ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2013.060.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 60

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

56. Jahrgang
2. März 2013


Inhalt

 

I   Gesetzgebungsakte

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ( 1 )

1

 

*

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen ( 1 )

52

 

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

 

 

BESCHLÜSSE

 

 

2013/106/EU

 

*

Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Mai 2012 über die Prüfung der von der irischen Regierung vorgeschlagenen Änderung der Verträge in Form eines dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beizufügenden Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon durch eine Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und über die Nichteinberufung eines Konvents

129

Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

131

 

 

Berichtigungen

 

*

Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ( ABl. L 201 vom 27.7.2012 )

140

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.