MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN „Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien – Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung“ /* COM/2012/0341 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN
EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
„Eine europäische Strategie für
Schlüsseltechnologien – Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung“ (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einführung Die EU ist entschlossen, mit ihren wichtigsten internationalen
Mitbewerbern Schritt zu halten und die Ziele der Strategie Europa 2020 zu
verwirklichen. Damit dies gelingt, kommt es vor allem darauf an, den großen gesellschaftlichen
Herausforderungen mit einer weltweit wettbewerbsfähigen Industrie zu begegnen. Die Fähigkeit der Europäischen Union zur
Entwicklung und zum industriellen Einsatz von Schlüsseltechnologien (Key
Enabling Technologies – KET) trägt ganz entscheidend zur Sicherung von
Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum bei. Die Europäische Kommission ist überzeugt, dass es zusätzlich zu der
unbedingt notwendigen Sanierung der Haushalte weiterer Anstrengungen für mehr
Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und neue Arbeitsplätze bedarf. Die
Staats- und Regierungschefs haben auf der Tagung des Europäischen Rates im
März 2012 diesen Ansatz bekräftigt und sich deutlich für einen Ausbau der
Schlüsseltechnologien (KET) ausgesprochen.[1] In dieser
Mitteilung wird eine einheitliche KET-Strategie entworfen, durch die das
Potenzial der EU auf wettbewerbsintensiven Märkten optimal zum Tragen kommen
soll. Überdies wird dem Parlament und dem Rat Rückmeldung zur ersten 2009
veröffentlichten KET-Mitteilung[2]
gegeben und auf die Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe zu den
Schlüsseltechnologien (HLG KET)[3]
eingegangen. 2. Der wirtschaftliche Kontext
– Die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU Die Kommission definiert Schlüsseltechnologien als „wissensintensiv
und durch hohe FuE-Intensität, schnelle Innovationszyklen, hohen Kapitalaufwand
und hochqualifizierte Arbeitskräfte gekennzeichnet. Sie ermöglichen Innovation
bei Prozessen, Waren und Dienstleistungen und sind von systemischer Bedeutung
für die gesamte Wirtschaft. Darüber hinaus sind sie multidisziplinär, berühren
eine Vielzahl technologischer Bereiche und weisen einen deutlichen Trend zur
Konvergenz und Integration auf. In diesem Sinne können die
Schlüsseltechnologien führende Technologieanbieter in anderen Bereichen dabei
unterstützen, die Vorteile ihrer Forschungstätigkeit auszuschöpfen.“[4] Mikro-/Nanoelektronik,
Nanotechnologie, Photonik, Materialwissenschaften, industrielle Biotechnologie
und fortschrittliche Fertigungstechnologien gelten (als anerkannte
„übergreifende“ Schlüsseltechnologien) aufgrund aktueller Forschungsarbeiten,
wirtschaftlicher Analysen von Markttrends und ihres Beitrags zur Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen als die KET der EU. KET sind eine der wichtigsten Innovationsquellen. Sie liefern
unverzichtbare technologische Bausteine für eine breite Palette von
Produktanwendungen, die unter anderem für die Entwicklung von
Energietechnologien mit niedrigem CO2-Ausstoß benötigt werden, zu
mehr Energie- und Ressourceneffizienz sowie zu einer wirksameren Bekämpfung des
Klimawandels beitragen oder gesundes Altern ermöglichen. Da KET naturgemäß Fortschritte in allen
Branchen und Sektoren auslösen können, ist zwar nur schwer genau feststellbar,
welches Marktpotenzial sie entfalten, ihre direkten wirtschaftlichen
Auswirkungen sind aber beträchtlich. In dem von der Kommission veröffentlichten
„European Competitiveness Report 2010“ wird ein aktuelles Marktvolumen
von weltweit 646 Mrd. EUR (um 2006/2008) genannt, für das ein Anstieg auf
über 1 Billion EUR bis 2015 prognostiziert wird.[5] Im Bereich der KET ist die soziale
Rentabilität der Investitionen beträchtlich. Fallstudien belegen, dass öffentliche
Investitionen mehr als das Vierfache an zusätzlichen Steuereinnahmen und
Sozialversicherungsbeiträgen generieren können.[6]
Noch größere Bedeutung haben die KET-Anwendungen, die die
Wettbewerbsfähigkeit direkt und indirekt steigern und Arbeitsplätze, Wachstum
und Vermögen in der Volkswirtschaft schaffen.[7] KET leisten auf ganz unterschiedliche Weise
ihren Beitrag zu zahlreichen industriellen Wertschöpfungsketten und Branchen.
Sie schaffen Werte über die gesamte Produktionskette – vom Material, über die
Ausrüstung und Geräte bis hin zu Produkten und Dienstleistungen. Aufgrund
dieses Querschnittscharakters und der systemischen Bedeutung für die
europäische Industrie werden KET zum Katalysator für den Ausbau und die
Modernisierung der Industriebasis sowie zur treibenden Kraft für die
Entwicklung völlig neuer Industrien in den kommenden Jahren. Dieser bereichsübergreifende Facettenreichtum
spiegelt sich in der großen Zahl von im KET-Bereich tätigen KMU und in den
vielen neu entstehenden hochqualifizierten Arbeitsplätzen wider. Beispielsweise
waren allein in der Nanotechnologie 2008 Schätzungen zufolge 160 000 Menschen
weltweit beschäftigt, was gegenüber dem Jahr 2000 einen Anstieg von
25 % bedeutet.[8]
In der Mikro- und Nanoelektronikindustrie und den naturgemäß
nachgelagerten IKT-Branchen entstanden im vergangenen Jahrzehnt über
700 000 zusätzliche Arbeitsplätze in Europa, was auf einen Trend zu
stärker dienstleistungsorientierten und hochqualifizierten Arbeitsplätzen sowie
auf eine rasche Erholung nach der Krise hindeutet.[9] Die industrielle
Biotechnologie gilt als die für die Bioökonomie maßgebliche KET. Jeder in
diesem Bereich in Forschung und Innovation investierte Euro soll Schätzungen
zufolge eine zehnfache Rendite bringen.[10]
Überdies entfallen auf die KMU als wesentlicher Innovations- und
Beschäftigungsfaktor in Europa künftig die meisten Arbeitsplätze im KET-Bereich.
Bei den 5000 europäischen Photonikunternehmen handelt es sich
großteils um KMU. In Deutschland sind ungefähr 80 % der Nanotechnologiefirmen
kleinere oder mittlere Unternehmen.[11] 3. Analyse der Lage – Großes
Potenzial, aber auch drohender verlust unserer Wettbewerbsführung Die Europäische
Union gehört weltweit zur Spitze im Bereich KET-Entwicklung. Sie verfügt
über alle Voraussetzungen dafür, dass dies so bleibt. Auf der Grundlage von
Patentdaten wird im „European Competitiveness Report 2010“ und im Bericht der
HLG KET bestätigt, dass die EU als einzige Region, in der alle sechs KET
beherrscht werden, über einen beträchtlichen Wettbewerbsvorteil verfügt. Im
Laufe der Jahre hat die starke FuE-Basis Europas allen sechs KET zu einem
enormen Aufschwung verholfen, so dass Europa mit 32 % aller zwischen 1991
und 2008 weltweit eingereichten Patentanträge führend bleibt.[12] Trotz dieser Stärken macht
sich die EU ihre Wissensbasis nicht zunutze. Die Umsetzung der Wissensbasis in Güter und
Dienstleistungen stellt die größte Schwäche der EU dar, wie in der Schlüsseltechnologie-Mitteilung aus dem Jahr 2009
hervorgehoben und von der HLG KET bestätigt wurde. Die KET-bezogene Fertigung
nimmt ab[13],
und EU-Patente werden verstärkt außerhalb der EU genutzt. Im Innovationsanzeiger 2011
wird auf ähnliche Trends und die negativen Auswirkungen auf KMU hingewiesen.[14] Die HLG KET bezeichnete diese
Kluft zwischen dem Aufbau von Grundlagenwissen und dessen Vermarktung in Form
von Waren und Dienstleistungen als „Tal des Todes“. Dass rasch gehandelt
werden muss, zeigten auch jüngste Entwicklungen in der Werkzeugmaschinenindustrie,
die eine der Schlüsselbranchen für die KET-Anwendung darstellt: Der Anteil
Europas an der Gesamtproduktion fiel von 44 % (2008) auf 33 % (2010)
zugunsten der Mitbewerber aus Asien und insbesondere aus China (einschließlich
Taiwan) und Korea.[15]
Dass es zu wenig KET-bezogene Fertigung gibt, wirkt sich für die EU aus zwei
Gründen besonders nachteilig aus. Erstens werden kurzfristig Wachstums- und
Beschäftigungschancen vergeben, zweitens kann langfristig auch der
Wissensaufbau darunter leiden, weil FuE und Fertigung naturgemäß eng
zusammenhängen, sich gegenseitig verstärken und daher häufig Hand in Hand
gehen. Die EU hat aus den
nachstehend ausgeführten Gründen ihre ausgezeichnete Forschungsbasis im
KET-Bereich nicht ausreichend und rechtzeitig kommerziell verwertet. Bis vor kurzem wurde in der EU der Begriff
„KET“ weder einheitlich definiert noch wurde dasselbe darunter verstanden. In
der KET-Mitteilung aus dem Jahr 2009 wurden die Schlüsseltechnologien der
EU erstmals definiert, zudem wurde für eine einheitliche Sichtweise der
Schlüsseltechnologien auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten geworben. Ferner
wurden die wichtigsten Initiativen aufgezeigt, die auf den Weg gebracht werden
müssen, damit KET in der Industrie rascher zum Einsatz kommen. Es gab nur
unzureichende Maßnahmen, um 1) das Synergie-Potenzial der KET zu
erschließen und 2) die Zeit bis zu deren Marktreife zu verkürzen.
