26.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 173/54


BESCHLUSS 2013/320/GASP DES RATES

vom 24. Juni 2013

zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern

DER RAT DER EUROPAEISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach dem Volksaufstand in Libyen im Februar 2011 und dem darauf folgenden bewaffneten Konflikt ist Libyen mit enormen Beständen an konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition, einschließlich großer Mengen unbrauchbarer und gefährlicher Waffen und Munition, konfrontiert. Die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition hat die Unsicherheit in Libyen, in den Nachbarländern und in der Region geschürt; sie verschärft den Konflikt, untergräbt die Friedenskonsolidierung nach dem Konflikt und stellt somit eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit dar.

(2)

Anknüpfend an ihre Unterstützung für das libysche Volk während des Konflikts und danach, setzt sich die Union dafür ein, in einem breiten Spektrum an Angelegenheiten, darunter Sicherheitsfragen, weiter mit Libyen zusammenzuarbeiten und den Prozess des Übergangs zur Demokratie, zu dauerhaftem Frieden und nachhaltiger Sicherheit zu fördern.

(3)

Der Europäische Rat hat am 15. und 16. Dezember 2005 die Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit angenommen. In dieser Strategie wird festgestellt, dass es die Menge an Waffen- und Munitionsbeständen Zivilpersonen ebenso wie Kriminellen, Terroristen und Kämpfern erleichtert, in den Besitz von Kleinwaffen und leichten Waffen zu gelangen; es wird hervorgehoben, dass weiterhin vorbeugende Maßnahmen gegen das illegale Anbieten konventioneller Waffen sowie die illegale Nachfrage nach ihnen ergriffen werden müssen. Ferner wird Afrika in der genannten Strategie als der Kontinent herausgestellt, der am stärksten unter internen Konflikten leidet, die durch die destabilisierende Wirkung des Zulaufs von Kleinwaffen und leichten Waffen noch verschärft werden.

(4)

Am 23. Mai 2012 haben Libyen, Sudan, die Zentralafrikanische Republik, Tschad und die Demokratische Republik Kongo die Erklärung von Khartum zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen in den an Westsudan angrenzenden Ländern unterzeichnet. In dieser Erklärung verpflichteten sich Libyen und die übrigen Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu, die nationalen Kapazitäten und Institutionen zu stärken, um im Einklang mit internationalen Standards Strategien zur umfassenden Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen, nationale Aktionspläne und Interventionen zu entwickeln und umzusetzen, die auch die physische Sicherung und Verwaltung der Lagerbestände an Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition, die sich im staatlichen Besitz befinden, einschließen.

(5)

In der Erklärung von Khartum werden regionale und internationale Organisationen aufgerufen, in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft technische und finanzielle Hilfe bereitzustellen, damit die Ergebnisse der Konferenz von Khartum vom 22. und 23. Mai 2012 umgesetzt und alle Folgemaßnahmen und -initiativen durchgeführt werden können, um das Problem der Kleinwaffen und leichten Waffen in den einzelnen Ländern anzugehen.

(6)

Am 18. Juni 2004 hat Libyen das Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ratifiziert.

(7)

Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (im Folgenden "GIZ") erstellt derzeit ein Projekt für die Kontrolle konventioneller Waffen in Libyen. Am 2. Mai 2012 haben die GIZ und das dem Verteidigungsministerium unterstellte libysche Zentrum für Antiminenprogramme (Libyan Mine Action Centre – LMAC) ein Rahmenprogramm über Minenräumung und die Kontrolle konventioneller Waffen vereinbart. Das Gesamtprogramm "Kontrolle konventioneller Waffen in Libyen" (im Folgenden "Programm") besteht aus zwei spezifischen Modulen und wird von der Union und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland kofinanziert.

(8)

Es ist erforderlich, die libysche Eigenverantwortung bei der Durchführung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen gemäß den zentralen Grundsätzen der nationalen Eigenverantwortung und der wirksamen Teilhabe lokaler Partner möglichst weitgehend zu gewährleisten. Dementsprechend stellt das Programm darauf ab, dass die relevanten libyschen Akteure, gegebenenfalls einschließlich des Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums, der Streitkräfte und anderer relevanter Akteure, in die Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen eingebunden werden. Die GIZ wird operative Unterstützung und technische Beratung für die wichtigsten Partner des Programms bereitstellen.

(9)

In dem Programm wird sowohl die gegenwärtige Dynamik in Libyen als auch die Notwendigkeit, alle Akteure und potenziellen nationalen Partner von Anfang an einzubeziehen, anerkannt. Das Programm hat es zum Ziel, Partnerschaften mit in den Bereichen Minenräumung sowie physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen tätigen internationalen Nichtregierungsorganisationen zu entwickeln, die ihre operativen Fähigkeiten in Libyen bereits unter Beweis gestellt haben. Ferner legt es einen Schwerpunkt auf die Förderung der regionalen Zusammenarbeit mit den Nachbarländern. Die Union ist der Auffassung, dass eine finanzielle Unterstützung der GIZ dazu beitragen würde, die Risiken in Verbindung mit der möglichen unerlaubten Verbreitung von konventionellen Waffen und Munition innerhalb und ausgehend von Libyen und der Region zu verringern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

1.   Die Union fördert Frieden und Sicherheit in Libyen und in der Region, indem sie Maßnahmen zur Gewährleistung einer soliden physischen Sicherung und Verwaltung der libyschen Waffenarsenale durch die staatlichen Institutionen Libyens unterstützt, um die Risiken für Frieden und Sicherheit zu verringern, die sich aus der unerlaubten Verbreitung und übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition ergeben; diese Maßnahmen schließen die Förderung eines wirksamen Multilateralismus auf regionaler Ebene in diesem Zusammenhang ein.

