Brüssel, den 22.7.2014

COM(2014) 477 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas

1.Einleitung: Das kulturelle Erbe auf der EU-Agenda

1.1.Eine Bereicherung für alle, Verantwortung für alle

Das – materielle und immaterielle – Kulturerbe Europas ist unser gemeinsamer Reichtum, der uns von vergangenen Generationen von Europäern hinterlassen wurde und den wir an die künftigen Generationen weitergeben. Es ist ein unersetzlicher Wissensschatz und eine wertvolle Ressource für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Es bereichert das Leben von hunderten Millionen Menschen, ist eine Quelle der Inspiration für Denker und Künstler und ein Motor für unsere Kultur- und Kreativwirtschaft. Unser kulturelles Erbe und die Art und Weise, wie wir es erhalten und nutzen, definiert maßgeblich Europas Platz in der Welt und seine Anziehungskraft als ein Ort zum Leben, Arbeiten und Reisen.

Das kulturelle Erbe ist eine gemeinsame Ressource und ein Gut der Allgemeinheit. Wie bei anderen Gütern dieser Art besteht die Gefahr der Übernutzung und Unterfinanzierung, was zu Vernachlässigung, Verfall und – in manchen Fällen – Vergessen führen kann. Die Pflege unseres kulturellen Erbes ist daher unsere gemeinsame Verantwortung. Zwar obliegt der Schutz des kulturellen Erbes hauptsächlich den nationalen, regionalen oder lokalen Behörden; die Europäische Union kann jedoch – in Einklang mit den Verträgen und dem Grundsatz der Subsidiarität – ebenfalls ihren Beitrag leisten.

Laut Präambel des Vertrags über die Europäische Union „schöpfen [die unterzeichnenden Parteien] aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 „sorgt [die Union] für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas“. Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) lautet: „Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.“ Der AEUV erkennt außerdem die besondere Bedeutung des Kulturerbes für den Schutz der kulturellen Vielfalt an und die Notwendigkeit, es im Binnenmarkt zu schützen. 1

Seit der Annahme der europäischen Kulturagenda 2 im Jahr 2007 ist das kulturelle Erbe eine der kulturpolitischen Prioritäten des Rates, und die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene wurde dank der Methode der offenen Koordinierung 3 vorangetrieben. Das politische Interesse in der EU für dieses Thema nimmt ständig zu – vor kurzem nahmen wichtige Akteure aus den Bereichen Kultur und kulturelles Erbe die Erklärung über eine neues Leitmotiv für Europa an 4 : „Der politische Körper Europas muss den Wert unseres materiellen und immateriellen Kulturerbes erkennen. Dieses Erbe zeigt auf, was uns Europäer über die Jahre ausgemacht hat. Es stärkt uns in unserem Bewusstsein als europäische Bürgerinnen und Bürger und birgt damit ein enormes Potenzial.“

Zwischen Verantwortung der Mitgliedstaaten und Handeln der EU besteht kein Widerspruch: Das kulturelle Erbe ist gleichzeitig lokal und europäisch. Es ist über Generationen, aber auch über Gemeinschaften und Grenzen hinweg gewachsen. Das Kulturerbe besteht aus lokalen Geschichten, die zusammengenommen die Geschichte Europas bilden.

Die vorliegende Mitteilung beruht auf einem seit mehreren Jahren mit den EU-Vorsitzen und anderen Interessenträgern geführten Dialog. 5 Die Kommission reagiert damit auf die Aufforderung des Rates in diesem Jahr, „die Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Kulturerbes in der EU fortzuführen und zur Entwicklung einer Strategie für das Vorgehen im Bereich des Kulturerbes beizutragen“. 6 Sie prüft die verfügbaren Informationen über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Kulturerbes, plant die Verbesserung der Evidenzbasis (Abschnitt 1.2) und geht den Herausforderungen und Chancen für den Kulturerbesektor nach (Abschnitt 1.3).

Entsprechend den Zielsetzungen der europäischen Kulturagenda wird in dieser Mitteilung das Konzept der EU für das kulturelle Erbe in verschiedenen Politikbereichen vorgestellt (Abschnitt 2). Es werden die verschiedenen, auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente beschrieben, die die nationalen und regionalen Programme ergänzen und dabei helfen können, den inhärenten und gesellschaftlichen Wert des kulturellen Erbes zu schützen und zu erhöhen (Abschnitt 2.1), seinen Beitrag zu wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung zu stärken (Abschnitt 2.2) und sein Potenzial für die auswärtige Öffentlichkeitsarbeit (Public diplomacy) der EU zu entwickeln (Abschnitt 2.3).

Schließlich folgt eine Beschreibung der Maßnahmen, die zur Verfügung stehen, um die politische Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen zu stärken, sowie der Projekte, die entwickelt werden, um neue Modelle des Kulturerbemanagements zu fördern (Abschnitte 3 und 4).

Das übergeordnete Ziel ist es, Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zu helfen, die umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten, die im Rahmen der EU-Instrumente existieren, bestmöglich zu nutzen, ein stärker integriertes Konzept auf nationaler und europäischer Ebene zu entwickeln und Europa schließlich zu einem Labor der vom Kulturerbe inspirierten Innovation zu machen. 7

1.2.Ein unterschätzter Beitrag zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt

Das Kulturerbe hat zahlreiche Facetten: kulturelle, materielle, digitale, umweltbezogene, menschliche und soziale. Sein Wert – sowohl der inhärente als auch der wirtschaftliche Wert – ergibt sich aus einer Kombination dieser unterschiedlichen Facetten und der dazugehörigen Leistungen. Der wirtschaftliche Wert des kulturellen Erbes ist vor nicht allzu langer Zeit in den Fokus der Forschung gerückt 8 , aber es liegen bisher nur teilweise Schätzungen des Umfangs vor.

