11.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 332/19


BESCHLUSS 2013/730/GASP DES RATES

vom 9. Dezember 2013

zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 13. Dezember 2003 eine Europäische Sicherheitsstrategie verabschiedet, in der fünf große Herausforderungen beschrieben werden, mit denen sich die Union konfrontiert sieht: Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Staatsversagen und organisierte Kriminalität. Die Folgen der unerlaubten Herstellung, Verbringung und Verschiebung von konventionellen Waffen einschließlich Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) und ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung sind für vier dieser fünf Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung. Sie fördern Unsicherheit in Südosteuropa, den angrenzenden Regionen und vielen anderen Teilen der Welt, verschärfen Konflikte und untergraben die Friedenskonsolidierung nach Konflikten und stellen somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit dar.

(2)

Am 15. und 16. Dezember 2005 hat der Europäische Rat die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im SALW-Bereich vorgegeben werden. Nach der Strategie zählen der Balkan und Südosteuropa zu den Regionen, die mit am stärksten von der übermäßigen Anhäufung und Verbreitung von SALW betroffen sind. Ferner soll die Union ihre Aufmerksamkeit vorrangig auf Mittel- und Osteuropa richten; im Zusammenhang mit dem Balkan wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung eines wirksamen Multilateralismus sowie einschlägiger regionaler Initiativen ein wirksames Instrument zur Durchführung der Strategie darstellen wird. Insbesondere wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die überschüssigen Bestände an SALW in Osteuropa – eine Altlast aus der Zeit des Kalten Krieges – abzubauen.

(3)

Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zu dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW zu verhindern, und für Maßnahmen plädiert, durch die die wirksame Rolle, die regionale und subregionale Organisationen bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten (im Folgenden „Internationales Rückverfolgungsinstrument“) spielen können, noch weiter ausgebaut werden kann.

(4)

Die 2002 in Belgrad eingerichtete Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SEESAC“), die gemäß dem gemeinsamen Mandat des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) tätig ist, unterstützt nationale und regionale Akteure bei der Kontrolle und Eindämmung der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW und Munition und leistet somit einen Beitrag zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in Südost- und Osteuropa. Die SEESAC legt besonderes Gewicht auf die Entwicklung regionaler Projekte, in deren Rahmen dem grenzüberschreitenden Umlauf von Waffen konkret entgegengewirkt wird.

(5)

Die Union hat die SEESAC bereits durch den Beschluss 2002/842/GASP des Rates unterstützt, der mit den Ratsbeschlüssen 2003/807/GASP (1) und 2004/791/GASP (2) verlängert und geändert wurde. In jüngerer Vergangenheit hat die Union die auf Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der SEESAC durch den Beschluss 2010/179/GASP des Rates (3) unterstützt.

(6)

Die Union möchte ein weiteres SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit finanzieren, um einen weiteren Beitrag zur Minderung des Risikos des illegalen Handels mit diesen Waffen zu leisten und somit die oben dargelegten Ziele zu erreichen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Zwecks Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Maßnahmen des Projekts in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit folgende spezifische Ziele festgelegt:

besserer Schutz der Bestände an SALW und zugehöriger Munition in Südosteuropa;

Verringerung der verfügbaren Bestände an SALW und zugehöriger Munition in Südosteuropa durch Vernichtungsaktionen;

Verbesserung der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit durch Hilfeleistung bei der Einführung neuer oder dem Ausbau bestehender elektronischer Waffenregistrierungs- und -nachweissysteme in Südosteuropa;

Ausbau der Kontrollen hinsichtlich SALW und zugehöriger Munition durch Förderung und Erleichterung von Wissens- und Informationsaustausch und durch Sensibilisierungsmaßnahmen im Wege eine engeren regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa;

Unterstützung der Einsammlung illegaler SALW, Sprengvorrichtungen, explosiver Kampfmittel und zugehöriger Munition, die sich im Besitz der Bevölkerung der südosteuropäischen Länder befinden.

Die Union finanziert das Projekt, das im Anhang ausführlich umschrieben ist.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die SEESAC.

(3)   Die SEESAC nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 5 127 650 EUR. Die Mittel für das Gesamtprogramm belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 14 335 403 EUR. Das Programm wird von der Union, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Norwegen und dem Begünstigten kofinanziert.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür trifft sie die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2013.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. PABEDINSKIENĖ


(1)  Beschluss 2003/807/GASP des Rates vom 17. November 2003 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 39).

(2)  Beschluss 2004/791/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 348 vom 24.11.2004, S. 46).

(3)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48).


ANHANG

Beitrag der Europäischen Union zum SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

1.   Einleitung und Ziele

Die historisch bedingte umfangreiche Anhäufung von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition in Südosteuropa, die unzureichende Zahl sicherer Lager und der anhaltende Mangel an ausreichenden Kapazitäten zur umfassenden Sicherung dieser Lager haben dazu geführt, dass gemäß der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit die Länder dieser Region Anlass zu besonderer Sorge geben und in diesen Ländern große Herausforderungen zu bewältigen sind. Daher ist die Weiterführung der bisherigen Unterstützung seitens der Union für die Bekämpfung der Gefahr, die von der Verbreitung von SALW und des unerlaubten Handels damit in und von Südosteuropa ausgeht, ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Union zur Verwirklichung der Ziele ihrer SALW-Strategie.

Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist die Förderung von Frieden und Sicherheit weltweit durch kontinuierliche Unterstützung der Bemühungen, die Gefahren, die von der weit verbreiteten Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in Südosteuropa ausgehen, zu mindern. Insbesondere wird durch das Projekt die Verfügbarkeit überschüssiger SALW und zugehöriger Munition verringert, die Sicherung der Lagereinrichtungen verbessert, die Rückverfolgbarkeit von Waffen durch konsequentere Registrierung und Kennzeichnung verbessert, der Informations- und Wissensaustausch verstärkt und das Bewusstsein für die von SALW ausgehenden Gefahren geschärft. Zudem wird das Programm im Rahmen des Regionalen Kooperationsrats zur Stabilität in Südosteuropa beitragen.

Dieses Nachfolgeprojekt, das auf der erfolgreichen Umsetzung insbesondere des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates aufbaut und mit der SALW-Strategie der EU im Einklang steht, zielt demnach darauf ab, die nationalen Kontrollsysteme weiter zu stärken und auch den Multilateralismus durch die Schaffung regionaler Mechanismen zur Eindämmung des Angebots und der destabilisierenden Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition weiter zu fördern. Mit Blick auf eine umfassendere regionale Dimension werden bei diesem Nachfolgeprojekt auch die Republik Moldau und das Kosovo (1) in den regionalen Prozess der SALW-Kontrolle einbezogen, um einen wirklich ganzheitlichen regionalen Ansatz mit langfristigen und nachhaltigen Auswirkungen zu gewährleisten.

2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) zurück und ist als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des für Südosteuropa geschaffenen regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) arbeitet die SEESAC seit nunmehr elf Jahren gemeinsam mit nationalen Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände, Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Länder der Region und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert.

Die SEESAC verfügt über offene bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Sie fungiert zudem als Sekretariat der für Südosteuropa eingerichteten regionalen Steuerungsgruppe für Kleinwaffen und leichte Waffen (RSG). Darüber hinaus ist die SEESAC Mitglied des Leitungsausschusses der RASR-Initiative (Regional Approach to Stockpile Reduction – regionaler Ansatz für den Abbau von Beständen), in dem sie früher den Vorsitz innehatte. Die SEESAC wird regelmäßig zur Teilnahme an allen bedeutenden regionalen Foren eingeladen, so auch zu den Jahrestagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der westlichen Balkanstaaten, dem strukturierten Informationsaustausch über SALW auf NATO-Ebene und dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-East Europe Defence Ministerial Process“ – SEDM). Sie verfügt über ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen wie dem RACVIAC-Zentrum (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre) für Sicherheitskooperation und dem OSZE-Forum für Sicherheitskooperation (FSC). Regelmäßige Koordinierungssitzungen mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC und dem UNODA werden über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) sowie über andere Mechanismen ausgerichtet. Die SEESAC hat sich somit zu einer regionalen Drehscheibe für die unterschiedlichsten Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors entwickelt, wobei die Kontrolle und die Verwaltung der Lagerbestände von SALW besondere Schwerpunkte bilden. Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM). Die regionale Eigenverantwortung wird durch den Regionalen Kooperationsrat sowie die Regionale Steuerungsgruppe für SALW gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Staaten strategische Leitlinien und Initiativen ausarbeiten und Anträge für SEESAC-Tätigkeiten formulieren.

Die Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen hat sich in Südosteuropa als vorteilhaft erwiesen, nicht nur aufgrund des unerlässlichen Informationsaustauschs und eines durch diese Vorgehensweise geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil auf diese Weise aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege einer ganzheitlichen Durchführung erzielt werden können. Die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen regionalen Prozessen und Initiativen (beispielsweise SEDM, RASR und RACVIAC) sorgt für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und ermöglicht die Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird.

Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf die erhobenen Bezugsdaten, sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure, da dies eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden darstellt. Sie hat bei ihren bisherigen EU-finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer nationalen Eigenverantwortung für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme.

Das Projekt ergänzt zudem eine parallele SEESAC-Initiative über die Kontrolle von Waffentransfers, mit der die Fähigkeit zur Kontrolle des Waffenhandels durch mehr Transparenz und regionale Zusammenarbeit ausgebaut werden soll (2). Zudem ergänzt das Projekt gerade mit Blick auf Bosnien und Herzegowina insbesondere die beiden folgende Projekte:

das Projekt EXPLODE, das über die kurzfristige Komponente des Stabilitätsinstruments der EU finanziert und von dem UNDP-Büro in Sarajewo in Partnerschaft mit der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird; es soll durch einen Abbau der Bestände an instabiler Munition und durch größere Sicherheit der Lager für einen besseren Schutz der Menschen in Bosnien und Herzegowina sorgen;