2.   Mit den von der Union geförderten Tätigkeiten werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:

Unterstützung der staatlichen Institutionen Libyens bei der Ausarbeitung einer nationalen Strategie und einer Standardverfahrensregelung für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen;

Unterstützung der staatlichen Institutionen Libyens bei der Erarbeitung eines Rahmenprogramms für Schulungen im Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen;

Unterstützung der Rehabilitation und des Sicherheitsmanagements von Munitionslagerbereichen nach nationalen Standards;

Bereitstellung von Zwischenlagern für Bestände an konventionellen Waffen und Munition;

Unterstützung der Verlagerung von Munitionslagerbereichen aus bewohnten Gebieten;

Erarbeitung einer Durchführbarkeitsstudie zu Optionen für die Verringerung der verfügbaren Munitionsbestände durch Recycling;

Förderung der regionalen Zusammenarbeit mit den Nachbarländern in Fragen der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen;

Errichtung eines widerstandsfähigen Risikomanagementsystems, um die erfolgreiche Durchführung des Programms in einem sich rasch ändernden Umfeld zu gewährleisten;

3.   Um das in Absatz 1 genannte Ziel zu erreichen, ist die Union bestrebt, die staatlichen Institutionen Libyens bei der Rehabilitation ungesicherter Munitionslagereinrichtungen, die während des Konflikts beschädigt wurden, sowie bei der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen physischen Sicherung und Verwaltung der Lagerbestände zu unterstützen. Das Projekt wird nach dem Grundsatz der nationalen Eigenverantwortung mit dem Ziel langfristiger Nachhaltigkeit durchgeführt. Dementsprechend werden alle Tätigkeiten mit den jeweiligen staatlichen Institutionen Libyens und anderen relevanten Akteuren koordiniert. Außerdem folgt das Projekt hinsichtlich der Konfliktsensibilität dem Grundsatz, keinen Schaden anzurichten.

Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

1.   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") zuständig.

2.   Mit der technischen Umsetzung des in Artikel 1 Absatz 3 genannten Projekts wird die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (im Folgenden "GIZ") betraut.

3.   Die GIZ nimmt ihre Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der GIZ.

Artikel 3

1.   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 5 000 000 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 6 600 000 EUR.

2.   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

3.   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit der GIZ. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass die GIZ zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

4.   Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

1.   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte der GIZ über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

2.   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

1.   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er wird spätestens 24 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung vor dem Hintergrund der politischen Lage in Libyen überprüft und überarbeitet.

2.   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 60 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung, sofern als Ergebnis der Überprüfung nach Absatz 2 nicht etwas anderes beschlossen wird. Dessen ungeachtet endet die Geltungsdauer dieses Beschlusses sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2013.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


ANHANG

Programm zur Kontrolle konventioneller Waffen in Libyen

1.   HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG

1.1   Hintergrund

Im Verlauf der libyschen Revolution 2011 verlor das Gaddafi-Regime die Kontrolle über große Teile seiner Arsenale an konventionellen Waffen. Dadurch wurden die Waffenlager für Oppositionskämpfer, Zivilisten und Soldaten gleichermaßen zugänglich. Seit dem Ende der Kampfhandlungen konnte die zentrale Kontrolle über die Waffenarsenale noch nicht vollständig wiederhergestellt werden, und die Verbreitung von Waffen und der illegale Handel damit wirken sich auf Konflikte in Nachbarregionen aus. Außerdem sind konventionelle Waffen zunehmend auch in die Hände von Zivilpersonen gelangt, was dazu führte, dass sich in der libyschen Gesellschaft weit verbreitet Privatpersonen im Besitz konventioneller Waffen befinden. Hinzu kommt, dass Gebiete rund um Waffen- und Munitionslagerbereiche, Ackerland und öffentliche Flächen mit explosiven Kampfmittelrückständen kontaminiert sind.

Nach Angaben libyscher Regierungsinstitutionen besteht landesweit in Libyen ein akuter Bedarf an einer verbesserten zentralen Kontrolle konventioneller Waffen und der dazugehörigen Munition. Die libyschen Regierungsinstitutionen haben festgestellt, dass ein Bedarf an Wissenstransfer, Ausrüstung und technischen Kapazitäten besteht, um eine solche Kontrolle in Libyen wirksam durchführen zu können. Hinzu kommt, dass den auf diesem Gebiet tätigen libyschen Organisationen der Zivilgesellschaft die Finanzmittel fehlen und ihre technischen Kapazitäten verbesserungsbedürftig sind. Um auf diese Problematik zu reagieren, haben die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (im Folgenden "GIZ") und die Leitung des libyschen Zentrums für Antiminenprogramme (Libyan Mine Action Centre - LMAC) unter der Schirmherrschaft des libyschen Verteidigungsministeriums eine Vereinbarung über ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen getroffen, das auch die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen einschließt.

Auf der Grundlage eines Projektvorschlags, den die GIZ im Oktober 2012 vorgelegt hat, hat das deutsche Auswärtige Amt die GIZ mit der Durchführung des "Programms zur Kontrolle konventioneller Waffen in Libyen" (im Folgenden das "Programm") beauftragt. Die Projektdauer beträgt fünf Jahre (60 Monate) und gliedert sich in vier Phasen. Das Gesamtbudget für das Projekt ist mit 6 600 000 EUR veranschlagt; die Mittel werden im Wege der gemeinsamen Kofinanzierung von zwei Gebern, dem deutschen Auswärtigen Amt und der Union, aufgebracht. Der Beitrag des Auswärtigen Amtes beläuft sich auf 1 600 000 EUR, der Beitrag der Union auf 5 000 000 EUR. Für die Durchführung des Projekts ist die GIZ verantwortlich.