Es fehlt hauptsächlich an EU-weiten Daten; branchen- und länderbezogene Studien lassen jedoch darauf schließen, dass der Kulturerbesektor einen beträchtlichen Beitrag zur Wirtschaft leistet. Dem Verband der Europäischen Bauwirtschaft zufolge entfielen im Jahr 2013 27,5 % des Werts der europäischen Bauwirtschaft auf Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten. 9 In Frankreich wurden 2011 im Bereich des Kulturerbes 8,1 Mrd. EUR erwirtschaftet 10 , und Studien im Vereinigten Königreich haben gezeigt, dass das historische Umfeld für eine hohe Rendite sorgen kann: Für jedes investierte Pfund entstehen über einen Zeitraum von zehn Jahren zusätzliche Wirtschaftsaktivitäten im Wert von 1,6 GBP. 11

Das Kulturerbe übt einen Spill-over-Effekt auf andere Wirtschaftszweige aus. So trägt die Tourismusbranche schätzungsweise 415 Mrd. EUR zum BIP der EU 12 bei, und die 3,4 Millionen Tourismusunternehmen bieten 15,2 Millionen Arbeitsplätze 13 – viele davon im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Kulturerbe. 27 % der Reisenden in der EU geben an, dass das kulturelle Erbe einer der Hauptgründe für die Wahl ihres Reiseziels ist. 52 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger haben 2013 mindestens eine historische Sehenswürdigkeit oder Stätte in ihrem Land besucht, und 37 % ein Museum oder eine Kunstgalerie. 19 % haben eine historische Sehenswürdigkeit oder Stätte in einem anderen EU-Land besichtigt. 14 Das Kulturerbe kann deshalb Städten und Regionen helfen, ihr Image zu prägen sowie Talente und Touristen anzulocken.

Auch die Technologie trägt zur Wertschöpfung im Kulturerbesektor bei: Digitalisiertes Material kann ein intensiveres Besuchserlebnis vermitteln oder für die Entwicklung von Bildungsinhalten, Dokumentationen, Tourismus-Apps und Spielen genutzt werden.

Das Kulturerbe hat die Kapazität, sozialen Zusammenhalt und soziale Integration zu fördern, indem benachteiligte Gebiete aufgewertet und lokale Arbeitsplätze geschaffen werden, aber auch indem ein gemeinsames Verständnis und ein Gemeinsinn gefördert werden. Der Sektor bietet jungen und alten Menschen zahlreiche Möglichkeiten der Bildung und der Freiwilligenarbeit 15 und fördert den interkulturellen und intergenerationellen Dialog.

Um das Verständnis von der tatsächlichen und der potenziellen Rolle des kulturellen Erbes bei der Politikgestaltung zu verbessern, bedarf es verbesserter systematischer Daten über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Das Projekt „Cultural Heritage Counts for Europe: Towards an European Index for Valuing Cultural Heritage“, das 2013 ins Leben gerufen wurde und vom Programm „Kultur“ finanziert wird, soll sich mit dieser Frage befassen. Im Rahmen des Projekts werden verfügbare Forschungsarbeiten und Daten aus der ganzen EU zur Wirkung des Kulturerbes auf die Gesellschaft und die Wirtschaft zusammengetragen. Die Ergebnisse sollen Mitte 2015 vorliegen. Was allgemeine Daten zu Kulturfragen angeht, so hat Eurostat begonnen, eine Reihe regelmäßiger europäischer Statistiken auszuarbeiten, deren Ergebnisse ebenfalls für 2015 erwartet werden.

1.3.Ein Sektor im Wandel: Das Kulturerbe als Quelle sozialer Innovation für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum

Sich Herausforderungen stellen ...

Der Kulturerbesektor befindet sich am Scheideweg.

Es sind immer weniger öffentliche Mittel verfügbar, und die Teilnahme an traditionellen Kulturaktivitäten nimmt ab. 16  

Verstädterung, Globalisierung und technologischer Wandel sorgen für eine Diversifizierung des potenziellen Publikums.

Die wachsenden Touristenströme sind ein zweischneidiges Schwert – sie bedeuten steigende Einkommen, aber auch eine stärkere Belastung der Umwelt und der Stätten.

Die Digitalisierung und die Verfügbarkeit von kulturellen Inhalten im Internet brechen die herkömmlichen Modelle auf, verändern die Wertschöpfungskette und verlangen nach neuen Strategien für unser kulturelles und künstlerisches Erbe.

Der illegale Handel mit Kulturgütern ist nach wie vor ein Problem, das ein Handeln auf europäischer und internationaler Ebene erfordert.

Die Erderwärmung und der Klimawandel – vor allem der steigende Meeresspiegel und häufiger auftretende extreme Wetterereignisse – können das kulturelle Erbe gefährden.

Auf alle diese Herausforderungen muss reagiert werden, wenn die Nachhaltigkeit von Europas Kulturerbe gewährleistet werden soll.

Der Kulturerbesektor muss auch seine Management- und Geschäftsmodelle anpassen und neue berufliche Kompetenzen entwickeln; die Zusammenarbeit mit den Behörden darf sich nicht auf einmalige oder vereinzelte Aktionen beschränken, sondern die Wertsteigerung und die Bewahrung des Kulturerbes müssen in breit angelegte, langfristige Entwicklungspläne eingebunden werden. Die Möglichkeit, private Interessenträger im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften einzubeziehen, sollte ebenfalls weiterverfolgt werden.

Viele politische Strategien und Maßnahmen wirken sich auf das Kulturerbe aus, das wiederum zahlreiche Auswirkungen auf andere Politikbereiche hat. Deswegen bedarf es eines stärker integrierten Konzepts für die Erhaltung, die Förderung und die Wertsteigerung des kulturellen Erbes, damit seinen vielfältigen Beiträgen zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zielen und seinen Auswirkungen auf andere politische Strategien gebührend Rechnung getragen wird.

... und Gelegenheiten ergreifen

Der Kulturerbesektor ist bereits dabei, sich neu zu definieren, um sich den neuen Herausforderungen zu stellen.

Die Erhaltung umfasst zunehmend die Bewahrung und Belebung einer ganzen Kulturlandschaft, statt sich auf einzelne Stätten zu konzentrieren, und stellt auch die Menschen mehr in den Mittelpunkt. Herkömmliche Ansätze bestanden darin, das kulturelle Erbe zu erhalten, indem man es vom täglichen Leben abschottete. Neue Strategien konzentrieren sich darauf, es vollständig in die lokale Gemeinschaft einzubinden. Kulturelle Stätten erhalten ein zweites Leben und eine neue Bedeutung, die den aktuellen Bedürfnissen und Anliegen entspricht.