das Projekt SECUP in Bosnien und Herzegowina für eine bessere Sicherung der Waffen- und Munitionslager, das von der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem Ministerium für Verteidigung von Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird, wobei die EUFOR eine fachkompetente Beratung und ein Monitoring der sicherheitsrelevanten Aspekte der Projektdurchführung bereitstellt; die SEESAC wird in regelmäßigem Kontakt mit EUFOR Althea, der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem UNDP-Büro in Sarajewo stehen, um eine kontinuierliche Koordinierung und Komplementarität mit diesen Projekten sowie mit den laufenden Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu gewährleisten, die darauf abzielen, das Problem der überschüssigen Bestände an konventioneller Munition im Besitz des Ministeriums für Verteidigung von Bosnien und Herzegowina auch mit Blick auf etwaige künftige Pläne für eine Kampagne zur Einsammlung illegaler konventioneller Waffen in Bosnien und Herzegowina einer Lösung zuzuführen.

Was die anderen von dem Projekt betroffenen Länder anbelangt, so wird die SEESAC ihre Tätigkeit mit folgenden internationalen Unterstützungsmaßnahmen koordinieren:

In Montenegro dient das Projekt MONDEM, das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in Partnerschaft mit der OSZE verwaltet wird, der Reduzierung des Verbreitungsrisikos durch Entwicklung sicherer Lagerinfrastrukturen und Bestandsverwaltungsysteme für konventionelle Munition, der Verringerung von der von Sprengstoffen ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung durch umweltgerechtes Unbrauchbarmachen der Munition, der Vernichtung giftiger und gefährlicher Abfälle (flüssiger Raketentreibstoff) und der Unterstützung der Verteidigungsreform durch die Zerstörung einer begrenzten Zahl schwerer Waffensysteme entsprechend den Vorgaben des Verteidigungsministeriums von Montenegro.

Im Kosovo (1) war das Projekt KOSSAC (Kosovo Small Arms Control Initiative) ursprünglich dazu bestimmt, die Waffengewalt im Kosovo (1) zu mindern und die Bevölkerung besser zu schützen, es hat sich jedoch im Laufe der Jahre zu einem umfassenden Projekt zur Verhütung von Waffengewalt entwickelt, das in erster Linie auf die Reform des Sicherheitssektors und den Kapazitätsaufbau ausgerichtet ist.

In Serbien soll das Projekt CASM (Conventional Ammunition Stockpile Management), das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa finanziert wird, die Sicherheit und den Schutz vorab bestimmter Lagerstätten für konventionelle Munition und die Beseitigung gemeldeter überschüssiger Munitionsbestände verbessern.

Die SEESAC unterhält zudem regelmäßige Kontakte zur OSZE, zur NATO, zur Norwegian Peoples Aid sowie zu anderen wichtigen Akteuren, um die Komplementarität der Maßnahmen und der Interventionszeiträume und eine kostenwirksame Nutzung der Mittel zu gewährleisten.

3.   Projektbeschreibung

Die Durchführung des Projekts wird die Sicherheit und Stabilität in Südosteuropa und darüber hinaus erhöhen, indem gegen die Verbreitung von und den unerlaubten Handel mit SALW und zugehöriger Munition vorgegangen wird. Das Projekt wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des VN-Feuerwaffenprotokolls leisten und wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärken. Das Projekt soll insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen:

verbesserter Schutz und verbesserte Verwaltung der SALW-Bestände durch Verbesserung der Lager;

Reduzierung der überschüssigen und beschlagnahmten Bestände von SALW und zugehöriger Munition durch ihre Vernichtung;

verbesserte Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung im SALW-Bereich;

Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs;

Verringerung der Zahl illegal gehaltener Waffen in der Bevölkerung als Folge von Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von Waffen.

Der geografische Geltungsbereich des Programms erstreckt sich auf Südosteuropa, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo (1), die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und FYROM unmittelbar von dem Projekt profitieren.

3.1.   Verstärkter Schutz der Bestände durch bessere Infrastrukturen und Kapazitätsausbau

Ziel

Mit dieser Tätigkeit soll die Gefahr, die von der Verbreitung von und dem unerlaubten Handel mit SALW und zugehöriger Munition ausgeht, durch präzisere Sicherheitsvorschriften und eine angemessenere Bestandsverwaltung im Zusammenhang mit der Lagerung konventioneller Waffen- und Munitionsbestände in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (1), in der Republik Moldau, in Montenegro, in Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verringert werden.

Beschreibung

Die erfolgreiche Umsetzung des Ratsbeschlusses 2010/179/GASP im Wege eines zweigleisigen Ansatzes, der sich zum einen auf einen besseren Schutz der Lager in drei Ländern (3) und zum anderen auf den Aufbau der Kapazitäten des mit der Bestandsverwaltung befassten Personals (4) stützt, hat zu einer erheblichen Verschärfung der Sicherheitsvorschriften und zu einer Minderung des Risikos einer unerwünschten Verbreitung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition geführt. Aufbauend auf diesen Ergebnissen soll in der zweiten Projektphase die Sicherung von Waffen- und Munitionslagern in Südosteuropa weiter verbessert werden, indem im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren weitere spezifische Hilfe in den Bereichen Technik und Infrastruktur bereitgestellt wird. Im Rahmen des Projekts erhalten die Verteidigungsministerien Bosniens und Herzegowinas, der Republik Moldau, Montenegros und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie die Innenministerien der Republik Serbien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und des Kosovos (1) Hilfe, die in der Beschaffung und Installation der erforderlichen Ausrüstung zur Sicherung von Waffen- und Munitionsbeständen besteht. Zudem werden dem für die Bestandsverwaltung zuständigen Personal erforderlichenfalls Schulungen angeboten. Die Lagerstätten, in denen die Sicherheit verbessert werden soll, werden auf der Grundlage einer Bewertung der Prioritäten sowie ihrer jeweiligen Sicherheitsrisiken ausgewählt.

