27.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 23/32


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 21. Januar 2009

zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E) als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 119)

(2009/64/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) beschreibt die Kriterien und Verfahren für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren.

(2)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2006/7/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) „Wasserbeschaffenheit — Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren“ wird gemäß Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2006/7/EG als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren festgelegt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 21. Januar 2009

Für die Kommission

Stavros DIMAS

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 37.