31982R2007

Verordnung (EWG) Nr. 2007/82 des Rates vom 19. Juli 1982 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3061/79 über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik Chinan

Amtsblatt Nr. L 216 vom 24/07/1982 S. 0001 - 0001


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VERORDNUNG (EWG) Nr. 2007/82 DES RATES

vom 19. Juli 1982

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3061/79 über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach dem Regelungsaufbau und den Zielsetzungen der Verordnung (EWG) Nr. 3061/79 des Rates vom 20. Dezember 1979 über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China (1) gelten die Konsultationsverfahren und die Befugnis zur Aussetzung der Erteilung der Einfuhrdokumente für alle Waren, die nach den zum Zeitpunkt der Paraphierung des Abkommens über den Handel mit Textilwaren zwischen der Gemeinschaft und der Volksrepublik China geltenden autonomen Einfuhrregelungen mengenmässigen Beschränkungen unterlagen. Zur Klarstellung empfiehlt es sich daher, Artikel 11 Absätze 4 und 7 der genannten Verordnung entsprechend zu präzisieren -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 11 Absätze 4 und 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3061/79 werden die Worte »bestimmten Quoten unterliegen" ersetzt durch die Worte »einer mengenmässigen Beschränkung unterliegen".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. Juli 1982.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. OLESEN

(1) ABl. Nr. L 345 vom 31. 12. 1979, S. 1.