Mit der Durchführung der Projektmaßnahmen wurde am 1. November 2012 begonnen und die Maßnahmen werden am 31. Oktober 2017 enden. Das Auswärtige Amt wird die Kosten für das Modul zum Kapazitätsaufbau sowie die Kosten, die im Rahmen des Moduls zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen anfallen und von der Union als nicht erstattungsfähig betrachtet werden, übernehmen.

Die Unterstützung der libyschen Partner erfolgt durch Wissenstransfer durch lang- oder kurzfristig abgestellte Experten, die Fachausbildungsmaßnahmen durchführen, sowie durch die Bereitstellung von Material und Ausrüstung und durch finanzielle Beiträge, einschließlich Zuschüssen, zu Maßnahmen, die von Regierungsbehörden und Fachagenturen durchgeführt werden.

Die zwischen der GIZ und dem Auswärtigen Amt geltenden Regelungen für die Zusammenarbeit sind im Detail in der im Jahr 2005 zwischen der GIZ und dem Auswärtigen Amt geschlossenen Rahmenvereinbarung festgelegt.

Die Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen der GIZ und der Kommission werden in der zwischen der GIZ und der Kommission zu unterzeichnenden Vereinbarung festgelegt.

1.2   Gründe für eine Unterstützung im Rahmen der GASP, Außenwirkung und Nachhaltigkeit

Die unkontrollierte Verbreitung von konventionellen Waffen und zugehöriger Munition in Libyen im Anschluss an die Ereignisse vom Februar 2011 hat die Unsicherheit in Libyen, seinen Nachbarländern und in der Region geschürt; sie verschärft den Konflikt und untergräbt die Friedenskonsolidierung im Anschluss an den Konflikt und stellt somit eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit dar. Darüber hinaus wird Afrika in der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit als der Kontinent herausgestellt, der am stärksten unter internen Konflikten leidet, die durch den destabilisierenden Zulauf an Kleinwaffen und leichten Waffen noch verschärft werden. Die Union bemüht sich, dieser Bedrohung durch die Unterstützung des Programms entgegenzuwirken. Zudem sorgt sie für Kohärenz zwischen ihrer Sicherheits- und ihrer Entwicklungspolitik. Anknüpfend an ihre Unterstützung für das libysche Volk während des Konflikts und danach, insbesondere die Unterstützung im Rahmen der kurzfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments für den Danish Refugee Council, DanChurch Aid und die Mines Advisory Group für die Räumung von nicht zur Wirkung gelangten explosiven Kampfmitteln und für die verstärkte Sensibilisierung der Zivilbevölkerung für die mit Kleinwaffen und leichten Waffen und explosiven Kampfmittelrückständen verbundenen Risiken, setzt sich die Union dafür ein, in einem breiten Spektrum an Angelegenheiten, darunter auch Sicherheitsfragen, weiter mit Libyen zusammenzuarbeiten.

Um die der Union, innerhalb der Union und im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zur Verfügung stehenden Mittel umfassend nutzen zu können, unterstützt die Union das Programm im Wege der gemeinsamen Kofinanzierung, um ihre Unterstützungsleistung wirkungsvoll durch die gemeinsame Nutzung von technischen und verwaltungstechnischen Kapazitäten und Systemen zu erbringen und die Anwendung gemeinsamer Verfahren für Überwachung, Bewertung und Rechenschaftslegung zu fördern.

Als einer der führenden Dienstleister in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung verfügt die GIZ über langjährige Erfahrung darin, die eigene Leistung und die ihrer Partner öffentlichkeitswirksam darzustellen. Die GIZ hat hierfür eine Stabsabteilung Unternehmenskommunikation eingerichtet, die über spezielle Instrumente für die externe Kommunikation verfügt. Somit wird die öffentliche Wahrnehmbarkeit des Beitrags der Union durch eine geeignete Kennzeichnung und Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt, wobei die Rolle der Union herausgestellt und die Transparenz ihrer Maßnahmen sichergestellt wird; zudem werden die Gründe, aufgrund derer das Programm durchgeführt und von der Union unterstützt wird, ebenso wie die Ergebnisse der Unterstützung durch die Union, verstärkt in das Bewusstsein spezieller Zielgruppen oder der gesamten Öffentlichkeit gerückt. Die Öffentlichkeitsarbeit kann in Form von Veröffentlichungen und Berichten, Veranstaltungen, Fotos, Video-Dokumentationen usw. erfolgen. Das im Zusammenhang mit dem Projekt erstellte Material für die Öffentlichkeitsarbeit wird entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung der Flagge an gut sichtbarer Stelle die Flagge der Union zeigen.

