30.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 320/34


BESCHLUSS 2013/698/GASP DES RATES

vom 25. November 2013

zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 13. Dezember 2003 eine Europäische Sicherheitsstrategie verabschiedet, in der fünf große Herausforderungen identifiziert werden, mit denen sich die Union konfrontiert sieht: Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Staatsversagen und organisierte Kriminalität. Die Folgen der unerlaubten Herstellung, Verbringung und Verschiebung von konventionellen Waffen, darunter auch Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“), und ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung sind für vier dieser fünf Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung. Sie fördern Unsicherheit in afrikanischen Ländern südlich der Sahara, dem Nahen Osten und vielen anderen Regionen der Welt, verschärfen Konflikte und untergraben die Friedenskonsolidierung nach Konflikten und stellen somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit dar.

(2)

Am 15. und 16. Dezember 2005 hat der Rat die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „SAWL-Strategie der EU“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der EU im Bereich der SALW vorgegeben werden. In der Strategie wird Afrika als der Kontinent identifiziert, der am stärksten von der illegalen Anhäufung und Verbreitung von SALW betroffen ist. Ferner wird darin anerkannt, dass die Problematik des Transfers von SALW in die afrikanischen Länder südlich der Sahara zusammen mit der Frage der Herkunft dieser Transfers behandelt werden muss, wobei insbesondere die zur Verbreitung dieser Waffen auf dem afrikanischen Kontinent genutzten Mittel und Wege, unter anderem auch illegale Vermittlungsgeschäfte und unerlaubte Transporte, untersucht werden sollten.

(3)

In der SALW-Strategie der EU wird auch bekräftigt, dass die Union die Regelungen für die Sanktionsüberwachung stärken und unterstützen und die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen sowie die Förderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates (1) unterstützen sollte, indem unter anderem Maßnahmen für eine bessere Transparenz gefördert werden.

(4)

Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben sich alle VN-Mitgliedstaaten verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW oder ihre Umlenkung zu unbefugten Empfängern zu verhindern und insbesondere bei der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen die Gefahr der Umlenkung dieser Waffen in den illegalen Handel zu berücksichtigen.

(5)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 8. Dezember 2005 ein Internationales Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler SALW durch die Staaten angenommen.

(6)

In der im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der EU vereinbarten Gemeinsamen Afrika-EU-Strategie von 2007 wird die Verhütung des illegalen Handels mit SALW und deren übermäßige Anhäufung als einer der Bereiche festgelegt, in denen Maßnahmen zur Förderung des Kapazitätsaufbaus, der Vernetzung, der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zu treffen sind.

(7)

Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW, einschließlich deren Umlenkung zu unbefugten Empfängern, zu verhindern; ferner bekräftigten sie ihre im VN-Aktionsprogramm eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen.

(8)

Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet. Ziel des Vertrags ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen oder zur Verbesserung dieser Regulierung festzulegen, den illegalen Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung dieser Waffen zu verhindern. Die Union sollte alle VN-Mitgliedstaaten bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffentransfers unterstützen, um zu gewährleisten, dass der ATT bei seinem Inkrafttreten möglichst wirksam ist, insbesondere was die Durchführung seines Artikels 11 anbelangt.

(9)

Die Union möchte daher einen globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition finanzieren, um das Risiko des illegalen Handels damit zu mindern und zur Verwirklichung der oben dargelegten Ziele beizutragen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zwecks Umsetzung der SALW-Strategie der EU und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen folgende spezifische Ziele festgelegt:

Schaffung eines zugänglichen und benutzerfreundlichen globalen Informationsverwaltungssystems („iTrace“) für umgelenkte oder illegal gehandelte SALW und andere umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition, um politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den mit der Ausfuhrkontrolle konventioneller Waffen befassten Bediensteten sachdienliche Informationen zur Verfügung zu stellen und ihnen die Entwicklung wirksamer, faktengestützter Strategien und Projekte zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderen konventioneller Waffen und Munition zu ermöglichen;

