ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2013.190.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 190

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

56. Jahrgang
29. Juni 2013


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäischer Auswärtiger Dienst

2013/C 190/1

Beschluss der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. April 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Europäischen Auswärtigen Dienst

1

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2013/C 190/2

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden ( 1 )

47

2013/C 190/3

Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

62

2013/C 190/4

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden ( 1 )

65


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2013/C 190/5

Staatliche Beihilfe — Hellenische Republik — Staatliche Beihilfe SA.31155 (2013/C) (ex 2013/NN) (ex 2010/N) — Staatliche Beihilfe für die Hellenic Postbank S.A. durch die Gründung und Kapitalisierung der Brückenbank „New Hellenic Postbank S.A.“ — Aufforderung zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV ( 1 )

70


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE