9.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 143/14


BESCHLUSS (GASP) 2015/883 DES RATES

vom 8. Juni 2015

zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/565/GASP über die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 21. September 2010 den Beschluss 2010/565/GASP (1), zuletzt geändert durch den Beschluss 2014/674/GASP (2), angenommen. Der Beschluss 2010/565/GASP gilt bis zum 30. Juni 2015.

(2)

Der Rat hat am 20. April 2015 das Krisenmanagementkonzept zur Änderung und Verlängerung der Mission EUSEC RD Congo in der Demokratischen Republik Kongo gebilligt.

(3)

Die EUSEC RD Congo wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/565/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 2 erhält folgende Fassung:

„Artikel 2

Mandat

Um die Ergebnisse der EUSEC RD Congo zu konsolidieren und den Übergang auf die FARDC vorzubereiten, sobald der Einsatz im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beendet ist, wird die EUSEC RD Congo

die Umsetzung und Überwachung der Reform der FARDC fortsetzen, indem die Bereitstellung strategischer Beratung einschließlich bei der Generalinspektion beibehalten wird; hierbei werden Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen berücksichtigt, wobei gleichzeitig eine enge Abstimmung mit den relevanten Akteuren für den Übergangsprozess und die Übergabe der Aufgaben gewährleistet wird;

mit den Militärbehörden auf die Nachhaltigkeit des militärischen Bildungswesens mit dem Schwerpunkt auf Schulen für Offiziere und Unteroffiziere hinarbeiten, während der Übergangsprozess und die Übergabe von Aufgaben vorbereitet werden.

Um ihre Ziele zu erreichen, operiert die EUSEC RD Congo gemäß den im Krisenmanagementkonzept und im Missionsplan aufgeführten Parametern.“

.

2.

Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Mission im Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 beläuft sich auf 12 600 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Mission im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 beläuft sich auf 13 600 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Mission im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 beläuft sich auf 11 000 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Mission im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 beläuft sich auf 8 455 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Mission im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. Juni 2015 beläuft sich auf 4 600 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Mission im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 beläuft sich auf 2 700 000 EUR.“

.

3.

Artikel 9a wird gestrichen.

4.

Artikel 17 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 30. Juni 2016.“

.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Juli 2015.

Geschehen zu Luxemburg am 8. Juni 2015.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

D. REIZNIECE-OZOLA


(1)  Beschluss 2010/565/GASP des Rates vom 21. September 2010 über die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (ABl. L 248 vom 22.9.2010, S. 59).

(2)  Beschluss 2014/674/GASP des Rates vom 25. September 2014 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/565/GASP über die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (ABl. L 282 vom 26.9.2014, S. 24).