Durchführung von Nachforschungen vor Ort zu SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, die in Konfliktgebieten verschoben werden, und Hochladen aller gesammelten Belege in das Informationsverwaltungssystem;

zentrale Speicherung der vorhandenen, politikrelevanten Dokumentation über die Weitergabe von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition im globalen Informationsverwaltungssystem, und zwar unter anderem nationale Waffenexportberichte, Länderberichte an das VN-Register für konventionelle Waffen und das VN-Aktionsprogramm gegen den illegalen Handel mit SALW; den Wortlaut der nationalen, regionalen und internationalen Übereinkünfte sowie Berichte über die Weitergabe illegaler SALW oder andere illegaler konventioneller Waffen und Munition, die von den VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Nachrichtenmedien zusammengetragen wurden;

stärkere Sensibilisierung durch Einbindungsmaßnahmen zu den Ergebnissen des Projekts, Werben bei internationalen und nationalen politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden für den Zweck und die verfügbaren Funktionen von iTrace, und Ausbau der internationalen Kapazität zur Überwachung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition sowie Unterstützung der politischen Entscheidungsträger bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, sowie Verringerung des Risikos einer Umlenkung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition. Weitere Einbindungsinitiativen werden darauf abzielen, den Informationsaustausch zu koordinieren und dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können;

Bereitstellung von auf politische Kernfragen abzielenden Berichten, gestützt auf die bei den Untersuchungen vor Ort generierten und in das iTrace-System aufgenommenen Daten, zu bestimmten Bereichen, die internationale Aufmerksamkeit erfordern, einschließlich der wichtigsten Muster des illegalen Handels mit SALW oder anderen konventionellen Waffen und Munition und der regionalen Verteilung illegal gehandelter Waffen und Munition.

Die Union finanziert dieses Projekt, das im Anhang zu diesem Beschluss ausführlich umschrieben ist.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen Conflict Armament Research Ltd. („CAR“).

(3)   CAR nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit CAR.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 2 320 000 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des mit CAR kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 2 416 667 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten finanziellen Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit CAR. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass CAR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte von CAR über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Dessen ungeachtet endet die Geltungsdauer dieses Beschlusses sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 25. November 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. PAVALKIS


(1)  Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).


ANHANG

iTrace Globaler Berichterstattungsmechanismus für SALW und andere Konventionelle Waffen und Munition

1.   Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die GASP

1.1.   Dieser Beschluss stützt sich auf mehrere aufeinander folgende Beschlüsse des Rates zur Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung von und des illegalen Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen. Die unerlaubte Verbreitung von konventionellen Waffen und Munition trägt in erheblichen Maße dazu bei, die Stabilität von Staaten zu untergraben und Konflikte zu verschärfen, was somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit dar. In der SALW-Strategie der EU wird Afrika als der Kontinent genannt, der am stärksten unter internen Konflikten leidet, die durch den destabilisierenden Zustrom von SALW noch verschärft werden. Die große Zahl afrikanischer Friedensmissionen und Waffenembargos ist ein eindeutiger Beleg für das Ausmaß der Bedrohung afrikanischer Staaten aufgrund der unerlaubten Anhäufung und Verbreitung von SALW und anderer konventioneller Waffen. Andere Regionen der Welt, darunter bestimmte Teile Latein- und Mittelamerikas, Zentral- und Ostasiens und des Balkans sowie der Nahe Osten sind in ähnlicher Weise von der Verbreitung illegaler SALW und anderer illegaler konventioneller Waffen betroffen.

