20.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 321/59


BESCHLUSS DES RATES

vom 13. November 2012

über die Annahme des von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms für den Hochflussreaktor (2012-2015)

(2012/709/Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Technik (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Rahmen des Europäischen Forschungsraums war und bleibt der Hochflussreaktor in Petten (im Folgenden „HFR“) noch für eine gewisse Zeit ein wichtiges Mittel, das der Gemeinschaft zur Verfügung steht, um zu den Werkstoffwissenschaften und der Werkstofferprobung, zur Nuklearmedizin und zur Reaktorsicherheitsforschung im Bereich der Kernenergie beizutragen.

(2)

Der Betrieb des HFR wurde mit einer Reihe von zusätzlichen Forschungsprogrammen unterstützt, von denen das letzte, das mit der Entscheidung 2009/410/Euratom des Rates vom 25. Mai 2009 zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms (2) verabschiedet wurde, am 31. Dezember 2011 auslief. Damit die Kontinuität zwischen den zusätzlichen Forschungsprogrammen und eine reibungslose Durchführung des zusätzlichen Forschungsprogramms für den HFR (2012-2015) gewährleistet sind, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2012 gelten.

(3)

Da der HFR weiterhin eine unersetzbare Infrastruktur für die Gemeinschaftsforschung ist (in den Bereichen Verbesserung der Sicherheit von Kernreaktoren, Gesundheitsschutz, einschließlich der Entwicklung medizinischer Isotope für die medizinische Forschung, Kernfusion, Grundlagenforschung, Ausbildung und Abfallentsorgung, u. a. auch die Untersuchung des sicherheitstechnischen Verhaltens von Kernbrennstoffen für Reaktorsysteme, die von Interesse für Europa sind), sollte sein Betrieb mit diesem zusätzlichen Forschungsprogramm bis Ende 2015 fortgesetzt werden.

(4)

Wegen ihres besonderen Interesses an einer Fortführung des Betriebs des HFR sollten die Niederlande, Frankreich und Belgien gemäß ihren Erklärungen dieses Programm mit finanziellen Beiträgen zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in Form von zweckgebundenen Einnahmen finanzieren —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wird für die Dauer von vier Jahren das Zusatzprogramm für den Betrieb des HFR (im Folgenden „das Programm“) aufgestellt, dessen Ziele in Anhang I aufgeführt sind.

Artikel 2

Die auf 31 400 000 EUR geschätzten Kosten für die Durchführung des Programms werden ausschließlich aus Beiträgen der Niederlande, Frankreichs und Belgiens finanziert. Die Aufteilung dieses Betrags ist in Anhang II festgelegt. Dieser Beitrag gilt im Einklang mit Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3) als zweckgebundene Einnahme.

Artikel 3

(1)   Die Kommission ist für die Verwaltung des Programms zuständig. Hierfür greift sie auf die Dienste der Gemeinsamen Forschungsstelle zurück.

(2)   Der Verwaltungsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle wird über die Durchführung des Programms auf dem Laufenden gehalten.

Artikel 4

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Halbzeitbericht und einen Abschlussbericht über die Durchführung dieses Beschlusses vor.

Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2012.

Artikel 6

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 13. November 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. SHIARLY


(1)  Protokoll über die Sitzung des AWT vom 17. Februar 2012.

(2)  ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 13.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ANHANG I

WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ZIELE

Hauptziele des Programms sind

1.

der sichere und zuverlässige Betrieb des HFR zur Sicherung der Verfügbarkeit des Neutronenflusses zu Versuchszwecken;

2.

die effiziente Nutzung des HFR durch Forschungsinstitute in einer breiten Palette von Bereichen: Verbesserung der Sicherheit von Kernreaktoren, Gesundheitsschutz, einschließlich der Entwicklung medizinischer Isotope, Kernfusion, Grundlagenforschung, Ausbildung und Abfallentsorgung, u. a. auch die Untersuchung des sicherheitstechnischen Verhaltens von Kernbrennstoffen für Reaktorsysteme, die von Interesse für Europa sind.


ANHANG II

AUFTEILUNG DER BEITRÄGE

Die Beiträge zu dem Programm werden von den Niederlanden, Frankreich und Belgien aufgebracht.

Die Beiträge werden wie folgt aufgeteilt:

 

Niederlande: 29 000 000 EUR,

 

Frankreich: 1 200 000 EUR,

 

Belgien: 1 200 000 EUR;

 

insgesamt: 31 400 000 EUR.

Diese Beiträge werden zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geleistet und diesem Programm zugewiesen.

Bei den Beiträgen handelt es sich um Festbeträge, die nicht entsprechend den schwankenden Betriebs-, Instandhaltungs- und Stilllegungskosten geändert werden können.