10.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 33/38


BESCHLUSS (GASP) 2015/203 DES RATES

vom 9. Februar 2015

zur Unterstützung des Vorschlags der Union für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten als Beitrag zu transparenzschaffenden und vertrauensbildenden Maßnahmen bei Weltraumtätigkeiten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Weltraumtätigkeiten weiten sich aus und sind von entscheidender Bedeutung. Der Weltraum ist eine Ressource für alle Staaten der Welt. Auch Staaten, die bislang noch nicht im Weltraum aktiv sind, könnten dies künftig sein. Deshalb ist die Union der Auffassung, dass die Erhöhung der Sicherheit der Weltraumtätigkeiten ein wichtiges Ziel ist, das zur Entwicklung und zur Sicherheit der Staaten beiträgt. Dieses Ziel ist Bestandteil der Raumfahrtpolitik der Union.

(2)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 eine Europäische Sicherheitsstrategie verabschiedet, in der globale Herausforderungen und Bedrohungen benannt werden und eine regelbasierte Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus und gut funktionierender internationaler Institutionen gefordert wird.

(3)

In der Europäischen Sicherheitsstrategie wird anerkannt, dass die Charta der Vereinten Nationen den grundlegenden Rahmen für die internationalen Beziehungen bildet; ferner enthält die Strategie die Zielsetzung, die Vereinten Nationen (VN) zu stärken und sie mit den Mitteln auszustatten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für ein effizientes Handeln erforderlich sind. Die Union setzt sich für ein hohes Maß an Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen ein, unter anderem um nach Maßgabe der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen den Frieden zu wahren, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu stärken.

(4)

Die Union tritt dafür ein, dass transparenzschaffende und vertrauensbildende Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden, durch die mehr Sicherheit im Weltraum erreicht werden kann. Die Union ist zudem besonders stark für die Gefahren sensibilisiert, die von Weltraumschrott gleich welcher Herkunft ausgehen, wodurch gegenwärtige und künftige Weltraumtätigkeiten beeinträchtigt werden.

(5)

Am 18. September 2007 hat die Union in ihrer Reaktion auf die Resolution 61/75 der VN-Generalversammlung vom 6. Dezember 2006 ihren Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten (im Folgenden „Verhaltenskodex“) vorgelegt und Konsultationen zur Förderung der Ausarbeitung eines Vorentwurfs aufgenommen.

(6)

In seinen Schlussfolgerungen vom 8./9. Dezember 2008 unterstützte der Rat der Europäischen Union den ersten Entwurf eines internationalen Verhaltenskodex — dem sich die Staaten auf freiwilliger Basis anschließen können und der transparenzschaffende und vertrauensbildende Maßnahmen umfasst — als Grundlage für Konsultationen mit wichtigen Drittstaaten, die Handlungen im Weltraum unternehmen oder weltraumbezogene Interessen verfolgen, mit dem Ziel, einen Text hervorzubringen, der für eine möglichst große Zahl von Staaten annehmbar ist.

(7)

Am 27. September 2010 hat der Rat der Europäischen Union den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) beauftragt, entsprechend den Konsultationen mit interessierten Staaten, auf der Grundlage eines überarbeiteten Entwurfs des von der Union erstellten Verhaltenskodex weitere und umfassendere Konsultationen durchzuführen.

(8)

Der Vorschlag der Union für einen Entwurf des Verhaltenskodex wurde der internationalen Gemeinschaft in Wien am 5. Juni 2012 offiziell vorgestellt. In der Folge wurde ein Prozess offener Konsultationen über den Entwurf des Textes mit dem Ziel eingeleitet, das Prozedere noch transparenter und integrativer zu gestalten. Es haben drei Konsultationsrunden stattgefunden, wobei es bei den letzten beiden um die überarbeiteten Fassungen des Verhaltenskodex ging: am 16./17. Mai 2013 in Kiew, vom 20. bis 22. November 2013 in Bangkok und schließlich am 27./28. Mai 2014 in Luxemburg. An jedem dieser Treffen nahmen Vertreter aus über 60 Staaten teil; insgesamt kamen die Teilnehmer aus mehr als 80 Staaten.

(9)

Zum Abschluss der offenen Konsultationen in Luxemburg von 27./28. Mai 2014 stellte der Vorsitz fest, dass der Prozess der drei offenen Konsultationsrunden, die der Europäische Auswärtige Dienst (im Folgenden „EAD“) unter Beteiligung des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (im Folgenden „UNIDIR“) in den Jahren 2013-2014 abgehalten hat, wesentlich dazu beigetragen hat, dass die teilnehmenden Staaten ein besseres gegenseitiges Verständnis für ihre Positionen und Anliegen entwickelten. Viele der Teilnehmer in Luxemburg hatten sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Prozess von der Konsultations- in die Verhandlungsphase zu überführen, in der der im Prozess der offenen Konsultationen erarbeitete Entwurf des Verhaltenskodex, zu dem zahlreiche Staaten beigetragen hatten und der auch weiter verändert werden kann, als Grundlage für künftige multilaterale Verhandlungen dienen solle. Verschiedene Teilnehmer hatten während der offenen Konsultation darauf hingewiesen, dass eine Billigung durch die VN in irgendeiner Form erforderlich sei. Im Anschluss an die in Luxemburg veranstalteten offenen Konsultationen verpflichtete sich die Union dazu, einen neuen Textentwurf des Verhaltenskodex zu erstellen und signalisierte ihre Bereitschaft, in Konsultationen Überlegungen darüber anzustellen, wie sie die künftigen multilateralen Verhandlungen sowie die Unterzeichnung des künftigen Verhaltenskodex und dessen Umsetzung weiter unterstützen könnte.

(10)

Mit dem vom UNIDIR umgesetzten Beschluss 2012/281/GASP des Rates (1) wurde dieser Prozess maßgeblich unterstützt. Er hat die Verbreitung von Informationen, den Meinungsaustausch und den Aufbau von Kompetenzen der am Verhaltenskodex interessierten Kreise ermöglicht und zu verstärkter Sensibilisierung und größerem Verständnis für den Verhaltenskodex geführt. Zu den wichtigsten Maßnahmen im Rahmen dieses Beschlusses zählten regionale Seminare (in Kuala Lumpur im Dezember 2012, in Addis Abeba im März 2013, in Mexico Stadt im Juni 2013 sowie in Astana im Oktober 2013) und die oben erwähnten multilateralen Treffen in Wien (Juni 2012), Kiew (Mai 2013), Bangkok (November 2013) und Luxemburg (Mai 2014), die als Plattform für die Vorstellung und Erörterung des Kodex auf internationaler Ebene dienten und das Engagement der Union für einen transparenten und integrativen Prozess unter Beweis stellten.

(11)

In ihrer „Studie über Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten“ vom 12. Juli 2013 nahm die vom VN-Generalsekretär gemäß Resolution 65/68 der VN-Generalversammlung eingerichtete Gruppe der Regierungssachverständigen (im Folgenden „GCE“) die Vorlage des Verhaltenskodex durch die Union und die in Kiew abgehaltenen offenen Konsultationen zur Kenntnis. In den Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu ihrer Studie trat die GCE dafür ein, auf weitere politische Verpflichtungen, etwa in Form eines multilateralen Verhaltenskodex zur Förderung verantwortlichen Handelns im Weltraum und dessen friedlicher Nutzung, hinzuwirken.

(12)

Am 5. Dezember 2013 hat die VN-Generalversammlung einvernehmlich die Resolution A/RES/68/50 zu Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten verabschiedet, in der der Bericht des VN-Generalsekretärs mit der Studie der GCE begrüßt und der von der Union vorgelegte Entwurf des Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen wurde. In dieser Resolution werden die VN-Mitgliedstaaten auch ermutigt, die von der GCE vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung zu überprüfen und umzusetzen, und der Generalsekretär wird aufgefordert, den Bericht an die zuständigen Stellen und Organisationen der VN weiterzuleiten, damit diese bei der wirksamen Umsetzung der darin enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen Unterstützung leisten können. Die zuständigen Stellen und Organisationen der VN werden des Weiteren ermutigt, Fragen, die mit den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen im Zusammenhang stehen, zu koordinieren.

(13)

Angesichts der gestiegenen Dynamik in dem Prozess der offenen Konsultationen, die von der Union über den Entwurf des Verhaltenskodex geführt wurden, und des Wunsches der internationalen Partner, die Union möge diesen Prozess bis zur endgültigen Annahme des Verhaltenskodex weiter fortführen und anschließend Mittel für dessen unmittelbare Umsetzung bereitstellen, sollte die Unterstützung für den Prozess, der im Rahmen des Beschlusses 2012/281/GASP erfolgreich begonnen wurde, auf der Grundlage eines neuen Beschluss des Rates fortgeführt werden.

(14)

Mit dem neuen Beschluss des Rates sollten die Sensibilisierungstätigkeiten für Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten weiterhin unterstützt werden, ebenso der Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex, wie auch die Verhandlungen über den Verhaltenskodex und dessen förmliche Annahme; die Unterstützung für die Umsetzung des Verhaltenskodex und für seine Kontaktstelle hingegen könnte durch einen künftigen Beschluss des Rates bereitgestellt werden.

(15)

Das Büro für Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNODA“) und das UNIDIR sollten vom Rat mit der fachlich-technischen Durchführung dieses Beschlusses betraut werden. Während UNODA bereits eine wichtige Rolle bei der Durchführung der Empfehlungen aus dem Bericht der VN-GCE über Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten aus dem Jahr 2013 spielt, kann UNIDIR auf die im Rahmen des Beschlusses 2012/281/GASP gewonnenen Erfahrungen mit regionalen Einbeziehungstätigkeiten zurückgreifen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zur Unterstützung ihres Vorschlags für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten (im Folgenden „Verhaltenskodex“) als Beitrag zur Schaffung von Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten verfolgt die Union im Einklang mit der Resolution A/RES/68/50 der VN-Generalversammlung folgendes Ziel:

Wahrung der Führungsrolle beim multilateralen Prozess — vor dem Hintergrund der im Rahmen des Beschlusses 2012/281/GASP gewonnenen Erfahrungen — zum Vorschlag eines internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten unter Einbindung aller interessierten Staaten in integrativer und transparenter Weise, um mit Blick auf die Annahme durch die internationale Gemeinschaft einen möglichst breiten Konsens über den Entwurf des Verhaltenskodex zu erreichen.

Artikel 2

(1)   Die von der Union zu unterstützenden Projekte umfassen die folgenden spezifischen Aktivitäten:

a)

weitere Förderung der Sensibilisierung, des Kenntnisstands und des Verständnisses in Bezug auf den Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex und den von der Union geleiteten Prozess;

b)

weitere Bereitstellung eines Rahmens für den multilateralen Prozess hinsichtlich des Vorschlags für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten, der es der internationalen Gemeinschaft ermöglicht, ihre Zusammenarbeit mit Blick darauf fortzusetzen, einen größtmöglichen Konsens für die Annahme des Verhaltenskodex durch Unterstützung multilateraler Treffen zur Aushandlung des Entwurfs des Verhaltenskodex sowie für die förmliche Annahme des Verhaltenskodex zu erzielen.

(2)   Die Projekte und spezifischen Aktivitäten sind im Anhang ausführlich beschrieben.

Artikel 3

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die fachlich-technische Durchführung der in Artikel 2 genannten Projekte erfolgt, wie im Anhang dargelegt, durch das Büro für Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNODA“) und das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (im Folgenden „UNIDIR“). UNODA und UNIDIR nehmen diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNODA und UNIDIR.

Artikel 4

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen beträgt 1 274 398,85 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des mit UNODA und UNIDIR kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 1 475 955,15 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Ausführung des in Absatz 1 genannten Beitrags der Union. Hierfür schließt sie Finanzierungsabkommen mit UNODA und UNIDIR. In diesen Abkommen wird festgehalten, dass UNODA und UNIDIR zu gewährleisten haben, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung unterrichtet sie den Rat und den Hohen Vertreter über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihnen den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 5

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, von UNODA und UNIDIR zu erstellender Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 2 genannten Projekte.

Artikel 6

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss der entsprechenden Finanzierungsabkommen gemäß Artikel 4 Absatz 3 oder sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Annahme dieses Beschlusses, wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Finanzierungsabkommen geschlossen wurde.

Geschehen zu Brüssel am 9. Februar 2015.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2012/281/GASP des Rates vom 29. Mai 2012 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung des Vorschlags der Union für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten (ABl. L 140 vom 30.5.2012, S. 68).


ANLAGE

1.   Allgemeiner Rahmen und Zielsetzungen

Die von einer wachsenden Zahl staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen betriebenen Weltrauminfrastrukturen bieten der Welt einen enormen, noch vor wenigen Jahrzehnten nicht vorstellbaren Nutzen. Dieser geht heutzutage jedoch mit erheblichen Problemen einher, verursacht durch den gefährlichen Weltraumschrott, der zu zerstörerischen Kollisionen führen kann, die überhöhte Zahl von Satelliten in der geostationären Umlaufbahn, die zunehmend hohe Auslastung des Radiofrequenzspektrums sowie die Gefahr gezielter Störungen. Diese Probleme erfordern die ernsthafte Mitwirkung aller Staaten, um mehr Sicherheit und eine bessere Gefahrenabwehr im Weltraum zu gewährleisten.

Im Anschluss an die Resolutionen 61/75 vom 6. Dezember 2006 und 62/43 vom 5. Dezember 2007 der VN-Generalversammlung über Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung und auf das Ersuchen des VN-Generalsekretärs hin, die VN-Mitglieder möchten diesbezüglich „konkrete Vorschläge“ machen, hat die Union im September 2007 einen Vorschlag für einen freiwilligen Verhaltenskodex vorgelegt. Es wurden anfängliche Konsultationen mit Drittstaaten eingeleitet, und der erste Entwurf eines „Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten“ wurde vom Rat am 8./9. Dezember 2008 gebilligt. Vor dem Hintergrund weiterer Konsultationen mit interessierten Staaten billigte der Rat am 27. September 2010 einen überarbeiteten Entwurf des Verhaltenskodex und beauftragte den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“), weitere und umfassendere Konsultationen zu führen, damit eine Textfassung zustande kommt, die für eine möglichst große Zahl von Staaten akzeptabel sei und im Anschluss verabschiedet werden kann.

Die Konsultationen wurden im Rahmen dieses Mandats fortgesetzt, und bei einem multilateralen Treffen am 5. Juni 2012 in Wien wurde der internationalen Gemeinschaft eine überarbeitete Fassung des Verhaltenskodex offiziell vorgestellt. Im Anschluss wurde ein Prozess offener Konsultationen über den Textentwurf mit dem Ziel eingeleitet, das Prozedere transparenter und integrativer zu gestalten. Es fanden drei Konsultationsrunden statt, wobei es bei den letzten beiden um überarbeitete Fassungen des Texts ging: am 16./17. Mai 2013 in Kiew, am 20./22. November 2013 in Bangkok und schließlich am 27./28. Mai 2014 in Luxemburg. An jedem dieser Treffen nahmen Vertreter aus über 60 Staaten teil; insgesamt kamen die Teilnehmer aus mehr als 80 Staaten.

Zum Abschluss der offenen Konsultation in Luxemburg von 27./28. Mai 2014 stellte der Vorsitz fest, dass der Prozess der drei offenen Konsultationsrunden, die der EAD unter Mitwirkung des UNIDIR in den Jahren 2013/2014 veranstaltet hatte, wesentlich dazu beigetragen hatte, dass die teilnehmenden Staaten ein besseres gegenseitiges Verständnis für ihre Positionen und Anliegen entwickeln konnten. Viele der Teilnehmer in Luxemburg hatten sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Prozess rasch von der Konsultations- in die Verhandlungsphase zu überführen, in der der im Prozess der offenen Konsultationen erarbeitete Entwurf des Verhaltenskodex, zu dem zahlreiche Staaten beigetragen haben und der auch weiter verändert werden kann, als Grundlage für künftige multilaterale Verhandlungen dienen könnte. Verschiedene Teilnehmer hatten auch darauf hingewiesen, dass eine Billigung seitens der VN in irgendeiner Form erforderlich sei. Im Anschluss an die in Luxemburg veranstalteten offenen Konsultationen sollte die Union einen neuen Textentwurf des Verhaltenskodex erstellen; sie war bereit, in Konsultationen Überlegungen darüber anzustellen, wie sie die künftigen multilateralen Verhandlungen sowie die Unterzeichnung des künftigen Verhaltenskodex und dessen Umsetzung weiter unterstützen könnte.

Unter Berücksichtigung des infolge der Resolution 61/75 erstellten Berichts des Generalsekretärs verabschiedete die VN-Generalversammlung am 8. Dezember 2010 die Resolution 65/68, in der der Generalsekretär aufgefordert wurde, eine Gruppe von Regierungssachverständigen (im Folgenden „GCE“) für Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten einzusetzen, die eine diesbezügliche Studie durchführen sollte. Die Union, nach deren Auffassung ein Verhaltenskodex einen Beitrag zu Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung leisten könnte, unterrichtete die VN-GCE in deren drei Sitzungen im Juli 2012, im April 2013 und im Juli 2013 über den Stand der Arbeit betreffend den Verhaltenskodex. Die VN-GCE stellte ihre Studie und die entsprechenden Empfehlungen im Juli 2013 fertig. Sie empfahl den Staaten und internationalen Organisationen, die in ihrem Bericht beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung — auf freiwilliger Basis und unbeschadet der Erfüllung der aus bestehenden rechtlichen Verpflichtungen erwachsenden Obliegenheiten — zu berücksichtigen und umzusetzen, und trat dafür ein, auf weitere politische Verpflichtungen hinzuwirken, etwa in Form einseitiger Erklärungen, bilateraler Verpflichtungen oder eines multilateralen Verhaltenskodex zur Förderung verantwortlichen Handelns im Weltraum und dessen friedlicher Nutzung. Abschließend erklärte die GCE, dass freiwillige politische Maßnahmen die Grundlage für Überlegungen über Konzepte und Vorschläge für rechtlich bindende Verpflichtungen bilden können.

Am 5. Dezember 2013 verabschiedete die VN-Generalversammlung einvernehmlich die Resolution A/RES/68/50 über Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten, in der der Bericht des VN-Generalsekretärs, welchem auch die Studie der GCE beigefügt war, begrüßt wurde und der von der Union vorgelegte Entwurf des Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen wurde. In der Resolution wurden die VN-Mitgliedstaaten des Weiteren ermutigt, die von der GCE vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung zu überprüfen und umzusetzen, und der Generalsekretär wurde aufgefordert, den Bericht an die zuständigen Stellen und Einrichtungen der VN weiterzuleiten, damit diese bei der wirksamen Umsetzung der darin enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen Unterstützung leisten können. Die zuständigen Stellen und Einrichtungen der VN wurden des Weiteren aufgefordert, sich über Fragen, die mit den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen im Zusammenhang stehen, abzustimmen.

Seit der ersten Vorstellung des Entwurfs des Verhaltenskodex vor der internationalen Gemeinschaft im Juni 2012 haben die Tätigkeiten im Rahmen des Beschlusses 2012/281/GASP „zur Unterstützung des Vorschlags der Union für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten“ eine maßgebliche Rolle dabei gespielt, für den Verhaltenskodex zu sensibilisieren und den multilateralen Prozess voranzubringen. Im Rahmen der im Juni 2012 unterzeichneten Beitragsvereinbarung hat das UNIDIR eine Reihe regionaler Seminare (in Kuala Lumpur, Addis Abeba, Mexico City und Astana) veranstaltet und vier größere, vom EAD organisierte multilaterale Treffen in Wien, Kiew, Bangkok und Luxemburg unterstützt. Für alle diese Treffen wurde Reisekostenunterstützung gewährt, um die Teilnahme von Beamten und Experten zu erleichtern.

Mit dem Beschlusses 2012/281/GASP wurde die Informationsverbreitung und der Gedankenaustausch über den Verhaltenskodex unterstützt und eine verstärkte Sensibilisierung und größeres Verständnis für den Kodex innerhalb der Regionen sowie auf internationaler Ebene, zwischen Experten und politischen Entscheidungsträgern erreicht. Die Union konnte ihre Bereitschaft unter Beweis stellen, den Prozess zur Verabschiedung des Verhaltenskodex in transparenter und integrativer Weise zu gestalten. Des Weiteren dienten die im Rahmen dieses Beschlusses veranstalteten multilateralen Treffen als Plattform für den Austausch mit denjenigen Staaten, die dem Verhaltenskodex nach wie vor kritisch gegenüberstanden, indem sie ermutigt wurden, ihre Bedenken in einem multilateralen Rahmen vorzubringen, in dem auch die Möglichkeit der Gegenargumentation und der Diskussion gegeben war.

In Anbetracht der Dynamik, die im Laufe des Prozesses der Beratungen über den Verhaltenskodex entstanden ist, und insbesondere angesichts des wichtigen Schritts der Billigung durch die VN-GCE, der einvernehmlichen Annahme der Resolution A/RES/68/50 der VN-Generalversammlung und der Ergebnisse der in Luxemburg veranstalteten offenen Konsultationen vom 27./28. Mai 2014 sollte die Union die Festlegung von Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten auch künftig aktiv unterstützen, indem sie sich weiterhin für die Annahme des Verhaltenskodex einsetzt und darauf hinarbeitet.

Zu diesem Zweck und vor dem Hintergrund der im Rahmen des Beschlusses 2012/281/GASP gewonnenen Erfahrungen sollte die Union die folgenden Aktivitäten unterstützen:

weitere Förderung der Sensibilisierung, des Kenntnisstands und des Verständnisses in Bezug auf die in dem Bericht der GCE vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung, einschließlich des Vorschlags für einen internationalen Verhaltenskodex, und den von der Europäischen Union geleiteten Prozess;

weitere Bereitstellung eines Rahmens für den multilateralen Prozess im Zusammenhang mit dem Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten, der es der internationalen Gemeinschaft ermöglicht, ihre Zusammenarbeit mit Blick darauf fortzusetzen, einen größtmöglichen Konsens für die Annahme des Verhaltenskodex durch Unterstützung multilateraler Treffen zur Aushandlung des Entwurfs des Kodex sowie für die förmliche Annahme des Verhaltenskodex zu erzielen.

2.   Projekte

a)

Projekt 1: Einbeziehung von Drittstaaten (Outreach): verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf politische Zusagen zur Förderung verantwortlichen Handelns im Weltraum und dessen friedlicher Nutzung, einschließlich des Vorschlags für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten

1.   Zweck des Projekts

1.

Im Rahmen von Outreach-Veranstaltungen Aufnahme des Dialogs mit interessierten Kreisen, um das vorhandene Bewusstsein, Wissen und Verständnis hinsichtlich der Bestrebungen um weitere politische Verpflichtungen zur Förderung verantwortlichen Handelns im Weltraum und dessen friedlicher Nutzung, einschließlich des Vorschlags für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten, im Rahmen der Unterstützung der Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten zu erweitern.

2.   Projektergebnisse/Indikatoren für die Umsetzung

1.

Am Rande internationaler Konferenzen Durchführung von mindestens drei Outreach-Veranstaltungen, die zu einer stärkeren Sensibilisierung sowie zu mehr Wissen und Verständnis der einschlägigen interessierten Kreise hinsichtlich der Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung einschließlich des vorgeschlagenen internationalen Verhaltenskodex unter Berücksichtigung der Erfordernisse für die praktische Umsetzung geführt haben.

2.

Veranstaltung von vier regionalen oder subregionalen Seminaren, an denen mindestens eine Mehrheit der Staaten aus den betreffenden Regionen teilgenommen hat.

3.

Verbesserung des Klimas für politische Fortschritte, was sich darin zeigt, dass die Teilnahme an den im Rahmen von Projekt 2 geplanten multilateralen Treffen höher ist als an den offenen Konsultationen über den Verhaltenskodex (61 Staaten), die im Rahmen des Beschlusses 2012/281/GASP unterstützt wurden.

3.   Projektbeschreibung

(1)

Geplant sind bis zu vier regionale oder subregionale Seminare zur Erörterung der Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung mit einem Schwerpunkt auf den künftigen Verhaltenskodex und seine praktische Anwendung einschließlich der nationalen Planungen für die Umsetzung mit dem Ziel, den Verhaltenskodex zur Unterzeichnung aufzulegen.

2.

Auf regionaler und/oder internationaler Ebene, beispielsweise am Rande der VN-Generalversammlung oder der Abrüstungskonferenz, sollen bis zu vier kleinere Outreach-Veranstaltungen organisiert werden, um die nächste Phase des Prozesses voranzubringen und zu unterstützen.

3.

Die Entscheidung über die Veranstaltungsorte wird vom Hohen Vertreter — soweit möglich in Abstimmung mit den EU Mitgliedstaaten — auf der Grundlage von Vorschlägen der Durchführungsstelle getroffen.

b)

Projekt 2: Organisation von bis zu drei multilateralen Treffen unter Teilnahme aller interessierten Staaten, um die Verhandlungen auf der Grundlage des Textentwurfs zu erleichtern, der im Rahmen der offenen Konsultationen über einen internationalen Verhaltenskodex ausgearbeitet worden ist, um dessen Fertigstellung und förmliche Annahme zu erreichen

1.   Zweck des Projekts

1.

Zur Umsetzung der in dem Bericht der VN-GCE enthaltenen Empfehlungen sollen Vertreter der interessierten Staaten und anderer Parteien zu Verhandlungen über den Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten mit Blick auf dessen Annahme zusammengebracht werden.

2.   Projektergebnisse/Indikatoren für die Umsetzung

1.

Gestaltung eines diplomatischen Prozesses, der Verhandlungen über den Vorschlag für einen Verhaltenskodex ermöglicht hat, einschließlich der Durchführung einer Verhandlungskonferenz und einer Unterzeichnungskonferenz.

2.

Breite internationale Unterstützung für den Vorschlag für einen Verhaltenskodex, die dessen Annahme durch die internationale Gemeinschaft im ersten Halbjahr 2016 ermöglicht.

3.   Projektbeschreibung

1.

Veranstaltung von bis zu drei offenen multilateralen Treffen, zu denen die VN-Mitgliedstaaten und einschlägige Organisationen eingeladen werden, darunter

a)

bis zu zwei Verhandlungskonferenzen, auf der die internationale Gemeinschaft den Entwurf des Verhaltenskodex, wie er im Laufe der offenen Konsultationen erstellt worden ist, mit Blick auf die Fertigstellung des Texts erörtern kann;

b)

eine Konferenz zur Unterzeichnung des Verhaltenskodex.

2.

Die Entscheidung über die Veranstaltungsorte wird vom Hohen Vertreter — soweit möglich in Abstimmung mit den EU Mitgliedstaaten — auf der Grundlage von Vorschlägen der Durchführungsstelle getroffen.

3.   Verfahrensaspekte und Koordinierung

a)

Die Projektdurchführung wird von einem Lenkungsausschuss mit dem Ziel eingeleitet, die Verfahren und Modalitäten der Zusammenarbeit festzulegen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung der Projekte regelmäßig, mindestens einmal pro Halbjahr, und setzt hierfür auch elektronische Mittel und Video- und Audiokonferenzen ein.

b)

Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters und aus Vertretern von UNODA, UNIDIR und gegebenenfalls den einschlägigen VN-Einrichtungen zusammen.

c)

Die Entscheidung über die Veranstaltungsorte und die strukturelle Zusammensetzung der im Rahmen dieses Projekts stattfindenden Seminare und Treffen wird vom Hohen Vertreter — soweit möglich in Abstimmung mit den EU Mitgliedstaaten — getroffen, der sich dabei auf die Vorschläge stützt, die von UNODA und UNIDIR vorgelegt werden.

4.   Berichterstattung und Bewertung

a)

Die Durchführungsstellen legen dem Hohen Vertreter am Ende des ersten Projektjahres einen Verlaufs- und Finanzbericht vor, wobei sie bestrebt sind, die Berichtsvorlage auf den VN-Berichtszyklus abzustimmen.

b)

Die Durchführungsstellen legen dem Hohen Vertreter nach Beendigung des Projekts einen Abschlussbericht vor.

c)

Die Fortschritts- und Lageberichte, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und Informationen der Durchführungsstellen werden dem Hohen Vertreter und der Europäischen Kommission übermittelt, sobald sie herausgegeben werden.

5.   Laufzeit

Die voraussichtliche Laufzeit dieses Projekts beträgt 24 Monate.

6.   Zielgruppe

a)

Die VN-Mitgliedstaaten,

b)

nichtstaatliche interessierte Kreise einschließlich der Zivilgesellschaft und der Industrie.

7.   Vertreter von Dritten

a)

Zur Förderung der regionalen Eigenverantwortung für den internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten kann im Rahmen dieses Beschlusses die Teilnahme von Nicht-EU-Experten finanziert werden, was Experten einschlägiger regionaler und internationaler Organisationen einschließt.

b)

Die Teilnahme von Vertretern des UNODA, des UNIDIR und des UNOOSA an den im Zusammenhang mit diesem Beschluss stattfindenden Aktivitäten wird nach Bedarf finanziell unterstützt.

8.   Durchführungsstelle

a)

Mit der fachlich-technischen Durchführung dieses Beschlusses wird das UNODA hinsichtlich der Durchführung des Unterprojekts 3.2 (Outreach-Veranstaltungen) zu Projekt 1 sowie des Projekts 2 betraut, mit der Durchführung des Unterprojekts 3.1 (regionale und subregionale Seminare) zu Projekt 1 das UNIDIR.

b)

UNODA und UNIDIR arbeiten gegebenenfalls auch mit Einrichtungen wie UNOOSA, internationalen und regionalen Organisationen, Reflexionsgruppen, NRO und der Wirtschaft zusammen.