Die Nachhaltigkeit der geplanten Projektmaßnahmen soll durch die besondere Projektstruktur und den mehrstufigen Ansatz erreicht werden. Es ist als mittelfristiges Projekt mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt und dient damit zur Überbrückung der Lücke zwischen kurzfristigen Not- und Rettungsmaßnahmen und langfristigen Projekten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Die libyschen Partner werden von Anfang an in die Konzipierung des Projekts einbezogen, wodurch eine größtmögliche nationale Eigenverantwortung gewährleistet wird, und während einer sechsmonatigen Übergabephase am Ende werden die libyschen Partner darauf vorbereitet, nach Ablauf der fünf Jahre die Gesamtverantwortung zu übernehmen. Darüber hinaus wird die GIZ auf verschiedenen Ebenen tätig sein und mit staatlichen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen, der Zivilgesellschaft und der internationalen Gebergemeinschaft zusammenarbeiten. Das Projekt umfasst eine Risikomanagement-Komponente, die dazu dienen soll, die Fortführung der Projektmaßnahmen in einem instabilen Land wie Libyen sicherzustellen. Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen über die Projektlaufzeit hinaus wird insbesondere dadurch gefördert, dass bei der Projektkonzeption der Aufbau von Humankapazitäten, der Aufbau von Institutionen und Elemente eines regionalen Netzwerks vorgesehen werden. Dies hat zur Folge, dass Kapazitäten ausgebaut werden, um sicherzustellen, dass die staatlichen Institutionen Libyens in der Lage sein werden, die künftig notwendigen, mit dem Kapazitätsaufbau zusammenhängenden Initiativen zu ergreifen.

2.   ZIELSETZUNGEN

2.1   Allgemeines Ziel

Das Programm zielt darauf ab, die libyschen staatlichen Institutionen dabei zu unterstützen, eine wirksame nationale Kontrolle über ihre konventionellen Waffen und die dazugehörige Munition auszuüben, die Gefahr der unerlaubten Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition zu verringern und die sicherheitsrelevanten Auswirkungen des bewaffneten Konflikts in Libyen zu bewältigen. Insbesondere sollen durch das Projekt die im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen und Munition tätigen libyschen staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen gestärkt werden. Durch das Projekt soll auch die regionale Zusammenarbeit gefördert werden.

2.2   Spezifische Ziele

(i)

Unterstützung der libyschen staatlichen Institutionen, die mit der Beaufsichtigung und Koordinierung im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen und der Minenräumung befasst sind (das libysche Zentrum für Antiminenprogramme (Libyan Mine Action Centre - LMAC), bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,

(ii)

Unterstützung der libyschen Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen und der Minenräumung tätig sind, bei ihren Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen und bei technischen Aufgaben,

(iii)

Unterstützung der libyschen staatlichen Institutionen, die mit der Koordinierung und Beaufsichtigung im Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen betraut sind, bei der Ausarbeitung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen,

(iv)

direkte Unterstützung der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Lagerbestandsverwaltung, einschließlich der Verlagerung von Lagerstätten aus bewohnten Gebieten, der Rehabilitation von Munitionslagerstätten nach nationalen Standards und der Einrichtung von Zwischenlagern für Munitionsbestände,

(v)

Förderung der regionalen Zusammenarbeit, des Wissensaustauschs und des kooperativen Lernens in den Bereichen physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen sowie Verbreitung und illegale Anhäufung von konventionellen Waffen.

3.   PROJEKTMODULE UND ERWARTETE ERGEBNISSE

Das Projekt umfasst zwei spezielle Module:

3.1

Kapazitätsaufbau (vom Auswärtigen Amt finanziert) und

3.2

Maßnahmen zur physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (von der Union finanziert)

3.1   Kapazitätsaufbau (vom Auswärtigen Amt finanziert)

Dieses Modul zielt darauf ab, die Kapazitäten der libyschen staatlichen Institutionen, die mit der Beaufsichtigung und Koordinierung im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen und der Minenräumung betraut sind, sowie der libyschen Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der Kontrolle von Waffen und der Minenräumung tätig sind, zu stärken. Dies umfasst unter anderem die Förderung der organisatorischen Entwicklung, die Verbesserung der Finanzverwaltung und des Qualitätsmanagements sowie den Aufbau technischer Fähigkeiten.

Im Einklang mit den Gesamtzielen des Programms wird durch dieses Modul der Grundsatz der nationalen Eigenverantwortung umgesetzt; ferner soll das Modul dazu dienen, mit dem Ziel der langfristigen Nachhaltigkeit die libyschen Institutionen zu stärken und deren Fähigkeiten auszubauen. Beim Kapazitätsaufbau werden zwei Schwerpunkte gesetzt. Vorrangige Aufmerksamkeit erhält die für die Minenräumung zuständige nationale Behörde Libyens, das zum Verteidigungsministerium gehörende Zentrum für Antiminenprogramme (Libyen Mine Action Centre - LMAC). Den zweiten Schwerpunkt bilden die Organisationen der libyschen Zivilgesellschaft, die auf dem Gebiet der Minenräumung und der Sensibilisierung tätig sind.

Projektergebnis 1: Der Ausbildungsbedarf und der Bedarf an Ausrüstung des LMAC – der vom libyschen Außenministerium benannten staatlichen libyschen Institution mit Zuständigkeit für die Beaufsichtigung und Koordinierung im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen und der Minenräumung – wird ermittelt und klassifiziert. Das LMAC wird Strategien für die Stärkung der institutionellen Kapazitäten unter anderem in den Bereichen organisatorische Entwicklung, Finanzverwaltung und Qualitätsmanagement entwickeln.

Tätigkeit 1

:

Erstellung und Analyse der Bedarfseinschätzung im Bereich der institutionellen Kapazitäten

Tätigkeit 2

:

Ausarbeitung eines Geschäftsplans und eines Qualitätsmanagementsystems

Tätigkeit 3

:

Erstellung eines Rahmenprogramms für die Ausbildung und Schulung des Personals von Waffen- und Munitionslagerstätten

Tätigkeit 4

:

Unterstützung der Einrichtung von Koordinierungsbüros der Partnerinstitution (LMAC)

Ergebnis:

Durchführung und Dokumentation einer Bedarfseinschätzung hinsichtlich des Aufbaus der institutionellen Kapazitäten des LMAC bis zum Ende des 18. Monats nach Projektstart;

Ausarbeitung eines Geschäftsplans und eines Verfahrens zum Qualitätsmanagement durch die betreffende Institution (LMAC) bis zum Ende des 30. Monats nach Projektstart;

angemessene Ausrüstung der betreffenden Institution (LMAC) bis zum 30. Monat nach Projektstart;

Entwicklung des Rahmenprogramms für die Ausbildung in Zusammenarbeit mit der Partnerinstitution (LMAC).