In den meisten innovativen Produkten – egal ob
Smartphone oder Elektroauto – sind heutzutage mehrere KET gleichzeitig als
einzelne oder integrierte Bestandteile enthalten. Somit ist es für eine
Optimierung der Synergie-Wirkung von Bedeutung, KET miteinander zu kombinieren.
Obwohl Kooperationen insbesondere mit der Industrie im Zuge von
öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) und des SET-Plans[16] derzeit bereits im Gange sind,
muss die Interdisziplinarität einzelner KET über die gesamte
Wertschöpfungskette hinweg ausgebaut werden, weshalb es eines integrierten
Ansatzes zur KET-Förderung bedarf. Für die rechtzeitige Vermarktung von KET
müssen mit hohem Risiko verbundene Produktdemonstrations- und
Konzeptnachweis-Projekte entwickelt werden. Mit ihrer Leitinitiative
„Innovationsunion“[17]
bestätigte die Kommission diesen Ansatz und die im Zuge von Horizont 2020[18] präsentierten Vorschläge sehen
verstärkt Produktdemonstrationsaktivitäten in diesem Rahmen vor. Da Tätigkeiten
im Bereich industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung in Bezug auf
Umfang, Gegenstand und Kosten häufig aufwendiger sind als in der
Grundlagenforschung, müssen die öffentlichen Mittel effizienter eingesetzt
und koordiniert werden. Zudem weisen diese Innovationsprojekte mehr
Marktnähe auf, und falls es sich bei der öffentlichen Unterstützung um eine
staatliche Beihilfe handelt, unterliegt sie den Regeln für staatliche
Beihilfen. Auf KET basierende Produkte sind sehr kapitalintensiv.
Die für Forschung und Innovation nötigen Entwicklungszeiten sind lang und die
Produktionsprozesse umfassen komplexe Fertigungsverfahren. Für private
Investoren sind KET daher mit extrem hohen Risiken verbunden. Dazu kommt noch,
dass in der EU geeignete Quellen für Risikokapital, auf die
Existenzgründer und KMU besonders angewiesen sind, nur unzureichend
zugänglich sind und somit viele Innovationen nie auf den Markt gelangen.
Diese Situation hat sich mit der Wirtschaftskrise sogar noch verschärft. So
wurden etwa im Jahr 2000 in Europa 22 Mrd. EUR an Risikokapital
aufgebracht. 2010 waren es nur noch 3 Mrd. EUR. Angesichts der gegenwärtig
angespannten Lage der öffentlichen Haushalte ist es auch hier von großer
Bedeutung, die im Rahmen der verschiedenen EU-Instrumente bereitgestellten
Ressourcen zu bündeln und zu koordinieren sowie diese möglichst
effizient und gezielt einzusetzen. Die Zersplitterung des EU-Binnenmarktes,
Koordinierungsfehler und andere Hindernisse für einen echten Wettbewerb
auf den KET-Märkten (z. B. Zutrittsschranken) beeinträchtigen das
Wachstumspotenzial der KET. Im Binnenmarkt – dem weltgrößten integrierten und
innovationsfreundlichen Markt – sind weltweit führende Unternehmen in der Kraftfahrzeug-
und Chemiebranche sowie in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Gesundheit und
Energie ansässig, von denen viele KET in ihren Produkten einsetzen. Daher
bietet die Zusammenarbeit aller an der Wertschöpfungskette in der EU
beteiligten Akteure ein enormes Potenzial für neue Partnerschaften und einen
besseren Marktzugang. Aufgrund von Informationsasymmetrien, von dem vor
allem Existenzgründer und KMU betroffen sind, die mit Zutrittsschranken und
hohen Transaktionskosten bei der Partnersuche zu kämpfen haben, bleibt dieses
Potenzial in vielen Fällen aber unerschlossen.[19]
Daher ist ein effizienterer und transparenterer Informations- und Datenfluss über
die Entwicklung von KET und deren Einsatz in der EU nötig. Wenn
unterschiedliche rechtliche Regelungen in den Mitgliedstaaten, eine
diskriminierende Durchsetzung und andere Formen von willkürlichem Vorgehen
beseitigt werden, kann dies auch dazu beitragen, das Potenzial des
Binnenmarkts zu nutzen. In diesem Sinn muss die Kooperation zwischen
den einzelnen Regionen und Mitgliedstaaten intensiviert werden. Der Mangel an ausreichend qualifizierten
Arbeitskräften und Unternehmern, die mit der ausgeprägten Multidisziplinarität
der KET umgehen können, stellt nach wie vor eines der Hauptprobleme in der EU
dar. Im Bereich der digitalen Kompetenzen etwa sinkt die Zahl der Absolventen
von Informatikstudiengängen, während bis zu 700 000 IKT-Experten für in
der EU bis 2015 frei werdende Stellen gebraucht werden. Konkret sind in der
Nanotechnologie-Branche Schätzungen zufolge bis 2015 in Europa
400 000 Stellen neu zu besetzen.[20]
Was die Photonik anlangt, geht man Schätzungen zufolge davon aus, dass weitere
80 000 qualifizierte Fachleute[21]
benötigt werden, um das vorhergesagte rasche Wachstum der Branche zu bewältigen
sowie Abgänge von Fachkräften in den Ruhestand auszugleichen. Es bedarf daher einer kohärenten europäischen
Strategie zur Lösung der aufgezeigten Probleme, damit die relativen Stärken der
Europäischen Union für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung voll zum
Tragen kommen können. 4. Der Weg in die Zukunft –
Eine europäische Ket-Strategie Für Maßnahmen im KET-Bereich sind derzeit
verschiedenste Akteure zuständig (EU, nationale und regionale Behörden). Das
mit dieser Mitteilung angestrebte übergeordnete Ziel besteht darin, Synergien
zwischen Maßnahmen und Instrumenten der EU zu schaffen und die Koordination von
Aktivitäten auf EU- und nationaler Ebene sicherzustellen. Mit dieser für alle KET relevanten horizontalen
Strategie, die auch eine übergeordnete Strategie für Initiativen darstellt, mit
denen auf einzelne Technologien genauer eingegangen wird[22], wird in erster Linie
bezweckt, die jeweiligen Anstrengungen miteinander in Einklang zu bringen, so
dass öffentliche Ressourcen auf optimale Weise gezielt und ergebnisorientiert
eingesetzt werden. Mit diesem neuen Rahmen wird keine Aufstockung der
öffentlichen Mittel für KET vorgeschlagen, sondern vielmehr ein effizienterer
und produktiverer Ressourceneinsatz ermöglicht. Die Kommission hat die KET bereits im Rahmen der
Strategie Europa 2020 und ihrer Leitinitiativen[23] zu einer Priorität
erklärt und schlägt jetzt eine europäische KET-Strategie vor, die auf
drei Säulen beruht: technologische Forschung, Produktdemonstration und
wettbewerbsfähige Fertigungstätigkeiten. Die KET-Strategie wird dazu beitragen, den
Bedeutungsverlust des verarbeitenden Gewerbes umzukehren und Transfer, Einsatz
und Nutzung von KET in der EU im Dienst von Wachstum und Beschäftigung zu
beschleunigen. Die EU kann diese Herausforderungen allerdings
nicht alleine bewältigen. Bei der Förderung des KET-Einsatzes muss ein
ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden. Die Aktivitäten der EU entfalten keine
Hebelwirkung, wenn sie nicht eng mit den Aktivitäten auf nationaler und
regionaler Ebene abgestimmt sind und durch diese ergänzt werden. Im
