31996R2011

Verordnung (EG) Nr. 2011/96 der Kommission vom 21. Oktober 1996 zur Festsetzung des Interventionspreises von Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1996/97, der wegen Überschreitung der Höchstgarantiemenge in den Wirtschaftsjahren 1994/95 und 1995/96 zu senken ist

Amtsblatt Nr. L 269 vom 22/10/1996 S. 0007 - 0007


VERORDNUNG (EG) Nr. 2011/96 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 1996 zur Festsetzung des Interventionspreises von Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1996/97, der wegen Überschreitung der Hoechstgarantiemenge in den Wirtschaftsjahren 1994/95 und 1995/96 zu senken ist

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung Nr. 136/66/EWG des Rates vom 22. September 1996 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1581/96 (2), insbesondere auf Artikel 4a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Interventionspreis für Olivenöl wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1583/96 des Rates (3) für das Wirtschaftsjahr 1996/97 festgesetzt.

Mit Artikel 4a der Verordnung Nr. 136/66/EWG wurde der Interventionspreis für Olivenöl in die Regelung der Hoechstgarantiemenge einbezogen. Für das Wirtschaftsjahr 1994/95 wurde die Hoechstgarantiemenge auf 1 350 000 Tonnen, die geschätzte Olivenölerzeugung auf 1 408 023 Tonnen und die endgültige Olivenölerzeugung auf 1 463 228 Tonnen festgesetzt. Gemäß dem genannten Artikel 4a zweiter Gedankenstrich ist der Interventionspreis für das Wirtschaftsjahr 1996/97 entsprechend der Menge zu senken, um den die endgültige geschätzte Erzeugung des Wirtschaftsjahrs 1994/95 die vorgenannte Hoechstgarantiemenge überschreitet.

Für das Wirtschaftsjahr 1995/96 wurden die Hoechstgarantiemenge auf 1 350 000 Tonnen und die geschätzte Olivenölerzeugung auf 1 417 200 Tonnen festgesetzt. Gemäß Artikel 4a der Verordnung Nr. 136/66/EWG ist der Interventionspreis für das Wirtschaftsjahr 1996/97 entsprechend der Menge zu senken, um die die geschätzte Erzeugung des Wirtschaftsjahres 1995/96 die vorgenannte Hoechstgarantiemenge überschritten hat.

Diese Senkungen dürfen jedoch die Begrenzung von 3 % je Wirtschaftsjahr nicht überschreiten.

Dies hat zur Folge, daß der mit der Verordnung (EG) Nr. 1583/96 für das Wirtschaftsjahr 1996/97 festgesetzte Interventionspreis um 3 % gesenkt werden muß -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Interventionspreis von Olivenöl wird für das Wirtschaftsjahr 1996/97 auf 180,58 ECU/100 kg festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. November 1996.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Oktober 1996

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. 172 vom 30. 9. 1966, S. 3025/66.

(2) ABl. Nr. L 206 vom 16. 8. 1996, S. 11.

(3) ABl. Nr. L 206 vom 16. 8. 1996, S. 14.