Die Digitalisierung und die Verfügbarkeit im Internet machen ganz neue Formen der Mitwirkung möglich und erschließen neue Einnahmequellen. E-Learning-Instrumente schaffen einen breiteren Zugang zu kulturellen Inhalten von zuhause, in Schulen und Hochschulen; sie ermöglichen es den Menschen, Inhalte zu schaffen, wiederzuverwenden und aufzuwerten und so den Wert des Kulturbestandes zu erhöhen.

Dadurch, dass historische Stätten wieder in den öffentlichen Raum eingebunden werden und Sozial- und Umweltkapital schaffen, werden die Städte und Regionen, in denen sie sich befinden, zu Motoren für wirtschaftliche Aktivitäten, zu Wissenszentren, kreativen und kulturellen Brennpunkten, Orten der gemeinschaftlichen Interaktion und sozialen Integration. Kurz gesagt: Sie schaffen Innovation und tragen zum intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum bei, das eines der Ziele der Strategie Europa 2020 ist.

Museen und Archive entwickeln sich ebenfalls, u. a. durch die Digitalisierung ihrer Bestände, die Verlinkung in offenen Netzwerken und die Öffnung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern (auch wenn aufgrund der für die Digitalisierung notwendigen Mittel und – in geringerem Maße – aufgrund Urheberrechtsfragen erst ein kleiner Teil des kulturellen Erbes digitalisiert und online verfügbar ist 17 ).

Museen orientieren sich zunehmend an der Gemeinschaft und stellen Menschen und Geschichten in den Vordergrund, indem sie z. B. am Kulturerbe ausgerichtete Erzählstränge präsentieren, in denen Einzelschicksale in den größeren Zusammenhang historischer Ereignisse eingebettet werden. Sie stellen das Publikum gleichberechtigt mit ihren Sammlungen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit, schrecken nicht vor heiklen und schwierigen Themen zurück und beschäftigen sich mit aktuellen Fragen, die ein breiteres Publikum interessieren können.

Historische Städte und Dörfer sind mit äußerst komplexen Problemen konfrontiert, da sie das Fundament der europäischen Identität erhalten und gleichzeitig für nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze sorgen müssen. Sie zeigen aber auch, dass ein kluges Kulturerbemanagement erfolgreich und nachhaltig sein kann, z. B. durch die energieeffiziente Nutzung historischer Gebäude oder die Förderung von umweltfreundlicherem Verkehr und Kulturtourismus. Aufgrund der Schönheit der sie umgebenden Städte und Landstriche sind historische Stätten oft Zentren der Kultur- und Kreativwirtschaft. Ein Großteil des europäischen Kulturerbes befindet sich in ländlichen Gebieten und abgelegenen Regionen, oft eingebunden in die Natur; hier können innovative Formen eines an der Gemeinschaft orientierten Managements ihr wirtschaftliches und gesellschaftliches Potenzial vervielfachen.

2.Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe

Das kulturelle Erbe leistet einen wichtigen Beitrag zu allen drei Zielen der europäischen Kulturagenda und ist somit für diese von zentraler Bedeutung:

Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs – wegen seines inhärenten und gesellschaftlichen Wertes kommt dem kulturellen Erbe eine Schlüsselrolle zu;

Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität – das kulturelle Erbe leistet einen Beitrag im Wege seines mittelbaren und unmittelbaren wirtschaftlichen Potenzials, einschließlich seiner Fähigkeit zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und zur Inspiration von Künstlern und Denkern;

Förderung der Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Dimension der Union – europäische Sachkompetenz im Bereich des kulturellen Erbes wird international in hohem Maße geschätzt.

Zwar fallen Maßnahmen in den Bereichen Unterhaltung, Restaurierung, Zugänglichkeit und Nutzung des kulturellen Erbes in erster Linie in die nationale oder lokale Zuständigkeit, das Thema „kulturelles Erbe“ wird jedoch in mehreren Politikbereichen der EU unmittelbar behandelt, darunter in den Bereichen Kultur, Umwelt, Forschung und Innovation, Bildung, Regionalpolitik und Zusammenarbeit im Zollwesen.

Zur Unterstützung der europäischen Kulturagenda wurde eine neue Generation von EU-Instrumenten entwickelt – angefangen mit den Programmen „Kreatives Europa“ und „Horizont 2020“ –, die nun mobilisiert und besser bekannt gemacht werden müssen. Die EU unterstützt groß angelegte gemeinsame Erhaltungsmaßnahmen (so z. B. für den Parthenon und die Stadtruine Pompeji) 18 , finanziert Spitzenforschung und beteiligt sich an der Ausarbeitung neuerer, offenerer Darstellungsweisen des europäischen Kulturerbes; außerdem trägt sie zur Sensibilisierung für das Thema bei, indem sie Preise stiftet und andere Initiativen auf den Weg bringt, oft in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Zur Stärkung der Position Europas auf dem Gebiet der Bewahrung, Restaurierung und Wertsteigerung kulturellen Erbes ist Folgendes zu unternehmen:

Förderung der Modernisierung des Kulturerbesektors, indem Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt und neue Publikumsschichten eingebunden werden;

Anwendung eines strategischen Ansatzes für Forschung und Innovation, Wissensaustausch und intelligente Spezialisierung;

Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung; Ansprechen neuer Publikumsschichten, insbesondere Einbindung junger Menschen;

Ermittlung des Qualifikationsbedarfs und Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Bereich des Kulturerbes und

Fortführung der Entwicklung eines stärker partizipativ ausgerichteten Ansatzes sowie von Governance-Modellen, die für das Europa von heute besser geeignet sind (stärkere Beteiligung des privaten Sektors und der Zivilgesellschaft).

Um diese Ziele zu erreichen, müssen im europäischen Kulturerbesektor mehr Möglichkeiten für groß angelegte Vernetzung und Peer-Learning in und zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen werden.