Im Rahmen des Projekts sollen insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

Bosnien und Herzegowina: Verbesserte Sicherung der vom Verteidigungsministerium verwalteten Lager für Munition und konventionelle Waffen, unter anderem durch Einbau und/oder Ertüchtigung von Umzäunungen und Beleuchtungssystemen, Einbruchmeldeanlagen, CCTV-Überwachungskameras und Telekommunikationssystemen zusätzlich zu den vom UNDP und von der OSZE durchgeführten Arbeiten zur Sicherung der Bestände;

Kosovo (1): Verbesserung der Bestandsverwaltungskapazitäten der Polizeikräfte durch Schulungen und Beurteilung des gegenwärtigen Stands; Herrichtung eines kleinen örtlichen SALW- und Munitionslagers;

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten Zentrallagers (Orman) durch Beschaffung von Sicherheitsausrüstung und Verbesserung der Infrastruktur, einschließlich der Modernisierung der Umzäunung, CCTV-Ausrüstung und Beleuchtung sowie Einbau neuer Sicherheitstüren für die Lagergebäude. Nachrüsten bei der Sicherheit des Zentrallagers der Streitkräfte der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Beschaffung und Einbau einer Videoüberwachungsanlage und Verbesserung des Perimeter- und Gebäudeschutzes durch Instandsetzung der Umzäunung, Installation neuer Eingangstore und Erneuerung der Sicherheitstüren des Depots;

Republik Moldau: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten zentralen Waffen- und Munitionslagers (CAMD), einschließlich des Einbaus von Sicherheitszäunen, Zugangskontrollsystemen und der Einführung eines elektronischen Waffenregisters;

Montenegro: bautechnische Verbesserungen des Munitionslagers Brezovik, einschließlich einer umfassenden Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur des Lagers; Schaffung eines Zentralregisters der gelagerten Waffen und Munition;

Serbien: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten SALW-Hauptlagers, einschließlich in den Bereichen Videoüberwachung und Zugangskontrolle;

regionale Schulungen zur Bestandsverwaltung: sowohl auf regionaler Ebene (jährlich) als auch auf nationaler Ebene (je nach Bedarf).

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:

Das Projekt wird eine Verbesserung der Sicherheitslage in Südosteuropa bewirken, indem es das Risiko eines unerlaubten Handels durch folgende Maßnahmen mindert:

Verbesserung der Sicherheit von SALW-Lagerstätten in Bosnien und Herzegowina (4), im Kosovo (1) (1), in der Republik Moldau (2), in Montenegro (1), in Serbien (1) und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2) durch messbare sicherheitsfördernde Infrastrukturverbesserungen;

Verbesserung der Fähigkeit des Personals zur Sicherung von Beständen, indem mindestens 60 Fachkräfte der begünstigten Länder in drei Workshops geschult und zielgerichtete Lehrgänge auf nationaler Ebene angeboten werden.

3.2.   Reduzierung der Bestände durch Vernichtung von SALW und Munition

Ziel

Erhöhung der Sicherheit und Minderung des Verbreitungsrisikos durch erhebliche Reduzierung der Zahl überschüssiger konventioneller Waffen und Munition in Lagern.

Beschreibung

Aufbauend auf den Erfolgen der vorangegangenen Phase, in deren Verlauf insgesamt 78 366 Waffen vernichtet wurden (45 275 in Serbien und 33 091 in Kroatien) und zwecks weiterer Reduzierung der Bestände an überschüssigen SALW im Besitz staatlicher Einrichtungen oder in privater Hand im Hinblick auf die Minderung des Risikos einer Umlenkung dieser Waffen oder des unerlaubten Handels damit sollen im Rahmen dieses Projekts bis zu 165 000 SALW beseitigt werden, indem mehrere Vernichtungsaktionen in folgenden Ländern durchgeführt werden:

Albanien (bis zu 120 000 Waffen),

Bosnien und Herzegowina (bis zu 4 500 Waffen),

Kosovo (1) (bis zu 2 500 Waffen),

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (bis zu 1 500 Waffen),

Republik Moldau (bis zu 2 500 Waffen),

Montenegro (bis zu 4 000 Waffen),

Serbien (bis zu 30 000 Waffen).