Der internationalen Gemeinschaft fehlt es zurzeit an den unerlässlichen Überwachungs- und Diagnosekapazitäten beim Vorgehen gegen die unerlaubte Verbreitung illegaler SALW und anderer illegaler konventioneller Waffen. Dies lässt sich auf drei miteinander verknüpfte Faktoren zurückführen. Erstens wird der illegale Handel mit konventionellen Waffen meist auf dem Landweg und in Konfliktregionen betrieben, in denen eine Bodenüberwachung nur selten erfolgt. Zweitens sind die bestehenden Überwachungskapazitäten nicht ausreichend miteinander verbunden, da Sanktionsüberwachungsgruppen der VN, Friedensmissionen und Nichtregierungsorganisationen relativ isoliert voneinander arbeiten und somit ein fragmentiertes Informationsangebot bereitstellen. Drittens erhalten die politischen Entscheidungsträger aufgrund der begrenzten und unkoordinierten Überwachung nicht die Informationen, die sie benötigen, um wirksame Maßnahmen gegen die Verbreitung auszuarbeiten.

Ziel dieses Beschlusses ist, den politischen Entscheidungsträgern, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten systematisch erfasste sachdienliche Informationen bereitzustellen, die es ihnen zwecks Verbesserung der internationalen und der regionalen Sicherheit ermöglichen, wirksame, faktengestützte Strategien zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition zu entwickeln. Er unterstützt sie somit dabei, eine erfolgreiche Bekämpfungsstrategie mit geeigneten Präventivmaßnahmen zu verbinden, um Angebot und Nachfrage im illegalen Markt anzugehen und eine wirksame Kontrolle konventioneller Waffen in Drittstaaten zu gewährleisten.

1.2.   Dieser Beschluss sieht die Schaffung eines öffentlich zugänglichen Online-Systems vor, das illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition — unter Angabe der jeweiligen Waffentypen, der Lieferanten, der Transferrouten und der unbefugten Empfänger („iTrace“) — verfolgt. Das auf Konfliktregionen ausgerichtete iTrace wird als globaler Berichterstattungsmechanismus genutzt werden, der den nationalen Regierungen eine Überwachung des illegalen Handels mit SALW und anderen illegalen konventionellen Waffen und Munition und eine Feststellung von Umlenkungen ermöglichen wird. Es handelt sich um den ersten globalen Mechanismus, der der systematischen Überwachung des illegalen Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition dient und somit die Bestimmung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung des Risikos ihrer Umlenkung erleichtert. Sobald der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) in Kraft getreten ist, wird der Mechanismus zudem die Überwachung der Umsetzung des ATT erleichtern, durch Bereitstellung umfassender Informationen die Überprüfungen der Umsetzung des ATT unterstützen und die Fähigkeit der nationalen Regierungen, die Auswirkungen von Entscheidungen über Waffenausfuhrgenehmigungen vorherzusehen, verbessern.

Dieser Beschluss sieht die Anpassung hochwertiger Informationsverwaltungssoftware, die Entwicklung eines vollständig durchsuchbaren Online-Portals mit geodatengestützter Kartierung unerlaubter Waffentransfers und ein Programm für Untersuchungen vor Ort vor, wobei die daraus hervorgegangenen Belege für unerlaubte Waffentransfers in Echtzeit über iTrace bereitgestellt werden. Der Beschluss sieht zudem die Sichtung und Überprüfung bestehender Belege für illegalen Waffenhandel vor, die künftig in iTrace- hochgeladen werden.

2.   Allgemeine Ziele

Die nachstehend beschriebene Maßnahme wird die internationale Gemeinschaft bei der Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung von und des illegalen Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition unterstützen. Mit ihr werden den politischen Entscheidungsträgern, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten sachdienliche Informationen bereitgestellt, die es ihnen zwecks Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit ermöglichen, wirksame, faktengestützte Strategien zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition zu entwickeln. Mit der Maßnahme wird insbesondere Folgendes bereitgestellt:

a)

konkrete Informationen über den illegalen Handel mit SALW und anderen konventionellen Waffen, die erforderlich sind für eine wirksamere Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms über den unerlaubten Handel mit SALW;

b)

konkrete Informationen für eine bessere Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments;

c)