2.1.Erhöhung des inhärenten und gesellschaftlichen Wertes des kulturellen Erbes zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs

Forschung und Innovation

Die Bündelung von Ressourcen, die die Verwendung neuester Technologien ermöglicht und zu neuen wissenschaftlichen Ansätzen anregt, kann wesentlich zur Verbesserung des Verständnisses, der Bewahrung und der Verbreitung kulturellen Erbes beitragen. Die EU unterstützt schon seit langem die Forschung im Bereich des Kulturerbes durch die Forschungsrahmenprogramme und fördert so Spitzenleistungen in der EU auf diesem Gebiet.

Rund 100 Mio. EUR aus dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung wurden in Projekte investiert, die auf wesentliche Aspekte des Schutzes, der Erhaltung und der Aufwertung kulturellen Erbes abstellen und sich darüber hinaus mit kulturellen Wechselwirkungen, Museen, Identität und sprachlicher Vielfalt, Kulturlandschaften und speziellen Forschungsinfrastrukturen befassen.

Die gemeinsame Programmplanungsinitiative zum Thema Kulturerbe und globale Veränderungen ist eine innovative und kooperative Forschungsinitiative, die darauf abzielt, nationale Forschungsprogramme zu straffen und zu koordinieren, damit die knappen finanziellen Ressourcen effizienter und effektiver genutzt und Synergieeffekte erzielt werden können und Doppelarbeit vermieden wird. 19

Horizont 2020 ist das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das für den Zeitraum 2014 bis 2020 mit einem Finanzvolumen von fast 80 Mrd. EUR ausgestattet ist. Es wird zur weiteren Stärkung der Position der EU auf dem Gebiet der Bewahrung, Restaurierung und Wertsteigerung des kulturellen Erbes beitragen, indem es die Zusammenarbeit zwischen Forschern in einer breiten Palette von Themen unterstützt. Möglichkeiten für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen im Bereich des kulturellen Erbes sind in allen drei Programmsäulen vorgesehen: Wissenschaftsexzellenz, führende Rolle der Industrie und gesellschaftliche Herausforderungen. Die EU wird sich dafür einsetzen, dass die Erkenntnisse der Spitzenforschung auf Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes angewandt werden; außerdem wird sie die Entwicklung einer inklusiveren Auslegung der Vergangenheit unterstützen und neue Methoden der Verbreitung und Weitergabe von Wissen fördern. Im europäischen Fahrplan für Forschungsinfrastrukturen genießt die Schaffung einer neuen europäischen digitalen Forschungsinfrastruktur für Kunst und Geisteswissenschaften (DARIAH) Priorität. 20

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen werden Folgendes zum Gegenstand haben: Weitergabe des europäischen Kulturerbes, sich verändernde Muster der Identitätsbildung, das mitunter kontroverse Erbe der Kriege in Europa, das geistige Fundament Europas und seine kulturelle Rolle in der Welt sowie die vielfältigen europäischen Sammlungen von Archiven, Museen und Bibliotheken. Dabei werden die technologischen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters genutzt. Darüber hinaus wird man sich im Rahmen der genannten Maßnahmen mit Strategien, Methoden und Instrumenten beschäftigen, die notwendig sind, um – vor dem Hintergrund des Klimawandels und von Naturgefahren und -katastrophen – die Dynamik und Nachhaltigkeit des Kulturerbes in Europa sicherzustellen. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf konvergierenden Technologien und auf multidisziplinärer Forschung und Innovation für Methoden, Produkte und Dienste im Bereich des Kulturerbes liegen. 21  

Außerdem werden ein Rahmen und eine Agenda für die Forschungs- und Innovationspolitik der EU im Bereich des Kulturerbes aufgestellt, und zwar auf der Grundlage des Beitrags einer hochrangigen Expertengruppe, die sich mit innovativen und nachhaltigen Investitionen sowie Fragen der Finanzierung und Verwaltung des kulturellen Erbes auseinandersetzt. Dabei wird ein multilateraler Ansatz verfolgt, dessen Schwerpunkt auf der Gesellschaft und dem Unternehmertum liegt; zudem wird die Politikgestaltung auf EU- und mitgliedstaatlicher Ebene unterstützt.

Die soziale Plattform für reflektierende Gesellschaften wird darüber hinaus Forscher, Interessenträger und politisch Verantwortliche zusammenführen, um politische Fragen umfassend zu erörtern. Die Plattform wird die Kommission bei der Festlegung einer innovativen und zielgerichteten Forschungsagenda unterstützen, u. a. in den Bereichen kulturelles Erbe und kulturelle Ausdrucksformen in Europa. 22

Vernetzung unseres kulturellen Erbes und umfassende Bereitstellung im digitalen Zeitalter

Die Digitalisierung des kulturellen Erbes leistet einen Beitrag zur europäischen Kulturagenda, da der Zugang der Öffentlichkeit zu den unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Ausdrucksformen verbessert wird. Die Digitalisierung des kulturellen Erbes, seine Bereitstellung über das Internet und die Unterstützung seiner wirtschaftlichen Nutzung sind ebenfalls Aktivitäten, die im Mittelpunkt der Digitalen Agenda für Europa stehen. Durch die Digitalisierung eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten, Zugang zum Kulturerbe zu erhalten und das Publikum anzusprechen; digitale Werkzeuge wie 3D-Scanner können die Bewahrung und Restaurierung materieller Kulturgüter erleichtern.

Die Kulturplattform Europeana ( www.europeana.eu ) bietet Zugang zu etwa 30 Mio. Kulturobjekten von mehr als 2500 Organisationen: Die Ressourcen europäischer kultureller Einrichtungen sind nun besser für das Internet geeignet und lassen sich daher auf breiterer Ebene nutzen. Europeana trägt zur Entwicklung und Umsetzung von Standards sowie zur Interoperabilität in diesem Bereich bei und bietet einen Raum, in dem Kulturschaffende Fachwissen im Bereich Digitalisierung austauschen können. Die Plattform ermöglicht es den Europäerinnen und Europäern, sich aktiv mit ihrem kulturellen Erbe auseinanderzusetzen und ihre persönlichen Erfahrungen zu teilen, z. B. in Bezug auf einschneidende historische Ereignisse wie den Ersten Weltkrieg.

Jedoch gibt es weiterhin Herausforderungen: Digitale kulturelle Inhalte müssen angemessen verwaltet, gepflegt und bewahrt werden; Online-Rechte müssen geklärt werden; Material muss auf der Grundlage von offenen Standards verfügbar gemacht werden, in maschinenlesbarem Format, mit einer bestimmten Mindestauflösung, interoperabel und mit Metadaten.

Auf EU-Ebene werden einige dieser Herausforderungen im Rahmen der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 23 angegangen, während die Kommission in ihrer Empfehlung 2011/711/EU zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung 24 die Mitgliedstaaten dazu aufruft, die Verfügbarkeit von auf europäischer Ebene verknüpften Rechteinformationsdatenbanken wie beispielsweise ARROW zu fördern und rechtliche Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Lizenzierungsregelungen für die groß angelegte Digitalisierung und grenzüberschreitende Zugänglichkeit vergriffener Werke zu schaffen.

Eine Reihe von EU-Projekten hat Online-Zugang zu seltenem Material ermöglicht. Im Rahmen des Projektes Europeana Regia wurden mehr als 1000 seltene und wertvolle Handschriften aus dem Mittelalter und der Renaissance digitalisiert. Der Schwerpunkt anderer Maßnahmen, wie etwa Europeana Creative und Europeana Space, liegt auf den Möglichkeiten, digitales kulturelles Material auf kreative Art und Weise wiederzuverwenden.

Die EU hat das Medium Film als wesentlichen Bestandteil des europäischen Kulturerbes anerkannt; das Europäische Parlament und der Rat haben den Mitgliedstaaten daher empfohlen, unser Filmerbe systematisch zu erfassen, zu bewahren und zu restaurieren und seine kulturelle und pädagogische Verwendung zu erleichtern. 25 Die Kommission überwacht die Umsetzung dieser Empfehlungen 26 und fördert den Austausch bewährter Verfahren im Rahmen der Sachverständigengruppe Kino/Untergruppe Filmerbe 27 . Von zentraler Bedeutung ist das Filmerbe auch für die neue Kommissionsmitteilung „Der europäische Film im digitalen Zeitalter – Brückenschlag zwischen kultureller Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit“. 28

Förderung der Zusammenarbeit, Sensibilisierung, Auszeichnung herausragender Leistungen, Förderung von EU-Leitinitiativen und Geschichtsbewusstsein

Aufbauend auf dem bisherigen EU-Programm „Kultur“ wird das neue Programm „Kreatives Europa“ die grenzübergreifende Zusammenarbeit unterstützen, um die Modernisierung des Kulturerbesektors zu fördern. Durch die Unterstützung von Netzen und Plattformen wird es zudem die Fähigkeit der Zivilgesellschaft verbessern, transnational zu operieren. Da die Publikumsentwicklung zu den Schlüsselprioritäten des Programms zählt, wird der Kulturerbesektor ermutigt, neue Möglichkeiten zur Erschließung unterschiedlicher Zielgruppen zu erproben, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund.

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen besser über den Reichtum des kulturellen Erbes Europas und die Bemühungen zu seinem Schutz informiert werden. Dies liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der nationalen und lokalen Behörden sowie des Kulturerbesektors, die EU leistet jedoch mit einer Reihe gesamteuropäischer Initiativen ebenfalls einen Beitrag.

Im Rahmen der Europäischen Tage des Kulturerbes besuchen jedes Jahr im September mehr als 20 Millionen Menschen in 50 Ländern überall in Europa Tausende Stätten, die nur selten für die Öffentlichkeit zugänglich sind, sowie einzigartige Veranstaltungen. Diese auf lokaler Ebene durchgeführte Initiative wird gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Europarat unterstützt.

Mit dem Preis der Europäischen Union für das Kulturerbe/den Europa-Nostra-Preisen, die beispielhafte Leistungen auf dem Gebiet des Kulturerbes würdigen, trägt die EU zur Schärfung des Bewusstseins für das Kulturerbe bei. Bisher haben 387 Stätten und Projekte diese renommierte Auszeichnung erhalten.

Die „Kulturhauptstadt Europas“ ist eine weitere kulturpolitische Leitinitiative, die den potenziell großen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen von Investitionen in das Kulturerbe unter Beweis stellt. Die Bewertungen einiger Ausgaben der Initiative „Kulturhauptstadt Europas“ haben eine Rendite von bis zu 8 EUR für jeden investierten Euro ergeben. Der Titel „Kulturhauptstadt Europas“ kann auch im sozialen und wirtschaftlichen Bereich eine beachtliche nachhaltige Wirkung erzielen, besonders dann, wenn die Initiative in eine langfristige, auf Kultur und Kreativität beruhende Strategie für die Entwicklung eingebettet ist (wie in Essen, Lille und Genua).

Einen besonderen Schwerpunkt der EU-Maßnahmen bildet die Bewahrung der Erinnerung an Schlüsselereignisse in der Geschichte der europäischen Integration, insbesondere an jene tragischen Ereignisse – wie etwa im Zusammenhang mit den Weltkriegen –, die über die Geschichte einzelner europäischer Staaten hinausgehen. Mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel, das auf eine zwischenstaatliche Initiative zurückgeht, werden Kulturstätten ausgezeichnet, die die europäische Integration sowie ihre Ideale und Geschichte ehren und verkörpern. Nun ist es Teil einer umfassenden EU-Initiative; die ersten Preise wurden im April 2014 verliehen.

Der Programmbereich „europäisches Geschichtsbewusstsein“ des Programms Europa für Bürgerinnen und Bürger soll zum Nachdenken über die Ursachen totalitärer Regime in der neueren Geschichte Europas anregen. Die Aktivitäten stellen auch auf andere entscheidende Momente und Bezugspunkte in der jüngeren europäischen Geschichte ab. Ziel des Programmbereichs ist die Förderung von Toleranz, gegenseitigem Verständnis, interkulturellem Dialog und Versöhnung als Mittel, die Vergangenheit zu überwinden und die Zukunft zu gestalten.

2.2.Katalysator für Kreativität und Wachstum: das wirtschaftliche Potenzial des EU-Kulturerbes besser nutzen

Nutzung des Potenzials des kulturellen Erbes für die lokale und regionale Entwicklung

Die Kohäsionspolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums der EU können einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Restaurierung des kulturellen Erbes, zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zur Finanzierung der Ausbildung und Weiterqualifizierung der Kulturschaffenden leisten.

Erhaltung, Förderung und Verwaltung des kulturellen Erbes werden derzeit im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) gut unterstützt. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wurden 2007-2013 Mittel in Höhe von 3,2 Mrd. EUR für den Schutz und die Bewahrung des kulturellen Erbes, 2,2 Mrd. EUR für die Entwicklung der kulturellen Infrastruktur und 553 Mio. EUR für kulturelle Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, die auch dem kulturellen Erbe zugutekamen.

In den Jahren 2014-2020 werden ESIF-Investitionen in Kulturerbe unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig bleiben, durch direkte finanzielle Unterstützung, aber auch durch Investitionen in die städtische Erneuerung, nachhaltige Entwicklung und Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Investitionen in Kultur und Kulturerbe im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sollten Teil einer integrierten und nachhaltigen Strategie für wirtschaftliche Entwicklung sein. Es kann eine breite Palette von Tätigkeiten im öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Sektor (insbesondere KMU) abgedeckt werden, wobei Investitionen getätigt werden, die direkt zu den Zielen und Investitionsprioritäten des Fonds beitragen. Investitionen in kleinere kulturelle Infrastrukturen im Rahmen einer territorialen Strategie sollten sowohl zur Erschließung des endogenen Potenzials als auch zur Förderung der sozialen Inklusion und der Lebensqualität beitragen, insbesondere bei Randgruppen, indem deren Zugang zu kulturellen und Erholungsdienstleistungen im städtischen und ländlichen Umfeld verbessert wird.

Durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wird auch weiterhin die Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Kulturerbes gefördert (in diesen Bereich wurden im Zeitraum 2007-2013 1,2 Mrd. EUR investiert); aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds werden von der örtlichen Bevölkerung ausgehende Entwicklungsprojekte unterstützt, die das kulturelle Erbe, einschließlich des maritimen kulturellen Erbes, in Fischwirtschaftsgebieten fördern.

Darüber hinaus werden Stadtsanierungsprojekte, die u. a. Kulturerbe- und Kulturstätten zum Gegenstand haben, im Programmplanungszeitraum 2014-2020 weiterhin von Finanzinstrumenten (Beteiligungsdarlehen oder Garantien) profitieren. Derzeit wird an einer neuen Technischen-Hilfe-Plattform für Finanzinstrumente (FI-TAP) gearbeitet, die die Initiative JESSICA (Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung) ersetzen soll, eine gemeinsam von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsbank des Europarates entwickelte Initiative.

Förderung des Tourismus rund um das kulturelle und industrielle Erbe Europas

Die Kommission fördert die Entwicklung eines nachhaltigen, verantwortlichen und hochwertigen Tourismus, darunter auch Produkte im Zusammenhang mit dem kulturellen und industriellen Erbe. Neben ihrer Unterstützung des Programms „Kulturwege“ des Europarates bietet die EU Finanzhilfen für die Schaffung oder Verbesserung europäischer Kulturwege, die mehrere Länder durchqueren und diese durch eine gemeinsame Geschichte miteinander verbinden, wie z. B. die „EU sky route“, die Europa als Ziel für Astro-Tourismus festigen soll, oder die „Liberation Route Europe“ um die Ereignisse aus den Jahren 1944-45. Diese Routen verbinden oftmals weniger bekannte Reiseziele, was zu einer Diversifizierung des touristischen Angebots und zur Verringerung des Besucherdrucks auf andere Orte beiträgt.

Europas reiches unterseeisches Kulturerbe – Schiffswracks und vom ansteigenden Meeresspiegel überspülte archäologische Stätten – liegt größtenteils im Verborgenen und ist durch die zunehmenden Aktivitäten auf See in Gefahr; sein wirtschaftliches Potenzial ist indes ungenutzt. Die Kommission hat Pläne ausgearbeitet, die darauf abzielen, Karten zu diesen Stätten verfügbar zu machen, sie durch Aufnahme in die maritimen Raumordnungspläne zu schützen und ihr Potenzial auszuschöpfen, einen Küstentourismus aufzubauen und Möglichkeiten weniger prekärer Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. 29

Wiederbelebung alter Kompetenzen und Entwicklung neuer

Ein großes Problem des Kulturerbesektors ist die Tatsache, dass traditionelle Fertigkeiten und Handwerksberufe nach und nach verloren gehen. Die demografische Entwicklung bestätigt diesen Trend, so dass es bald zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften kommen kann. Neue Kompetenzen, wie z. B. in Informationstechnologien, sind sehr gefragt, jedoch ist das Angebot oftmals spärlich.

Berufe im Bereich des Kulturerbes müssen attraktiver gemacht werden und es müssen mehr Möglichkeiten für Weiterbildung geschaffen werden; hierbei kann beispielsweise auf den Europäischen Sozialfonds zurückgegriffen werden.

Auf der Grundlage der Errungenschaften des Programms für lebenslanges Lernen wird das Programm „Erasmus+“ bessere Möglichkeiten für Lernmobilität schaffen und Qualifikationslücken schließen, indem es transnationale Partnerschaften zwischen Unternehmen, Hochschulen und Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördert. Wissensallianzen (Hochschulen) und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten (berufliche Aus- und Weiterbildung) können dazu beitragen, Lehrpläne so zu gestalten und umzusetzen, dass sie den neuen Bedürfnissen verschiedener Sektoren entsprechen und sie besser mit dem Arbeitsmarkt verknüpft werden. Der Kulturerbesektor ist in einer guten Ausgangslage, um von diesen Initiativen zu profitieren.

Die laufenden Arbeiten zur Entwicklung von Berufsprofilen für den Kulturerbesektor im Rahmen der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) werden ebenfalls zur Verbesserung der Transparenz von Qualifikationen und zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität von Fachkräften beitragen.

