ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2014.051.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 51

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

57. Jahrgang
20. Februar 2014


Inhalt

 

I   Gesetzgebungsakte

Seite

 

 

HAUSHALTSPLÄNE

 

 

Europäisches Parlament

 

 

2014/67/EU, Euratom

 

*

Endgültiger erlass des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014

1

Die Beträge in diesem Haushaltsdokument sind in Euro ausgedrückt, sofern nichts anderes angegeben ist.Etwaige Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 und 3 der Haushaltsordnung, die bei den Titeln 5 und 6 des Einnahmenplans verbucht werden, können als zusätzliche Mittel bei der Linie eingesetzt werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.Die Ziffern für die Ausführung beziehen sich auf sämtliche bewilligten Mittel, inklusive der Haushaltsmittel, zusätzlichen Mittel und zweckgebundenen Einnahmen.Eine überarbeitete Version der Haushaltsordnung ist am 27. Oktober 2012 in Kraft getreten (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1)).Im Haushaltsplan 2014 beziehen sich alle Verweise der Haushaltsordnung auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

Inhalt

 

I   Gesetzgebungsakte

Seite

 

 

HAUSHALTSPLÄNE

 

 

Europäisches Parlament

 

*

EINZELPLAN III

1

Die Beträge in diesem Haushaltsdokument sind in Euro ausgedrückt, sofern nichts anderes angegeben ist.Etwaige Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 und 3 der Haushaltsordnung, die bei den Titeln 5 und 6 des Einnahmenplans verbucht werden, können als zusätzliche Mittel bei der Linie eingesetzt werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.Die Ziffern für die Ausführung beziehen sich auf sämtliche bewilligten Mittel, inklusive der Haushaltsmittel, zusätzlichen Mittel und zweckgebundenen Einnahmen.Eine überarbeitete Version der Haushaltsordnung ist am 27. Oktober 2012 in Kraft getreten (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1)).Im Haushaltsplan 2014 beziehen sich alle Verweise der Haushaltsordnung auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.