20.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 345/119


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/2323 DER KOMMISSION

vom 19. Dezember 2016

zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Aufstellung einer europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen, die in der Union ansässig sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung notifiziert wurden, und von Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und deren Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 15 derselben Verordnung auf der Grundlage einer Bewertung der beigebrachten oder eingeholten Informationen und Belege erfolgt.

(2)

Die Mitgliedstaaten haben insgesamt 18 in der Union ansässige Abwrackeinrichtungen notifiziert, die die relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erfüllen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung sollten diese Einrichtungen in die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen aufgenommen werden.

(3)

Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.

(4)

Die in die europäische Liste aufzunehmenden Angaben sind in Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aufgeführt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte die europäische Liste entsprechend dieser Bestimmung gegliedert sein. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält die europäische Liste auch die Angabe des Zeitpunkts des Ablaufs der Aufnahme der Abwrackeinrichtung.

(5)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses für die Verordnung über das Recycling von Schiffen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 19. Dezember 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1.


ANHANG

EUROPÄISCHE LISTE VON ABWRACKEINRICHTUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 16 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1257/2013

In einem Mitgliedstaat der Union ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung

Recycling-Methode

Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1)

Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2)

Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3)

BELGIEN

NV Galloo Recycling Gent

Scheepszatestraat 9

9000 Gent

BELGIEN

Tel. +32 92512521

E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

Alle Arten von Schiffen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 265 Meter

 

Breite: 36 Meter

 

Tiefgang: 12,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

34 000  (4)

31. März 2020

DÄNEMARK

Fornæs ApS

Rolshøjvej 12-16

8500 Grenå

DÄNEMARK

www.fornaes.dk

Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen

Alle Arten von Schiffen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 150 Meter

 

Breite: 25 Meter

 

Tiefgang: 6 Meter

 

BRZ: 10 000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 2 Wochen

30 000  (5)

30. Juni 2021

Smedegaarden A/S

Vikingkaj 5

6700 Esbjerg

DÄNEMARK

www.smedegaarden.net

Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen

Alle Arten von Schiffen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 170 Meter

 

Breite: 40 Meter

 

Tiefgang: 7,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 2 Wochen

20 000  (6)

15. September 2021

FRANKREICH

GARDET & DE BEZENAC Recycling/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT — GIE MUG

616, Boulevard Jules Durand

76600 Le Havre

FRANKREICH

Tel. +33 235557750

E-Mail: p.dupalut@gardet-bezenac.com

Schwimmanleger und Slipanlage

Alle Arten von Wasserfahrzeugen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 150 Meter

 

Breite: 18 Meter

 

LDT: 7 000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständige Behörde für die Zulassungsentscheidung ist das Umweltministerium.

16 000  (7)

30. Dezember 2021

Grand Port Maritime de Bordeaux

152, Quai de Bacalan — CS 41320-33082 Bordeaux Cedex

FRANKREICH

Tel. +33 556905800

E-Mail: p-brocart@bordeaux-port.fr

Längsseits, Trockendock

Alle Arten von Wasserfahrzeugen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

 

Länge: 240 Meter

 

Breite: 37 Meter

 

Tiefe: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständige Behörde für die Zulassungsentscheidung ist das Umweltministerium.

18 000  (8)

21. Oktober 2021

Les Recycleurs bretons

Zone Industrielle de Kerbriant — 29 610 Plouigneau

Plouigneau

FRANKREICH

Tel. +33 611747401

E-Mail: Jm.abiven@recycleurs-bretons.fr

Längsseits, Trockendock

Alle Arten von Wasserfahrzeugen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

 

Länge: 225 Meter

 

Breite: 34 Meter

 

Tiefe: 27 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständige Behörde für die Zulassungsentscheidung ist das Umweltministerium.

5 500  (9)

24. Mai 2021

LETTLAND

A/S „Tosmares kuģubūvētava“

Ģenerāļa Baloža iela 42/44, Liepaja, LV-3402

LETTLAND

Tel. +371 63401919

E-Mail: shipyard@tosmare.lv

Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock)

Alle Arten von Schiffen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 165 Meter

 

Breite: 22 Meter

 

Tiefe: 7 Meter

 

DWT: 14 000

 

BRZ: 200-12 000

 

Gewicht: 100-5 000  Tonnen

 

LDT: 100-5 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI-10-IB-0024.

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

0 (10)

11. Juni 2020

LITAUEN

UAB APK

Minijos 180 (Liegeplatz 133A), LT 93269, Klaipėda,

LITAUEN

Tel. +370 46365776

Fax +370 46365776

E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Alle Arten von Schiffen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 130 Meter

 

Breite: 35 Meter

 

Tiefe: 10 Meter

 

BRZ: 3 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

1 500  (11)

17. März 2020

UAB Armar

Minijos 180 (Liegeplatz 127A), LT 93269, Klaipėda,

LITAUEN

Tel. +370 68532607

E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Alle Arten von Schiffen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 80 Meter

 

Breite: 16 Meter

 

Tiefe: 6 Meter

 

BRZ: 1 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

3 910  (12)

17. März 2020

UAB Vakaru refonda

Minijos 180(Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A), LT 93269, Klaipėda,

LITAUEN

Tel. +370 46-483940/-483891

Fax +370 46-483891

E-Mail: refonda@wsy.lt

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Alle Arten von Schiffen nach der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 230 Meter

 

Breite: 55 Meter

 

Tiefe: 14 Meter

 

BRZ: 70 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

20 140  (13)

21. Mai 2020

NIEDERLANDE

Keppel-Verolme

Prof. Gerbrandyweg 25

3197 KK Rotterdam-Botlek

NIEDERLANDE

Tel. +31 181234353

E-Mail: mzoethout@keppelverolme.nl

Abwracken

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 405 Meter

 

Breite: 90 Meter

 

Tiefe: 11,6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

52 000  (14)

21. Juli 2021

Scheepsrecycling Nederland B.V.

Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel

Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel

NIEDERLANDE

Tel. +31 786736055

E-Mail: info@sloperij-nederland.nl

Abwracken

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 200 Meter

 

Breite: 33 Meter

 

Tiefe: 6 Meter

 

Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

Die Abwrackarbeiten beginnen am schwimmenden Schiff, damit der Rumpf leichter wird; die Winde, mit der Schiffe auf die Rampe gezogen werden, ist auf 2 000  Tonnen ausgelegt.

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

9 300  (15)

27. September 2021

POLEN

ALMEX Sp. Z o.o.

ul. Ks. Stanislawa Kujota 1

70-605 Szczecin

POLEN

Anleger und Recyclingplätze an der Schnittstelle Land-Meer

Jede Art von Schiff

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 120 Meter

 

Breite: 20 Meter

 

Tiefe: 6 Meter

 

DWT: 6 000

 

BRZ: 2 500

 

LDT: 2 500

Siehe Genehmigung WOŚ.II.7243.7.4.2014.IB.

Ausdrückliche Zulassung

(Einzelheiten sind Anfang 2017 nach Inkrafttreten der nationalen Gesetzesnovelle zu übermitteln)

4 000  (16)

30. Juni 2017

PORTUGAL

Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais

Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39, 3811-901 Aveiro

PORTUGAL

Demontage im Trockendock, Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs

Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen

Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen

 

Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.o 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten.

1 900  Tonnen (17)

26. Januar 2020

SPANIEN

DDR VESSELS XXI, S.L.

Hafen „El Musel“

Gijón

SPANIEN

Tel. +34 630144416

E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

Abwrackrampe

Jede Art von Schiff, außer Schiffe mit Atomantrieb.

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 84,95 Meter

(Schiffe mit einer Länge von bis zu 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Bislang wurde kein spezifisches Verfahren festgelegt.

0 (18)

28. Juli 2020

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Able UK Limited

Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre

Graythorp Dock

Tees Road

Hartlepool

Cleveland

TS25 2DB

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1642806080

E-Mail: info@ableuk.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet,

Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 337,5 Meter

 

Breite: 120 Meter

 

Tiefgang: 6,65 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Das Zulassungsverfahren umfasst eine Einigung der gemeinsamen zuständigen Behörde (Environment Agency und Health and Safety Executive) auf den Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der förmlich durch eine Variante der bestehenden Umweltgenehmigung zugelassen wird.

66 340  (19)

6. Oktober 2020

Harland and Wolff Heavy Industries Limited

Queen's Island

Belfast

BT3 9DU

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 2890458456

E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio.

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Das Zulassungsverfahren umfasst eine Einigung der gemeinsamen zuständigen Behörde (Northern Ireland Environment Agency (NIEA) und The Health and Safety Executive for Northern Ireland) auf den Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der förmlich durch eine Variante der bestehenden Genehmigung für die Abfallbewirtschaftung (WML) zugelassen wird.

13 200  (20)

3. August 2020

Swansea Drydock Ltd

Prince of Wales Dry Dock

Swansea

Wales

SA1 1LY

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1792654592

E-Mail: info@swanseadrydocks.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 200 Meter

 

Breite: 27 Meter

 

Tiefgang: 7 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit den EU-Rechtsvorschriften im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit enthält und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Das Zulassungsverfahren umfasst eine Einigung der gemeinsamen zuständigen Behörde (Natural Resources Wales und Health and Safety Executive) auf den Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der förmlich durch eine Variante der bestehenden Umweltgenehmigung zugelassen wird.

7 275  (21)

2. Juli 2020


(1)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

(2)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen: „Die jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität wird durch die Ermittlung des höchsten Werts bestimmt, der im vorangegangenen Zehnjahreszeitraum je Abwrackeinrichtung angefallen ist, oder — bei einer neu zugelassenen Abwrackeinrichtung — des höchsten in dieser Abwrackeinrichtung erreichten Jahreswerts“.

(3)  Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

(4)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

(5)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

(6)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

(7)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18 000 LTD pro Jahr.

(8)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LTD pro Jahr.

(9)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LTD pro Jahr.

(10)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LTD pro Jahr.

(11)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 30 000 LTD abzuwracken.

(12)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 6 000 LTD abzuwracken.

(13)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 45 000 LTD abzuwracken.

(14)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 Tonnen pro Jahr.

(15)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LTD pro Jahr.

(16)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LTD pro Jahr.

(17)  Es liegen keine Angaben zur theoretischen jährlichen Schiffsrecyclinghöchstkapazität vor.

(18)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LTD pro Jahr.

(19)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 230 000 Tonnen abzuwracken.

(20)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 300 000 Tonnen abzuwracken.

(21)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 74 999 Tonnen abzuwracken.

Abkürzungen:

DWT

Tragfähigkeit (in Tonnen)

BRZ

Bruttoraumzahl

LDT

Leergewicht (in Tonnen)