27.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 222/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 842/2011 DER KOMMISSION

vom 19. August 2011

zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (1), insbesondere auf Artikel 3a,

gestützt auf die Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (2), insbesondere auf Artikel 3a,

gestützt auf die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (3), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 1 und Artikel 63 Absatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (4), insbesondere auf Artikel 36 Absatz 1, Artikel 58 Absatz 2, Artikel 64 Absatz 2 und Artikel 70 Absatz 1,

gestützt auf die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (5), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1, Artikel 52 Absatz 2 und Artikel 64,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Richtlinien 89/665/EWG und 2004/18/EG sehen vor, dass öffentliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachungen müssen die Informationen enthalten, die in den genannten Richtlinien festgelegt sind.

(2)

Die Richtlinien 92/13/EWG und 2004/17/EG sehen vor, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wird. Diese Bekanntmachungen müssen die Informationen enthalten, die in den genannten Richtlinien festgelegt sind.

(3)

Die Richtlinie 2009/81/EG sieht vor, dass bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachungen müssen die Informationen enthalten, die in der genannten Richtlinie festgelegt sind.

(4)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 der Kommission vom 7. September 2005 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge (6) werden die Standardformulare festgelegt, die in den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie in den Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG vorgesehen sind.

(5)

Um der Richtlinie 2009/81/EG nachzukommen und die volle Wirksamkeit der Richtlinien 89/665/EWG, 92/13/EWG, 2004/17/EG und 2004/18/EG zu gewährleisten, ist es nötig, die Standardformulare im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 anzupassen und zu ergänzen. Ferner ist es angebracht, bestimmte Elemente der Standardformulare zu aktualisieren, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Angesichts der Zahl und des Umfangs der notwendigen Anpassungen sollte die Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 aufgehoben und ersetzt werden.

(6)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Auftraggeber verwenden für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen gemäß den Artikeln 41 bis 44 und 63 der Richtlinie 2004/17/EG im Amtsblatt der Europäischen Union die Standardformulare in den Anhängen IV bis IX, XII und XIII dieser Verordnung.

Artikel 2

Öffentliche Auftraggeber verwenden für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen gemäß den Artikeln 35, 36, 58, 64, 69 und 70 der Richtlinie 2004/18/EG im Amtsblatt der Europäischen Union die Standardformulare in den Anhängen I, II, III und VIII bis XIII dieser Verordnung.

Artikel 3

Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber verwenden für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen gemäß Artikel 3a der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG im Amtsblatt der Europäischen Union die Standardformulare in Anhang XIV dieser Verordnung.

Artikel 4

Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber verwenden für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen gemäß den Artikeln 30, 32, 52 und 64 der Richtlinie 2009/81/EC im Amtsblatt der Europäischen Union die Standardformulare in Anhang XV bis XVIII dieser Verordnung.

Artikel 5

Die Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 wird aufgehoben.

Artikel 6

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. August 2011

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 33.

(2)  ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 14.

(3)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.

(5)  ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76.

(6)  ABl. L 257 vom 1.10.2005, S. 1.


Liste der Anhänge

Anhang I:

:

Standardformular 1

:

„Vorinformation“

Anhang II:

:

Standardformular 2

:

„Auftragsbekanntmachung“

Anhang III:

:

Standardformular 3

:

„Bekanntmachung vergebener Aufträge“

Anhang IV:

:

Standardformular 4

:

„Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Versorgungssektoren“

Anhang V:

:

Standardformular 5

:

„Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren“

Anhang VI:

:

Standardformular 6

:

„Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren“

Anhang VII:

:

Standardformular 7

:

„Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“

Anhang VIII:

:

Standardformular 8

:

„Bekanntmachung eines Beschafferprofils“

Anhang IX:

:

Standardformular 9

:

„Vereinfachte Auftragsbekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems“

Anhang X:

:

Standardformular 10

:

„Baukonzession“

Anhang XI:

:

Standardformular 11

:

„Bekanntmachung – Aufträge, die von einem Konzessionär vergeben werden, der kein öffentlicher Auftraggeber ist“

Anhang XII:

:

Standardformular 12

:

„Wettbewerbsbekanntmachung“

Anhang XIII:

:

Standardformular 13

:

„Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse“

Anhang XIV:

:

Standardformular 15

:

„Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“

Anhang XV:

:

Standardformular 16

:

„Vorinformation – Verteidigung und Sicherheit“

Anhang XVI:

:

Standardformular 17

:

„Auftragsbekanntmachung – Verteidigung und Sicherheit“

Anhang XVII:

:

Standardformular 18

:

„Bekanntmachung vergebener Aufträge – Verteidigung und Sicherheit“

Anhang XVIII:

:

Standardformular 19

:

„Bekanntmachung der Vergabe von Unteraufträgen – Verteidigung und Sicherheit“

ANHANG I

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ANHANG II

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ANHANG III

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ANHANG IV

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ANHANG V

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ANHANG VI

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ANHANG VII

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ANHANG VIII

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ANHANG IX

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ANHANG X

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ANHANG XI

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ANHANG XII

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ANHANG XIII

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ANHANG XIV

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ANHANG XV

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ANHANG XVI

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ANHANG XVII

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ANHANG XVIII

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