5.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 179/31


BESCHLUSS (GASP) 2016/1079 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 23. Juni 2016

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) und zur Aufhebung des Beschlusses EUNAVFOR MED/1/2015 (EUNAVFOR MED/2/2016)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates vom 18. Mai 2015 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/778 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen.

(2)

Am 17. Juni 2015 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2015/958 (2) zur Ernennung von Konteradmiral Andrea GUEGLIO zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte erlassen.

(3)

Der Befehlshaber der EU-Operation hat empfohlen, Konteradmiral Giuseppe BERUTTI BERGOTTO als Nachfolger von Konteradmiral Andrea GUEGLIO mit Wirkung vom 27. Juni 2016 zum neuen Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen.

(4)

Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2015/958 sollte daher aufgehoben werden.

(6)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Konteradmiral Giuseppe BERUTTI BERGOTTO wird mit Wirkung vom 27. Juni 2016 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation Sophia) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2015/958 wird mit Wirkung vom 27. Juni 2016 aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 27. Juni 2016 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Juni 2016.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 122 vom 19.5.2015, S. 31.

(2)  Beschluss (GASP) 2015/958 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. Juni 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED) (EUNAVFOR MED/1/2015) (ABl. L 156 vom 20.6.2015, S. 24).