konkrete Informationen zur Aufspürung wichtiger Routen und Akteure, die an der Verbringung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition in Konfliktgebiete oder deren Lieferung an internationale terroristische Vereinigungen beteiligt sind, und zur Lieferung von Nachweisen bezüglich Gruppen und Einzelpersonen, die am illegalen Handel mit diesen Waffen beteiligt sind, zur Unterstützung der nationalen rechtlichen Verfahren;

d)

die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen VN-Organen, Missionen und anderen internationalen Organisationen im Bereich der Rückverfolgung von SALW und anderer konventioneller Waffen und der Bereitstellung von Informationen zur unmittelbaren Unterstützung der bestehenden Überwachungsmechanismen, einschließlich Interpol iARMS;

e)

einschlägige Informationen zur Ermittlung vorrangiger Bereiche für eine internationale Zusammenarbeit und Hilfe zur wirksamen Bekämpfung der Umlenkung von und des illegalen Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, wie z. B. Finanzierung von Projekten bezüglich Sicherheit der Waffenarsenale und/oder Grenzschutz;

f)

ein Mechanismus zur Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des ATT ab seinem Inkrafttreten, insbesondere zur Aufspürung der Umlenkung verbrachter konventioneller Waffen sowie zur Unterstützung von Regierungen bei der Bewertung des Umlenkungsrisikos vor der Ausfuhr konventioneller Waffen, insbesondere des Risikos der Umlenkung im Land des Käufers oder der Wiederausfuhr unter unerwünschten Umständen.

3.   Langfristige Nachhaltigkeit des Projekts und Ergebnisse

Mit der Maßnahme wird ein dauerhafter Rahmen für eine nachhaltige Überwachung der illegalen Verbreitung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition errichtet. Damit sollen die bestehenden waffenbezogenen Informationen grundlegend verbessert und die gezielte Entwicklung einer wirksamen Kontrolle konventioneller Waffen und von Strategien zur Waffenausfuhrkontrolle wesentlich unterstützt werden. Insbesondere wird im Rahmen des Projekts

a)

ein Informationsverwaltungssystem entwickelt, das die langfristige (mindestens zehn Jahre) Erhebung und Auswertung von Daten über illegale konventionelle Waffen sicherstellt;

b)

den Entscheidungsträgern und Experten im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen ein Instrument an die Hand gegeben, um wirksamere Strategien und vorrangige Bereiche für Unterstützung und Zusammenarbeit festzulegen (z. B. durch Ermittlung von Mechanismen für die subregionale oder regionale Zusammenarbeit, Koordinierung und gemeinsame Informationsnutzung, die eingerichtet oder verstärkt werden müssen, durch Ermittlung von nicht gesicherten nationalen Waffenarsenalen, Routen für die illegale Verbringung, schwachen Grenzkontrollen und mangelhaften Strafverfolgungskapazitäten);

c)

für ausreichend Flexibilität gesorgt, um strategisch relevante Informationen zu erzeugen, ungeachtet der sich rasch ändernden strategischen Anforderungen;

d)

die Wirksamkeit internationaler Organisationen und Einzelpersonen im Bereich Waffenüberwachung erheblich gesteigert, indem ein kontinuierlich ausbaufähiger Mechanismus für den Informationsaustausch bereitgestellt wird.

4.   Beschreibung der Maßnahme

4.1.   Projekt 1: Errichtung von iTrace, dem System zur Verwaltung von Informationen über die weltweite Rückverfolgung von Waffen, und dem dazugehörigen Online-Kartierungsportal

4.1.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts wird die erforderliche Software zur Verarbeitung, Validierung und Kartierung von Informationen über umgelenkte oder illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition entwickelt. Das Dfuze Information Management System, das bereits bei mehreren nationalen Polizei- und Nachrichtendiensten im Einsatz ist, wird angepasst, so dass es waffenspezifische Informationen verarbeiten kann. Das System bietet ferner die Analyse von Netzen von Organisationen zur Überwachung von Waffenhandelsaktivitäten von terroristischen Gruppen und kriminellen Vereinigungen, einschließlich finanzieller Verknüpfungen. Die Funktionen von Dfuze zur Kartierung von Geoinformationen werden umfassend überarbeitet, damit sie den durchsuchbaren öffentlichen Zugang des Online-Kartierungsportals von iTrace und die dazugehörigen Download-Funktionen bieten.

4.1.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)

Erwerb der Server, Rechner und Netzinfrastruktur, die für den Betrieb des Systems zur Verwaltung von Informationen über die weltweite Rückverfolgung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition iTrace und des dazugehörigen Online-Kartierungsportals erforderlich sind;

b)

Ankauf und Überarbeitung des Informationsverwaltungssystems Dfuze, insbesondere Neueinteilung der Dateneingabefelder und Einrichtung eines Online-Kartierungsportals für iTrace.

4.1.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

erhalten alle Online-Nutzer die Möglichkeit, einen bestimmten Ort in der Welt, ein Land, eine Region oder einen Kontinent abzusuchen;

b)

wird festgestellt und ein visueller Nachweis dafür erbracht, dass an diesem Ort, in diesem Land, in dieser Region oder diesem Kontinent SALW und andere konventionelle Waffen und Munition abgezweigt oder illegal gehandelt werden;

c)

werden auf einer Online-Weltkarte für jede einzelne unter den (Tausenden von) illegal gehandelten SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition das Datum der Verbringung, die illegalen Lieferwege und die beteiligten Händler verzeichnet;

d)

werden automatisch vergleichbare Fälle (SALW und andere konventionelle Waffen oder Munition desselben Typs, aus demselben Herstellerland oder derselben Produktserie) gefunden und die betreffenden Gegenstände und ihr Standort auf einer Online-Weltkarte eingezeichnet;

e)

werden Verbindungen zwischen Typen von umgelenkten oder illegal gehandelten SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition oder internationalen Waffenhändlerringen ermittelt und kartiert;

f)

werden umfassende Berichte (beispielsweise über das Ausmaß der Umlenkung in einem bestimmten Land oder die Herkunft der umgelenkten konventionellen Waffen) generiert, die als PDF-Datei aufgerufen werden können;

g)

wird weltweit und für jedes Land die vorhandene politikrelevante Dokumentation über die Weitergabe von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition gespeichert, unter anderem auch nationale Waffenexportberichte, Länderberichte an das VN-Register für konventionelle Waffen und das VN-Aktionsprogramm gegen den illegalen Handel mit SALW; der Wortlaut der einschlägigen nationalen, regionalen und internationalen Übereinkünfte sowie nachgeprüfte Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsteams, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Nachrichtenmedien über illegale SALW und andere illegal weitergegebene konventionelle Waffen und Munition;

h)

wird eine nahtlose Verbindung zu Interpol iARMS hergestellt, die Interpol Quervergleiche zwischen im iARMS-System gespeicherten Tatwaffen und Informationen aus iTrace über in Konflikten eingesetzte Waffen ermöglicht;

i)

werden Risikobewertungsberichte in einem vorgegebenen Format erstellt, mit deren Hilfe Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen die Bereiche ermitteln können, in denen ein besonders großer Bedarf an Verbesserungen, Unterstützung und Zusammenarbeit besteht, und die den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden helfen sollen, konkrete Umlenkungsrisiken zu erkennen.

4.1.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Im Rahmen des Projekts soll ein freies, öffentlich zugängliches Online-Kartierungssystem ohne Beschränkungen für die potenziellen Nutzer aufgebaut werden.