2.3.Kulturelles Erbe in den Außenbeziehungen der EU

Kultur ist ein wichtiger Faktor der auswärtigen Öffentlichkeitsarbeit (Public Diplomacy) der EU – wir teilen unsere kulturellen Werte und Förderprogramme mit unseren Partnern, wodurch der Weg für engere Verbindungen zwischen Einzelpersonen und Organisationen geebnet wird.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten beteiligen sich aktiv in multilateralen Foren und Organisationen, die sich mit Kulturerbepolitik befassen, wie etwa der Europarat 30 und die UNESCO 31 , und führen auf bilateraler Ebene Dialoge mit Drittländern und Regionen, in denen Kulturerbe eine wichtige Rolle spielt.

Auch besteht in der EU-Außenpolitik eine zunehmende Sensibilität für die Risiken, denen das Kulturerbe ausgesetzt ist, sowie für den Nutzen einer gut konzipierten und umgesetzten Kulturerbepolitik für die Förderung nachhaltiger Entwicklung, breitenwirksamen Wachstums und friedlicher Beziehungen.

Dies ist eine Chance für EU-Maßnahmen jenseits der Grenzen der Union. Weltweit wächst die Nachfrage nach europäischem Fachwissen im Bereich Kulturerbe 32 , und zahlreiche Mitgliedstaaten sind bereit, ihr Know-how über den Schutz von Kulturstätten zu teilen und Partnerländern bei der Entwicklung nachhaltiger, lokaler Strategien zu helfen.

Die Stärkung des materiellen und immateriellen Kulturerbes und die Bekämpfung des illegalen Handels sind Prioritäten der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika. Themen im Bereich Kulturerbe werden auch im Rahmen des Asien-Europa-Treffens (ASEM) und in den politischen Dialogen besprochen, die die Kommission mit strategischen Partnern wie China, Indien, Brasilien und den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik führt. Im Mittelmeerraum 33 hat die EU-Hilfe für den Kulturerbesektor in den letzten drei Jahren 70 Mio. EUR überschritten. In Südosteuropa haben Europarat und Europäische Kommission gemeinsam den Ljubljana-Prozess 34 in Gang gesetzt, der auf der Prämisse basiert, dass Kulturerbeprogramme zur Stabilität und Entwicklung demokratischer, friedlicher und freier Zivilgesellschaften beitragen. Das Kulturerbemanagement gehört auch zu den Prioritäten der Kiew-Initiative 35 , an der die Länder der Östlichen Partnerschaft beteiligt sind.

In der künftigen EU-Entwicklungspolitik werden im Lichte der Agenda für den Wandel von 2011 Maßnahmen im Bereich des kulturellen Erbes danach beurteilt, inwiefern sie Prioritäten der Entwicklungspolitik berücksichtigen, wie etwa die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft im Bereich der lokalen Governance, die Beilegung von Konflikten und die Förderung der Menschenrechte.

3.Weiteres Vorgehen: Stärkung der politischen Zusammenarbeit auf allen Ebenen

Auf der Grundlage des Artikels 167 AEUV („Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“) leistet die Zusammenarbeit auf EU-Ebene tatsächlich einen entscheidenden Beitrag zur Politik und Governance im Bereich des Kulturerbes und bildet zudem einen mehrschichtigen, multilateralen Rahmen.

Es wurden bereits legislative Maßnahmen in Bereichen getroffen, die in die Zuständigkeit der EU fallen; z. B. die Richtlinie 2014/52 über die Umweltverträglichkeitsprüfung, deren jüngste Überarbeitung die Verpflichtung der Mitgliedstaaten verstärkt, die Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf Sachgüter und kulturelles Erbe zu bewerten. Darüber hinaus sind im Rahmen des Programms zur Modernisierung des Beihilfenrechts Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes als neue Gruppe von Beihilfen in die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 36 aufgenommen. Die AGVO erweitert deutlich die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Gewährung „guter Beihilfen“ für Unternehmen ohne vorherige Prüfung durch die Kommission, sei es in Form von Investitions- oder Betriebsbeihilfen.

Der nächste, ab 2015 geltende Arbeitsplan für Kultur des Rates bietet die Chance, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung (OMK) zu intensivieren. Die für Kultur zuständigen EU-Minister kamen vor kurzem überein 37 , dass das Kulturerbe zu den prioritären Bereichen künftiger OMK-Arbeit zählen sollte. Zu den wichtigen Aufgaben in diesem Zusammenhang gehören die Verbesserung der Evidenzbasis für politische Maßnahmen, Innovationen im Bereich der Verwaltung des Kulturerbes sowie die bestmögliche Nutzung der Strukturfonds und anderer EU-Programme. Die Kommission wird Fragen des Kulturerbes auch in ihrem strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft thematisieren.

Um den Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft zu gewährleisten und die Schnittstelle zwischen nationalen und EU-Maßnahmen zu stärken, arbeitet die Kommission an der Verbesserung des Zugangs zu Informationen über die Politik und Programmunterstützung seitens der EU für den Kulturerbesektor; zu diesem Zweck wird eine umfassende Bestandsaufnahme von Aktivitäten der Kommissionsdienststellen durchgeführt, deren Ergebnis parallel zu dieser Mitteilung 38 online veröffentlicht und regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.

Im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ ist ein Pilotprojekt zur Förderung von Peer-Learning zwischen Städten und Regionen geplant, das zur Verbreitung bewährter Verfahren in der Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich im Kulturerbe, beitragen soll. Die Kommission wird zudem in Zusammenarbeit mit dem Europarat Entwicklungsmaßnahmen im Gebiet der Union fördern, die auf das Kulturerbe abstellen und von den Menschen vor Ort durchgeführt werden, und zwar durch die Ermittlung neuer Modelle für partizipative Governance-Strukturen und Erprobungen direkt vor Ort.

Schließlich war das Kulturerbe ein wichtiger Schwerpunkt des alle zwei Jahre stattfindenden Europäischen Kulturforums und wird auch in künftigen Ausgaben auf der Agenda stehen.