In Albanien müssen die Erfolge bei der Beseitigung überschüssiger Munition im Besitz des Verteidigungsministeriums einhergehen mit einer SALW-Vernichtung ähnlichen Ausmaßes, insbesondere in Anbetracht des Umfangs der überschüssigen Bestände und der Herausforderung, diese angemessen zu sichern. In Serbien gilt es, die im Rahmen des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates erzielten Erfolge durch die weitere Entsorgung überschüssiger und beschlagnahmter Waffen auszubauen, wobei es von entscheidender Bedeutung ist, vergleichbare Aktionen in anderen Ländern durchzuführen, um das Risiko der Verbreitung überschüssiger Waffen und des unerlaubten Handels damit erheblich zu mindern. Zudem sollen im Rahmen des Projekts überschüssige und beschlagnahmte Explosivstoffe und SALW-Munition im Besitz des Innen- und des Verteidigungsministeriums vernichtet werden.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Mit dem Projekt sollen die Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der Verbreitung von SALW durch die Verringerung der Zahl der überschüssigen und beschlagnahmten Kleinwaffen und leichten Waffen, Explosivstoffe und Munition, die in Albanien, in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (1), in der Republik Moldau, in Montenegro, in Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gelagert werden, erheblich reduziert werden:

Vernichtung von bis zu 165 000 konventionellen Waffen;

Unbrauchbarmachen und Vernichtung von bis zu 12 442 Stück Munition und Explosivstoffe, von denen ein Verbreitungsrisiko ausgeht.

3.3.   Verbesserte Kennzeichnung, Rückverfolgung und Registrierung von SALW

Ziel

Verbesserung der Fähigkeiten zur Kennzeichnung und Rückverfolgung durch Hilfeleistung bei der Einführung neuer oder dem Ausbau bestehender elektronischer Waffenregistrierungs- und -nachweissysteme in Südosteuropa.

Beschreibung

Mit diesem Teil des Projekts wird die Stärkung einer wirksamen Rechtsstaatlichkeit unter Beschränkung, Registrierung und Erhebung der Mengen an SALW und der Nachfrage nach diesen Waffen unterstützt. Das Projekt wird im Einklang mit dem VN-Aktionsprogramm, dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, dem VN-Feuerwaffenprotokoll und der Richtlinie 91/477/EWG des Rates sowie dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP konzipiert und wird somit die Umsetzung dieser Instrumente verstärken, indem die Fähigkeit der südosteuropäischen Staaten zur Kennzeichnung, Rückverfolgung und Führung von Verbleibsnachweisen von Waffen verbessert wird, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf die Fähigkeiten der nationalen Behörden zur Führung von Nachweissystemen für Waffen, die sich rechtmäßig im Besitz von Zivilpersonen befinden, gelegt wird und die Verbesserung und Digitalisierung dieser Systeme unterstützt werden. Gleichzeitig werden die Kapazitäten für die Kennzeichnung, Rückverfolgung und ballistische Analyse von Waffen verbessert.

Bei dem Projekt wird darauf geachtet, Kohärenz und Komplementarität zu den Tätigkeiten von VN und EU im Rahmen der nationalen, regionalen und thematischen Programme zu gewährleisten, und bei allen im Hinblick auf dieses Ziel durchgeführten Tätigkeiten wird ein hohes Maß an Synergie und Komplementarität mit den Initiativen von Interpol (iArms) und Europol in diesem Bereich zum Tragen kommen.

Das Projekt wird den Ausbau der Fähigkeiten zur Kennzeichnung, Rückverfolgung und Verbleibsnachweisführung von SALW in Südosteuropa durch eine Kombination von Schulung und technischer Hilfestellung, verstärkt durch eine Analyse in Bezug auf Rechtsnormen und Institutionen, unterstützen:

Albanien: Mit dem Projekt wird die Staatspolizei Albaniens durch Konzipierung des Systems, Beschaffung und Installation der erforderlichen Hardware und Durchführung von Schulungen des Personals bei Entwicklung und Einführung eines zentralen elektronischen Waffenregisters unterstützt.

Bosnien und Herzegowina: Mit dem Projekt wird die staatliche Ermittlungs- und Sicherheitsbehörde (SIPA) durch Verbesserung der technischen Fähigkeiten zu Ermittlungen und zur Durchsetzung der SALW-Kontrolle bei ihren weiteren Anstrengungen zur Durchsetzung der Nichtverbreitung von SALW und der Erzielung entsprechender Ergebnisse unterstützt.

FYROM: Bei dem Projekt wird mit den staatlichen Behörden zusammengearbeitet, um das bestehende Waffenregistrierungssystem durch eine Aktualisierung der Software zwecks Aufnahme der im Besitz der Sicherheitskräfte befindlichen Waffen zu verstärken und das Personal im Hinblick darauf zu schulen, dass im Einklang mit den Rechtsvorschriften Nachweise über den Verbleib von Feuerwaffen geführt werden.

Kosovo (1): Bei dem Projekt wird mit der Polizei des Kosovo (1) zusammengearbeitet, um Standardeinsatzverfahren auszuarbeiten und Schulungen in Bezug auf ihre Durchführung abzuhalten. Gleichzeitig wird damit angestrebt, durch Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die Strukturen des illegalen Handels mit SALW zu erfassen, um die Hauptrisikobereiche zu ermitteln.

