31998R0696

Verordnung (EG) Nr. 696/98 der Kommission vom 27. März 1998 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

Amtsblatt Nr. L 096 vom 28/03/1998 S. 0022 - 0026


VERORDNUNG (EG) Nr. 696/98 DER KOMMISSION vom 27. März 1998 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung, nachstehend "Grundverordnung" genannt, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3 (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

In der Grundverordnung ist die Einrichtung einer zentralen Datenbank vorgesehen, die den Erfordernissen der mit der Durchführung der Zoll- und der Agrarregelung betrauten Verwaltungsbehörden und der Kommission entspricht. Ziel dieser Datenbank ist es, die Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Verstößen gegen die Zoll- und Agrarregelung zu unterstützen und zu diesem Zweck durch eine raschere Verbreitung von Informationen die Effizienz der Kooperations- und Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörden zu steigern.

Gemäß der Grundverordnung müssen diejenigen Maßnahmen in Verbindung mit der Anwendung der Agrarregelung bestimmt werden, zu denen Informationen in die zentrale Datenbank des Zollinformationssystems (ZIS) einzugeben sind.

Gemäß Artikel 25 der Grundverordnung muß ferner festgelegt werden, welche Daten in den Kategorien a) bis f) des Artikels 24 der Grundverordnung in die Datenbank des ZIS aufzunehmen sind.

Unter den vorgenannten Daten befinden sich auch persönliche Daten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Diese Daten können nur dann in die Datenbank des ZIS aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Artikels 27 Absatz 2 der Grundverordnung erfuellt sind.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 43 der Grundverordnung eingesetzten Ausschusses -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Maßnahmen in Verbindung mit der Anwendung der Agrarregelung, zu denen gemäß Artikel 23 der Grundverordnung Informationen in das Zollinformationssystem (ZIS) einzugeben sind, beziehen sich auf:

a) die Einfuhren von der Agrarregelung unterliegenden Erzeugnissen aus Drittländern;

b) die Ausfuhren von der Agrarregelung unterliegenden Erzeugnissen in Drittländer;

c) die Beförderungen von der Agrarregelung unterliegenden Erzeugnissen im Rahmen eines gemeinsamen oder externen Versandverfahrens sowie Vorgänge, bei denen solche Erzeugnisse im Handel zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland vorübergehend in der Gemeinschaft verwahrt werden;

d) den innergemeinschaftlichen Handel mit Erzeugnissen, die agrarrechtlichen Beschränkungen oder Verboten unterliegen oder für die die Gemeinschaft eine Unterstützung gewährt.

Artikel 2

Die Daten in den Kategorien a) bis f) des Artikels 24 der Grundverordnung, die in der ZIS-Datenbank erfaßt werden können, sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab dem 13. März 1998.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. März 1998

Für die Kommission

Mario MONTI

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 82 vom 22. 3. 1997, S. 1.

ANHANG

>ANFANG EINES SCHAUBILD>

a) WAREN

Art oder Beschreibung:

- Anmeldung:

- Verdacht:

- Feststellung:

Taric-Code:

- Anmeldung:

- Verdacht:

- Feststellung:

Menge:

- Anmeldung:

- Verdacht:

- Feststellung:

Gewicht:

- Anmeldung:

- Verdacht:

- Feststellung:

Wert:

- Anmeldung:

- Verdacht:

- Feststellung:

Art der Verpackung/Etikettierung:

Ursprung:

- Anmeldung:

- Verdacht:

- Feststellung:

Route:

Herkunft (Versandland): Datum:

- Anmeldung: . . . . / . . . . / . . . .

- Verdacht: . . . . / . . . . / . . . .

- Feststellung: . . . . / . . . . / . . . .

Zwischenstops/Umladung: Datum:

- Anmeldung: . . . . / . . . . / . . . .

- Verdacht: . . . . / . . . . / . . . .

- Feststellung: . . . . / . . . . / . . . .

