7.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 168/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 19. Mai 2014

über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe

(2014/334/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 23. Juli 2007 mit der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 894/2007 (1) das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „Partnerschaftsabkommen“) gebilligt.

(2)

Die Anwendung des letzten Protokolls (2) zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem Partnerschaftsabkommen endet am 12. Mai 2014.

(3)

Die Union hat mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe ein neues Protokoll für einen Zeitraum von vier Jahren ausgehandelt, das Schiffen der Union Fangmöglichkeiten in den Gewässern einräumt, die in Fischereifragen der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe unterliegen. Aufgrund dieser Verhandlungen wurde am 19. Dezember 2013 ein neues Protokoll paraphiert.

(4)

Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sollte das neue Protokoll vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind. Diese vorläufige Anwendung beginnt ab dem Datum seiner Unterzeichnung, jedoch nicht vor dem Datum des Auslaufens des letzten Protokolls

(5)

Das neue Protokoll sollte untzerzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung im Namen der Union des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe wird — vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls — genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Das Protokoll wird gemäß Artikel 14 des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung (3), jedoch nicht vor dem 13. Mai 2014 vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. TSAFTARIS


(1)  Verordnung (EG) Nr. 894/2007 des Rates vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 35).

(2)  Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (ABl. L 136 vom 24.5.2011, S. 5).

(3)  Der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht