Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 226
43. Jahrgang
6. September 2000
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 1879/2000 der Kommission vom 5. September 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Kommission
2000/532/EC
*Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1147) (1) 3
2000/533/EC
Entscheidung der Kommission vom 17. August 2000 über die Einfuhrlizenzen für aus Botsuana, Kenia, Madagaskar, Swasiland, Simbabwe und Namibia stammende Erzeugnisse des Rindfleischsektors (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2405) 25
2000/534/EC
*Entscheidung der Kommission vom 22. August 2000 mit Durchführungsbestimmungen zum Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. August 2000 in der Rechtssache T-159/00 R (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2535) 26
2000/535/EC
*Entscheidung der Kommission vom 5. September 2000 über eine dritte Verlängerung der Geltungsdauer der Entscheidung 1999/815/EG über Maßnahmen zur Untersagung des Inverkehrbringens von Spielzeug- und Babyartikeln, die dazu bestimmt sind, von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen zu werden, und aus Weich-PVC bestehen, das bestimmte Weichmacher enthält (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2650) (1) 27
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.