19.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 302/103


BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES

vom 10. November 2015

zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) beigetreten.

(2)

Gemäß dem Beschluss 2000/125/EG des Rates (2) ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) beigetreten.

(3)

Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Genehmigungsverfahren der Union ersetzt, und es wurde damit ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten geschaffen. Mit dieser Richtlinie wurden UN-Regelungen in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass dieser Richtlinie werden im Rahmen des EU-Typgenehmigungssystems UN-Regelungen zunehmend in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen.

(4)

Einige Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127 sowie der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) müssen in Bezug auf bestimmte Teile oder Merkmale entsprechend den bisherigen Erfahrungen und in Anbetracht des technischen Fortschritts angepasst werden.

(5)

Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für Kraftfahrzeuge zu harmonisieren, sollte eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall angenommen werden; um die Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen zu harmonisieren, sollte ferner eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen angenommen werden.

(6)

Es ist daher erforderlich, den im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der genannten UN-Rechtsakte festzulegen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens während des Zeitraums vom 9. bis 13. November 2015 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. November 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. GRAMEGNA


(1)  Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) ( ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).

(2)  Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) ( ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12).

(3)  Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1).


ANHANG

Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 04 zu Regelung Nr. 12 (Lenkanlage)

ECE/TRANS/WP.29/2015/92

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 06 zu Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte)

ECE/TRANS/WP.29/2015/93

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 03 zu Regelung Nr. 26 (vorstehende Außenkanten)

ECE/TRANS/WP.29/2015/82

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 39 (Geschwindigkeitsmesseinrichtung)

ECE/TRANS/WP.29/2015/83

Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 04 zu Regelung Nr. 44 (Kinderrückhaltesysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2015/94

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 04 zu Regelung Nr. 46 (Rückspiegel)

ECE/TRANS/WP.29/2015/84

Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu Regelung Nr. 58 (hinterer Unterfahrschutz)

ECE/TRANS/WP.29/2015/85

Vorschlag für die Ergänzung 3 zu Regelung Nr. 61 (vorstehende Teile der Führerhausrückwand von Nutzfahrzeugen)

ECE/TRANS/WP.29/2015/86

Vorschlag für die Berichtigung 1 der Ergänzung 8 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 74 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kleinkrafträdern)

ECE/TRANS/WP.29/2015/79

Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 05 zu Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2015/100

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 06 zu Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2015/101

Vorschlag für die Ergänzung 7 zur ursprünglichen Fassung der Regelung Nr. 85 (Messung der Nutzleistung)

ECE/TRANS/WP.29/2015/102

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 02 zu Regelung Nr. 94 (Frontalaufprall)

ECE/TRANS/WP.29/2015/95

Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu Regelung Nr. 94 (Frontalaufprall)

ECE/TRANS/WP.29/2015/96

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 03 zu Regelung Nr. 95 (Seitenaufprall)

ECE/TRANS/WP.29/2015/97

Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 97 (Fahrzeug-Alarmsysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2015/87

Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 98 (Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen)

ECE/TRANS/WP.29/2015/80

Vorschlag für die Ergänzung 11 zu Regelung Nr. 99 (Gasentladungslichtquellen)

ECE/TRANS/WP.29/2015/81

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 02 zu Regelung Nr. 100 (Elektrofahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2015/98

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 101 (CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch)

ECE/TRANS/WP.29/2015/103

Vorschlag für die Ergänzung 13 zu Regelung Nr. 106 (Luftreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2015/109

Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 06 zu Regelung Nr. 107 (allgemeine Konstruktionsmerkmale von Bussen)

ECE/TRANS/WP.29/2015/88

Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 05 zu Regelung Nr. 107 (allgemeine Konstruktionsmerkmale von Bussen)

ECE/TRANS/WP.29/2015/104

Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 110 (spezielle Bauteile für mit CNG/LNG betriebene Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2015/89

Vorschlag für die Ergänzung 5 zu Regelung Nr. 116 (Fahrzeug-Alarmsysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2015/91

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu Regelung Nr. 127 (Fußgängerschutz)

ECE/TRANS/WP.29/2015/99

Vorschlag für eine neue Regelung über den Frontalaufprall mit Schwerpunkt auf Rückhaltesystemen

ECE/TRANS/WP.29/2015/105

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu einer neuen Regelung über den Frontalaufprall mit Schwerpunkt auf Rückhaltesystemen

ECE/TRANS/WP.29/2015/106

Vorschlag für Änderungen der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3)

ECE/TRANS/WP.29/2015/111

Vorschlag für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen

ECE/TRANS/WP.29/2015/110