Weitere Ergebnisse der genannten Tätigkeiten werden bis zum Ende des sechsten Monats nach Projektstart in Zusammenarbeit mit dem LMAC im Detail dargelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Partnerinstitution erst kürzlich vom libyschen Außenministerium benannt wurde, werden die einschlägigen Indikatoren so rasch wie möglich präzisiert.

Projektergebnis 2: Der Ausbildungsbedarf und der Bedarf an Ausrüstung der libyschen Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen und der Minenräumung tätig sind, wird identifiziert und klassifiziert. Die Kapazitäten dieser Nichtregierungsorganisationen werden insbesondere in den Bereichen Management, Finanzverwaltung und technische Fähigkeiten ausgebaut.

Tätigkeit 1

:

Ausbildung im Bereich Management und Finanzverwaltung

Tätigkeit 2

:

Technische Ausbildung auf dem Gebiet der Minenräumung

Ergebnis:

Durchführung von jährlich drei Managementausbildungen für Nichtregierungsorganisationen in den Jahren 2013, 2014 und 2015.

3.2   Maßnahmen zur physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (von der Union finanziert)

Tätigkeit 1

:

Ausarbeitung einer nationalen Strategie und einer ständigen Verfahrensregelung für Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen

Tätigkeit 2

:

Erarbeitung eines Rahmenprogramms für Schulungen für den Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen

Tätigkeit 3

:

Rehabilitation und Sicherheitsmanagement von Munitionslagerbereichen

Tätigkeit 4

:

Bereitstellung von vorübergehenden Lagerstätten

Tätigkeit 5

:

Verlagerung von Munitionslagerbereichen

Tätigkeit 6

:

Möglichkeiten zum Recycling von Munitionsbeständen

Tätigkeit 7

:

Regionale Zusammenarbeit in Angelegenheiten der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen

Tätigkeit 8

:

Errichtung eines widerstandsfähigen Risikomanagementsystems

3.2.1   Ausarbeitung einer nationalen Strategie und einer ständigen Verfahrensregelung für Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen

Ziele:

Diese Tätigkeit wird die Koordinierung zwischen den mit der Verwaltung von Lagerbeständen befassten libyschen Institutionen verbessern und für eine höhere Qualität bei der Umsetzung der Lagerverwaltungsverfahren sorgen, wodurch Lagerbestände konventioneller Waffen und Munition künftig besser geschützt werden. Die libyschen staatlichen Institutionen, die mit der Koordinierung und Beaufsichtigung im Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen betraut sind, werden zur Ausarbeitung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen befähigt sein.

Beschreibung:

Erforschung und Überprüfung der bestehenden nationalen Strategien und der Standardverfahrensregelung im Bereich der Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen und Erstellung von Erfahrungswerten zur Ausarbeitung einer neuen nationalen Strategie und einer überarbeiteten Standardverfahrensregelung;

Verbreitung und Erörterung der Erfahrungswerte und der Grundzüge einer nationalen Strategie im Rahmen eines partizipatorischen Konsultationsverfahrens unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, darunter z.B. das Innenministerium, das Verteidigungsministerium, das Außenministerium, die libyschen Streitkräfte, die Nationalgarde sowie nationale Nichtregierungsorganisationen;

Bereitstellung organisatorischer Unterstützung und technischer Expertise zugunsten der libyschen Behörde, die mit der Ausarbeitung der nationalen Strategie und der Standardverfahrensregelung befasst ist;

Unterstützung einer zuständigen nationalen Institution, um eine Überprüfung der Strategie und den Konsensfindungsprozess mit den relevanten Akteuren zur endgültigen Ausgestaltung der nationalen Strategie und der Standardverfahrensregelung für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen zu erleichtern.

Ergebnis:

Ausarbeitung einer nationalen Strategie, die die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen erfasst;

Ausarbeitung einer Standardverfahrensregelung für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen.

3.2.2   Erarbeitung eines Rahmenprogramms für Schulungen im Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen

Ziele:

Die Maßnahme bewirkt eine bessere Schulung des in Lagerstätten für Waffen und Munition tätigen Personals und trägt somit zu einer verbesserten Sicherheit dieser Anlagen bei.

Beschreibung:

Überprüfung der bestehenden Einschätzungen des Schulungsbedarfs im Zusammenhang mit der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen sowie Erstellung von Erfahrungswerten zwecks Ausarbeitung eines neuen Rahmenprogramms für Schulungen;

Erstellung eines Überblicks über bestehende und vorgesehene Partnereinrichtungen und Schulungseinrichtungen für Schulungsmaßnahmen im Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen;

Erleichterung der Konsultation relevanter Akteure zwecks Erstellung der Grundzüge und Hauptziele eines künftigen nationalen Rahmenprogramms für Schulungen für den Bereich der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen;

Hilfeleistung bei der Ausgestaltung eines Rahmenprogramms für Schulungen durch ein Expertenteam mit libyschen und internationalen Experten. Das Rahmenprogramm für Schulungen sollte Folgendes beinhalten: eine Definition der Zielgruppe, eine Strategie für das Erreichen und die Auswahl der Zielgruppe, die Ausarbeitung eines Schulungsplans, Bestimmung der Schulungsmethoden, einen Zeitplan, ein Personalkonzept, eine Kostenberechnung sowie die Ausarbeitung eines Berichterstattungs- und Bewertungssystems.

