29.1.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 26/42 |
BESCHLUSS 2014/42/GASP DES RATES
vom 28. Januar 2014
zur Änderung des Beschlusses 2012/281/GASP im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung des Vorschlags der Union für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 29. Mai 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/281/GASP im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung des Vorschlags der Union für einen Internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten (1) erlassen. |
(2) |
Der Beschluss 2012/281/GASP sieht die Veranstaltung von „bis zu drei“ multilateralen Expertentagungen vor, auf denen der Vorschlag für einen Internationalen Verhaltenskodex erörtert werden soll. |
(3) |
Die multilateralen Expertentagungen fanden in Wien im Juni 2012, in Kiew im Mai 2013 und in Bangkok im November 2013 statt. |
(4) |
Nach der erfolgreichen multilateralen Expertentagung in Bangkok zeigte sich, dass die internationale Gemeinschaft eine vierte und letzte multilaterale Expertentagung begrüßen würde. Diese Tagung könnte in Afrika stattfinden. |
(5) |
Eine vierte und letzte multilaterale Konsultation könnte innerhalb des im Beschluss 2012/281/GASP vorgesehenen finanziellen Bezugsrahmens veranstaltet werden und würde somit keinen zusätzlichen Mittelbedarf nach sich ziehen. |
(6) |
Der Beschluss 2012/281/GASP sollte daher geändert werden, um die Veranstaltung einer vierten und letzten multilateralen Expertentagung zu ermöglichen, und seine Geltungsdauer sollte entsprechend verlängert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2012/281/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 2 Absatz 1 erhält Buchstabe b folgende Fassung:
|
2. |
Artikel 6 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 28 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 4 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder sechs Monate nach Annahme dieses Beschlusses, wenn innerhalb dieser Zeit kein Finanzierungsabkommen geschlossen wurde.“ |
3. |
Der Anhang wird wie folgt geändert:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. STOURNARAS
(1) ABl. L 140 vom 30.5.2012, S. 68.