Jahreswachstumsbericht 2012 der Kommission[24] wird betont, dass die
nationalen Bemühungen verstärkt werden müssen, um nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen zu fördern. Die EU-Mitgliedstaaten
haben ein starkes Interesse daran, KET als treibende Kraft für die Entwicklung
neuer Waren und Dienstleistungen als Priorität zu behandeln. Die nationalen
Bemühungen sollten intensiviert werden, um Innovationsmaßnahmen in der
Industrie entsprechend anzupassen und geeignete Mechanismen einzurichten. Schließlich müssen auch die Interessenträger
in der EU und insbesondere die Industrie ihre Rolle erfüllen. Die
Kommission hat ihre Bereitschaft bekundet, mit höheren Risiken und Kosten
verbundene Innovationsprojekte zu fördern, die mehr Marktnähe aufweisen und für
die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind. In Zeiten
knapper Haushalte ist es umso wichtiger, dass sich der Einsatz öffentlicher
Mittel durch mehr Wachstum und Beschäftigung bezahlt macht. In diesem
Zusammenhang haben sich die Mitglieder der hochrangigen Sachverständigengruppe
auf Verpflichtungen der Interessenträger zur Einrichtung von Pilotanlagen
verständigt. Auf der Grundlage dieser Verpflichtungen wird von den
Interessenträgern in der Industrie erwartet, dass sie alle ein Memorandum of
Understanding (MoU) ausarbeiten und unterzeichnen, in dem sie sich damit bereit
erklären, über die KET einen Beitrag zur Strategie Europa 2020 für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu leisten. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass
die Entscheidungsträger auf EU-, nationaler und regionaler Ebene über die
richtigen Instrumente und rechtlichen Rahmenbedingungen verfügen, damit alle
wichtigen Phasen der Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) im Bereich
KET so entwickelt werden können, dass das effiziente Funktionieren
wettbewerbsintensiver Märkte gewährleistet ist. Mit der in dieser Mitteilung dargelegten Strategie · sollen Maßnahmen der EU im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen schwerpunktmäßig auf Forschung und Innovation sowie auf die Kohäsionspolitik ausgerichtet und die Kreditvergabeaktivitäten der EIB zur Förderung des Einsatzes von KET zur Priorität erklärt werden; · sollen die Aktivitäten auf EU- und nationaler Ebene so koordiniert werden, dass Synergien zwischen diesen Aktivitäten entstehen und diese einander ergänzen, sowie Ressourcen, falls nötig, gebündelt werden; · soll eine externe Gruppe für KET-Fragen (Ket Issues Group) eingerichtet werden, um die Kommission diesbezüglich politisch zu beraten; · sollen bestehende Handelsinstrumente mobilisiert werden, damit ein fairer Wettbewerb zu gleichen Bedingungen auf internationaler Ebene sichergestellt wird. 5. Ein integrierter KET-Rahmen Die Kommission ist sich bewusst, dass sie in
ihren Vorschlägen für die neue Generation von EU-Finanzprogrammen kohärent auf
die KET-Thematik eingehen muss, und hat entsprechend gehandelt. Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) schlug
die Kommission vor, die Ressourcen der EU ausgewogener und effizienter für alle
Phasen KET-bezogener FuEuI-Aktivitäten zu verwenden. Die Aktivitäten im
Rahmen von Horizont 2020, die Kohäsionspolitik der EU (Strukturfonds) und
die Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank-Gruppe werden entsprechend
angepasst und eng aufeinander abgestimmt, damit sie einen Beitrag zur
europäischen KET-Strategie leisten. Dabei kommt es ganz wesentlich darauf an, die
der EU zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumente durch eine Hebelwirkung
zu verstärken. Zu diesem Zweck wird der Vorschlag für eine Verordnung mit
gemeinsamen Bestimmungen[25]
im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik die etwaige kombinierte Finanzierung von
KET-Projekten über Horizont 2020, die Strukturfonds und EIB-Darlehen
ermöglichen. In der Grafik im Anhang wird klar dargestellt, welche Rolle
jedes dieser, auch einander ergänzenden Instrumente bei der Unterstützung von
KET-Initiativen spielt. Die öffentliche Auftragsvergabe sollte –
insbesondere im vorkommerziellen Stadium – verstärkt zur Innovationsförderung
genutzt werden. Öffentliche Aufträge können mit einem Anteil von 19 % am
BIP der EU in bestimmten Nischenbranchen, in denen KET zum Einsatz kommen, eine
überaus wichtige Rolle für Unternehmen spielen. Wenn öffentliche Mittel für KET verwendet
werden, so müssen damit gezielt erwiesene Fälle von Marktversagen behoben
werden, die der Entwicklung und dem Einsatz von KET entgegenstehen. Da ein unverzerrter
Wettbewerb der beste Anreiz für Investitionen in KET ist, muss die
Bereitstellung öffentlicher Mittel mit den Regeln für staatliche Beihilfen im
Einklang stehen, damit Wettbewerbsverzerrungen, wie die Verdrängung privater
Finanzierung, die Entstehung ineffektiver Marktstrukturen oder der Schutz
ineffizienter Firmen, vermieden werden. Im derzeitigen makroökonomischen Umfeld
ist bei Entscheidungen über öffentliche Ausgaben und bei deren Ausgestaltung
besonders auf ein wirksames und effizientes Vorgehen zu achten, um den
größtmöglichen Nutzen im Sinne von Wachstum und Beschäftigung zu erzielen. Die Kommission wird sich weiterhin um mehr
Kohärenz und Synergien bemühen, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert
wird. 5.1. Finanzierung von Forschung
und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept Bei
Horizont 2020[26]
handelt es sich um das neue Rahmenprogramm, mit dem erstmals Forschung und
Innovation entlang der gesamten Wertschöpfungskette kombiniert werden. Dabei
entstehen durch stärker integrierte Forschungs- und Innovationsaktivitäten aus
Wissen kommerziell verwertbare Waren und Dienstleistungen. Bei
Horizont 2020 wird besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Anwendung
von KET gelegt und deren Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung hervorgehoben.
Die KET, für die insgesamt Mittel in Höhe von 6,663 Mrd. EUR
veranschlagt werden sollen, stellen eine der Hauptkomponenten des im
Kommissionsvorschlag vorgesehenen Ziels „Führende Rolle bei grundlegenden und
industriellen Technologien“ (LEIT) dar. Für diese Priorität wurde ein
systemischer Ansatz mit strategischen und operativen Zielen für jede der sechs
KET vorgeschlagen. Dazu gehören die Unterstützung der technologiespezifischen
und multidisziplinären Forschung sowie in erster Linie ein stark integrierter
Ansatz. Dieser integrierte
Ansatz spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, aus
Forschungsergebnissen und technologischen Entwicklungen auf effiziente Weise
vermarktbare Produkte zu machen und damit das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.
Auf wirksame Weise lässt sich dieser Ansatz durch innovationsorientierte
Europäische Technologieplattformen (ETP) und öffentlich-private Partnerschaften
(ÖPP) umsetzen. Darunter fallen auch die Gemeinsame Technologieinitiative ENIAC
in der Nanoelektronik, die Fabriken der Zukunft und die ÖPP für
energieeffiziente Gebäude. Neue ÖPP könnten im Rahmen von
Horizont 2020 auch in der Photonik- und Verfahrensindustrie entstehen.
Diese ÖPP müssen die im Rahmen von Horizont 2020 festgelegten
Auswahlkriterien[27]
erfüllen, sollten auf dem Kriterium der Exzellenz beruhen, für den Ausbau der
EU‑Wissensbasis auf eindeutig grenzüberschreitende Aspekte ausgerichtet
sein, zusätzliche Investitionen in Forschung und Innovation mobilisieren,
langfristige industrielle Verpflichtungen für eine gemeinsame Vision eingehen
und klar auf die gemeinsamen Ziele hinarbeiten sowie die Fortschritte bei der
Verwirklichung der vereinbarten Ziele überwachen. Zwar gelten
einzelne KET als unverzichtbare Innovationsquellen, es ist aber von entscheidender
Bedeutung, dass verschiedene KET sich gegenseitig befruchten, vor allem
während des Übergangs vom Forschungs- und Entwicklungsstadium zur
Vorserienproduktion bis hin zur Herstellung in industriellem Maßstab. Die im
Rahmen von Horizont 2020 geplanten KET-Aktivitäten werden häufig bereichsübergreifend
sein und verschiedene KET kombinieren, mit denen innovative Produkte entwickelt
werden und ein Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
geleistet wird. In dieser Hinsicht · wird die gezielte Unterstützung größerer Pilotanlagen und
Demonstrationsprojekte, die die Interdisziplinarität von KET nutzen, zu einer
Validierung unter industriellen Bedingungen und zu qualifizierten
Fertigungssystemen führen, wodurch sich die Entwicklungszeit bis zur Marktreife
verkürzt; · werden die erforderliche transdisziplinäre Forschung und Innovation
dank der Querverbindungen zwischen KET sowie Produktentwicklung und -anwendung
innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen[28], auch für international
anerkannte Herausforderungen im Entwicklungsbereich, anbieten und die
Vorlaufzeit bis zur Markteinführung verringern können; · wird innerhalb der Kommission und im Umfeld der
Horizont 2020-Leitungsstrukturen eine interdirektionale Gruppe dafür
sorgen, dass ein gemeinsames Arbeitsprogramm für übergreifende KET erstellt und
die Kohärenz aller mit KET zusammenhängenden Programme im Rahmen von
Horizont 2020 gewährleistet ist. Dies umfasst Synergien in Bezug auf
gesellschaftliche Herausforderungen und Aktivitäten im Kontext des Rahmens für
die Kohäsionspolitik sowie die Beteiligung des Europäischen Innovations- und
Technologieinstituts (EIT). Marktnahe Innovationsprojekte mit KET im
Rahmen von LEIT sind für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union von
entscheidender Bedeutung. Obwohl Exzellenz das wichtigste Auswahl- und
Leistungskriterium darstellt, dürften zusätzliche Verpflichtungen auf der Ebene
des Beihilfeabkommens zu erfüllen sein, wie etwa die Ausarbeitung eines
ausführlichen Geschäftsplans und die Auflage zur Gründung von Konsortien
entlang der relevanten Abschnitte der industriellen Wertschöpfungskette. Projektteilnehmer
könnten auch dazu aufgefordert werden, in ihrem Verwertungsplan nachzuweisen,
auf welche Weise die Projektergebnisse den Marktwert in der EU steigern würden.
Durch solche Anforderungen soll die Hebelwirkung eines Forschungs- und
Innovationsvorhabens gesteigert werden, indem etwa – im Einklang mit der
Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum – sichergestellt wird, dass sich Investitionen auf sozialer Ebene
bezahlt machen und neue Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden. Die Kommission · hat vorgeschlagen, 6,663 Mrd. EUR für Industriekapazitäten zur KET-Förderung im Rahmen von Horizont 2020 einzusetzen. Darunter fällt die Unterstützung auch größerer Pilotanlagen und Demonstrationsprojekte mit Blick auf eine Technologie- und Produktvalidierung unter industriellen Bedingungen sowie auf eine stärkere Integration und gegenseitige Befruchtung der sechs KET. Besonderes Augenmerk wird auf Projekte gelegt, die für eine Integration der einzelnen KET untereinander oder zwischen den KET und ihren Anwendungen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen sorgen; · wird im Laufe des Jahres 2012 eine Zusammenstellung der jeweiligen KET-Aktivitäten in verschiedenen Konstellationen (ETP, ÖPP, gemeinsame Technologieinitiativen) erarbeiten, um aktuelle übergreifende KET-Aktivitäten zu bewerten und den künftigen Bedarf hinsichtlich der Markttechnologie zu ermitteln. Dies erfolgt im Hinblick auf die Erstellung eines mehrjährigen Arbeitsprogramms für übergreifende KET-Aktivitäten und auf die enge Koordination mit anderen relevanten Programmen (KIC (Wissens- und Innovationsgemeinschaften) des EIT, Strukturfonds usw.); · hat innovationsorientierte öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) für die KET vorgeschlagen, bei denen die im Rahmen von Horizont 2020 festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Solche ÖPP sorgen für eine enge Wechselwirkung zwischen Forschungs- und Innovationstätigkeiten und unterstützen die Zusammenarbeit aller entlang der gesamten Wertschöpfungskette angesiedelten Interessenträger (einschließlich der Endnutzer). Ihre Grundlage bildet das langfristige Engagement aller Partner, die mit einer gemeinsamen Vision auf klar festgelegte Ziele hinarbeiten. 5.2. KET in der Kohäsionspolitik KET haben das Potenzial, mehr Wachstum in die
Regionen zu bringen und dort für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu sorgen. Sie haben
das Potenzial, von den Technologieentwicklern über die Lieferanten bis hin zu
den Herstellern reichende Verbindungen zwischen industriellen
Wertschöpfungsketten in den Regionen Europas zu knüpfen, so dass jede
europäische Region ihre spezifische Nische finden kann. Insbesondere für
weniger entwickelte Regionen ist der Zugang zu diesen Technologien für die
Modernisierung der Industriebasis und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
von höchster Bedeutung. Die Kommission hat daher in ihrem Vorschlag
für eine Überarbeitung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
die KET zu einer Investitionspriorität im Bereich der regionalen
Innovationsfinanzierung erklärt. Durch die als „Ex-ante-Konditionalität“
neu eingeführte „intelligente Spezialisierung“ erhielt der Ansatz für
die regionale Innovationsfinanzierung eine stärkere strategische Ausrichtung.
Mit der intelligenten Spezialisierung sollen alle Regionen dafür gewonnen
werden, ihre Vielfalt zu ihrem eigenen Vorteil in den Dienst des intelligenten
Wachstums zu stellen. Für den vorgeschlagenen neuen
Finanzplanungszeitraum werden die Mitgliedstaaten und die Regionen
aufgefordert, ihre nationalen und/oder regionalen Forschungs- und
Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung zu entwickeln und
dafür ihre einzigartigen Stärken und Wettbewerbsvorteile zu ermitteln. Die
Regionen sollen ermuntert werden, im Hinblick auf die Entwicklung und/oder den
Einsatz von KET ihre eigene Nische in den europäischen Wertschöpfungsketten zu
finden. Der neue EFRE-Vorschlag erschließt für die Regionen bessere
Möglichkeiten zur Förderung der entscheidenden Technologie- und
Produktentwicklungsstadien. Für eine Finanzierung in Frage kommen
„technologische und angewandte Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur
frühzeitigen Produktvalidierung sowie fortschrittliche Fertigungskapazitäten“[29]. Besondere Beachtung
verdient dabei die bereits erwähnte gegenseitige Befruchtung der einzelnen KET.
Die Clusterpolitik der Kommission[30] ist ein zusätzliches
Instrument zur Intensivierung der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in
und zwischen den europäischen Regionen. Sie schafft fruchtbare
Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Existenzgründer und KMU,
die mit in derselben Region ansässigen Forschungseinrichtungen, Zulieferern,
Kunden, industriellen Nutzern und Mitbewerbern kooperieren können. Mit dem
stärkeren weltweiten Wettbewerb gewinnt die kritische Masse zunehmend an
Bedeutung. Es bedarf einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Regionen,
damit diese zum gegenseitigen Nutzen einander ergänzen können. Dazu könnten
ferner mehr Aktivitäten für Clustermanager in den Bereichen Ausbildung und
Vermittlung von Geschäftspartnern beitragen. Durch die sogenannte Europäische
territoriale Zusammenarbeit (konkret INTERREG[31])
sollen den Regionen Mittel für eine diesbezügliche Zusammenarbeit an die Hand
gegeben werden. Die Kommission · wird einschlägige clusterspezifische Maßnahmen in Bereichen fördern, in denen ein Bezug zu KET besteht, so etwa Seminare zur Schulung von Ausbildern für Clustermanager, Clusterbesuche zur Anbahnung von Kooperationen und zur gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen sowie internationale Veranstaltungen zur Vermittlung von Geschäftspartnern zur Förderung der Vermarktung von auf KET basierenden Produkten im Ausland; · wird eine Studie über die KET-Politik auf nationaler Ebene in Auftrag geben, um den Austausch bewährter Verfahren auf diesem Gebiet zu fördern; · wird dafür sorgen, dass die Zusammenarbeit im KET-Bereich mit dem Ausschuss der Regionen im Einklang mit dem Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Ausschuss der Regionen intensiviert wird. Die Mitgliedstaaten und die Regionen werden eingeladen, · die Forschungs- und Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung zur Förderung von Spillover-Effekten der auf KET basierenden Lösungen zu nutzen und dadurch existierende Wertschöpfungsketten der europäischen Industrie auszubauen und möglicherweise neue zu entwickeln; · die für die Entwicklung von Strategien für eine intelligente Spezialisierung zuständigen federführenden Behörden zu ermutigen, vor allem in Bezug auf die Horizont 2020-Programme eng mit den für die Forschungs- und Innovationspolitik zuständigen Stellen zusammenzuarbeiten. Dies würde optimale Synergien im KET-Bereich ermöglichen. Die Kommission wird sich bemühen, diesen Prozess durch die Plattform für intelligente Spezialisierung[32] zu unterstützen; · auch mit Hilfe von INTERREG und anderen Strukturfondsprogrammen dafür zu sorgen, dass die regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung einander ergänzen und Spillover-Effekte der auf KET basierenden Lösungen fördern, damit existierende Wertschöpfungsketten der europäischen Industrie durch eine länderübergreifende und multidisziplinäre Zusammenarbeit ausgebaut und möglicherweise neue entwickelt werden. 5.3. Staatliche Beihilfen Die mit der geringsten Wettbewerbsverfälschung
einhergehende KET-Förderung erfolgt durch Maßnahmen, die keine staatliche
Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellen
(z. B. allgemeine haushaltspolitische Maßnahmen, Förderung von
Wissenspartnerschaften, allgemeine Ausbildungsmaßnahmen). Sofern staatliche
Beihilfen erforderlich sind, müssen sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sein. Mit
den Regeln für staatliche Beihilfen werden den Mitgliedstaaten Vereinbarkeitskriterien
an die Hand gegeben; ferner wird darin ein breites Spektrum an ihnen zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten festgelegt. Daher können sie Unternehmen, die
im KET-Bereich aktiv sind, durch die Gewährung staatlicher Beihilfen für Forschung,
Entwicklung und Innovation (FuEuI) sowie anderer Beihilfen, z. B.
Beihilfen für Risikokapitalinvestitionen, unterstützen. Der Rahmen für staatliche Beihilfen für
FuEuI[33]
stellt eine Grundlage für die Bewertung von staatlichen Beihilfen für
FuEuI-Projekte mit KET-Bezug in der EU dar. Vorausgesetzt, dass staatliche
Beihilfen ein klar definiertes Marktversagen beheben, auf das erforderliche
Mindestmaß beschränkt sind und einen tatsächlichen Anreizeffekt haben, lässt
der FuEuI-Rahmen Beihilfen für eine Reihe von Aktivitäten zu. Dazu gehören
technische Durchführbarkeitsstudien, industrielle Forschung und experimentelle
Entwicklung; Kosten von KMU zum Erwerb gewerblicher Schutzrechte kommen ebenso
in Frage wie die Unterstützung von jungen innovativen Unternehmen und
Innovationsclustern. Für alle diese Fälle legt der FuEuI-Rahmen eindeutige
Vereinbarkeitskriterien auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3
Buchstabe c AEUV fest und schafft damit – auch für sehr umfangreiche
Vorhaben oder Vorhabenpakete, die zusammen bei der Kommission angemeldet wurden
– Rechtssicherheit.[34]
Überdies können die Mitgliedstaaten FuEuI-Beihilfen ohne vorherige Anmeldung
bei der Kommission gewähren, sofern diese nicht über die in der allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung[35]
vorgegebenen Grenzen hinausgehen. Die Gewährung von Beihilfen wurde dadurch
deutlich vereinfacht.[36]
Der FuEuI-Rahmen beruht großteils auf Artikel 107 Absatz 3
Buchstabe c AEUV; diese Bestimmung diente auch als Rechtsgrundlage in
allen Beihilfesachen mit KET-Bezug, die unter den aktuellen FuEuI-Rahmen
fallen. Zudem gibt der FuEuI-Rahmen konkrete Kriterien zur Bewertung von
FuEuI-Beihilfen für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im
Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV vor. Diese
Rechtsgrundlage wurde sehr selten und nur vor Inkrafttreten des aktuellen
FuEuI-Rahmens für Projekte herangezogen (etwa im Fall des französischen
Programms „Medea+“ (Beschluss vom 12.3.2002, N 702/A/2001), durch das Mikro-
und Nanoelektronikprojekte unterstützt wurden, sowie zur Förderung des
hochauflösenden Fernsehens). Sofern jeweils eine Einzelfallbewertung
durchgeführt wird, können solche Beihilfen bis zu der Höhe gewährt werden, die
sich als erforderlich erweist, um Fälle von extremem Marktversagen und Wettbewerbsverzerrungen
zu beheben, die großangelegte grenzüberschreitende Projekte verhindern. Der
Rahmen für staatliche Beihilfen für FuEuI gilt bis zum 31.12.2013 und wird im
Einklang mit den Zielen der jüngst eingeleiteten Modernisierung des
EU-Beihilfenrechts überarbeitet werden. Die Kommission · erinnert daran, dass sie eine Modernisierung der Beihilferegeln beabsichtigt, die sie in ihrer Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts[37] (einschließlich des FuEuI-Rahmens) angekündigt hat, um die Umsetzung der Strategie Europa 2020 für Wachstum zu fördern und die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu steigern. Insbesondere sollte mit Hilfe dieser modernisierten Regeln die Behandlung staatlicher Beihilfen erleichtert werden, die gut konzipiert und auf erwiesene Fälle von Marktversagen ausgerichtet sind, einen eindeutigen Anreizeffekt haben und den Wettbewerb nur begrenzt beeinträchtigen. 5.4. Die Europäische
Investitionsbank (EIB) Die Europäische Investitionsbank-Gruppe
unterstützt als Finanzierungseinrichtung der EU deren politische Ziele durch
die Finanzierung rentabler Investitionsprojekte. Der EIB kommt eine
Schlüsselrolle beim Aufbau der wissensbasierten Wirtschaft der EU zu. Zur
aktiven Unterstützung europäischer FuE-Projekte verlieh die EIB im Zeitraum 2000–2011
nahezu 103 Mrd. EUR, allein 2011 wurden 10 Mrd. EUR für
Darlehen, Bürgschaften und Risikokapital aufgebracht. Im Bereich der KET
stellt die EIB ca. 1 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung. Da die EIB
überdies für ihre umsichtige Darlehenspolitik, ihre profunde Marktkenntnis und
ihren fundierten technischen Sachverstand bekannt ist, werden durch ihre
Beteiligung in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel von öffentlichen und
privaten Anlegern mobilisiert. Die EIB wird auch in Zukunft ganz entscheidend
an der Finanzierung aller maßgeblichen Phasen der Entwicklung und des Einsatzes
von KET mitwirken. Zur Förderung von Forschung und Entwicklung und Innovation
(FuEuI) bietet die gemeinsam mit der Kommission bereitgestellte Fazilität für
Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) für öffentliche Einrichtungen und