Serbien: Mit dem Projekt wird durch die Beschaffung von Spezialausrüstung und die Abhaltung von Schulungen der Ausbau der technischen Fähigkeiten des ballistischen Labors des Innenministeriums in Bezug auf Kennzeichnung und Rückverfolgung von Waffen und Munition unterstützt.

Auf regionaler Ebene:

Durch das Projekt wird die Schaffung eines regionalen Netzes der Feuerwaffenexperten der südosteuropäischen Länder unterstützt, und es werden sechs regionale Workshops im Hinblick auf einen vermehrten Wissensaustausch veranstaltet.

Das Netz wird zu seiner Unterstützung eine Online-Plattform erhalten, um den Informations- und Wissensaustausch zu erleichtern.

Die SEESAC wird in engem Kontakt mit dem Unternehmen Conflict Armament Research (CAR) stehen, um den Informationsaustausch über illegale Waffen zwischen der SEESAC, dem regionalen Netz der Feuerwaffenexperten und dem Projekt zur elektronischen Rückverfolgung iTrace von CAR zu erleichtern.

Es wird eine Durchführbarkeitsstudie zur Erfassung der rechtlichen und technischen Möglichkeiten für eine engere und stärker institutionalisierte Rückverfolgung und für einen engeren und stärker institutionalisierten Austausch ballistischer Daten durchgeführt.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Einführung eines zentralen elektronischen Waffenregisters in Albanien;

Verbesserung der technischen Fähigkeiten der SIPA in Bosnien und Herzegowina zur Rückverfolgung und Ermittlung von SALW und Munition;

Aktualisierung des elektronischen Waffenregisters in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zwecks Aufnahme der im Besitz der Sicherheitskräfte befindlichen Waffen; Schulung von mindestens 25 Personen in Bezug auf die neuen Vorschriften;

Ausarbeitung von Standard-Einsatzverfahren für die Polizei des Kosovos (1) für Kennzeichnung und Rückverfolgung von SALW und Führung entsprechender Verbleibsnachweise; Abschluss der Studie zur Erfassung des illegalen Handels;

Verbesserung der technischen Fähigkeiten des ballistischen Labors des serbischen Innenministeriums zur Rückverfolgung von Waffen und Munition;

Errichtung und Herstellung der Einsatzbereitschaft eines regionalen Netzes der Feuerwaffenexperten; Abhaltung von sechs Workshops;

Errichtung einer Online-Plattform zur Erleichterung des Wissens- und Informationsaustauschs im Rahmen des regionalen Netzes der Feuerwaffenexperten;

Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen der SEESAC, dem regionalen Netz der Feuerwaffenexperten und dem Projekt iTrace;

Abschluss der Durchführbarkeitsstudie zur Vernetzung der Registrierungssysteme.

3.4.   Regionale Zusammenarbeit im Hinblick auf Sensibilisierung, Informationsaustausch und Wissenstransfer

Ziel

Weiterer Ausbau der Kapazitäten zur Bekämpfung der mit SALW und der zugehörigen Munition in Südosteuropa verbundenen Bedrohung durch Förderung und Erleichterung des Wissens- und Informationsaustauschs sowie der Sensibilisierung im Wege einer engeren regionalen Zusammenarbeit.

Beschreibung

Mit dem Projekt werden durch die Bereitstellung von technischer Unterstützung und Kapazitätsaufbau bei gleichzeitiger Förderung des Informationsaustauschs die Kapazitäten der nationalen SALW-Ausschüsse und der an der Waffenkontrolle beteiligten einschlägigen Institutionen erhöht. Bei dem Projekt wird eng mit den Institutionen zusammengearbeitet, um eine Aufstellung ihres Bedarfs vorzunehmen und die erforderlichen Hilfsinstrumente für eine weitere Verstärkung ihrer Fähigkeiten zur Kontrolle konventioneller Waffen und der zugehörigen Munition zu entwickeln. Zugleich wird mit dem Projekt ein Prozess des regionalen Informationsaustauschs, bei dem Vertreter der nationalen SALW-Ausschüsse und der an der Waffenkontrolle beteiligten einschlägigen Institutionen im Hinblick auf den Ausbau der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs auf regionaler Ebene zusammengebracht werden, erleichtert und gefördert. Der Prozess des Informationsaustauschs auf regionaler Ebene wird Folgendes umfassen:

zweimal jährlich förmliche Regionaltreffen der nationalen SALW-Ausschüsse;

formalisierte Erfassung der bei der SALW-Kontrolle in Südosteuropa gemachten Erfahrungen;

Aufbau eines Kompendiums der nationalen Rechtsvorschriften der südosteuropäischen Länder in Bezug auf SALW; Informationsvermerke und andere für eine wirksame Durchführung der SALW-Kontrolle benötigten Wissensprodukte;

Ausarbeitung einer regionalen Studie über die Auswirkungen von SALW auf häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt;

Entwicklung einer Online-Plattform und eines Internet-Portals für den Wissensaustausch, womit ein regelmäßiger Wissens- und Erfahrungsaustausch über Projekte, Tätigkeiten und Maßnahmen der SALW-Kontrolle ermöglicht werden soll;

Erleichterung des bilateralen Informationsaustauschs durch die Organisation von Informationsbesuchen und des Austauschs von Experten.