4.Schlussfolgerung

In dieser Mitteilung wird untersucht, was die EU tun kann, um den inhärenten Wert des Kulturerbes zu stärken und sein wirtschaftliches und gesellschaftliches Potenzial zu nutzen. Die europäische Erfahrung zeigt, dass es möglich ist, aus der Anerkennung der Einzigartigkeit des eigenen Kulturerbes heraus Interesse und Respekt für das Kulturerbe anderer zu entwickeln.

Die Kommission fordert alle Interessenträger auf zu prüfen, wie sich öffentliche Maßnahmen auf sämtlichen Ebenen, einschließlich der EU-Ebene, besser ausrichten lassen, damit der langfristige und nachhaltige Wert des kulturellen Erbes Europas genutzt und ein stärker integrierter Ansatz zu seiner Bewahrung und Wertsteigerung entwickelt wird.

(1) Gemäß Artikel 36 AEUV sind Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote oder beschränkungen zum Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert erlaubt. Die Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern wurde auf der Grundlage von Artikel 114 AEUV erlassen, um die Rückgabe von Kulturgütern zu gewährleisten, die als nationale Kulturgüter im Sinne von Artikel 36 AEUV gelten. Die Richtlinie wurde durch eine Neufassung (Richtlinie 2014/60/EU) ersetzt. In der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern sind Bestimmungen festgelegt, die eine einheitliche Kontrolle der Ausfuhr von Kulturgütern an den Außengrenzen der Union sicherstellen sollen. Gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d AEUV können Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.
(2) KOM(2007) 242 endg. und Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda.
(3) http://ec.europa.eu/culture/policy/strategic-framework/european-coop_en.htm  
(4) ec.europa.eu/debate-future-europe/new-narrative/pdf/declaration_de.pdf  
(5) Diese Mitteilung stützt sich auf die Arbeiten mehrerer EU-Ratsvorsitze, insbesondere der Reflexionsgruppe „EU und kulturelles Erbe“, beginnend mit der Erklärung von Brügge unter belgischem Ratsvorsitz 2010 ( www.culture-dev.eu/pdf/fr/DeclarationofBrugesEN.pdf ) bis zum litauischen und griechischen Ratsvorsitz 2013 bzw. 2014. Wichtige Beiträge leisteten auch das European Heritage Heads Forum und das European Heritage Legal Forum sowie die European Heritage Alliance 3.3.
(6) Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2014 zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa: register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%209129%202014%20INIT.  
(7) http://ec.europa.eu/culture/policy/culture-policies/cultural-heritage_en.htm  
(8) www.eenc.info/news/the-social-and-economic-value-of-cultural-heritage-literature-review
(9) www.fiec.eu/en/library-619/key-figures.aspx
(10) www.economie.gouv.fr/files/03-rapport-igf-igac-culture-economie.pdf  
(11) hc.english-heritage.org.uk/content/pub/HC-Eng-2010  
(12) www.wttc.org/site_media/uploads/downloads/european_union2014.pdf ; der EZB-Referenzwechselkurs US-Dollar/Euro für 2013 beträgt 1,3281.
(13) epp.eurostat.ec.europa.eu/statistics_explained/index.php/Tourism_industries_-_economic_analysis  
(14) EUROBAROMETER Umfrage über das Reiseverhalten der Europäerinnen und Europäer ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_328_en.pdf
(15) www.europanostra.org/UPLOADS/FILS/Amsterdam_declaration_as%20adopted%20by%20GA_11062011.pdf
(16) EUROBAROMETER Special Report 399 on Cultural Access and Participation, 2013: ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_399_en.pdf.
(17) www.enumerate.eu/fileadmin/ENUMERATE/documents/ENUMERATE-Digitisation-Survey-2014.pdf
(18) Die Europäische Investitionsbank unterstützt zusammen mit Europa Nostra den Schutz der sieben am meisten gefährdeten Stätten in Europa (die jedes Jahr ausgewählt werden): www.europanostra.org/7-most-endangered  
(19) www.jpi-culturalheritage.eu/ und www.heritageportal.eu .
(20) ec.europa.eu/research/infrastructures/pdf/esfri-strategy_report_and_roadmap.pdf
(21) Beschluss 2013/743/EU des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“.
(22) ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/2102-reflective-9-2014.html
(23) Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
(24) Empfehlung 2011/711/EU der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung.
(25) Empfehlung 2005/865/EG zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige.
(26) Berichte der Jahre 2008, 2010 und 2012 abrufbar unter ec.europa.eu/digital-agenda/en/protection-film-heritage  
(27) ec.europa.eu/digital-agenda/en/cinema-expert-group-subgroup-film-heritage
(28) ec.europa.eu/culture/library/reports/com272_en.pdf
(29)

   KOM(2014254 über Innovation in der Blauen Wirtschaft; KOM(2013133 zur maritimen Raumordnung.

(30) Die Rahmenkonvention des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft aus dem Jahr 2011 (Faro-Konvention) verbindet das gemeinsame Kulturerbe Europas in innovativer Art und Weise mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten. Sie enthält auch eine viel beachtete Definition des Begriffes „Erbe“.
(31) In der Hangzhou-Erklärung, die auf dem internationalen UNESCO-Kongress „Culture: Key to Sustainable Development“ (Kultur: Schlüssel zur nachhaltigen Entwicklung, 15.-17. Mai 2013) angenommen wurde, wird gefordert, dass der Faktor Kultur weltweit vollständig in die Strategien für nachhaltige Entwicklung integriert wird und nationale Politiken und Programme verstärkt werden, um den Schutz und die Förderung des Kulturerbes sicherzustellen.
(32) So werden z. B. die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern und der Schutz nationaler Archive ausdrücklich in der Abschlusserklärung des vierten EU-Afrika-Gipfeltreffens (2.-3. April 2014) genannt.
(33) www.euromedheritage.net/
(34) ec.europa.eu/culture/documents/ce_precatalogue_ljubljana_e.pdf
(35) www.coe.int/t/dg4/cultureheritage/cooperation/Kyiv/default_en.asp
(36) Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(37) Schlussfolgerungen des Rates zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa, 21. Mai 2014.
(38) ec.europa.eu/culture/policy/culture-policies/cultural-heritage_en.htm