Ergebnis:

Durchführung von Workshops zum Verfahren der Konsultation relevanter Akteure und zum Ausarbeitungsverfahren;

Ausarbeitung eines Rahmenprogramms für Schulungen.

3.2.3   Rehabilitation und Sicherheitsmanagement von Munitionslagerbereichen

Ziele:

Erhebliche Reduzierung des Diebstahl- und Plünderungsrisikos sowie der Gefahr eines unbefugten Zugangs zu Lagerstätten konventioneller Waffen und Munition.

Beschreibung:

Überprüfung bestehender Untersuchungen von Munitionslagerbereiche sowie der Meldungen aus der Gemeinschaft über ungesicherte Waffen- und Munitionsdepots in bewohnten Gebieten und Abfassung eines detaillierten Berichts über die Ergebnisse der Überprüfung;

Unterstützung des von den zuständigen libyschen Institutionen unternommenen Verfahrens zur Priorisierung bei der Auswahl der Munitionslagerbereiche, die als Pilotprojekt rehabilitiert werden sollen;

Erteilung des Auftrags zur Erstellung einer Studie zur technischen Durchführbarkeit und Beauftragung von Baugutachterteams zwecks Ausarbeitung kostenwirksamer Rehabilitierungsoptionen;

Förderung der Bildung eines Konsenses über die zu rehabilitierenden Munitionslagerbereiche. Die folgenden Auswahlkriterien werden in das Beschlussfassungsverfahren einfließen: nationale Prioritäten für die Auswahl, Sicherheitsrisiken für die örtliche Bevölkerung, Gewährung des Zugangs durch die betreffenden Sicherheitsakteure (Militärräte usw.), operative und finanzielle Zwänge sowie Präferenzen der Gemeinschaft;

Erleichterung der Auslagerung einer technischen Untersuchung und Festlegung von Projektvorgaben sowie Erleichterung des Auftragsvergabeverfahrens für die jeweiligen Rehabilitierungsprojekte;

Erleichterung einer gemeinsamen Überwachung und Qualitätsbewertung;

Erleichterung der Ausarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für Pilot-Munitionslagerbereiche;

Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung für Pilot-Munitionslagerbereiche;

Schulung von künftigem Personal von Lagerstätten.

Ergebnis:

Rehabilitation einer festgelegten Zahl von Munitionslagerstätten (Zahl am Ende von Phase 1 zu bestimmen).

3.2.4   Bereitstellung von vorübergehenden Lagerstätten

Ziele:

Diese Tätigkeit wird ausgewählte libysche Arsenale für konventionelle Waffen einer wirksameren Kontrolle unterwerfen, das Diebstahlrisiko verringern und die Zivilbevölkerung besser vor unkontrollierten Explosionen schützen.

Beschreibung:

Erteilung eines Auftrags für eine Erhebung zu potenziellen Standorten für Zwischenlager sowie eine Durchführbarkeitsstudie über kostenwirksame Optionen für die Schaffung von Zwischenlagern. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem Bericht, der die Standorte der Zwischenlager sowie ihre technischen Spezifikationen vorgibt, im Detail aufgeführt,

Erleichterung einer Konsensbildung über die Standorte für Zwischenlager. Die folgenden Auswahlkriterien werden in den Beschlussfassungsprozess einfließen: nationale Prioritäten, Sicherheitsrisiken für die örtliche Bevölkerung, Gewährung des Zugangs durch die betreffenden Sicherheitsakteure (Militärräte usw.), operative und finanzielle Zwänge sowie Präferenzen der Gemeinschaft;

Erleichterung der Auslagerung einer technischen Erhebung und Festlegung von Projektvorgaben sowie Erleichterung des Auftragsvergabeverfahrens für die jeweiligen Bauvorhaben;

Erleichterung einer gemeinsamen Überwachung und Qualitätsbewertung;

Erleichterung der Ausarbeitung eines Sicherheitskonzepts für jedes Zwischenlager;

Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung für ausgewählte Zwischenlager;

Schulung von künftigem Personal von Lagerstätten.

Ergebnis:

Errichtung einer festgelegten Zahl von vorübergehenden Munitionslagerstätten (Zahl am Ende von Phase 1 zu bestimmen).

3.2.5.   Verlagerung von Munitionslagerbereichen

Ziele:

Diese Tätigkeit wird die Sicherheit von Lagerbereichen und die Sicherheitslage in bewohnten Gebieten verbessern.

Beschreibung:

Erteilung eines Auftrags zur landesweiten Erhebung der Lagerstätten, die verlagert werden sollten;

Erteilung eines Auftrags für eine Durchführbarkeitsstudie und einen dazugehörigen Bericht über kosteneffiziente Verbringungs-/Verlagerungsoptionen sowie über mögliche neue Standorte für die zu verlagernden Munitionslagerbereiche;

Unterstützung einer Konsensbildung über die Auswahl der zu verlagernden Munitionslagerbereiche. Die folgenden Auswahlkriterien werden in das Beschlussfassungsverfahren einfließen: nationale Prioritäten, Sicherheitsrisiken für die örtliche Bevölkerung, Gewährung des Zugangs durch die betreffenden Sicherheitsakteure (Militärräte usw.), operative und finanzielle Zwänge sowie Präferenzen der Gemeinschaft;

Erleichterung der Auslagerung einer technischen Überprüfung und Festlegung von Projektvorgaben sowie Erleichterung des Auftragsvergabeverfahrens für die jeweiligen Verlagerungs-/Verbringungsprojekte;

Erleichterung einer gemeinsamen Überwachung und Qualitätsbewertung;

Ergebnis:

Verlagerung einer festgelegten Zahl von Munitionslagerstätten (Zahl am Ende von Phase 1 festzulegen).

