23.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 198/49


BESCHLUSS (GASP) 2016/1207 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 20. Juli 2016

zur Ernennung des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (*), EULEX KOSOVO (EULEX KOSOVO/1/2016)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 14. Juni 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/947 (2) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP und zur Verlängerung der EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2018 angenommen.

(3)

Am 11. Juli 2016 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagen, Frau Alexandra PAPADOPOULOU zur Missionsleiterin von EULEX KOSOVO für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 14. Juni 2017 zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Alexandra PAPADOPOULOU wird für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 14. Juni 2017 zur Missionsleiterin der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2016.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(*)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

(1)  ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92.

(2)  Beschluss (GASP) 2016/947 des Rates vom 14. Juni 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 26).