7.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 94/45 |
BESCHLUSS (GASP) 2017/667 DES RATES
vom 6. April 2017
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen. |
(2) |
Angesichts der anhaltenden Proliferationsaktivitäten der Demokratischen Volksrepublik Korea (im Folgenden „DVRK“) sollten vier weitere Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, aufgenommen werden. |
(3) |
Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 6. April 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
L. GRECH
(1) ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen in Anhang II Abschnitt I.A des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen:
I. Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen
A. Personen
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Name |
Alias-name |
Geburtsdatum |
Datum der Aufnahme in die Liste |
Gründe |
31 |
RI Myong Su |
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Geburtsdatum: 1937 Geburtsort: Myongchon, North Hamgyong |
7.4.2017 |
Vizepräsident der zentralen Militärkommission der Arbeiterpartei Koreas und Stabschef der Volksarmee. In dieser Eigenschaft hat Ri Myong Su eine Schlüsselposition für nationale Verteidigungsangelegenheiten inne und ist verantwortlich für Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. |
32 |
SO Hong Chan |
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Geburtsdatum: 30.12.1957 Geburtsort: Kangwon, Reisepass Nr.: PD836410105 gültig bis: 27.11.2021 |
7.4.2017 |
Erster Vizeminister für die Volksarmee, Mitglied der zentralen Militärkommission der Arbeiterpartei Koreas und Generaloberst in der Volksarmee. In dieser Eigenschaft ist So Hong Chan verantwortlich für Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. |
33 |
WANG Chang Uk |
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Geburtsdatum: 29.5.1960 |
7.4.2017 |
Minister für Industrie und Atomenergie. In dieser Eigenschaft ist Wang Chang Uk verantwortlich für Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. |
34 |
JANG Chol |
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Geburtsdatum: 31.3.1961 Geburtsort: Pyongyang, Reisepass Nr.: 563310042 |
7.4.2017 |
Präsident der State Academy of Sciences (Staatliche Akademie der Wissenschaften), einer Organisation, deren Aufgabe die Entwicklung technischer und wissenschaftlicher Kapazitäten der DVRK ist. In dieser Eigenschaft hat Jang Chol eine strategische Position für die Entwicklung der nuklearen Tätigkeiten der DVRK inne und ist verantwortlich für Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. |