22.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 302/58


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 20. Oktober 2014

zur Änderung der Entscheidung 2007/453/EG hinsichtlich des BSE-Status von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, der Slowakei und Ungarn

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7516)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2014/732/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind die Mitgliedstaaten, Drittländer oder deren Gebiete (nachstehend „Länder oder Gebiete“) je nach ihrem BSE-Status (bovine spongiforme Enzephalopathie) in eine der folgenden drei Kategorien einzustufen: vernachlässigbares BSE-Risiko, kontrolliertes BSE-Risiko und unbestimmtes BSE-Risiko.

(2)

Im Anhang der Entscheidung 2007/453/EG der Kommission (2) werden die Länder oder Gebiete ihrem BSE-Status nach aufgelistet.

(3)

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) spielt eine führende Rolle bei der Einstufung von Ländern oder Gebieten nach deren BSE-Risiko. Die Liste im Anhang der Entscheidung 2007/453/EG trägt der Entschließung Nr. 20 der OIE von Mai 2013 — Anerkennung des BSE-Risikostatus von Mitgliedstaaten — Rechnung.

(4)

Im Mai 2014 nahm die OIE die Entschließung Nr. 18 — Anerkennung des BSE-Risikostatus von Mitgliedstaaten — an. (3) Zusätzlich zu den bereits im Anhang der Entscheidung 2007/453/EG aufgeführten Mitgliedstaaten wird in dieser Entschließung anerkannt, dass das BSE-Risiko in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, der Slowakei und Ungarn vernachlässigbar ist.

(5)

Im Juni 2014 hob die OIE mit Wirkung ab dem 27. Juni 2014 den Status eines vernachlässigbaren BSE-Risikos für Rumänien auf (4), nachdem ein OIE-Vertreter aus Rumänien über die Feststellung eines BSE-Falles in Rumänien berichtet hatte.

(6)

Daher sollte die Liste im Anhang der Entscheidung 2007/453/EG entsprechend geändert werden, damit sie der von der OIE im Mai 2014 angenommenen Entschließung Nr. 18 entspricht und der späteren OIE-Entschließung zur Aufhebung des vernachlässigbaren BSE-Risikostatus für Rumänien Rechnung trägt.

(7)

Die Entscheidung 2007/453/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(8)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2007/453/EG wird durch den Text im Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 20. Oktober 2014

Für die Kommission

Tonio BORG

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1.

(2)  Entscheidung 2007/453/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 zur Festlegung des BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon nach ihrem BSE-Risiko (ABl. L 172 vom 30.6.2007, S. 84).

(3)  http://www.oie.int/fileadmin/Home/eng/Animal_Health_in_the_World/docs/pdf/2014_A_RESO-18_BSE.pdf

(4)  http://www.oie.int/animal-health-in-the-world/official-disease-status/bse/lossreinstatement-of-status/


ANHANG

„ANHANG

LISTE DER LÄNDER ODER GEBIETE

A.   Länder oder Gebiete mit vernachlässigbarem BSE-Risiko

Mitgliedstaaten

Belgien

Bulgarien

Kroatien

Dänemark

Estland

Ungarn

Italien

Lettland

Luxemburg

Malta

Niederlande

Portugal

Österreich

Slowenien

Slowakei

Finnland

Schweden

Länder der Europäischen Freihandelsassoziation

Island

Norwegen

Drittländer

Argentinien

Australien

Brasilien

Chile

Kolumbien

Indien

Israel

Japan

Neuseeland

Panama

Paraguay

Nicaragua

Singapur

Vereinigte Staaten von Amerika

Uruguay

B.   Länder oder Gebiete mit kontrolliertem BSE-Risiko

Mitgliedstaaten

Tschechische Republik, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Zypern, Litauen, Polen, Rumänien, Vereinigtes Königreich

Länder der Europäischen Freihandelsassoziation

Liechtenstein

Schweiz

Drittländer

Kanada

Costa Rica

Mexiko

Nicaragua

Südkorea

Taiwan

C.   Länder oder Gebiete mit unbestimmtem BSE-Risiko

Länder oder Gebiete, die nicht unter Buchstabe A oder B aufgeführt sind.“