Bestimmung: Datum:

- Anmeldung: . . . . / . . . . / . . . .

- Verdacht: . . . . / . . . . / . . . .

- Feststellung: . . . . / . . . . / . . . .

Zollstelle:

- Eingang/Einfuhr

- Versand

- Ausgang/Ausfuhr

Zollverfahren oder Zollrechtlicher Status:

Bei der Zollabfertigung vorgelegte Papiere/Ladeliste:

- Art und Zahl:

- ausgestellt am:

- in:

- von:

Vorgeschlagene Maßnahme:

Warncode (Hinweis auf gefährliche Waren):

Sachlage:

Weitere Informationen bei:

Bericht zu übermitteln an:

b) TRANSPORTMITTEL

Art der Beförderung:

Transportmittel:

- Art:

- Identifikationsmittel (amtliches Kennzeichen):

Behälter:

- Art:

- Nummer:

Route:

Abgangsstelle: Datum:

- Anmeldung: . . . . / . . . . / . . . .

- Verdacht: . . . . / . . . . / . . . .

- Feststellung: . . . . / . . . . / . . . .

Zwischenstop(s)/Umladung(en): Datum:

- Anmeldung: . . . . / . . . . / . . . .

- Verdacht: . . . . / . . . . / . . . .

- Feststellung: . . . . / . . . . / . . . .

Bestimmungsstelle: Datum:

- Anmeldung: . . . . / . . . . / . . . .

- Verdacht: . . . . / . . . . / . . . .

- Feststellung: . . . . / . . . . / . . . .

Zollstelle:

- Eingang/Einfuhr

- Versand

- Ausgang/Ausfuhr

Vorgeschlagene Maßnahme:

Sachlage:

Weitere Informationen bei:

Bericht zu übermitteln an:

c) UNTERNEHMEN

Name oder Warenzeichen:

Anschrift(en): (*)

Handelsregisternummer: (*)

MwSt.-Nummer: (*)

Tätigkeit:

- Art:

- Rolle im Rahmen des betreffenden Vorgangs:

Geschäftlich verbundene Unternehmen:

- Name:

- Anschrift:

Vorgeschlagene Maßnahme:

Sachlage:

Weitere Informationen bei:

Bericht zu übermitteln an:

d) PERSONEN

Name:

Vornamen:

Geburtsname:

Angenommene Namen:

Geburtsort und -datum:

Staatsangehörigkeit:

Geschlecht:

Besondere Objektive, unveränderliche Kennzeichen:

Benutzte Transportmittel:

- (amtliches Kennzeichen)

Vorgeschlagene Maßnahme:

Warncode (Hinweis auf frühere Erfahrungen betreffend Waffenbesitz, Gewalttätigkeit oder Flucht):

Grund für die Datenerfassung:

Sachlage:

Weitere Informationen bei:

Bericht zu übermitteln an:

(*) Diese Rubrik kann nicht ausgefuellt werden, wenn sie die Identifizierung einer natürlichen Person ermöglicht.

e) TENDENZEN BEI BETRUGSPRAKTIKEN

Tendenzen hinsichtlich der Rechtsvorschriften:

Tendenzen hinsichtlich der Waren:

Tendenzen hinsichtlich der beteiligten Länder:

Tendenzen hinsichtlich der Rolle der beteiligten Unternehmen:

Tendenzen hinsichtlich der Betrugsarten und der Vorgehensweise:

Weitere Informationen bei:

Bericht zu übermitteln an:

f) VERFÜGBARKEIT VON SACHKENNTNIS

Administrative Kompetenz oder andere Kompetenz (zu präzisieren):

Fachkenntnisse über besondere Tätigkeiten/Waren:

- handelsbezogene Fachkenntnisse:

- wissenschaftliche und technische Fachkenntnisse:

- analytische Fachkenntnisse:

>ENDE EINES SCHAUBILD>