4.1.5.   Begünstigte des Projekts

Wenn iTrace erst einmal über Einträge verfügt (siehe Abschnitte 4.2 und 4.3), wird es umfassende Informationen liefern, die sich ausdrücklich, aber nicht ausschließlich an folgende Adressaten richten: für Waffenausfuhrkontrolle zuständige nationale politische Entscheidungsträger, für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Ämter; regionale und internationale Organisationen (einschließlich der VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, der VN-Friedensmissionen, des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNDOC), des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) und Interpol), nichtstaatliche Forschungseinrichtungen (einschließlich des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC), der Group for Research and Information on Peace (GRIP), des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI) und Small Arms Survey), zivilgesellschaftliche Organisationen (einschließlich Amnesty International und Human Rights Watch) sowie internationale Nachrichtenmedien.

4.2.   Projekt 2: Untersuchungen vor Ort und retrospektive Studien, um in Echtzeit Belege über umgelenkte und illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition und sonstige relevante Informationen in das iTrace-System einzugeben

4.2.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts werden Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition in Konfliktgebieten durchgeführt. Es handelt sich um eine Pilotinitiative, die den Nutzen des iTrace-Systems bestätigen soll, indem aktuelle Informationen über die Umlenkung von und den illegalen Handel mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition in den Ländern am Südrand der Sahara generiert werden. Es erstreckt sich auf mehrere Länder, die den EU-Mitgliedstaaten besonders Sorge bereiten, wie beispielsweise die Zentralafrikanische Republik, Libyen, Mali, Niger, Südsudan, Sudan und Somalia. Zudem werden im Rahmen des Projekts retrospektive Studien durchgeführt, damit nachgeprüfte, vorhandene Informationen über relevante Waffentransfers, die nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen stammen, in das iTrace-System eingegeben werden können.

4.2.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)

Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus bewaffneten Konflikten in Staaten am Südrand der Sahara stammende illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material illegal wieder in Umlauf gebracht wurden;

b)

Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über illegale SALW und andere illegale Waffen, Munition und ihre Benutzer, auch unter anderem der Fotoaufnahmen von Waffen, ihren Bestandteilen und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren sowie der Ergebnisse der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferungen und Transferwege);

c)

Sichtung und Überprüfung der nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen stammenden neuesten Belege für relevante Transfers von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, einschließlich der Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Nichtregierungsorgansiationen und internationalen Nachrichtenmedien;

d)

Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace;

e)

Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTRace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden;

f)

Zusammenarbeit mit den EU-Regierungen mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen.

Das Projekt wird in Stufen während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.2.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

wird vor Ort Beweismaterial für abgezweigte oder illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition in Konfliktregionen am Südrand der Sahara gesammelt;

b)

werden anhand der von CAR und anderen Organisationen stammenden Belege für abgezweigte oder illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition Region für Region Fälle von illegalem Waffenhandel geprüft und dokumentiert;

c)

werden konkrete visuelle Nachweise für abgezweigte oder illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und Endverbleibserklärungen, eingeholt;

d)

werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder dem illegalen Handel beteiligten Akteure und Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten;

e)

werden die vorgenannten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen und somit in vollem Umfang veröffentlicht.

4.2.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Bis zu 30 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten zweijährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können.

4.2.5.   Begünstigte des Projekts

Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden.

4.3.   Projekt 3: Einbindung der Akteure und internationale Koordinierung

4.3.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts sollen den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace vor Augen geführt werden. Auch sind Initiativen zur Einbindung der Akteure geplant, um den Informationsaustausch zu koordinieren und dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können.

4.3.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)

Präsentationen von CAR-Mitarbeitern auf zwei Konferenzen in Brüssel. Dabei soll iTrace demonstriert und insbesondere Folgendes gezeigt werden: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des ATT, 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden;

b)

Präsentationen von CAR-Mitarbeitern auf verschiedenen internationalen Konferenzen (der EU, VN und OSZE und regionaler Organisationen einschließlich der Afrikanischen Union, des Regionalzentrums für Kleinwaffen in der Region der Großen Seen, am Horn von Afrika und in den angrenzenden Staaten (RECSA)). Dabei soll iTrace vor Politikern demonstriert werden; zudem geht es darum, dauerhafte Partnerschaften mit Personen und Organisationen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und Politikern zu helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht.

Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.3.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

wird politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle von SALW und anderer konventioneller Waffen und Waffenausfuhrkontrolle (VN-Aktionsprogramm und ATT) befasst sind, der Nutzen von iTrace nähergebracht und ihre Durchführung bewertet;

b)

werden relevante Informationen bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Verbreitung von Waffen zu entwickeln;

c)

erhalten die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden ausführliche Informationen über iTrace und seinen Nutzen für die Risikobewertung, wobei auch Möglichkeiten für Rückmeldungen und eine Verbesserung des Systems vorgesehen werden;

d)

wird die Vernetzung des wachsenden Kreises von Experten für die Kontrolle von SALW und anderer konventioneller Waffen, die die Umlenkung von und den illegalen Handel mit konventionellen Waffen und Munition vor Ort untersuchen, gefördert;

e)

wird das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Rückverfolgung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition dabei hilft, die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT und anderer internationaler und regionaler Übereinkünfte über Waffenkontrolle und Waffenausfuhrkontrolle zu überwachen.

4.3.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Teilnahme von CAR-Mitarbeitern an bis zu 12 Konferenzen, von denen zwei in Brüssel stattfinden. Auf allen Konferenzen wird iTrace präsentiert. Die Tagesordnungen und eine kurze Zusammenfassung der Konferenzergebnisse werden in den Abschlussbericht aufgenommen.

4.3.5.   Begünstigte des Projekts

Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden.

4.4.   Projekt 4: iTrace-Strategieberichte

4.4.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts sollen auf Grundlage der bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen, in das iTrace-System eingespeisten Daten Berichte über zentrale strategische Fragen erstellt werden. Aus diesen Berichten sollte hervorgehen, welche Gebiete international ein Problem darstellen, wobei auch auf die wichtigsten Praktiken des illegalen Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und die regionale Verteilung der illegal gehandelten Waffen und Munition einzugehen sein wird, und auf welche Gebiete sich die internationale Aufmerksamkeit vorrangig richten sollte.

4.4.2.   Projektmaßnahmen

Gründliche Analyse, die zur Zusammenstellung, Durchsicht, Überarbeitung und Herausgabe von vier iTrace-Strategieberichten führt.

4.4.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

werden vier Berichte erstellt, in denen jeweils ein bestimmtes Problem von internationaler Tragweite behandelt wird;

b)

werden die iTrace-Strategieberichte an alle EU-Mitgliedstaaten verteilt;

c)

wird eine gezielte Strategie der Einbindung entwickelt, die möglichst eine weltweite Abdeckung garantiert;

d)

wird dafür gesorgt, dass die Aktion in der Politik und in den internationalen Nachrichtenmedien Beachtung findet, unter anderem durch aktuelle Informationen über illegale Waffen und politisch relevante Analysen zur Unterstützung der laufenden Waffenkontrollprozesse und maßgeschneiderte Berichte, die in den internationalen Nachrichtenmedien auf möglichst großes Interesse stoßen.

4.4.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Während der Laufzeit der vorgeschlagenen Aktion werden vier iTrace-Strategieberichte für das Internet erstellt und weltweit veröffentlicht.

4.4.5.   Begünstigte des Projekts

Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden.

5.   Standorte

Standort des Projekts 1 ist das Vereinigte Königreich. Bei dem Projekt wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die erforderlichen Ergebnisse von Untersuchungen vor Ort nicht aus der Ferne beschafft werden können, und für Projekt 2 bedarf es ausgedehnter Einsätze von Experten für konventionelle Waffen in den Ländern am südlichen Rand der Sahara. Diese Einsätze werden von Fall zu Fall unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bewertet. CAR verfügt bereits über Kontakte oder Projekte in vielen der betroffenen Länder am Südrand der Sahara. Projekt 3 wird weltweit auf internationalen Konferenzen durchgeführt, um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen. Projekt 4 wird im Vereinigten Königreich durchgeführt.

