Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 205
34. Jahrgang
27. Juli 1991



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2155/91 des Rates vom 20. Juni 1991 über Sonderbestimmungen für die Anwendung der Artikel 37, 39 und 40 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung

1

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

91/370/EWG:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 20. Juni 1991 zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung

2

  

Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung

3

  

Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien betreffend den Zeitraum zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Abkommens

45

  

91/371/EWG:

 
 

*

Richtlinie 91/371/EWG des Rates vom 20. Juni 1991 über die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung

48




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.