Mitglied des Obersten Rates der Taliban seit Mitte 2013 und als Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar tätig (März 2010), c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) gehört dem Stamm der Achekzai an. Am 9. Februar 2016 verstorben. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

(113)

Sher Mohammad Abbas Stanekzai Padshah Khan.

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Minister für Volksgesundheit während des Taliban-Regimes; b) Stellvertretender Außenminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1963. Geburtsort: Qala-e-Abbas, Region Shah Mazar, Bezirk Baraki Barak, Provinz Logar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet von Afghanistan/Pakistan aufhalten; Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

(119)

Abdul-Haq Wassiq (Aliasnamen: a) Abdul-Haq Wasseq, b) Abdul Haq Wasiq).

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Sicherheit (Intelligence) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1975, b) 1971. Geburtsort: Dorf Gharib, Bezirk Khogyani, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Katar. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Abdul-Haq Wassiq ist ein Verbündeter von Gulbuddin Hekmatyar. Unter dem Taliban-Regime hatte er nacheinander die Funktion des örtlichen Kommandeurs in den Provinzen Nimroz und Kandahar inne. Anschließend wurde er Stellvertretender Generaldirektor des Nachrichtendienstes (Intelligencund war als solcher Qari Ahmadullah unterstellt. In dieser Funktion war er für die Beziehungen zu den ausländischen Al-Qaida-Kämpfern und ihren Ausbildungslagern in Afghanistan zuständig. Bekannt war er auch für seine repressiven Methoden gegenüber Taliban-Gegnern im Süden Afghanistans.

(123)

Mohammad Zahid. (Aliasnamen: a) Jan Agha Ahmadzai b) Zahid Ahmadzai)

Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Dritter Sekretär, Taliban-Botschaft, Islamabad, Pakistan. Geburtsdatum: 1971. Geburtsort: Provinz Logar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Reisepassnummer: D 001206 (ausgestellt am 17.7.2000). Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet von Afghanistan/Pakistan aufhalten; Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

(139)

Rahmatullah Shah Nawaz

Name (Originalschrift): Image

Titel: Alhaj Funktion: k.A. Geburtsdatum: a) 1981 b) 1982 Geburtsort: Shadal (Variante Shadaal) Bazaar, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan gesicherter Aliasname: a) Qari Rahmat (früher aufgeführt als) b) Kari Rahmat ungesicherter Aliasname: k.A. Staatsangehörigkeit: Afghanisch Reisepassnummer: k.A. Nationale Kennziffer: k.A. Anschrift: a) Dorf Kamkai, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan b) Dorf Kamkai, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan c) Dorf Surkhel, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan d) Dorf Batan, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Bezeichnet am: 21. August 2014 (geändert am 21. Juli 2016) Weitere Angaben: Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun, Haarfarbe: schwarz, Gewicht: 77-81 kg, Größe: 178 cm kurzer bis mittellanger schwarzer Bart, kurzes schwarzes Haar. Gehört dem Stamm der Shinwari, Unterstamm der Sepahi, an. Seit Februar 2010 Taliban-Befehlshaber. Treibt im Namen der Taliban seit April 2015 Steuern und Bestechungsgelder bei. Dient als Verbindungsperson und versorgt Taliban-Kämpfer in der Provinz Nangarhar, Afghanistan, mit Informationen, Anleitungen, Unterkünften und Waffen und hat unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) in Stellung gebracht und Anschläge gegen die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) und afghanische Truppen durchgeführt. Am Drogenhandel beteiligt und betreibt ein Heroinlabor im Dorf Abdulkhel, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Tag der VN Bezeichnung: 21.8.2014.