28.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 50/81


BESCHLUSS (GASP) 2017/350 DES RATES

vom 27. Februar 2017

zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP (1) angenommen.

(2)

Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2018 verlängert werden.

(3)

Außerdem kam der Rat überein, dass die Mitgliedstaaten die Ausfuhr von Biathlon-Ausrüstung an Belarus im Einklang mit den geltenden Lizenzvorschriften genehmigen dürfen.

(4)

Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.

(5)

Damit die Wirksamkeit der in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte dieser Beschluss sofort in Kraft treten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt:

„(3)   Artikel 1 gilt nicht für Biathlon-Ausrüstung, die den Spezifikationen in den Veranstaltungs- und Wettkampfregeln der Internationalen Biathlon-Union (IBU) entspricht.“

2.

Artikel 8 erhält folgende Fassung:

„Artikel 8

(1)   Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2018.

(2)   Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. MIZZI


(1)  Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1).