Privatunternehmen jeder Größe eine attraktive Finanzierungsquelle für
riskantere FuEuI-Projekte im KET-Bereich. Bislang erhielten daraus
75 Unternehmen für FuEuI-Projekte Mittel in Höhe von mehr als 7 Mrd. EUR.
Die Kommission möchte an den Erfolg des Programms anknüpfen und die RSFF im
Rahmen von Horizont 2020 ausbauen. Am 5. Dezember 2011 stellten Kommission
und EIB/EIF das Risikoteilungsinstrument für KMU vor, durch das
innovative und rasch wachsende KMU bei der Finanzierung ihrer FuEuI-Projekte
unterstützt werden sollen. Dieses Pilotprogramm wird vom EIF verwaltet und über
ein Bürgschaftssystem mit einer entsprechenden Risikoteilung mit Banken
durchgeführt. Durch zusätzliche Maßnahmen wurde die Finanzierung von
Forschungsinfrastrukturprojekten mit RSFF-Mitteln erleichtert. Durch diese
neuen Programme sollte eine größere Gruppe von KET-Akteuren Zugang zu
Finanzmitteln erhalten. Unabhängig davon wird die EIB für Projekte mit mehr
Marktnähe, wie Pilot- und Demonstrationsanlagen und mit
Produktionseinrichtungen zusammenhängende Investitionen in innovative
Vermögenswerte, weiterhin Darlehen und Bürgschaften in großem Umfang gewähren.
Schließlich werden die EIB und die Kommission vorrangige einschlägige
Investitionstätigkeiten einvernehmlich festlegen. Die Kommission wird · eine Vereinbarung mit der EIB ausarbeiten, in der KET als ein für beide Partner vorrangiger Bereich anerkannt und Einzelheiten über die mögliche Unterstützung für KET-Projekte von der FuEuI bis hin zur Aufnahme der Produktion festgelegt werden; · gemeinsam mit der EIB für die Bereitstellung von Darlehen sorgen, die für privatwirtschaftliche Investitionen in Produktdemonstration und Projekte zur Aufnahme der Produktion, mit denen die KET in allen europäische Regionen gefördert werden, von zentraler Bedeutung sind; · gemeinsam mit der EIB ihre unverzichtbare FuEuI-Förderung von KET-Projekten, vor allem im Rahmen der RSFF, fortsetzen und zusätzliche Ressourcen mit Hilfe des neuen (vom EIF verwalteten) Risikoteilungsinstruments für KMU für den nächsten Finanzierungszeitraum bereitstellen. 5.5. Intensivierung der
internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET Die Kommission arbeitet auf ein günstigeres
Handelsumfeld auf bilateraler und multilateraler Ebene hin. Einige dieser
Aktivitäten sind für Akteure im KET-Bereich von entscheidender Bedeutung. Dazu
zählen die Bemühungen um einen besseren Schutz der Rechte des geistigen
Eigentums (IPR) und Bestimmungen zur Beseitigung tarifärer und nichttarifärer
Handelsschranken.[38]
Darüber hinaus engagiert sich die Kommission für einen fairen Wettbewerb und
geht gegen ungerechtfertigte Subventionen vor. Im plurilateralen Umfeld des Treffens
der Regierungen und Behörden über Halbleiter (Governments/Authorities Meeting
on Semiconductors – GAMS) hat die Kommission Aktivitäten in den Bereichen
Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, Transparenz staatlicher
Unterstützungsmaßnahmen und Zollliberalisierung bei neuen
Halbleitererzeugnissen durchgeführt. Im Einklang mit ihrem Vorschlag zu
Horizont 2020 wird die Kommission auf dem Gebiet der KET die
Zusammenarbeit mit Drittländern auf der Grundlage von gegenseitigem Interesse
und Nutzen weiter fördern. Diese internationale Zusammenarbeit in den Bereichen
Wissenschaft, Technologie und Innovation sollte zur Verwirklichung der Ziele
von Europa 2020 und zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen der
Milleniums-Entwicklungsziele beitragen.[39] Die Kommission wird · sich um ein günstigeres Handelsumfeld und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen bemühen. Dies umfasst die Erleichterung des Marktzugangs und die Erschließung von Investitionsmöglichkeiten, die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung auf internationaler Ebene, die Verbesserung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums, die Förderung der Gegenseitigkeit insbesondere bei der öffentlichen Auftragsvergabe, den Abbau von Beihilfen sowie tarifären und nichttarifären Handelsschranken weltweit und die Überprüfung der Einhaltung geltender EU- und WTO-Bestimmungen. 5.6. Kompetenzen Für die rasch wachsenden Märkte in
KET-Branchen werden immer mehr Fachkräfte auf allen technischen Ebenen und in
verschiedenen Spezialgebieten benötigt. Bereits heute besteht eine
beträchtliche Kluft zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Gebiet der
Ausbildung und der Laufbahnen in wissenschaftlichen, technischen,
ingenieurtechnischen und mathematischen Fächern (STEM – Science, Technology,
Engineering and Maths).[40] Im Zuge der geplanten Initiative zum
EU-Kompetenzpanorama, die die Kommission Ende 2012 startet, wird ein
Prognoseinstrument präsentiert werden, mit dem sich überwachen lässt, welche
Kompetenzen derzeit und in Zukunft auf den Arbeitsmärkten benötigt werden.
Dieses Online-Tool dient zur Darstellung kurz- und mittelfristiger Aussichten
für Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Ebene des jeweiligen
Landes, der Branche oder der beruflichen Tätigkeit. Der technologische Wandel hat weitreichende
Konsequenzen für die formalen Bildungssysteme und das für Erwachsene zugängliche
Angebot im Bereich des lebenslangen Lernens. In der von der Kommission
erstellten „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“[41] wird diesem Bedarf Rechnung
getragen und hervorgehoben, dass Lehr- und Schulungspläne oder die benötigten
Qualifikationen entsprechend anzupassen sind und dass die Systeme der
allgemeinen und beruflichen Bildung modernisiert werden müssen, damit sie den
Herausforderungen einer wissensbasierten Wirtschaft – insbesondere in Bezug auf
Unternehmertum, IKT-Kompetenzen, Multidisziplinarität und Kreativität – gerecht
werden. Diese Kompetenzen sind zusammen mit Spezialkenntnissen dafür
ausschlaggebend, dass die durch die Entwicklung und den Einsatz von KET
ermöglichten technologischen Fortschritte optimal genutzt werden können. Der
Unterricht an Schulen, Fachschulen und höheren Bildungseinrichtungen muss
technologiefreundlich sein und die Kreativität bei der Problemlösung fördern.
Die Ausbildung durch die Wirtschaft oder das Lernen am Arbeitsplatz, offenes
und flexibles Lernen mithilfe von IKT und die Entwicklung von Fähigkeiten im
Arbeitsprozess sind ebenfalls wichtige Elemente der Strategien für lebenslanges
Lernen. In diesem Kontext erlangt die Förderung und
Verknüpfung von Aktivitäten, die um das aus Bildung, Forschung und Innovation
bestehende Wissensdreieck angesiedelt sind, höchste Bedeutung. Zwar kommt es
ganz wesentlich darauf an, ein großes Talentereservoir zu erschließen, noch
wichtiger ist es allerdings, dass die richtigen Kompetenzen am richtigen Ort und
zur rechten Zeit verfügbar sind. Die Kommission wird daher
Ausbildungsaktivitäten unterstützen, mit denen die Kompetenzen (nicht nur in
fachlicher, sondern auch in unternehmerischer und geschäftlicher Hinsicht) bei
KET-Produktdemonstrationsprojekten im Rahmen von Horizont 2020 verbessert
werden sollen. Dem EIT und seinen Wissens- und Innovationsgemeinschaften
(KIC) kommt – nicht zuletzt bei der Neugestaltung der Bildungslandschaft in den
relevanten vorrangigen Bereichen – eine zentrale Rolle zu. Wenn Schulen und
Unternehmen auf lokaler beziehungsweise regionaler Ebene bei der Entwicklung
von Ausbildungsprogrammen zusammenarbeiten, könnte dies ein vielsprechender
Lösungsansatz sein, der zum Aufbau relevanter Kompetenzen beiträgt. Durch eine engere Verknüpfung des Bedarfs am
Arbeitsmarkt und des Angebots im Bereich der allgemeinen und beruflichen
Bildung werden durch die KIC gemeinsame postgraduale Ausbildungsgänge und
Industriekurse „unter realen Bedingungen“ gefördert. Für die nächste
finanzielle Vorausschau schlug die Kommission vor, dass für den Bereich
mehrwertorientierte Fertigung[42]
eine der wichtigsten KIC für die Zeit nach 2013 entstehen soll. Diese KIC
würde ein Forum für die Interaktion und Förderung transdisziplinärer
Kompetenzen und Fertigkeiten bieten und damit zur Deckung des Bedarfs an
hochqualifizierten Arbeitskräften in Gebieten mit Bezug zu den KET beitragen. Das Engagement der Kommission umfasst ferner
die Marie-Curie-Maßnahmen (MCA), durch die Ausbildungsmöglichkeiten und
Laufbahnaussichten von Forschern auch in unmittelbar KET-fördernden Bereichen
verbessert werden. Die Wissensallianzen, ein 2011 auf den Weg gebrachtes
Pilotprojekt der Kommission, werden ebenfalls zur Förderung von KET-relevanten
Kompetenzen beitragen. Als Teil des Programms „Erasmus für alle“ werden sie
künftig Unternehmen und höhere Bildungseinrichtungen zu strukturierten
Partnerschaften für die Förderung und Entwicklung des europäischen
Innovationspotenzials zusammenschließen. Darüber hinaus erprobt
die Kommission noch im Jahr 2012 Allianzen für branchenspezifische
Fertigkeiten, d. h. strategische Partnerschaften im Bereich der
Berufsbildung, die auf die Vermittlung von Fertigkeiten
und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit traditioneller oder aufstrebender
Branchen abzielen. Schließlich könnten im Einklang mit Initiativen wie der
Blue-Card-Richtlinie der EU[43]
oder des Vorschlags der Kommission zu konzernintern entsandten Arbeitnehmern in
der EU[44]
hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern angezogen und dadurch diese
Qualifikationsengpässe beseitigt werden. Die Kommission wird · im Rahmen von Horizont 2020 die Maßnahmen fortsetzen und intensivieren, mit denen das Interesse junger Menschen für die KET geweckt wird, und sie wird Aktivitäten zur Verbesserung beruflicher Kompetenzen in KET-Produktdemonstrationsprojekte einbinden; · die Einrichtung einer KIC im Bereich mehrwertorientierte Fertigung durch das EIT fördern, durch die ein Zusammenschluss von Wirtschaft, Forschung und Hochschulforschung in diesem Bereich entsteht, und unter anderem gezielt Kompetenzen entwickelt und einschlägige Ausbildungs- und Innovationsaktivitäten betrieben werden können; · vor Ende 2012 eine Mitteilung veröffentlichen, in der sie die sich wandelnden und rasch verändernden Herausforderungen hinsichtlich des Qualifikationsangebots in der EU aufgreift; · Partnerschaften zwischen den Bereichen Ausbildung und Wirtschaft entwickeln, etwa Wissensallianzen für den Hochschulbereich, damit Innovationen gefördert und Lehrpläne auf den Bedarf des Markts (auch in Bezug auf KET) besser abgestimmt werden; · sich mit Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebots an Fachkräften in KET-relevanten Bereichen – auch durch hochqualifizierte Talente aus Nicht-EU-Staaten – befassen. 5.7. Erhebung von Marktdaten über
KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus Bislang lagen keine validierten Marktdaten zur
Entwicklung und Verbreitung von KET in der EU vor. Die Kommission wird daher
einen Überwachungsmechanismus (Beobachtungsstelle) schaffen, um den Einsatz von
KET in der EU zu verfolgen, zu messen und zu bewerten. Zu diesem Zweck wurde
eine Machbarkeitsstudie über die Einrichtung der Beobachtungsstelle im
Jahr 2013 in Auftrag gegeben. Diese Beobachtungsstelle soll den
Entscheidungsträgern auf EU-, nationaler und regionaler Ebene Informationen für
eine bessere Gestaltung und Umsetzung industriepolitischer Maßnahmen für den
KET-Einsatz liefern. Überdies wird sie für die Interessenträger relevante
Informationen bereitstellen, die über die Trends und Entwicklungen Aufschluss geben,
denen die in der EU ansässigen Industriezweige mit Bezug zu KET folgen, und
diese mit konkurrierenden Wirtschaftsräumen vergleichen. Die Kommission wird · 2013 einen KET-Überwachungsmechanismus einführen, mit dem einschlägige Marktdaten über Angebot und Nachfrage im Bereich der KET innerhalb und außerhalb der EU bereitgestellt werden; · die mit dem Überwachungsmechanismus ermittelten Ergebnisse auf einer eigenen Website öffentlich zugänglich machen. 6. Schlussfolgerungen/weitere
Schritte Wie gut die Europäische Union die Zukunft
meistert, wird stark von ihrer Fähigkeit zur Entwicklung und zum industriellen
Einsatz von KET abhängen. Die Europäische Union steht vor drei großen
Herausforderungen: a) Sicherung ihrer Stellung als globaler Marktführer im Technologiebereich,
b) Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen auf der Grundlage von
KET-Anwendungen und c) Modernisierung und Stärkung ihrer Industriebasis. Die 2009 definierten KET sind mittlerweile
eine Priorität der EU-Agenda. Dies belegt auch die Schlüsselrolle, die den KET
in den Vorschlägen der Kommission in Rahmen von Horizont 2020 und des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zukommt. Mit dieser Mitteilung
legt die Kommission eine langfristige Gesamtstrategie vor, die alle
Gemeinschaftsinstrumente und die wichtigsten Interessenträger einbezieht. Die Kommission muss ihr Augenmerk dauerhaft
auf die systemische Bedeutung richten, die die KET für die Fähigkeit der EU,
ihre Industriebasis zu erneuern und zu modernisieren, haben. Die Kommission
wird daher dafür sorgen, dass ihre Maßnahmen regelmäßig weiterverfolgt,
bewertet und angepasst werden. Dazu werden regelmäßige Gespräche mit den
Mitgliedstaaten und Interessenträgern geführt werden. ANHANG 1. Definition eines auf KET
basierenden Produkts Ein auf KET basierendes Produkt ist: a) ein Produkt, das die Entwicklung von Gütern und
Dienstleistungen erst ermöglicht und deren kommerziellen und gesellschaftlichen
Wert insgesamt steigert; b) ein Produkt aus Bestandteilen, die auf
Nanotechnologie, Mikro-/Nanoelektronik, industrieller Biotechnologie,
Materialwissenschaft und/oder Photonik beruhen, darauf aber nicht beschränkt
sind; c) ein Produkt, das mit fortgeschrittenen
Fertigungstechnologien hergestellt wird. 2. Möglichkeiten zur
Ket-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten Für die Instrumente, die zur Finanzierung von
Forschung und Innovation im Bereich KET zur Anwendung kommen, gilt eine etwas
andere Terminologie. Die nachstehende Grafik gibt über die einzelnen Stadien
der Technologieentwicklungsphase und ihre jeweilige Terminologie Aufschluss.
