16.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 96/7 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 9. April 2010
zur Ernennung eines griechischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen und eines griechischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen
(2010/217/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der griechischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU und 2010/29/EU zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 (1) angenommen. |
(2) |
Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Nikitas KAKLAMANIS ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. Infolge des Ablaufs des Mandats von Herrn Dimitris KALOGEROPOULOS ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2015,
a) |
zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:
und |
b) |
zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 9. April 2010.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. Á. MORATINOS
(1) ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22 und ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.