6.   Dauer

Die Projekte werden voraussichtlich insgesamt 24 Monate dauern.

7.   Durchführende Stelle und Sichtbarkeit der EU

7.1.   Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses wird CAR betraut. CAR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr

Die Einrichtung ist aus einem wachsenden Netz von Waffenprüfern entstanden, das seit 2006 Pionierarbeit auf dem Gebiet der Ermittlung und Rückverfolgung von konventionellen Waffen und Munition leistet. Sie ist die einzige Organisation außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, die sich ausschließlich damit befasst, konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material vor Ort in aktuellen bewaffneten Konflikten zu ermitteln und festzustellen, woher sie stammen, und ihr Operationsgebiet ist sehr viel weiter gesteckt als die Betätigungsfelder der VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, die sich nur auf die Staaten beschränken, gegen die Sanktionen verhängt worden sind.

Auch sind die Operationen von CAR gezielter als die der bestehenden Nichtregierungsorganisationen für Waffenkontrolle, wie etwa BICC, GRIP, SIPRI und Small Arms Survey (SAS). CAR wurde in Abstimmung (1) mit den vorgenannten Organisationen gegründet, um eine erhebliche Lücke in deren Forschungs- und Analysearbeit zu füllen. Sie konzentrieren sich nämlich eher auf die Forschung auf Makroebene (Analyse von Handelsstatistiken und Gewinnung von Informationen über illegalen Handel aus Drittquellen) oder auf Arbeiten auf der „mittleren Ebene“ in bestimmten Ländern (oft verbunden mit Untersuchungen über bewaffnete Gewalt, die nicht auf Waffen per se ausgerichtet sind).

Anders als diese Organisationen befasst sich CAR ausschließlich damit, Waffen vor Ort zu ermitteln und festzustellen, woher sie stammen. Dieses Konzept der Einzelfallstudie und die für seine Umsetzung notwendigen technischen Kapazitäten sind Voraussetzung für eine umfassende Kartierung der Umlenkung konventioneller Waffen in und innerhalb von Konfliktstaaten, die derzeit von der internationalen Gemeinschaft noch nicht ausreichend überwacht wird. Hierfür entsendet CAR kleine Teams von Ermittlern, die über eine mindestens zehnjährige Erfahrung im Waffenbereich verfügen, in Konfliktgebiete, damit sie vor Ort illegale Waffen aufspüren und dokumentieren. Überdies unterstützt, koordiniert und überprüft CAR Untersuchungen von Mitgliedern der VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Mitarbeitern der VN-Missionen, Journalisten und unabhängigen Forschern, die vor Ort tätig sind.

Nur mit diesen Kernkomptenzen lassen sich die detaillierten Informationen über Waffen gewinnen, wie sie für ein globales System für die Berichterstattung über illegale konventionelle SALW und andere illegale Waffen wie iTrace benötigt werden.

7.2.   Sichtbarkeit der EU

CAR ergreift geeignete Maßnahmen, um bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden gemäß dem von der Kommission erstellten und herausgegebenen Communication and Visibility Manual for European Union External Actions durchgeführt.

CAR wird daher durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

8.   Berichterstattung

CAR legt daher regelmäßig Quartalsberichte vor.


(1)  CAR hat BICC, GRIP, SAS und SIPRI während der Konzipierung des iTrace-Projekts ausführlich konsultiert. Alle vier Organisationen haben erklärt, dass sie a) nicht über die technischen Kapazitäten verfügen, um ein solches Projekt durchzuführen, b) ihre Forschungspläne radikal umschreiben und zusätzliche Experten einstellen müssten, wenn sie es dennoch tun wollten, und c) das iTrace-Projekt ihre Forschungsarbeit hervorragend unterstützen werde, da es mit der feldgestützten Kartierung eine bislang fehlende Komponente einbringe, die die bestehenden Konzepte, bei denen der Waffenhandel aus der Ferne überwacht wird, ergänze.