Die hochrangige Sachverständigengruppe zu den Schlüsseltechnologien (HLG KET)
arbeitete mit der Skala der technologischen Einsatzreife (Technology Readiness
Levels – TRL), mit der im öffentlichen Bereich und in der Wirtschaft häufig der
Reifegrad neu entwickelter Technologien (Material, Bestandteile, Geräte usw.)
bewertet wird. Es sei darauf hingewiesen, dass mit der TRL-Skala und den
EU-Instrumenten Prozesse beschrieben werden, mit der EIB-Messung hingegen das
Stadium der Entwicklung eines Produkts. Diese Grafik dient zur Orientierung. 2.1. Definitionen und Kriterien
für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften [1] Der Europäische Rat fordert in den Schlussfolgerungen
vom 2. März 2012 noch intensivere Bemühungen zur „Stärkung von
Schlüsseltechnologien, die systemische Bedeutung für die Innovationskraft der
Industrie und der gesamten Wirtschaft haben“. [2] Vorbereitung für unsere Zukunft: Entwicklung einer
gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien, KOM(2009) 512. [3] Die Kommission richtete die HLG KET als externes
Beratungsgremium im Einklang mit der Mitteilung KOM(2009) 512 ein. Ihr
Mandat bestand darin, 1) die Wettbewerbssituation der relevanten Technologien
in der EU unter besonderer Berücksichtigung ihres industriellen Einsatzes und
ihres Beitrags zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen
zu bewerten, 2) die verfügbaren öffentlichen und privaten FuE-Kapazitäten für
Schlüsseltechnologien in der EU (auf allen Ebenen) eingehend zu analysieren und
3) konkrete Empfehlungen für eine effizientere industrielle Umsetzung von
Schlüsseltechnologien in der EU auszusprechen. [4] Current situation of key enabling technologies in
Europe, SEK(2009) 1257. [5] Ursprünglich wurde von 830 bis 970 Mrd. USD bzw.
1300 bis 4400 Mrd. USD ausgegangen; SEK(2010) 1276, S. 176. [6] Berechnungen für den Zeitraum von 1994 bis 2010 zeigten,
dass in Dresden für die Mikro- und Nanoelektronik öffentliche Förderungen und
Zuschüsse in Höhe von 1,219 Mrd. EUR aufgewendet wurden. Die
Steuerrückflüsse wurden mit 1,956 Mrd. EUR und die Mehreinnahmen der
Sozialversicherungen mit 3,932 Mrd. EUR angegeben. Siehe VDI-TZ/Prognos
(2008): Der Halbleiterstandort Dresden; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
(DIW) (2002): Gesamtwirtschaftliche und regionale Bedeutung der Entwicklung des
Halbleitstandorts Dresden. [7] Zum Tragen kommt dies vor allem in der Kraftfahrzeug-
und Nahrungsmittelbranche, der Chemie-, Elektro- und Textilindustrie, in der
Energiewirtschaft, der Umwelttechnik, der Arzneimittelbranche, der
Bauwirtschaft, der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der
Telekommunikationsbranche. SEK(2010) 1276, S. 153. Eine ausführliche
Analyse findet sich in: Juluissen, Robinson (2010): The future competitiveness
of the European automotive embedded software industry, JRC-IPTS/Europäische
Kommission, http://ipts.jrc.ec.europa.eu/publications/pub.cfm?id=3780. [8] Siehe OECD: „Nanotechnologie: An overview based on
indicators and statistics“, Directorate for Science, Technology and Industry,
2009 (via ObservatoryNano). [9] Europäische Kommission: The 2010 report on R&D in
ICT in the European Union; und Europäische Kommission: The 2011 report on
R&D in ICT in the European Union, http://is.jrc.ec.europa.eu/pages/ISG/PREDICT.html.
[10] Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für
Europa, COM(2012) 60. [11] Siehe OECD (2009) (via ObservatoryNano). [12] SEK(2010) 1276. [13] Siehe auch: Académie Royale de Belgique (2010): The
de-industrialisation of Europe. EIB Papers 11. No 1/2006, An industrial policy
for Europe? Context and concepts. [14] Die FuE-Leistung Europas nahm zwischen 2010 und 2011 zwar
zu, wie etwa der Anstieg der internationalen wissenschaftlichen Kopublikationen
um 6 % belegt, die Vermarktungstätigkeit ging aber zurück, was sich daran
ablesen lässt, dass die Zahl der Produkt- oder Prozessinnovationen einführenden
europäischen KMU um 0,7 % abgenommen hat und dass der Absatz von Markt-
und Firmenneuheiten um 1,2 % zurückgegangen ist. Siehe Innovationsanzeiger
2011 (Innovation Scoreboard 2011), 7. Februar 2012, http://www.proinno-europe.eu/inno-metrics/page/innovation-union-scoreboard-2011.
Dieselben Trends wurden im Innovationsanzeiger 2010 beschrieben. [15] Siehe CECIMO: Study
on the Competitiveness of the European Machine Tool Industry', http://www.cecimo.eu/comunications/news/161-cecimocompstudy.html. [16] Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit
geringen CO2-Emissionen (SET-Plan), KOM(2009) 519. [17] KOM(2010) 546. [18] KOM(2011) 808, 809, 810 und 811 vom 30. November
2011. [19] Siehe InnovaEurope und Technopolis: Feasibility study on
new forms of EU support to Member States and Regions to foster SMEs innovation
capacity“, Kapitel 8. [20] Siehe OECD: „Nanotechnologie: An overview based on
indicators and statistics“, Directorate for Science, Technology and Industry,
2009 (via ObservatoryNano). [21] Siehe: „Working Group Report on Photonics“, HLG KET. [22] Siehe zum Beispiel: Eine Bioökonomie für Europa,
COM(2012) 60; Die Zukunft der Beleuchtung, KOM(2011) 889. [23] Siehe: Innovationsunion, KOM(2010) 546; Eine
integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung,
KOM(2010) 614; Eine Digitale Agenda für Europa, KOM(2010) 245. [24] Jahreswachstumsbericht 2012, KOM(2011) 815. [25] Siehe Artikel 55 Absatz 8 des Vorschlags für
eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen, KOM(2011) 615. [26] KOM(2011) 808, 809, 810 und 811 vom 30. November
2011. [27] Artikel 19, KOM(2011) 809 endg. [28] Gesundheit und Wohlbefinden, saubere und effiziente
Energie, intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr,
Ressourceneffizienz oder Klimawandel. [29] Siehe Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c, EFRE-Vorschlag,
KOM(2011) 614. [30] Auf dem Weg zu Clustern von Weltrang in der Europäischen
Union, KOM(2008) 652. [31] http://ec.europa.eu/regional_policy/how/index_de.cfm. [32] SWD(2012) 61. [33] Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für
Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 323 vom 30.12.2006,
S. 1). [34] Seit 2007 hat die Kommission mehr als 200 Beihilfeprogramme
von Mitgliedstaaten für die KET-Förderung auf Grundlage des FuEuI-Rahmens
genehmigt. Zusätzlich wurden über 30 einzelne Maßnahmen zur Unterstützung von
groß angelegten Innovationsprojekten im Bereich der KET mit einem
Gesamtbeihilfevolumen von mehr als 1,7 Mrd. EUR genehmigt. [35] Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom
6. August 2008 (ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3). [36] Seit Annahme der Verordnung im Jahr 2008 haben die
Mitgliedstaaten über 300 FuEuI-Beihilfeprogramme in Kraft gesetzt. [37] COM(2012) 209 final vom 8.5.2012. [38] Siehe z. B. das Freihandelsabkommen mit Südkorea
(http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/bilateral-relations/countries/korea/).
[39] Erwägungsgrund 30, KOM(2011) 809. [40] Siehe OECD/PISA (2009). Nach Angaben des Vereins Deutscher
Ingenieure (VDI) blieben 2011 allein in Deutschland nahezu
80 000 Ingenieursstellen unbesetzt http://www.vdi.de/uploads/media/Ingenieurmonitor_2012-02.pdf.
[41] KOM(2010) 682. [42] Unter mehrwertorientierter Fertigung wird ein integriertes
System verstanden, bei dem der Schwerpunkt auf der Produkt-/Dienstleistungsinnovation,
der Einrichtung exzellenter Verfahren, der Erzielung eines hohen
Markenwiedererkennungswerts und/oder der Mitwirkung an der Verwirklichung einer
nachhaltigen Gesellschaft liegt. Siehe: Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Strategische Innovationsagenda
des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT): der Beitrag des
EIT zu einem innovativeren Europa, (KOM(2011) 822). [43] Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009
über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. [44] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung,
KOM(2010) 378.