3.2.6   Recyclingoptionen für Munitionsbestände

Ziel:

Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie zu Optionen für die Verringerung der verfügbaren Munitionsbestände durch Recycling, um so einen Anreiz für die Vernichtung konventioneller Waffen zu schaffen.

Beschreibung:

Erarbeitung von Projektvorgaben zusammen mit den jeweiligen libyschen Behörden;

Erleichterung internationaler Vergabe- und Auswahlprozesse;

Vergabe des Auftrags für die Durchführbarkeitsstudie;

Unterstützung der gemeinsamen Qualitätsprüfung der Durchführbarkeitsstudie;

Verbreitung der Ergebnisse der Studie unter den jeweiligen libyschen Akteuren;

Unterstützung bei der Übersetzung und dem Drucken der Studie.

Ergebnis:

Bericht über die Durchführbarkeitsstudie zu Optionen für die Verringerung der verfügbaren Munitionsbestände durch Recycling;

Workshops zur Verbreitung.

3.2.7   Regionale Zusammenarbeit in Fragen der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen

Ziel:

Diese Tätigkeit wird das Zusammenwirken und die Koordinierung in der Region verbessern und somit den Sachverstand und die Kapazitäten der einschlägigen staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen, die an der Kontrolle konventioneller Waffen und der Verwaltung der Lagerbestände in der Region beteiligt sind, verbessern.

Beschreibung:

Unterstützung der Durchführung von maximal zwei zweitägigen Regionalkonferenzen als Foren für regionalen Dialog, Informationen, Wissensaustausch und kooperatives Lernen im Rahmen einer dreigleisigen Herangehensweise: (i) prominente Teilnehmer von staatlichen Institutionen, (ii) für die technische Durchführung im Bereich der Verwaltung der Lagerbestände verantwortliche Personen und (iii) Nichtregierungsorganisationen sowie Mitwirkung an einer Reihe von Präsentationen und Workshops;

Erleichterung der Entscheidungsfindung über Themen für die Präsentationen und Workshops;

Erleichterung der Identifizierung potenzieller Teilnehmer und Redner mit Unterstützung durch die Union, die libyschen Partner und die Nachbarländer;

Unterstützung der Ausarbeitung der Projektvorgaben und des Verfahrens zur Auftragsvergabe an ein Unternehmen für Konferenzmanagement, öffentliche Kommunikation und Dokumentation.

Ergebnis:

Maximal zwei zweitägige Konferenzen innerhalb eines Zeitrahmens von zweieinhalb Jahren mit bis zu 45 Teilnehmern.

3.2.8   Errichtung eines widerstandsfähigen Risikomanagementsystems

Ziel:

Förderung der erfolgreichen und konfliktsensitiven Durchführung von Projekttätigkeiten in einem herausfordernden Gefahrenumfeld, das unter anderem durch eine fragile öffentliche Sicherheitslage, vielfältige bewaffnete Gruppen und eine unbeständige Lage hinsichtlich der Sicherheitsbedrohung gekennzeichnet ist.

Beschreibung:

Ausarbeitung von Projektleitlinien für die konfliktsensible Programmplanung nach dem Ansatz der Schadensvermeidung, was bedeutet, dass Projekttätigkeiten in einer Weise durchzuführen sind, dass unbeabsichtigte negative Auswirkungen so weit wie möglich reduziert werden;

Durchführung einer Risiko- und Bedrohungsanalyse und Entwicklung eines Sicherheitskonzepts, das eine Standardverfahrensregelung für das Programm enthält, um ein Höchstmaß an Sicherheit für das Personal und die Vermögenswerte des Projekts zu gewährleisten;

ständige Risiko- und Bedrohungsüberwachung vor Ort und Risikoberatung für Projektpersonal und -operationen vor Ort;

Sicherheitsausrüstung für den Schutz des Personals und der Vermögenswerte des Projekts;

Entwicklung eines flexiblen Projektmanagementinstruments, speziell von Fernverwaltungsfähigkeiten, um die Projektdurchführung im Falle eines sich verschlechternden Sicherheitsumfelds zu gewährleisten.

Ergebnis:

Einführung eines Sicherheitskonzepts für das Projekt;

Entwicklung von Leitlinien für die konfliktsensible Programmplanung;

Einsetzung eines Beraters für Risikomanagement.

4.   DURCHFÜHRUNG

4.1   Allgemeiner Aufbau

Auf der Grundlage eines Projektvorschlags, den die GIZ dem Auswärtigen Amt vorgelegt hat, wurde die GIZ im Oktober 2012 vom Auswärtigen Amt mit der Durchführung des Moduls Kapazitätsaufbau des "Programms zur Kontrolle konventioneller Waffen in Libyen" betraut. Mit der Durchführung der Projektmaßnahmen wurde am 1. November 2012 begonnen; die Maßnahmen enden am 31. Oktober 2017. Der Beitrag der Union wird dieses Projekt erweitern, indem er ein zusätzliches Modul über die physische Sicherung und Verwaltung der Lagerbestände unterstützt. Das Modul über die physische Sicherung und Verwaltung der Lagerbestände wird parallel zum Modul Kapazitätsaufbau durchgeführt werden, wobei die betreffenden Tätigkeiten im Jahr 2013 aufgenommen und bis Oktober 2017 andauern werden.