Die formalisierte Erfassung der bei der SALW-Kontrolle in den südosteuropäischen Ländern gemachten Erfahrungen und die Schaffung einer Wissensbasis werden die Kapazitäten der südosteuropäischen Länder zur Entwicklung, Konzipierung und Durchführung von Tätigkeiten der SALW-Kontrolle weiter verstärken, und diese Länder werden gleichzeitig zu „Exporteuren“ von Fachwissen in andere Regionen. Der beträchtliche Umfang der damit in Südosteuropa erfassten Erfahrungen wird auch in anderen Teilen der Welt von Nutzen sein.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Bedrohung, die mit der breiten Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie mit dem illegalen Handel damit verbunden ist, durch

Veranstaltung von bis zu sechs förmlichen Treffen der SALW-Ausschüsse;

Erleichterung des bilateralen Wissens- und Informationsaustauschs;

gegebenenfalls Ausarbeitung nationaler SALW-Strategien;

Abhaltung von Schulungen und Verwirklichung des Kapazitätsaufbaus auf nationaler Ebene auf der Grundlage von Bedarfsanalysen;

verstärkte Sensibilisierung für die Auswirkungen von SALW auf häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt durch Ausarbeitung und Propagierung einer regionalen Studie;

Erhöhung der Kapazitäten der nationalen SALW-Ausschüsse und anderer an der Waffenkontrolle beteiligter Institutionen durch

Einrichtung einer Plattform für den Wissensaustausch;

Veröffentlichung des Kompendiums der Rechtsvorschriften über Waffenkontrolle und formalisierte Erfassung der in Südosteuropa mit der SALW-Kontrolle gemachten Erfahrungen;

Erteilung technischer Beratung.

3.5.   Einsammlungs- und Sensibilisierungskampagnen

Ziel

Erhöhung der Sicherheit und Verminderung der Gefahr des illegalen Handels mit SALW und zugehöriger Munition durch

Unterstützung der Einsammlung illegaler und unerwünschter Waffen, Sprengvorrichtungen, explosiver Kampfmittel und zugehöriger Munition, die sich im Besitz der Bevölkerung der südosteuropäischen Länder befinden;

Unterstützung bei der Legalisierung von im Besitz von Zivilpersonen befindlichen Waffen durch Registrierung;

Sensibilisierung für die mit dem Besitz illegaler Waffen verbundenen Gefahren.

Beschreibung

Während der ersten Projektphase (Beschluss 2010/719/GASP des Rates) wurde in Kroatien eine anderthalb Jahre währende Einsammlungs- und Sensibilisierungskampagne durchgeführt, die in dem Land zur Einsammlung von 1 753 Waffen, 16 368 illegalen Splitterwaffen, 818 153 Stück Munition und 620 kg Sprengstoffe sowie zu einer erhöhten Sensibilisierung der Öffentlichkeit geführt hat. In Serbien wurde die SEESAC durch eine neuartige Sensibilisierungskampagne unter Verwendung einer Online-Plattform bei der Gewinnung äußerst wertvoller Informationen über vorherrschende Verhaltensweisen und über die Präsenz von SALW unterstützt. Auf der Grundlage der bei diesen Kampagnen gewonnenen Erkenntnisse wird in der zweiten Projektphase der Schwerpunkt auf drei einander gegenseitig verstärkende Teilmaßnahmen gelegt werden:

Konzipierung und Durchführung von Einsammlungskampagnen auf der Grundlage zielgerichteter Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Einzelheiten der Legalisierung und freiwilligen Übergabe illegaler Feuerwaffen gehörig bekannt zu machen;

Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen zu den mit dem Besitz illegaler Feuerwaffen, Munition und Sprengstoffe verbundenen Gefahren;

Nutzung neuartiger Instrumente wie „Crowdsourcing“ (Auftragsauslagerung ins Internet) zur Erfassung des illegalen Besitzes von Feuerwaffen und Sensibilisierung der Bevölkerung für die mit illegalen Waffen verbundene Bedrohung.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Mit dem Projekt wird die Sicherheit in Südosteuropa durch die Verringerung des illegalen Waffenbesitzes in der Bevölkerung verbessert:

Verringerung der Menge an Waffen, Kampfmitteln, Munition und Sprengkörpern im Besitz von Zivilpersonen;

verstärkte Sensibilisierung durch Konzipierung und Durchführung von Kampagnen in mindestens sechs Ländern.

