19.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 75/18


BESCHLUSS (EU) 2015/453 DES RATES

vom 16. März 2015

zur Ernennung eines dänischen Mitglieds und eines deutschen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmerorganisationen vorgelegt wurden,

gestützt auf die Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit den Beschlüssen vom 2. Dezember 2013 (2), vom 12. Juni 2014 (3), vom 18. November 2014 (4) und vom 15. Dezember 2014 (5) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Zeit bis zum 7. November 2016 ernannt.

(2)

Der Arbeitnehmerverband Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB) und der Arbeitgeberverband BUSINESSEUROPE haben für zwei zu besetzende Sitze Kandidaten vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum Mitglied bzw. zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden für die Zeit bis zum 7. November 2016 ernannt:

II.   VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE

Land

 

Stellvertretendes Mitglied

Deutschland

 

Frau Susanne JASPER

III.   VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

Land

Mitglied

 

Dänemark

Frau Lena SØBY

 

Artikel 2

Der Rat wird die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt ernennen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. März 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. DŪKLAVS


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.

(2)  Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 360 vom 10.12.2013, S. 8).

(3)  Beschluss des Rates vom 12. Juni 2014 zur Ernennung der litauischen und der maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 182 vom 14.6.2014, S. 14); Beschluss des Rates vom 12. Juni 2014 zur Ernennung der französischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 186 vom 18.6.2014, S. 5).

(4)  Beschluss des Rates vom 18. November 2014 zur Ernennung eines lettischen Mitglieds und eines lettischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 420 vom 22.11.2014, S. 6).

(5)  Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2014 zur Ernennung eines deutschen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 453 vom 17.12.2014, S. 2).