Die GIZ wird die beiden Module zum Kapazitätsaufbau und über die physische Sicherung und Verwaltung der Lagerbestände durchführen, indem sie lang- und kurzfristig Experten bereitstellt und mit internationalen und nationalen Partnern zusammenarbeitet, teilweise im Rahmen einer Vergabe von Unteraufträgen.

Der Hauptpartner der GIZ beim Modul Kapazitätsaufbau ist das LMAC. In einer Verbalnote an den deutschen Botschafter in Tripolis vom 17. Dezember 2012 hat das libysche Außenministerium das LMAC als die nationale Einrichtung Libyens mit Zuständigkeit für Aufsicht und Koordinierung der Kontrolle konventioneller Waffen und der Minenräumung bestätigt und das von der GIZ durchzuführende Programm begrüßt.

Die GIZ wurde in Anbetracht ihres Fachwissens, ihrer weltweiten Erfahrung, ihrer Präsentation vor der Gruppe "Globale Abrüstung und Rüstungskontrolle" über die GIZ-Evaluierungsmission in Libyen, ihrer Empfehlungen und vorgeschlagenen Strategie für zu ergreifende Maßnahmen, insbesondere zur Gewährleistung der Beteiligung und Eigenverantwortung aller relevanten Akteure und der Betonung der Nachhaltigkeit der Auswirkungen der Maßnahmen als Durchführungsstelle für dieses Projekt ausgewählt.

4.2   Partner

Die Programmmaßnahmen in Libyen für beide Module werden in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern umgesetzt. Die GIZ hat mehrere Partner, mit denen sie künftig zusammenarbeiten wird oder bereits zusammenarbeitet: Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) unterstützt libysche Agenturen, unter anderem durch Bereitstellung strategischer und technischer Beratung im Bereich Sicherheit und Rüstungskontrolle. Die UNSMIL erhielt durch die Resolution 2040 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 12. März 2012 ein Mandat in den Bereichen Minenräumung und Verwaltung von Munition und Waffen. Die GIZ arbeitet mit weiteren Gebern in den Bereichen Rüstungskontrolle und Minenräumung in Libyen zusammen, insbesondere den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich.

Auch wenn die Hauptverantwortung für die Verwaltung des Programms bei der GIZ verbleiben wird, so wird das Programm auch Partnerschaften mit internationalen Nichtregierungsorganisationen, die auf die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen sowie auf Minenräumung spezialisiert sind, entwickeln, um weiteres Fachwissen für die beiden jeweiligen Module bereitzustellen und um vor Ort Räumungstätigkeiten durchführen zu können. Aufgrund des Modulkonzepts des Programms ist eine Zusammenarbeit mit mehreren Nichtregierungsorganisationen vorgesehen, die aufgrund ihrer Präsenz in der Region, ihrer Stärken und Schwächen und bisherigen Erfahrung sowie operativen Fähigkeiten in Libyen ausgewählt werden.

4.3   Leitung der Maßnahmen

Konzept des Programms: Baukastenansatz

Das Programm wurde so konzipiert, dass im Laufe seiner Umsetzung bestimmte Module hinzugefügt oder entfernt werden können, um eine konfliktsensible und flexible Anpassung an ein sich änderndes Umfeld zu ermöglichen. Diese Struktur ermöglicht es, dass unterschiedliche Geber Teile des Programms finanzieren und dass der Beitrag jedes Gebers sichtbar ist. Im Rahmen des Programms wurden Vorkehrungen für ein zuverlässiges Risikomanagement und ein effizientes Projektmanagement getroffen. Dementsprechend liefert die GIZ eine Projektplattform, die die Verwaltung des Programms gewährleistet und beide Module des Projektsumsetzt.

Strategie des Programms: Vier Phasen in fünf Jahren

Das Programm wurde so ausgelegt, dass es der Überbrückung der Lücke zwischen den in Libyen bald auslaufenden Not- und Rettungsmaßnahmen und den nationalen Entwicklungsstrategien und -programmen dient, die die libysche Regierung in den nächsten Jahren voraussichtlich einleiten und umsetzen wird.

Daher steht es unter dem Leitbild einer fünfjährigen mittelfristigen Strategie, die auf einen längeren Zeitraum ausgelegt ist als ein üblicher Notfallplanungszyklus. Insbesondere das Modul Kapazitätsaufbau wird Zeit und eine zuverlässige Partnerschaft zwischen dem Programm und den nationalen Partnern benötigen, um greifbare Ergebnisse hervorzubringen und sicherzustellen, dass am Ende der Phase 4 der nationalen Eigenverantwortung entsprechende nationale Kapazitäten gegenüberstehen.

Dieser Ansatz in vier Phasen gewährleistet, dass die Module des Programms im Verlauf seiner Umsetzung angepasst werden können, falls dies aufgrund anderer Bedürfnisse auf Seiten des Partners oder aufgrund neuer Umstände bei der Finanzierung erforderlich sein sollte. Zudem würde er es ermöglichen, dass das Programm in der Phase 3 um zusätzliche Module erweitert wird, falls zu diesem Zeitpunkt die Rahmenbedingungen für diese Einsatzbereiche günstiger sind als jetzt.

Geber-Vereinbarungen:

Das Programm ist eine Mehrfachgeber-Projekt, das von der Union und vom deutschen Auswärtigen Amt kofinanziert wird.

Das Auswärtige Amt wird in Anwendung seiner festgelegten Verfahrensregeln das gesamte von der GIZ durchgeführte Projekt regelmäßig beobachten, einschließlich der Komponente Kapazitätsaufbau und der Komponente der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen.

Dauer und Phasen des Programms:

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