4.   Begünstigte

Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle in Südosteuropa zuständigen nationalen Institutionen sein. Was die Verwaltung von Beständen anbelangt, so werden die Verteidigungsministerien von Bosnien und Herzegowina, der Republik Moldau, Montenegros, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie die Innenministerien des Kosovo (1), der Republik Moldau, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Kapazitätsaufbau und Verbesserung der Lagerungsinfrastruktur begünstigt. Unmittelbar Begünstigte der Anstrengungen zum Abbau der Bestände werden die Innenministerien Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo (1), der Republik Moldau, Montenegros, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie die Verteidigungsministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Republik Moldau sein. Unmittelbar Begünstigte verbesserter Fähigkeiten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung von SALW und die Führung von Verbleibsnachweisen werden die Innenministerien Albaniens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, des Kosovo (1) und Serbiens sowie die SIPA in Bosnien und Herzegowina sein, während die übrigen Innenministerien Nutzen aus dem regionalen Netz der Feuerwaffenexperten ziehen werden. Zu guter Letzt werden die nationalen SALW-Ausschüsse und andere für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa zuständigen Institutionen aus Schulung und Informationsaustausch sowie aus der regionalen Zusammenarbeit Vorteile ziehen.

Die vorgeschlagenen Tätigkeiten stehen vollständig im Einklang mit den nationalen Prioritäten in Bezug auf die SALW-Kontrolle und wurden von den für die SALW-Kontrolle zuständigen Behörden gebilligt, was deren Zustimmung und Engagement im Hinblick auf Projektergebnisse belegt.

Die Allgemeinheit in den Ländern Südosteuropas und in der EU, die durch die weite Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird durch das Projekt indirekt begünstigt, da Risiken vermindert werden.

5.   Außenwirkung der EU

Die SEESAC ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Europäische Union die Aktion finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU durchgeführt. Die SEESAC wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der EU in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien, Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen.

6.   Dauer

Auf der Grundlage der bei der Durchführung des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 36 Monate.

7.   Allgemeine Struktur

Mit der technischen Umsetzung dieser Maßnahme wird die SEESAC betraut, die unter dem Mandat des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Rates für regionale Zusammenarbeit tätige regionale Initiative, die den Stabilitätspakt für Südosteuropa abgelöst hat. Die SEESAC ist das ausführende Organ des regionalen Durchführungsplans zur Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und fungiert als solches als Schaltstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in der Region Südosteuropa.

Die SEESAC wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt, und die für das Projekt veranschlagten Mittel belaufen sich – zusammen mit einer gesicherten Kofinanzierung seitens Norwegens – auf 14 335 403 EUR.

8.   Partner

Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den Verteidigungsministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, der Republik Moldau, Montenegros und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, mit den Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo (1), der Republik Moldau, Montenegros, Serbiens, der FYROM, mit der SIPA in Bosnien und Herzegowina sowie mit den nationalen SALW-Ausschüssen in Albanien, in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (1), in der Republik Moldau, in Montenegro, in Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien direkt durchführen.

Die Maßnahme ist Teil eines weiter reichenden Waffenkontrollprogramms für die westlichen Balkanstaaten und wird durch ein vom Außenministerium des Königreichs Norwegen finanziertes Programm zur Waffenausfuhrkontrolle sowie durch das Programm zum Aufbau von Kapazitäten für die Verwaltung von Munitionslagerbeständen (CASM – Capacity Development Programme for Ammunition Stockpile Management) in der Republik Serbien ergänzt. Die für das Programm veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 14 335 403 EUR, wobei sich der Beitrag der Union auf maximal 5 127 650 EUR beläuft; damit werden maximal 35,77 % der veranschlagten Gesamtkosten gedeckt. Der Beitrag Norwegens beläuft sich auf insgesamt 411 689 EUR (3 140 000,00 NOK, gemäß dem operationellen Umrechnungskurs der VN für Juni 2013) und deckt 2,87 % der gesamten Programmmittel ab. Der Gesamtbeitrag der Begünstigten beläuft sich auf 61,36 % der gesamten Programmmittel.

9.   Berichterstattung

Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig von der Kommission finanziert wird oder eine Kofinanzierung erfolgt.

Auf Vierteljahresgrundlage werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte im Hinblick auf die wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen.

10.   Veranschlagte Haushaltsmittel

Die für das von der EU finanzierte Projekt veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 5 127 650 EUR.


(1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution des VN-Sicherheitsrates 1244 (1999) und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

(2)  Die Komponente der Kontrolle der Waffentransfers wird vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Norwegen finanziert und durch die SEESAC durchgeführt.

(3)  In Kroatien wurde das vom Innenministerium verwaltete zentrale Waffenlager „MURAT“ durch den Einbau einer Videoüberwachungsanlage besser gesichert; in Bosnien und Herzegowina wurden in vier SALW- und Munitionslagern des Verteidigungsministeriums insgesamt 41 Sicherheitstüren installiert und die Sicherheitsvorkehrungen wurden verbessert; in Montenegro wurden die Sicherheitsvorschriften für das Munitionsdepot „TARAS“ des Verteidigungsministeriums an internationale Standards angepasst.

(4)  Es wurde ein Bestandsverwaltungskurs ausgearbeitet und veranstaltet, mit dem insgesamt 58 auf operativer Ebene tätige Bedienstete der Verteidigungsministerien, der Streitkräfte und der Innenministerien Bosniens und Herzegowinas, Kroatiens, der FYROM, Montenegros und Serbiens in der Bestandsverwaltung geschult wurden.