Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2061/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Oktober 1996 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierten Weines, aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2062/96 des Rates vom 1. Oktober 1996 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1521/76 über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in Marokko | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2063/96 des Rates vom 14. Oktober 1996 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1180/77 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2064/96 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Oktober 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Eier und Geflügelfleisch entsprechend den Verordnungen (EG) Nr. 1474/95 und (EG) Nr. 1251/96 genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2065/96 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Oktober 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Geflügelfleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Geflügelfleisch und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2066/96 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Oktober 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Eier und für Geflügelfleisch entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Rumänien und Bulgarien genehmigt werden können | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 2067/96 der Kommission vom 29. Oktober 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1000/96 hinsichtlich bestimmter Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2068/96 der Kommission vom 29. Oktober 1996 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1432/94 und (EG) Nr. 1486/95 mit den Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung im Schweinefleischsektor | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2069/96 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 1996 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Olivenöl | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2070/96 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 1996 betreffend die Festsetzung der Höchstbeträge der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl für die 22. Teilausschreibung im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 2544/95 eröffneten Dauerausschreibung | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 2071/96 der Kommission vom 29. Oktober 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2305/95 mit Durchführungsbestimmungen zu der Einfuhrregelung für Schweinefleisch im Rahmen der Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Gemeinschaft einerseits und Estland, Lettland und Litauen andererseits | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2072/96 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/96 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 1996 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle | ||||
* | Richtlinie 96/68/EG der Kommission vom 21. Oktober 1996 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1) | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
96/620/EG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 1. Oktober 1996 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des ab 1. Januar 1994 geltenden Zusatzbetrags, der von der Abschöpfung bzw. den Zöllen für in die Gemeinschaft eingeführtes, nicht behandeltes Olivenöl mit Ursprung in Marokko abzuziehen ist | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko zur Festsetzung des ab 1. Januar 1994 geltenden Zusatzbetrags, der von der Abschöpfung bzw. den Zöllen für in die Gemeinschaft eingeführtes, nicht behandeltes Olivenöl mit Ursprung in Marokko abzuziehen ist | ||||
96/621/EG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 14. Oktober 1996 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei zur Festsetzung des ab 1. Januar 1994 geltenden Zusatzbetrags, der von der Abschöpfung bzw. den Zöllen für in die Gemeinschaft eingeführtes, nicht behandeltes Olivenöl mit Ursprung in der Türkei abzuziehen ist | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei zur Festsetzung des ab 1. Januar 1994 geltenden Zusatzbetrags, der von der Abschöpfung bzw. den Zöllen für in die Gemeinschaft eingeführtes, nicht behandeltes Olivenöl mit Ursprung in der Republik Türkei abzuziehen ist | ||||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |