27.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 23/32 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 21. Januar 2009
zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E) als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 119)
(2009/64/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) beschreibt die Kriterien und Verfahren für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren. |
(2) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2006/7/EG eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) „Wasserbeschaffenheit — Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren“ wird gemäß Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2006/7/EG als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren festgelegt.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 21. Januar 2009
Für die Kommission
Stavros DIMAS
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 37.